Err 99 - und nun???

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  • URi
    Free-Member
    • 17.10.2006
    • 7762

    #16
    AW: Err 99 - und nun???

    Zitat von Malm_Olsen Beitrag anzeigen
    Anstatt ihm zu helfen kritisiert ihr ihn ununterbrochen.
    Wo?

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    • ehemaliger Benutzer

      #17
      AW: Err 99 - und nun???

      Meine verkaufte 40D hatte es und der Zweitbody auch. Mein Beileid, ich hab mir einen zweiten Body gekauft und die 40D eingeschickt, die zweite 40D hatte ich zufällig auch verkauft gehabt und bei der Dame ist die dann auch ausgefallen. Eigenartig.

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      • rabilz
        Free-Member
        • 04.04.2005
        • 1024

        #18
        AW: Err 99 - und nun???

        Zitat von mobl Beitrag anzeigen
        Die regeln das aber nicht kostenlos, die Reparatur ist jetzt KOSTENPFLICHTIG, weil ja die Garantie abgelaufen ist. Pauschal fürs Einschicken kostet das 40 Euro (wir haben bei Mediamarkt jetzt so lange Rabatz gemacht, bis die uns wenigstens schriftlich zugesagt haben, diese Pauschale zu übernehmen), und sollte ich dann auf den Kostenvoranschlag eingehen, muss ICH das auch bezahlen. Canon und Mediamarkt nehmen sich da NIX von an!
        Die 10D habe ich jetzt ersteigert, müsste zum Wochenende hier eintreffen.

        Irgendwie habe ich wieder den Eindruck, dass Gewährleistung und Garantie durcheinander geworfen wird.

        Gewährleistung:
        24 Monate gesetzlich vorgeschrieben für den Händler, der gewährleisten muss, dass das Gerät zum Zeitpunkt des Kaufs i.O. war. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler, vom 6.-24. Monat muss der Kunde nachweisen, dass das Gerät beim Kauf defekt war. Wenn das Gerät beim Kauf i.O. war, und plötzlich defekt ist, fällt das nicht unter die Gewährleistung des Händlers.


        Garantie:
        Nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillige Leistung des Herstellers. Wenn der Hersteller aber eine Garantie ankündigt, muss er sie auch erbringen. Das gilt auch für Geräte die toll funktionieren und plötzlich defekt sind. Bei Canon beträgt die Garantie, glaube ich, 6 Monate. Um die Garantie muss ich mich selber kümmern. D.h. Gerät einschicken und Kaufbeleg bei - innerhalb der Herstellergarantiezeit kostenlose Reparatur.

        Wie schon vorher erwähnt, machen das einige Fachhändler als Serviceleistung. Gerät einschicken und Abwicklung mit Canon. MM wohl eher nicht.

        Aber Herstellergarantie würde ich immer selbst abwickeln. Ich weiß, dass mein Paket versichert ist - beim Händler weiß ich das nicht. Die Liegezeiten beim Händler, Verzögerungen beim Händler wie Benachrichtigungen usw. kommen zum Postweg und zurReparaturzeit noch einmal dazu.
        Vor vielen Jahren ist´s mir schon passiert, dass ein Gerät 4 Wochen beim Händler lag bevor es losgeschickt wurde, obwohl mir versichert wurde, es sei unterwegs.

        Also, wenn noch kein Jahr rum ist, der Kaufbeleg i.o. ist, Gerät einschicken und es sollte mit der kostenlosen Reparatur funktionieren.
        Zuletzt geändert von rabilz; 24.02.2009, 17:55.

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        • URi
          Free-Member
          • 17.10.2006
          • 7762

          #19
          AW: Err 99 - und nun???

          Zitat von rabilz Beitrag anzeigen
          Wenn das Gerät beim Kauf i.O. war, und plötzlich defekt ist, fällt das nicht unter die Gewährleistung des Händlers.
          Bist Du Dir da sicher? Ich finde es schon seltsam. Denn dann wäre im Umkehrschluß ja immer Essig. Denn: Wenn die Kamera beim Kauf fehlerfrei war und funktionierte, dann ist jeder spätere Defekt ja ausgeschlossen (da die Kamera eben zum Zeitpunkt des Kaufs i.O. war.
          Ich dachte, dass mir diese 6/24 Monate Gewährleistung eben garantieren soll, dass ich das Teil (bei sachgemäßer Nutzung) eben mindestens 2 Jahre nutzen kann und nicht schon nach 6 Monaten wegschmeißen muss, wenn's dann kaputt geht.

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          • mobl
            Free-Member
            • 12.08.2005
            • 29

            #20
            AW: Err 99 - und nun???

