[OT] Bilderklau

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  • jar
    moderierte Schreiber
    • 27.03.2003
    • 19995

    #1

    [OT] Bilderklau

    mal andersrum :-)

    Den Sohn von einem Freund haben sie am Haken....

    Er wollte bei ihbäh ein Autoersatzei verkaufen und hat wohl das original Bild vom Hersteller verwendet, nun schreibt ein Anwalt , Unterlassungserklärung und über 1000 Euro Gebühren, was tun ?

    Mein erster Gedanke, nicht tun, verklagen lassen, vor Gericht wird es sich zeigen ob dieses Foto über 1000 Euro Wert ist , ob die Unterlassungserklärung Rechtens ist.

    Der Junge ist Anfang 20 und Azubi als Krankenpfleger, so viel Geld hat er auch nicht.

    Wenn ich hier so lese was für Bilder regulär bezahlt wird......
    Wie ist das mit der Auflage im Auktionshaus ? Bilderverwendung geht doch auch nach Auflage, aber wie setzt man die an bei einmaliger Verwendung in einer I-Net-Auktion ?

    PS. Ich finde seinen Bilderklau auch nicht toll, aber Abmahner noch viel weniger, möglicherweise wenn es Profi Abmahner sind.

    Gruß
    Jar
    [b][size=1][color=#9932cc]B[/color][/size][/b][font=Verdana][size=1]eliebt machen sich nur die,[/size][size=1]die aussprechen,[/size][size=1]was alle hören wollen;[/size][/font]
    [font=Verdana][size=1]und was alle hören wollen, [/size][size=1]ist in der Regel falsch. [/size][/font][font=Comic Sans MS][size=1][i]Walther Rathenau[/i][/size][/font]
    Cam 1585 gr 'L'insen von 405 gr bis 1330 gr Blitz und TC und 3-Bein
  • volki
    Free-Member
    • 04.11.2003
    • 1186

    #2
    Re: [OT] Bilderklau

    Ich denke das hat mit der Auflage nichts zu tun, es geht sich hier viel mehr um eine nicht genehmigte Veröffentlichung von fremden Bildmaterial.
    Leider ist es üblich geworden alles mögliche zu kopieren, bei eBay werden ganze Artikelbeschreibungen samt Fotos kopiert. Dazu kommt daß das dann oft überhaupt nicht zu den eingestellten Artikel passt.
    Ich habe vor einiger Zeit ein Webshop betrieben und auch bei eBay verkauft, und weiß das es verdammt viel Arbeit ist, sich legal Produktfotos zu erstellen/besorgen, und dazu den passenden Text zu entwerfen.
    Die Mühe will sich niemand machen, schon garnicht bei Privatverkäufen.

    MfG
    Volker

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    • Werner Ruf
      Free-Member
      • 22.08.2004
      • 2849

      #3
      Re: [OT] Bilderklau

      > bei ihbäh ein Autoersatzei verkaufen und hat wohl das original Bild vom Hersteller
      > verwendet, nun schreibt ein Anwalt , Unterlassungserklärung und über 1000 Euro Gebühren,
      > was tun ?

      Als allererstes mal Prüfen ob der wirklich berechtigt ist für den Urheber des Bildes tätig zu werden. 1.000,--EUR Gebühren kommen mir ausserdem etwas heftig vor, da hat wohl einer weit nach oben hinsichtlich des Streitwerts gegriffen. Ausserdem kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass ein Autohersteller ebay danach durchforsten läßt ob irgend jemand, der einmalig, also nicht gewerbsmäßig ein Ersatzteil verkauft und dabei ein Bild von der Website oder dem Katalog des Herstellers verwendet. Wenn sich sowas rumspricht wirkt sich das nämlich ausgesprochen 'fördernd' auf die Kundenbindung bei einem Neukauf aus. Ohne den genauen Text zu kennen kann man da aber keine Aussage treffen.

      Um den Gang zum eigenen Rechtsanwalt wird er aber wohl eher nicht herumkommen er sollte sich unbedingt beraten lassen, aber pronto damit nicht etwaige Fristen verstreichen.

