mal andersrum :-)
Den Sohn von einem Freund haben sie am Haken....
Er wollte bei ihbäh ein Autoersatzei verkaufen und hat wohl das original Bild vom Hersteller verwendet, nun schreibt ein Anwalt , Unterlassungserklärung und über 1000 Euro Gebühren, was tun ?
Mein erster Gedanke, nicht tun, verklagen lassen, vor Gericht wird es sich zeigen ob dieses Foto über 1000 Euro Wert ist , ob die Unterlassungserklärung Rechtens ist.
Der Junge ist Anfang 20 und Azubi als Krankenpfleger, so viel Geld hat er auch nicht.
Wenn ich hier so lese was für Bilder regulär bezahlt wird......
Wie ist das mit der Auflage im Auktionshaus ? Bilderverwendung geht doch auch nach Auflage, aber wie setzt man die an bei einmaliger Verwendung in einer I-Net-Auktion ?
PS. Ich finde seinen Bilderklau auch nicht toll, aber Abmahner noch viel weniger, möglicherweise wenn es Profi Abmahner sind.
Gruß
Jar
Den Sohn von einem Freund haben sie am Haken....
Er wollte bei ihbäh ein Autoersatzei verkaufen und hat wohl das original Bild vom Hersteller verwendet, nun schreibt ein Anwalt , Unterlassungserklärung und über 1000 Euro Gebühren, was tun ?
Mein erster Gedanke, nicht tun, verklagen lassen, vor Gericht wird es sich zeigen ob dieses Foto über 1000 Euro Wert ist , ob die Unterlassungserklärung Rechtens ist.
Der Junge ist Anfang 20 und Azubi als Krankenpfleger, so viel Geld hat er auch nicht.
Wenn ich hier so lese was für Bilder regulär bezahlt wird......
Wie ist das mit der Auflage im Auktionshaus ? Bilderverwendung geht doch auch nach Auflage, aber wie setzt man die an bei einmaliger Verwendung in einer I-Net-Auktion ?
PS. Ich finde seinen Bilderklau auch nicht toll, aber Abmahner noch viel weniger, möglicherweise wenn es Profi Abmahner sind.
Gruß
Jar
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