Feldweg mit PKW befahren ? Zulässig/verboten

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  • Eric D.
    Free-Member
    • 17.03.2004
    • 21311

    #1

    Feldweg mit PKW befahren ? Zulässig/verboten

    Hallo,

    ich bin gestern abend von einem Förster des Platzes verwiesen worden.
    Es handelte sich um einen Feldweg, welcher auch an (einem) Eingang durch ein Verbotsschild gekennzeichnet war. Allerdings hab ich dies erst beim Herausfahren gesehen.

    Das runde mit rotem Rand und weissen Innenleben, mit Schrift drunter für berechtigte und Land/Forstwirtschaft frei.

    ABER: Ich bin von der anderen Richtung gekommen/eingefahren, dort stand defintiv KEIN Schild (Hab es extra nochmal kontrolliert). Er hat auch nur DUDu gemacht, aber eben auf das Schild verwiesen, aus dieser Richtung kam er auch, mir also entgegen.

    Allerdings ist es erkennbar keine Strasse, sondern ein echter Feldweg zwischen (aktuell abgemähten) Rapsfeldern bzw. zwischendurch noch stehendem Mais, das war auch meine Triebfeder da reinzufahren, so als Naturfotograf....übrigens auf diesem ca. 3km langen Stück sieben Bussarde gesehen


    Meine Frage ist eigentlich folgende:

    Darf ich mit meinem PKW NICHT gekennzeichnete, befestigte oder nicht befestigte Wege zwischen Feldern benutzen, durchfahren und dort anhalten. Privates Wegerecht mal aussen vor wenn Sperren Kennzeichnungen etc.. nicht ersichtlich waren/sind ?

    Natürlich ohne Behinderung und ohne Feldbefahrung und natürlich in keine NSGebiete !
  • engis
    Free-Member
    • 31.07.2005
    • 579

    #2
    AW: Feldweg mit PKW befahren ? Zulässig/verboten

    Ich kenne jetzt die rechtliche Seite nicht genau, bin aber immer gut damit gefahren darauf hinzuweisen, dass ich zu einem bestimmten Garten, Feld, Haus fahren will. Dazu muss man natürlich wissen, wer dort wohnt, lebt usw.

    Noch besser ging es ab dem Zeitpunkt, als ich den Förster im Vorfeld mal besucht (Fette Kamera und Objektiv dabei) und ihn auf meine Leidenschaft angesprochen habe. Später habe ich ihm dann mal ein Bild geschenkt und seit dem habe ich Ruhe.

    Ein Jäger hat mich mal angeraunt, er würde mich melden, darauf sagte ich ihm, das Förster XY (den Namen solltest Du dann wissen) Bescheid weiß. Und auch da war dann kein Problem mehr.
    Die meisten Bauern kenne ich (vom sehen) mittlerweile auch. Immer freundlich grüßen :-)

    Und ein Tarnzelt aufstellen ist auch kein Thema mehr, wenn man sich auf den Förster berufen kann.

    Also lieber offen, dann gibt es keine Probleme.

    Gruß
    Jürgen

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    • dowitcher
      Free-Member
      • 09.05.2008
      • 1120

      #3
      AW: Feldweg mit PKW befahren ? Zulässig/verboten

      Zitat von Eric D. Beitrag anzeigen

      Darf ich mit meinem PKW NICHT gekennzeichnete, befestigte oder nicht befestigte Wege zwischen Feldern benutzen, durchfahren und dort anhalten. Privates Wegerecht mal aussen vor wenn Sperren Kennzeichnungen etc.. nicht ersichtlich waren/sind ?