      >
      > Mein erster Gedanke, nicht tun, verklagen lassen, vor Gericht wird
      > es sich zeigen ob dieses Foto über 1000 Euro Wert ist , ob die Unterlassungserklärung
      > Rechtens ist.
      >>
      > PS. Ich finde seinen Bilderklau auch nicht toll, aber Abmahner
      > noch viel weniger, möglicherweise wenn es Profi Abmahner sind.

      Siehe oben dringend Beratung angesagt aber an sonsten Teile ich deine Meinung, dass Profiabmahnern das Handwerk gelegt gehört.

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      • jar
        moderierte Schreiber
        • 27.03.2003
        • 19995

        #4
        ich weis auch nicht mehr und genauer, soll

        ein original ersatzteil sein und da hat er das original bild verwendet, was ja irgenwie zum teil gehört :-)

        soll er sich verklagen lassen, anwalt macht es nur teurer, ist in diesem fall ja sein erster, es darf halt nicht öfter vorkommen.

        gruss
        jar
        [b][size=1][color=#9932cc]B[/color][/size][/b][font=Verdana][size=1]eliebt machen sich nur die,[/size][size=1]die aussprechen,[/size][size=1]was alle hören wollen;[/size][/font]
        [font=Verdana][size=1]und was alle hören wollen, [/size][size=1]ist in der Regel falsch. [/size][/font][font=Comic Sans MS][size=1][i]Walther Rathenau[/i][/size][/font]
        Cam 1585 gr 'L'insen von 405 gr bis 1330 gr Blitz und TC und 3-Bein

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        • Fotograf
          Free-Member
          • 27.03.2003
          • 3811

          #5
          Einfach abwarten - nix unterschreiben - nix Antwort!

          Vor Gericht hat immer der Kläger das Problem, seine Ansprüche beweisen zu müssen, nicht der Beklagte. Könnte eine Serienabmahnung sein (Unterlassungserklärung deutet darauf hin), die begnügen sich normalerweise damit, dass 50% ängstlich unterschreiben + zahlen und lassen die Nicht-Reagierer nach ein paar unbeantworteten Erinnerungsschreiben in Ruhe (= Mischkalkulation).

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          • Fotograf
            Free-Member
            • 27.03.2003
            • 3811

            #6
            Re: [OT] Bilderklau

            <i>
            > Ich denke das hat mit der Auflage nichts zu tun</i>

            Doch, sehr wohl hat da s etwas mit der Auflage zu tun (in diesem Fall die Klicks). Der Geschädigte muß seinen Schaden im Zweifelsfall beweisen.

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            • Fotograf
              Free-Member
              • 27.03.2003
              • 3811

              #7
              Re: [OT] Bilderklau

              Fristen sind nur im streitigen Verfahren vor Gericht relevant. Selbsterfundene Fristen in der Korrespondenz sind Schall und Rauch. Einfach nicht reagieren.

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              • jar
                moderierte Schreiber
                • 27.03.2003
                • 19995

                #8
                danke, so dachte ich mir das... (n/t)

                [b][size=1][color=#9932cc]B[/color][/size][/b][font=Verdana][size=1]eliebt machen sich nur die,[/size][size=1]die aussprechen,[/size][size=1]was alle hören wollen;[/size][/font]
                [font=Verdana][size=1]und was alle hören wollen, [/size][size=1]ist in der Regel falsch. [/size][/font][font=Comic Sans MS][size=1][i]Walther Rathenau[/i][/size][/font]
                Cam 1585 gr 'L'insen von 405 gr bis 1330 gr Blitz und TC und 3-Bein

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                • Fotograf
                  Free-Member
                  • 27.03.2003
                  • 3811

                  #9
                  Der Streitwert ist im Ernstfall gerichtlich nicht...

                  ... durchsetzbar. Ich würde den tatsächlich entstandenen Schaden durch die erfolgte Bildnutzung auf 10,- bis max. 20,- Euro schätzt - wohlgemerkt, weil es sich ja um einen Privatverkauf eines einzelnen Stückes gehandelt hat und ausdrücklich nicht um gewerbliche Nutzung. Für 20,- Euro Streitwert steht morgens definitiv kein Anwalt auf...

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                  • jar
                    moderierte Schreiber
                    • 27.03.2003
                    • 19995

                    #10
                    Der Scherzkeks hat den Streitwert auf

                    50.000 Euro angesetzt.

                    Noch ein Gimmik, die Vollmacht vom vertretenen Teile-Hersteller soll sehr gut aussehen, entweder original oder perfekte ! Farbkopie, aber ohne Stempel und Unterschrift.

