Wiederruf beim Onlinekauf?

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  • Totgeblitzt
    Free-Member
    • 08.04.2009
    • 163

    #1

    Wiederruf beim Onlinekauf?

    Hallo,

    hätte da eine Frage zum Thema Wiederruf einer Bestellung.
    Habe letzte Woche ein Obiektiv bei einem großen Onlinehändler bestellt.
    Der Kaufpreis betrug 422 € incl. Versandkosten.
    Hab das Paket dann wieder zurückgeschcikt und die Versandkosten dafür im Vorraus getragen. Jetzt bekomme ich heute eine Mail in der steht das ich lediglich 409 € zurückbekommen soll. Als ich dann beim Support nachfragte haben die mir geschrieben das ich die Rechnung für den Rückversand auch noch erstattet bekommen.
    Wenn ich mir aber die Rechnung anschaue dann sieht es wie folgt aus:
    Auf der Rechnung wird der Warenwert + Versandkosten addiert und dann kommt die MWst drauf.
    Auf der Rückerstattung ist dann nur der Warenwert + Mwst aufgelistet und so kommt natürlich auch der niedrigere Endpreis heraus.
    Ich hab schon oft im Internet bestellt aber soetwas noch nicht erlebt.
    Hat jemand von euch etwas ähnliches erlebt bzw. ist das rechtlich legal?
  • SadSilence
    Free-Member
    • 19.01.2010
    • 205

    #2
    AW: Wiederruf beim Onlinekauf?

    Hallo,

    es ist ganz klar geregelt, dass der "Fernverkäufer" sämtliche Versandkosten trägt, die bei der Transaktion entstehen, wenn der Warenwert 40 Euro übersteigt.

    "Abzug" ist nur für Abnutzung erlaubt die über das hinaus geht was der Käufer beim Testen in einem Laden vor Ort verursachen würde.

    Grüße,

    Werner

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    • ehemaliger Benutzer

      #3
      AW: Wiederruf beim Onlinekauf?

      Zitat von SadSilence Beitrag anzeigen
      Hallo,

      es ist ganz klar geregelt, dass der "Fernverkäufer" sämtliche Versandkosten trägt, die bei der Transaktion entstehen, wenn der Warenwert 40 Euro übersteigt.
      Die Regelung gilt nicht für jeden und nicht immer, sondern nur für Privatpersonen.

      Was steht denn in der Rechnungsanschrift ?
      Taucht da irgendwo ein "Fotografie" oder sonst was auf, was auf etwas anderes als eine Privatperson schliessen lässt ? Oder bei der Bestellung geschäftlich angekreuzt ?

      Zitat von Totgeblitzt Beitrag anzeigen
      Hallo,

      zur Zeit benutze ich auf Hochzeiten überwiegend ein ....
      Dann darf der nämlich seine Versandkosten ohne Probleme berechnen.

      Da sollten einige dran denken, die nebenbei ein Gewerbe anmelden, damit sie ihre Fotosachen auch über die Steuer laufen lasen können. Dann gelten die ganzen hier so oft erwähnten gesetzlichen Regelungen für Privatpersonen betreffend Rückgaberecht bei Onlinekauf, Gewährleistung, etc. nämlich nicht mehr, sondern die AGB des Verkäufers.

      Gruß
      Jochen

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      • SadSilence
        Free-Member
        • 19.01.2010
        • 205

        #4
        AW: Wiederruf beim Onlinekauf?

        Stimmt natürlich. Naheliegenderweise doch öfters falsch, geht man immer von sich selbst aus .

        Zitat von Romeo Beitrag anzeigen
        Die Regelung gilt nicht für jeden und nicht immer, sondern nur für Privatpersonen.

        Kommentar

        • Freedolin
          Gesperrt
          • 17.06.2005
          • 2694

          #5
          AW: Wiederruf beim Onlinekauf?

          Zitat von SadSilence Beitrag anzeigen
          es ist ganz klar geregelt, dass der "Fernverkäufer" sämtliche Versandkosten trägt, die bei der Transaktion entstehen, wenn der Warenwert 40 Euro übersteigt.
          Klar geregelt ist das im deutschen Gesetz leider nur für den Rückversand. Zum Hinversand gab' es jahrelange Streitereien. Letztendlich sollten die mit einer Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Link) allerdings eigentlich aus der Welt sein.

          Nur hat sich das leider noch nicht bis zu jedem Händler herumgesprochen.

          -- Markus

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          • Totgeblitzt
            Free-Member
            • 08.04.2009
            • 163

            #6
            AW: Wiederruf beim Onlinekauf?

            Habe als Privatperson bestellt, wenn es anders wäre dann könnte ich ja nicht vom Wiederrufsrecht Gebrauch machen. Na mal schauen was die mir noch schreiben.

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            • ehemaliger Benutzer

              #7
              AW: Wiederruf beim Onlinekauf?

              Zitat von Totgeblitzt Beitrag anzeigen
              Habe als Privatperson bestellt, wenn es anders wäre dann könnte ich ja nicht vom Wiederrufsrecht Gebrauch machen.
              In deinem Eröffnungspost hast du auch nur geschrieben, dass du es zurück geschickt hast. Und ein Rückgaberecht gibt es auch für Gewerbetreibende, halt abhängig von den AGB des Verkäufers. Und da räumen viele dieses Recht ein.

              Und da du woanders geschrieben hattest, dass du öfters Hochzeiten fotografierst, bin ich mal automatisch davon ausgegangen, einen Gewerbetreibenden vor mir zu haben.

              Ansonsten weiterhin viel Erfolg bei der Sache.

              Gruß
              Jochen

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