      Natürlich ohne Behinderung und ohne Feldbefahrung und natürlich in keine NSGebiete !
      Ich denke da hast du wenn du da nichts zu suchen hast mit jedem KFZ schlechte Karten da es sich hier im Regelfall um nicht oeffentlichen Verkehrsraum handelt.
      Ich hatte da auch in der Vergangenheit mal eine sehr kurze Diskussion mit einem Ordnungshueter der erstmal nicht glauben wollte, dass mein 205er Peugeot ein "landwirtschaftliches Nutzfahrzeug" ist. Als ich dann fragte ob ich mal einen von den Bienenkaesten die ich hinten drin hatte aufmachen solle, waren die Zweifel dann beseitigt und ich konnte weiter zu meinem Stellplatz zuckeln.
      Also besser von Foerstern oder Landwirten das OK geben lassen

      Kommentar

      • Eric D.
        Free-Member
        • 17.03.2004
        • 21311

        #4
        AW: Feldweg mit PKW befahren ? Zulässig/verboten

        Hallo und danke schonmal..
        klar ist es am einfachsten den jeweiligen Förster oder Landwirt/Eigentümer zu fragen, ABER wir sind ein Flächenland, da gibt es soo viele....

        Ich hab mich auch schon versucht, im Netz schlau zumachen.
        Es ist Landesrecht, das niedersächsische Strassengesetz gibt nix her.

        Stichwort ist wohl die sogenannte Widmung, also wofür die Wege gedacht/gewidmet sind.

        Allerdings sind die Feldwege, die ich meine gar (vermutlich) nicht gewidmet; ob sie öffentlich oder privat bewirtschaftet werden, weiss ich auch nicht und ist auch nicht erkennbar, da es keine Beschilderung gibt.

        Jetzt frag ich mich halt explizit, wenn nichts da steht und ein Traktor zu seinem Feldern die Wege benutzen darf, warum nicht auch ich ?

        Mir fehlt die Rechtsgrundlage ?

        Ich glaube ich frage mal bei unserer Stadtverwaltung an

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        • michael_alabama
          Free-Member
          • 29.09.2009
          • 3130

          #5
          Dr.

          Zitat von Eric D. Beitrag anzeigen
          Ich glaube ich frage mal bei unserer Stadtverwaltung an
          Nu, was werden sie wohl antworten: "Ein fehlendes Schild ändert nichts an der Verbotslage, Sie werden allenfalls an einer 'Strafe' vorbeikommen. Warten Sie mal, ich notier mir eben Ihren Namen: Jetzt, da Sie es wissen, wäre es zukünftig Vorsatz...."

          vg micha

          Und der Grund für die Einschränkung: Mindere Verkehrssicherung, erhöhter Verschleiß usw.
          Zuletzt geändert von michael_alabama; 28.07.2012, 21:06.

          Kommentar

          • Eric D.
            Free-Member
            • 17.03.2004
            • 21311

            #6
            AW: Feldweg mit PKW befahren ? Zulässig/verboten

            Hä, für eine Strafe/OwiG braucht es ein konkretes Gesetz/Satzung etc..
            einen Tatbestand, keine Andeutungen.

            Ich sag ja: Rechtsgrundlage fehlt mir.

            Kommentar

            • Blumi
              Free-Member
              • 23.12.2003
              • 1442

              #7
              AW: Feldweg mit PKW befahren ? Zulässig/verboten

              Zitat von Eric D. Beitrag anzeigen
              Ich sag ja: Rechtsgrundlage fehlt mir.
              Zustimmung, das Verbotsschild ist der Verwaltungsakt, der die Einschränkung/das Verbot regelt. Wenn es fehlt, fehlt auch die Rechtsgrundlage für einen Bußgeldbescheid.
              Allerdings ist es in der beschriebenen Situation nur eine Frage der Zeit, bis das offenbar vergessene Schild angebracht wird. Solange dürftest Du aber auf der sicheren Seite sein - schließlich gibt es auch oft je nach Fahrtrichtung unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen. Das Verbotsschild aus der Gegenrichtung zu kennen und daraus ein Verbot für Deine Fahrtrichtung abzuleiten kann man meiner Meinung nach von Dir nicht verlangen.

              Ohne Gewähr - habe das zwar mal gelernt/studiert, bin aber schon lange nicht mehr in dieser Branche tätig.