                    Aber mit jede Menge Paragrafen gewürzt, leider alle nicht so richtig zutreffend.

                    Die Sache stinkt immer mehr.

                    Gruß
                    Jar
                    [b][size=1][color=#9932cc]B[/color][/size][/b][font=Verdana][size=1]eliebt machen sich nur die,[/size][size=1]die aussprechen,[/size][size=1]was alle hören wollen;[/size][/font]
                    [font=Verdana][size=1]und was alle hören wollen, [/size][size=1]ist in der Regel falsch. [/size][/font][font=Comic Sans MS][size=1][i]Walther Rathenau[/i][/size][/font]
                    Cam 1585 gr 'L'insen von 405 gr bis 1330 gr Blitz und TC und 3-Bein

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                    • Steffen S. Kaufmann
                      Free-Member
                      • 12.11.2003
                      • 53

                      #11
                      1000 Euro sind die Abmahngebühren.

                      Das weiß ich von meinem Vati, der ist Patentanwalt und steinreich. ;-)

                      Es ist aber (sehr) üblich es bei einer mündlichen Bitte um Entfernung zu belassen.

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                      • Peter Brust
                        Free-Member
                        • 28.12.2003
                        • 4767

                        #12
                        Guck mal in den Link...

                        <a href='http://www.rechtsanwaltmoebius.de/internetrecht/abmahnung.html' target='_blank'>Hier gibts viel da zu zu lesen!</a>

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                        • Fotograf
                          Free-Member
                          • 27.03.2003
                          • 3811

                          #13
                          Re: Der Scherzkeks hat den Streitwert auf

                          Als Gegenstrategie nicht reagieren und die Briefe aber gut aufbewahren. Im unwahrscheinlichen Falle einer Klageerhebung würde die Gegenseite dann höchstwahrscheinlich mit einem wesentlich niedrigeren Streitwert antreten. Dann würde ich das besagte Schreiben mit den 50.000,- Euro als Dokumentenbeweis ins Verfahren einbringen mit dem juristischen Hinweis, dass es die Gegenseite offenichtlich nicht so genau nimmt mit ihrem Vortrag und dabei die Beliebigkeit regiert. Wer nachweisliche Widersprüche innerhalb des Vortrags der Gegenseite aufzeigt hat sehr gute Karten, das mögen Richter sehr, denn dann müssen sie sich nicht mit der eigentlichen Sache befassen und können einfach feststellen, dass der Klagevertreter selbst nicht weiß, was er will.

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                          • jar
                            moderierte Schreiber
                            • 27.03.2003
                            • 19995

                            #14
                            Problem

                            das mit dem nichtreagieren , dachte ich auch so, aber schau mal in den Link etwas tiefer von Peter Brust.

                            Es besteht bei nichtreagieren die Gefahr eines Mahnbescheides.

                            Das vergessen leider viele, ich habs auch vergessen, jeder kann vom Gericht einen Mahnbescheid holen und pfänden lassen.

                            Sicher wenn der kommt kann man immer noch gegen ankommen, aber das macht es nicht billiger und leichter.

                            Im Link, der Tipp mit der Unterlassungserklärung und nicht zahlen ist mir aber auch nicht geheuer, schafft man so den Beweis das die Sünde erfolgt ist.

                            Gruß
                            Jar
                            [b][size=1][color=#9932cc]B[/color][/size][/b][font=Verdana][size=1]eliebt machen sich nur die,[/size][size=1]die aussprechen,[/size][size=1]was alle hören wollen;[/size][/font]
                            [font=Verdana][size=1]und was alle hören wollen, [/size][size=1]ist in der Regel falsch. [/size][/font][font=Comic Sans MS][size=1][i]Walther Rathenau[/i][/size][/font]
                            Cam 1585 gr 'L'insen von 405 gr bis 1330 gr Blitz und TC und 3-Bein

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                            • caprinz
                              Free-Member
                              • 06.07.2003
                              • 2923

                              #15
                              Re: Problem

                              Dann reagiert man eben erst nach dem Mahnbescheid mit Widerspruch.

                              vg carsten

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