            Zitat von URi Beitrag anzeigen
            Bist Du Dir da sicher? Ich dachte, dass mir diese 6/24 Monate Gewährleistung eben garantieren soll, dass ich das Teil (bei sachgemäßer Nutzung) eben mindestens 2 Jahre nutzen kann und nicht schon nach 6 Monaten wegschmeißen muss, wenn's dann kaputt geht.
            Diesem Irrtum war ich bis vor vier Wochen auch unterlegen. Es stimmt schon so, wie oben beschrieben. Canon bietet ein Jahr Garantie an. Die war bei meiner Kamera bereits erloschen, weil sie eineinhalb Jahre alt war. Und die Gewährleistung griff nicht mehr, weil die eben nur 6 Monate automatisch greift (was totaler Schwachsinn ist, weil in diesem Zeitraum ja auch noch GARANTIE besteht!) - und nach Ablauf der 6 Monate ist der Kunde der Doofe und muss nachweisen können, dass der Defekt schon beim Kauf bestand. Wie das in der Praxis gehen soll, würde ich mir sehr gerne mal von einem der Politiker erklären lassen, die dieses unsinnige Gesetz verabschiedet haben.

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            • ehemaliger Benutzer

              #21
              AW: Err 99 - und nun???

              Zitat von URi Beitrag anzeigen
              Bist Du Dir da sicher? Ich finde es schon seltsam. Denn dann wäre im Umkehrschluß ja immer Essig. Denn: Wenn die Kamera beim Kauf fehlerfrei war und funktionierte, dann ist jeder spätere Defekt ja ausgeschlossen (da die Kamera eben zum Zeitpunkt des Kaufs i.O. war.
              Ich dachte, dass mir diese 6/24 Monate Gewährleistung eben garantieren soll, dass ich das Teil (bei sachgemäßer Nutzung) eben mindestens 2 Jahre nutzen kann und nicht schon nach 6 Monaten wegschmeißen muss, wenn's dann kaputt geht.
              Eben nicht. Das ist der ganz große Gedankenfehler, den viele Leute machen.

              Die gesetzliche Gewährleistung soll nur bewirken, dass der Kunde ein einwandfreies Gerät übergeben bekommt. Mehr nicht. Sie ist kein Laufzeitversprechen über zwei Jahre. Das ist im klassischen Sinne die Garantie des Herstellers oder entsprechende Verträge mit Garantiefirmen (Car-Garantie, Mediamarkt-Garantie 5 Jahre etc.).

              Die Gewährleistung des Verkäufers sagt aus:

              -> das Gerät muss bei der Übergabe an den Kunden fehlerfrei sein. Das ist der originäre Sinn der Gewährleistung.

              -> der Kunde hat zwei Jahre Zeit, einen möglichen, vorhandenen, Fehler zu reklamieren. Mehr nicht. Ob man das Gerät in dieser Zeit in Betrieb nimmt, ist egal. Man kann es auch 1 Jahr, 11 Monate und 30 Tage ins Regal legen, bevor man es ausprobiert. Dass das auf eine Art per Gesetz verordnetes "Laufzeitversprechen" hinausläuft, ist ein netter Nebeneffekt für den Käufer.

              -> die Beweislastumkehr nach 6 Monaten sagt aus, dass nach eben dieser Zeit an sich schon davon ausgegangen werden kann, dass der Käufer die Ware auch in Betrieb genommen hat, oder dies bis dahin mal endlich tun sollte. Es ist eine Art wirtschaftliches Zugeständnis an den Verkäufer.

              -> anders ist die Gewährleistung unter Geschäftsleuten, die sich gegenseitig etwas verkaufen (z.B. Großhandel an Einzelhandel). Dort muss direkt bei der Übergabe der Ware auf Fehler untersucht werden. Nix mit zwei Jahren. Bei Geschäftsleuten geht man aus, dass die in der Lage sind, Waren am Ort und zum Zeitpunkt der Übergabe auf Fehler zu überprüfen, zumal sie ihre typische Ware kennen.

              -> privaten Verbrauchern gesteht man zu, dass diese bei den zig verschiedenen Waren, nicht in der Lage sind, einen Fehler sofort zu finden. Man kauft sich eben nur alle xx Jahre eine Waschmaschine, oder kauft sich etwas zum ersten Mal.


              => es hat seine Richtigkeit. Verbraucher denken zwar häufig, dass der Händler für alle auftretenden Mängel während der Gewwährleistungszeit gerade stehen muss. Tatsächlich geht es nur um bereits vorhandene, aber bloß unbemerkte Mängel. Das Dümmste, was man übrigens im Prinzip machen kann ist, bei der Abgabe des defekten Geräts am Servicetresen zu sagen, "bisher sei immer alles in Ordnung gewesen"

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              • ehemaliger Benutzer

                #22
                AW: Err 99 - und nun???