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              • Bububaer
                Free-Member
                • 03.02.2006
                • 2436

                #8
                AW: Feldweg mit PKW befahren ? Zulässig/verboten

                Wir wurden mal von einem Förster angezeigt, weil wir auf einem Feldweg gefahren sind. Dann kam ein Briefchen von der Polizei, auf das wir Widerspruch eingelegt haben, weil es auch KEIN Verbotsschild gab.
                Die Sache wurde dann zurückgezogen und wir mussten nichts zahlen. Das war in Bayern und ist schon eineinhalb Jahrzehnte her...

                Wenn ich mit meinem Vater in den Wald fahre, müssen wir auch mit dem PKW über Feldwege fahren. Ich weiß nicht, wo das Problem sein sollte. Solange es kein Schild gibt, sehe ich keinen Grund, da nicht reinfahren zu dürfen. Wäre es grundsätzlich verboten, bräuchte ich auch keine Verbotsschilder...


                Viele Grüße
                Bubu

                Kommentar

                • Hans Joerg Nahm
                  Free-Member
                  • 16.02.2004
                  • 5973

                  #9
                  AW: Feldweg mit PKW befahren ? Zulässig/verboten

                  Kein Schild bedeutet für mich kein Verbot.
                  Steht ein Schild da respektiere ich das und benutze diesen Weg nicht.

                  Kommentar

                  • fvt
                    Free-Member
                    • 28.06.2007
                    • 2609

                    #10
                    AW: Feldweg mit PKW befahren ? Zulässig/verboten

                    Moin zusammen,

                    ich war vor drei Wochen in Mecklenburg-Vorpommern mit der Enduro im Wald.
                    Dort sind keine Schilder aufgestellt, weil sie (wer immer das ist, ich habe es vergessen) ein grundsätzliches Verbot erlassen haben.

                    So war es dem ortsansässigen Guide vorbehalten, uns die öffentlichen Straßen (Feldwege) im Wald zu zeigen und uns um die gesperrten herumzuführen.

                    Optisch machte das gar keinen Unterschied.

                    Es kann also sein, das es da eine grundsätzliche Regelung in dem Bereich gibt.
                    Auskunft? Förster, Pächter, Eigentümer.


                    Gruß
                    Frank

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                    • ehemaliger Benutzer

                      #11
                      AW: Feldweg mit PKW befahren ? Zulässig/verboten

                      Zitat von Eric D. Beitrag anzeigen
                      Hä, für eine Strafe/OwiG braucht es ein konkretes Gesetz/Satzung etc..
                      einen Tatbestand, keine Andeutungen.

                      Ich sag ja: Rechtsgrundlage fehlt mir.
                      Eric, da hilft nur "Trekker" fahren.

                      Kommentar

                      • Eric D.
                        Free-Member
                        • 17.03.2004
                        • 21311

                        #12
                        AW: Feldweg mit PKW befahren ? Zulässig/verboten

                        Ne ich mache es mir einfacher, Trecker ist mir zu laut/lahm und zu hohe Ansitzposition. :-)

                        Erste Anfrage bei der Stadt war nämlich leicht frustrierend, weil die mir quasi keine konkrete Auskunft geben konnten: blätter blätternix gefunden..

                        Sie haben mir geraten, doch mal bei der Polizei nachzufragen
                        Mach ich bestimmt auch noch.

                        Ich werde in Zukunft jedenfalls ein potentieller Ackerlandinvestor sein, hätte ich auch früher darauf kommen können....ist nämlich gar nicht so weit hergeholt.

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                        • carum
                          Free-Member
                          • 04.11.2004
                          • 644

                          #13
                          AW: Feldweg mit PKW befahren ? Zulässig/verboten

                          Pachtinteresse reicht auch schon.
                          Vorher mal die Ländereien ansehen ist normal.
                          Somit kannst du überall hinfahren, solltest aber keinen Mähdrescher behindern!
                          Die haben keine Zeit. Da kostet 1 Stunde um die 500 Euro.

                          Übrigens der laute Trecker macht den Tieren nichts aus.
                          Damit kann man ihnen sehr nahe kommen.

                          Nur ein Auto, wo die Scheibe aufgedreht wird ist gefährlich für sie ;-)

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