5D Mark II ERR 20

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  • Tyrant
    Free-Member
    • 15.07.2007
    • 21

    #1

    5D Mark II ERR 20

    Hi,

    heute Mittag ist endlich meine 5D Mark II angekommen und ich hatte auch viel Spaß mit ihr, bis nach ca. 50 Auslösungen der ERR 20 auftrat. Dann funktionierte sie wieder ganz normal und dann kam der Fehler immer öfter und nun kann ich garkein Bild mehr auf die Speicherkarte bannen. Also gehts morgen zum Service. Zum glück ist er von mir nur 15 Minuten weit weg.... Das ist schon ein kleines armutszeugnis bei einer 2500 EUR teuren Cam ...
  • Tom Lang
    Free-Member
    • 04.12.2004
    • 168

    #2
    AW: 5D Mark II ERR 20

    Schon mal eine andere Speicherkarte probiert?

    Kommentar

    • Dr. Frank
      Free-Member
      • 12.06.2007
      • 1213

      #3
      AW: 5D Mark II ERR 20

      Welche CF Karte verwendest Du, und hast Du die Karte vor Gebrauch in der Kamera formatiert?

      Frank

      Kommentar

      • Tyrant
        Free-Member
        • 15.07.2007
        • 21

        #4
        AW: 5D Mark II ERR 20

        Egal welche Karte ich nehme das selbe Problem. Hab eine 8GB Extreme IV und eine 8 GB Extreme Ducati Edition. Aber auch ohne Speicherkarte ERR 20 :-/

        Kommentar

        • Tyrant
          Free-Member
          • 15.07.2007
          • 21

          #5
          AW: 5D Mark II ERR 20

          Selbst der Live-View bricht SOFORT nach dem starten mit ERR 20 ab.

          Kommentar

          • Tom Lang
            Free-Member
            • 04.12.2004
            • 168

            #6
            AW: 5D Mark II ERR 20

            Dann ist das ein Fall für den Service bzw. zurück zum Händler. Ich kann verstehen das du verärgert bist.

            Gruß Tom

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            • Bjoern U.
              Free-Member
              • 12.11.2003
              • 2123

              #7
              AW: 5D Mark II ERR 20

              ich würde die Kamera komplett zurückgeben und mich nicht erst mit dem Service rumärgern !

              Gruß Björn

              Kommentar

              • Tom Lang
                Free-Member
                • 04.12.2004
                • 168

                #8
                AW: 5D Mark II ERR 20

                Zitat von Bjoern U. Beitrag anzeigen
                ich würde die Kamera komplett zurückgeben und mich nicht erst mit dem Service rumärgern !

                Gruß Björn
                Stimmt! Denn sie war von Anfang an defekt.

                Gruß Tom

                Kommentar

                • ehemaliger Benutzer

                  #9
                  AW: 5D Mark II ERR 20

                  Habe eine ähnliche Situation und das ist keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Erfahrung.

                  Dein erster Ansprechpartner ist der Verkäufer, nicht der Service des Herstellers.
                  Nur mit dem Verkäufer hast du einen gültigen Kaufvertrag von dem du zurücktreten kannst, nachdem du dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung ( zweimal ) gegeben hast.
                  Innerhalb der ersten sechs Monate geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Fehler von Anfang an bestand, nach den sechs Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht.

                  Natürlich kannst du auch Glück haben und der Canon Service repariert nicht sondern tauscht aus, aber da hast du keinen Anspruch drauf.
                  Auf jeden Fall die Sache auch beim Verkäufer vortragen.

                  Gruß
                  Jochen

                  Kommentar

                  • ehemaliger Benutzer

                    #10
                    AW: 5D Mark II ERR 20

                    Ein paar Auszüge aus dem BGB

                    § 437
                    Rechte des Käufers bei Mängeln
                    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

                    § 439
                    Nacherfüllung

                    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
                    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
                    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt. (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

                    § 440
                    Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
                    Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

                    § 441
                    Minderung

                    (1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.
                    (2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.
                    (3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. (4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.


                    Leider verweigern manchmal manche Händler die Rechtsansprüche und verweisen gerne an den Hersteller des Produktes, welcher ggf. auch eine freiwillige Garantie anbietet oder tun so, als wüssten sie nichts von ihren Pflichten.