                Zitat von mobl Beitrag anzeigen
                Und die Gewährleistung griff nicht mehr, weil die eben nur 6 Monate automatisch greift (was totaler Schwachsinn ist, weil in diesem Zeitraum ja auch noch GARANTIE besteht!)
                Den Gesetzgeber des deutschen BGB interessiert es bei der Gesetzgebung natürlich nicht, wenn ein japanischer Elektronikkonzern ein Jahr Garantie gibt, oder irgendwas sonst verspricht

                Dass sich das überschneidet, ist Zufall, und eher positiv für den Kunden. Man darf aber nicht vergessen, dass die Garantie wirklich oft nicht die Tinte wert ist, mit der sie geschrieben wurde. Lehnt der Hersteller die Garantie mit dubiosen Gründen ab (angeblicher Fallschaden etc.), hat man deutlich weniger Rechte, als in der Gewährleistung.

                und nach Ablauf der 6 Monate ist der Kunde der Doofe und muss nachweisen können, dass der Defekt schon beim Kauf bestand. Wie das in der Praxis gehen soll, würde ich mir sehr gerne mal von einem der Politiker erklären lassen, die dieses unsinnige Gesetz verabschiedet haben.
                Anders herum sehen: innerhalb der ersten 6 Monate hat man Wunschkonzert. Dass im Zuge der EU-Ordnung diese 6 Monate auf zwei Jahre ausgedehnt wurden, hat an der Sache nichts geändert. Quasi ist das eine Hintertür, mit der der deutsche Gesetzgeber den Vorgaben "2 Jahre" aus Brüssel nachgekommen ist, aber doch die alte Regelung "6 Monate" beibehalten hat

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                • rabilz
                  Free-Member
                  • 04.04.2005
                  • 1024

                  #23
                  AW: Err 99 - und nun???

                  Zitat von shadow Beitrag anzeigen
                  Eben nicht. Das ist der ganz große Gedankenfehler, den viele Leute machen.

                  Die gesetzliche Gewährleistung soll nur bewirken, dass der Kunde ein einwandfreies Gerät übergeben bekommt. Mehr nicht. Sie ist kein Laufzeitversprechen über zwei Jahre. Das ist im klassischen Sinne die Garantie des Herstellers oder entsprechende Verträge mit Garantiefirmen (Car-Garantie, Mediamarkt-Garantie 5 Jahre etc.).

                  Die Gewährleistung des Verkäufers sagt aus:

                  -> das Gerät muss bei der Übergabe an den Kunden fehlerfrei sein. Das ist der originäre Sinn der Gewährleistung.

                  -> der Kunde hat zwei Jahre Zeit, einen möglichen, vorhandenen, Fehler zu reklamieren. Mehr nicht. Ob man das Gerät in dieser Zeit in Betrieb nimmt, ist egal. Man kann es auch 1 Jahr, 11 Monate und 30 Tage ins Regal legen, bevor man es ausprobiert. Dass das auf eine Art per Gesetz verordnetes "Laufzeitversprechen" hinausläuft, ist ein netter Nebeneffekt für den Käufer.

                  -> die Beweislastumkehr nach 6 Monaten sagt aus, dass nach eben dieser Zeit an sich schon davon ausgegangen werden kann, dass der Käufer die Ware auch in Betrieb genommen hat, oder dies bis dahin mal endlich tun sollte. Es ist eine Art wirtschaftliches Zugeständnis an den Verkäufer.

                  -> anders ist die Gewährleistung unter Geschäftsleuten, die sich gegenseitig etwas verkaufen (z.B. Großhandel an Einzelhandel). Dort muss direkt bei der Übergabe der Ware auf Fehler untersucht werden. Nix mit zwei Jahren. Bei Geschäftsleuten geht man aus, dass die in der Lage sind, Waren am Ort und zum Zeitpunkt der Übergabe auf Fehler zu überprüfen, zumal sie ihre typische Ware kennen.

                  -> privaten Verbrauchern gesteht man zu, dass diese bei den zig verschiedenen Waren, nicht in der Lage sind, einen Fehler sofort zu finden. Man kauft sich eben nur alle xx Jahre eine Waschmaschine, oder kauft sich etwas zum ersten Mal.


                  => es hat seine Richtigkeit. Verbraucher denken zwar häufig, dass der Händler für alle auftretenden Mängel während der Gewwährleistungszeit gerade stehen muss. Tatsächlich geht es nur um bereits vorhandene, aber bloß unbemerkte Mängel. Das Dümmste, was man übrigens im Prinzip machen kann ist, bei der Abgabe des defekten Geräts am Servicetresen zu sagen, "bisher sei immer alles in Ordnung gewesen"

                  Prima ..., auch eine sehr verständliche Definition der Sache.

                  Kommentar

                  • URi
                    Free-Member
                    • 17.10.2006
                    • 7762

                    #24
                    AW: Err 99 - und nun???

                    Zitat von rabilz Beitrag anzeigen
                    Prima ..., auch eine sehr verständliche Definition der Sache.
                    Schließe mich an. Danke schön für die Erklärung.

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