Kündigungsfrist Mietwohnung?

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  • Totgeblitzt
    Free-Member
    • 08.04.2009
    • 163

    #1

    Kündigungsfrist Mietwohnung?

    Hallo,

    wir leben seit dem 01/2001 in einer Mietwohnung und würden jetzt gerne so schnell wie möglich ausziehen. Nach dem Mietvertrag haben wir eine Kündigungsfrist von 12 Monaten, da wir bereits 10 Jahre die Wohnung mieten.
    Jetzt habe ich von einem Arbeitskollegen erfahren das sich etwa bei dem Mietrecht und den Künfigungsfristen geändert haben soll (max 3 Monate).
    Stimmt das oder gilt das nur für neue Verträge?

    Danke
  • r2d10
    Free-Member
    • 09.04.2003
    • 3782

    #2
    AW: Kündigungsfrist Mietwohnung?

    drei monate sind für den mieter jetzt einheitlich, ausser ihr habt die 12 monate individuell vereinbart.

    Diese Kündigungsfristen gelten für Mieter und Vermieter. Finanztip zeigt Dir, wie Du Deinen Mietvertrag fristgerecht kündigst.

    Kommentar

    • Alex S.
      Free-Member
      • 11.10.2004
      • 1370

      #3
      AW: Kündigungsfrist Mietwohnung?

      Als Mieter hast Du von Gesetz her drei Monate Kündigungsfrist, die Mietdauer ist unerheblich. Für den Vermieter sieht die Sache anders aus, er hätte Dir gegenüber 9 Monate (bei Deiner langen Mietdauer). Da Du aber so schnell wie möglich ausziehen möchtest, spielt das ja nun keine Rolle.

      Kommentar

      • TomB
        Free-Member
        • 15.06.2011
        • 35

        #4
        AW: Kündigungsfrist Mietwohnung?

        Hallo
        Solltest Du in der Lage sein vor Ablauf der 3 monatigen Kündigungsfrist noch einen Nachmieter zu besorgen, dann kannst Du auch sofort ausziehen.
        HTH
        Gruss
        TomB

        Kommentar

        • Hotte
          Free-Member
          • 26.11.2005
          • 934

          #5
          AW: Kündigungsfrist Mietwohnung?

          Ein weit verbreiteter Irrglaube.

          #2 ist korrekt.
          Zuletzt geändert von Hotte; 15.10.2011, 11:44.

          Kommentar

          • Peter ST.
            Free-Member
            • 27.04.2003
            • 4793

            #6
            AW: Kündigungsfrist Mietwohnung?

            Zitat von TomB Beitrag anzeigen
            Hallo
            Solltest Du in der Lage sein vor Ablauf der 3 monatigen Kündigungsfrist noch einen Nachmieter zu besorgen, dann kannst Du auch sofort ausziehen.
            HTH
            Gruss
            TomB
            da ich selber vermiete kann ich da auch ein paar worte verlieren.
            du kannst mir jeden tag 10 nachmieter vorstellen bzw. anbieten, dass interessiert mich nicht die bohne. warum? weil ich allein entscheide wen ich als mieter akzeptiere.

            @r2d10 hat mit den Link alles mittgeteilt.

            Kommentar

            • ehemaliger Benutzer

              #7
              AW: Kündigungsfrist Mietwohnung?

              Bezüglich Nachmieter und mietrechtliche Härtefälle finde ich diese Seite interessant.

              Kommentar

              • RobiWan
                Free-Member
                • 27.07.2011
                • 1827

                #8
                AW: Kündigungsfrist Mietwohnung?

                Also wenn ich mir die gepostete Links durchlese und die Daten die der TO geschrieben hat, wird er wohl kein Glück haben:

                "Damit ist von Gesetzes wegen klar gestellt, dass die 3-Monats-Frist für alle Standardmietverträge gilt, wenn der Mietvertrag nach dem 31. August 2001 geschlossen wurde. "

                Gruß Robert

                Kommentar

                • TomB
                  Free-Member
                  • 15.06.2011
                  • 35

                  #9
                  AW: Kündigungsfrist Mietwohnung?

                  Zitat von Peter ST. Beitrag anzeigen
                  da ich selber vermiete kann ich da auch ein paar worte verlieren.
                  du kannst mir jeden tag 10 nachmieter vorstellen bzw. anbieten, dass interessiert mich nicht die bohne. warum? weil ich allein entscheide wen ich als mieter akzeptiere.

                  @r2d10 hat mit den Link alles mittgeteilt.
                  Das es zum Abschluss eines neuen Vertrages kommen muss habe ich damit vorausgesetzt.

                  Kommentar

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