                    Gruß
                    Jochen

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                    • Tyrant
                      Free-Member
                      • 15.07.2007
                      • 21

                      #11
                      AW: 5D Mark II ERR 20

                      Ich hab nochmal in einigen englischsprachigen Foren rumgestöbert und einige gefunden, die das Problem auch haben. Andere auch ERR 22 oder ERR 30. Da bei allen Kameras das Problem von anfang an bestand denke ich mal, das es irgendwo einen Produktionsfehler gab. Da ich mit dem Service hier vor Ort (Tritec) bisher immer sehr zufrieden war, habe ich sie heute morgen pünktlich um 8 dort abgegeben. So muss ich dann auch nicht befürchten, das ein eventuelles austauschgerät vom Händler den selben Fehler hat. Die Empfangsdame hat die Kamera auch gleich zum Technker gebracht um es Ihm zu zeigen, als ich es ihr vorführte. Der Techniker meinte das er so noch nichts genaues sagen kann und sich das ganze erst anschauen muss.

                      Als bei meiner 40D in der Garantiezeit der Verschluss hinüber war hat es nur 5 Tage gedauert und ich konnte die Kamera wieder abholen. Im schlimmsten Fall, sollten sie die Kamera zu Canon schicken müssen, dauert es höchstens 14 Tage. Da ich die Kamera im Internet bestellt hatte, müsste ich sie erst einschicken und dann auf ein austauschgerät warten. Mit der reparatur bin ich dann hoffentlich schneller dran und sicher, das es nicht nochmal auftritt ;-)

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                      • Bjoern U.
                        Free-Member
                        • 12.11.2003
                        • 2123

                        #12
                        AW: 5D Mark II ERR 20

                        Zitat von Tyrant Beitrag anzeigen
                        Als bei meiner 40D in der Garantiezeit der Verschluss hinüber war hat es nur 5 Tage gedauert und ich konnte die Kamera wieder abholen. Im schlimmsten Fall, sollten sie die Kamera zu Canon schicken müssen, dauert es höchstens 14 Tage. Da ich die Kamera im Internet bestellt hatte, müsste ich sie erst einschicken und dann auf ein austauschgerät warten. Mit der reparatur bin ich dann hoffentlich schneller dran und sicher, das es nicht nochmal auftritt ;-)
                        gerade bei einer Bestellung im Internet hätte ich sie zurückgegeben !
                        14 Tage Rückgaberecht und Portoübernahme durch den Händler (da mehr als 40€ Warenwert) stehen dir zu.
                        Und wer sagt denn das Tritec oder Canon die Kamera wirklich zuverlässig reparieren kann ?
                        Die Gefahr, wenn es mal wichtig ist, wieder mit dem Err20 dazustehen wäre mir zu hoch.

                        und Canon soll merken das die User eben nicht immer die Betatester für ihre neuen Produkte sind bzw. sein wollen !

                        Ich habe damals leider den defekten Sensor in meiner 5D (I) zu spät bemerkt. Das trat halt auch erst bei Belichtungszeiten von mehr als 15 Sek. auf. Aber selbst das hat Canon erst bemerkt als ich sie postwendend ein zweites Mal eingeschickt habe. Es wurde im Rahmen der Garantie repariert, aber ein ungutes Gefühl blieb. Auch heute nach problemlosen ~2 Jahren
                        Ich konnte aber wenigstens normal weiterfotografieren.

                        Gruß Björn

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                        • ehemaliger Benutzer

                          #13
                          AW: 5D Mark II ERR 20

                          Zitat von Bjoern U. Beitrag anzeigen
                          gerade bei einer Bestellung im Internet hätte ich sie zurückgegeben !
                          Würde ich definitiv auch so machen, das ist der Vorteil beim Kauf nach Fernabsatzverträgen. Ansonsten ( beim persönlichem Kauf im Laden ) müsste man sich wie schon vorher beschrieben durchschlagen.

                          Gruß
                          Jochen

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                          • Tyrant
                            Free-Member
                            • 15.07.2007
                            • 21

                            #14
                            AW: 5D Mark II ERR 20

                            Sooo, Camera con Canon zurück und folgendes wurde gemacht:

                            Austausch elektrisches Leitungssystem
                            Austausch Spiegelmechanik
                            Teiljustage
                            Funktionsüberprüfung

                            Kommentar

                            • Tom Lang
                              Free-Member
                              • 04.12.2004
                              • 168

                              #15
                              AW: 5D Mark II ERR 20

                              Und jetzt? Alles bestens?

                              Gruß Tom

                              Kommentar

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