Wichtige Ergänzung - Ersatzweise fristgerecht ...
Ganz wichtig nicht vergessen die Kündigung gleichzeitig ersatzweise fristgerecht auszusprechen sonst steht man bei einer evtl. Abweisung der außerordentlichen Kündigung leer da.
Formulierung also etwa:
Außerordentlich Kündigung
Sehr geehrter Herr .....,
hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis vom xx.xx.xxxx fristlos, ersatzweise gilt diese Kündigung als fristgerechte Kündigung zum xx.xx.xxxx.
Begründung:
.............
Ihr wollt ihn ja in jedem Fall los werden und wenn ihr dann nicht schon ersatzweise fristgerecht gekündigt habt laufen die Fristen erst wenn ihr die neue Kündigung zugestellt habt (ein evtl. Arbeitsgerichtsprozess kann sich ziehen, wenn da dann nicht schon ersatzweise fristgerecht gekündigt ist kann das teuer werden). Wenn ihr die ersatzweise Kündigung schon mit drin stehen habt seit ihr ihn zwar evtl. nicht sofort los und müßt ihn bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlen aber danach ist Ruhe, das Vertrauensverhältnis ist in jedem Fall soweit gestört, dass ihr ihn nicht mehr beschäftigen müsst. Beschäftigen dürft ihr ihn natürlich mit Zustellung der Kündigung nicht mehr.
Ganz wichtig nicht vergessen die Kündigung gleichzeitig ersatzweise fristgerecht auszusprechen sonst steht man bei einer evtl. Abweisung der außerordentlichen Kündigung leer da.
Formulierung also etwa:
Außerordentlich Kündigung
Sehr geehrter Herr .....,
hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis vom xx.xx.xxxx fristlos, ersatzweise gilt diese Kündigung als fristgerechte Kündigung zum xx.xx.xxxx.
Begründung:
.............
Ihr wollt ihn ja in jedem Fall los werden und wenn ihr dann nicht schon ersatzweise fristgerecht gekündigt habt laufen die Fristen erst wenn ihr die neue Kündigung zugestellt habt (ein evtl. Arbeitsgerichtsprozess kann sich ziehen, wenn da dann nicht schon ersatzweise fristgerecht gekündigt ist kann das teuer werden). Wenn ihr die ersatzweise Kündigung schon mit drin stehen habt seit ihr ihn zwar evtl. nicht sofort los und müßt ihn bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlen aber danach ist Ruhe, das Vertrauensverhältnis ist in jedem Fall soweit gestört, dass ihr ihn nicht mehr beschäftigen müsst. Beschäftigen dürft ihr ihn natürlich mit Zustellung der Kündigung nicht mehr.
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