Bekomme Geld nicht ertattet Onlinekauf.

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    Free-Member
    • 08.04.2009
    • 163

    #1

    Bekomme Geld nicht ertattet Onlinekauf.

    Hallo,

    habe von 1 Monat bei einem Onlinehändler ein Obiektiv bestellt. Nachdem ich festgestellt habe das es sehr schlecht war habe ich es innerhalb von 4 Tagen wieder zurück geschickt. 1 Woche Später rief ich den Shop an und schilderte meinen Fall, daraufhin wurde mir eine Rückerstattung der Kosten zugesichert. Jetzt sind schon über 30 Tage seit dem Kauf vergangen und ich habe mein Geld immer noch nicht.

    Was kann ich jetzt tun?
    Ich dachte an folgendes:
    Als erstes schreibe ich den Verkäufer einen Brief per Einschreiben in dem ich ihm eine Frist von 7 Werktagen setze mir meinen Betrag zurück zu überweisen und "drohe" bei Nichterfüllen mir einer Mahnung.

    Falls er dem immer noch nicht nachkommt muß ich zum Anwalt.

    Habe mit so einer Sache noch nie zu tun gehabt. Ist dieser Vorgang so richtig bzw. geht man es anders an?

    Danke
  • hwille
    Free-Member
    • 04.11.2010
    • 1649

    #2
    AW: Bekomme Geld nicht ertattet Onlinekauf.

    Wenn in deiner Beschreibung nichts fehlt, wäre ich anders vorgegangen.

    1. Anruf mit Reklamation und bitte um Vorgehensweise der Modalitäten
    2. Versand mit Reklamations-Beschreibung und Kaufpreisrückerstattung per Einschreibe-Brief mit Unterschrift und Rückmeldung
    3. Immer mit Fristen versehen

    Jetzt würde ich einen Brief mit Antwortfrist senden natürlich per Einschreiben ect.
    Dann wenn nichts innerhalb der Frist passiert, Anwalt einschalten, meist reicht ein Brief des Anwalts und es geht weiter.

    Gruß Heinz

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    • ehemaliger Benutzer

      #3
      AW: Bekomme Geld nicht ertattet Onlinekauf.

      Moin,

      ich würde nochmal auf die Fristen achten bzw. nachrechnen:

      Sofern nichts anderes vereinbart ist, befindet sich der Lieferant = Schuldner nach 30 Tagen mit seiner Erstattungsverpflichtung automatisch in Verzug. Diese Frist gilt aber nicht ab Kaufdatum, sondern in Deinem Fall ab Eingang der Rücksendung beim Lieferanten (Belege?).

      Solange Dir der Kittel noch nicht brennt, würde ich evtl. noch 1-2 Tage Puffer hinzurechnen, und wenn diese 30 Tage dann zweifelsfrei überschritten sind, würde ich so vorgehen, wie Du es sagst, d.h. Einschreiben, Fristsetzung, und wenn das nichts hilft Anwalt. Manche Buchhaltungen rechnen den Zugang anders als der Kunde und sie lassen sich auch gerne bis zum allerletzten Tag Zeit.

      Gruß
      Frank

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      • fvt
        Free-Member
        • 28.06.2007
        • 2609

        #4
        AW: Bekomme Geld nicht ertattet Onlinekauf.

        Moin,

        es gibt da so Banausen, die lassen sich zwischen 30 und 60 Tagen Zeit...
        Aber angekommen ist immer alles


        Gruß
        Frank

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        • Jesaja78
          Free-Member
          • 02.12.2009
          • 943

          #5
          AW: Bekomme Geld nicht ertattet Onlinekauf.

          Du kannst auch einfach nach Fristsetzung erst einmal ein Mahnverfahren einleiten, bevor Du zum Anwalt gehst. Mahnverfahren kann jeder selbst einleiten und es kostet kaum. Wenn Du Glück hast und er keinen Widerspruch einlegt, bekommst Du nen Vollstreckungstitel und kannst direkt zwangsvollstrecken lassen...

          Beim Anwalt hast Du halt wieder das Problem, dass Du u.U. die Kosten nicht zurückbekommst...

          Kommentar

          • ehemaliger Benutzer

            #6
            AW: Bekomme Geld nicht ertattet Onlinekauf.

            Aus dem Grund zahle ich nur bzw. bestelle nur bei Haendlern die Amex akzeptieren. Strittige Summe wird gar nicht eingezogen bis der Vorgang abgeschlossen ist.

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            • ehemaliger Benutzer

              #7
              AW: Bekomme Geld nicht ertattet Onlinekauf.

              Zitat von Jesaja78 Beitrag anzeigen
              Du kannst auch einfach nach Fristsetzung erst einmal ein Mahnverfahren einleiten, bevor Du zum Anwalt gehst. Mahnverfahren kann jeder selbst einleiten und es kostet kaum. Wenn Du Glück hast und er keinen Widerspruch einlegt, bekommst Du nen Vollstreckungstitel und kannst direkt zwangsvollstrecken lassen...

              Beim Anwalt hast Du halt wieder das Problem, dass Du u.U. die Kosten nicht zurückbekommst...

              Sobald der Händler nach Fristsetzung in Verzug ist, kommt er für alle Folgekosten auf. Wichtig ist halt nur, dass man den Zugang der Fristsetzung beweisen kann. Einschrieben mit Rückantwort und Zeugen bei der Versendung des Schriftstückes.

              Aber nie lange herum hampeln, man weiß ja nie, wie lange so ein Mensch noch zahlungsfähig ist.

              Kommentar

              • ehemaliger Benutzer

                #8
                AW: Bekomme Geld nicht ertattet Onlinekauf.

                Zitat von Tazmania Beitrag anzeigen
                Aus dem Grund zahle ich nur bzw. bestelle nur bei Haendlern die Amex akzeptieren. Strittige Summe wird gar nicht eingezogen bis der Vorgang abgeschlossen ist.

                Wie sieht die Abwicklung in der Praxis aus? Du bestellst, bekommst die Ware und wann bekommt der Händler dann sein Geld?

                Kommentar

                • ehemaliger Benutzer

                  #9
                  AW: Bekomme Geld nicht ertattet Onlinekauf.

                  Zitat von Donny Beitrag anzeigen
                  Wie sieht die Abwicklung in der Praxis aus? Du bestellst, bekommst die Ware und wann bekommt der Händler dann sein Geld?
                  Der Haendler bekommt natuerlich sofort sein Geld, bzw. von Amex (wie da die Modalitaeten zwischen denen sind weiss ich nicht).
                  Ich hatte bisher zum Glueck erst 2x Probleme. Aber in den Faellen einfach das Webform bei Amex ausgefuellt mit der Angabe "Ware retourniert, keine Erstattung" und die setzen dann den Einzug des Betrags in der Abrechung aus und klaeren das mit dem Verkaeufer. In emien Faellen war der Betrag in weniger als einer Woche auf meinem Kartenkonto gutgeschrieben.

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