Stimmt es, dass man z. B.

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Otto Böhr
    Free-Member
    • 29.04.2004
    • 1134

    #1

    Stimmt es, dass man z. B.

    einen Drucker, der nach anderthalb Jahren den Geist aufgibt, an den Händler zurückgeben und
    kostenlose Reparatur oder Ersatz verlangen kann, da dieser 2 Jahre lang Gewährleistung bieten muß?
    Wer kennt sich da aus?
  • Roland Michels
    Free-Member
    • 27.03.2003
    • 1969

    #2
    Google doch einfach mal, dann bekommst du folgendes raus:

    Gewährleistung
    Gewährleistungsrechte sind gesetzlich geregelt. Seit 2. Januar 2002 gilt: Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer zwei Jahre für auftretende Mängel. Das gilt übrigens auch für Reparaturarbeiten!
    Und auch wer eine gebrauchte Sache bei einem Händler kauft, hat gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. In diesem Falle allerdings nur für ein Jahr.

    Achtung: Verkauft eine Privatperson eine Produkt, kann sie die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Das sollten Sie vor allem beim Kauf eines Gebrauchtwagens immer im Hinterkopf haben!


    Welche Rechte bekomme ich als Kunde durch die Gewährleistung?
    Sie haben das Recht auf Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadens- oder Aufwendungsersatz.

    Der Haken bei der Gewährleistung
    Tritt ein Mangel während des ersten halben Jahres nach dem Kauf ein, muss der Händler nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf fehlerfrei war. Während dieser Zeit hat der Kunde gute Karten. In den verbleibenden 18 Monaten ist das Gewährleistungsrecht nach Ansicht von Verbraucherschützern das Papier, auf dem es steht nicht mehr wert. Denn dann muss bei einem auftretenden Fehler der Kunde nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in den meisten Fällen jedoch extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich.

    Wie gehe ich bei einem Gewährleistungsfall vor?
    Funktioniert Ihr neues Produkt nicht einwandfrei oder ist es kaputt, dann gehen Sie mit dem Gerät und dem Kaufnachweis (in der Regel der Kassenzettel) zum Händler. Schildern Sie das Problem und verlangen Sie eine Nachbesserung oder ein Austauschgerät. Kann der Mangel nach zwei Nachbesserungsversuchen nicht behoben werden, dann dürfen Sie entweder den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten. Gegebenenfalls können Sie auch Schadenersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.

    Garantie
    Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er ist deshalb auch völlig frei in der Gestaltung der Garantiebedingungen, wie z.B. Umfang und Dauer. Ist ein gekauftes Produkt fehlerhaft, ist im Garantiefall also der Hersteller der Ansprechpartner und nicht - wie bei der Gewährleistung - der Händler.

    Wie gehe ich im Garantiefall vor?
    Benachrichtigen Sie den Hersteller. Er informiert Sie über das weitere Vorgehen. In der Regel werden Produkte direkt oder über den Händler zum Hersteller geschickt. Er entscheidet dann, ob repariert oder ausgetauscht wird.
    Viele Hersteller, vor allem von Elektro- und Elektronikgeräten, bieten sogar einen Abholservice an. Das defekte Gerät wird abgeholt, repariert oder ausgetauscht und wieder nach Hause gebracht. Wichtig: Achten Sie beim Kauf immer darauf, dass die Garantieurkunde ordnungsgemäß ausgefüllt wird. Ohne diesen Nachweis gibt’s keine Garantieleistung!


    Produkt defekt - Gewährleistung oder Garantie?
    In der Regel fährt man mit der Gewährleistung besser. Schließlich ist es durchsetzbares Recht. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel zu beheben. Allerdings lohnt sich diese Variante aus oben genannten Gründen nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf. Danach hilft dann nur noch die Garantie weiter.

    Kommentar

    • Guenter H.
      Free-Member
      • 22.09.2003
      • 3000

      #3
      Re: Stimmt es, dass man z. B.

      um es auf einen ganz einfachen Nenner zu bringen. Die gesetzliche Regelung gibt Dir sechs Monate lang bei Vorliegen eines Defektes die Möglichkeit der Rückgabe, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Mangel ab Kauf vorlag. Sollte dem nicht so sein, so muesste dies der Händler detailliert nachweisen, was ihm grundsätzlich schwer fallen dürfte. Nach sechs Monaten musst Du (!) nachweisen, dass der Mangel ab Kauf vorlag, hier geht die Beweispflicht auf Dich über. Auch nicht ganz so einfach.
      Anders sieht es aus, wenn Händler oder Hersteller freiwillig eine längere Garantie einräumen. Hier können sie jedoch auch die nach dem 6.Monat geltenden Bestimmungen in einer gewissen Bandbreite selbst festlegen.
      Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
      Fazit: Rückgabe eines eineinhalb Jahre alten Druckers im Rahmen der Gewährleistung ist nicht !

      Kommentar

      • Photowerk
        Free-Member
        • 26.09.2004
        • 826

        #4
        Ich würde ihn zum Händler bringen und...

        ...um Instandsetzung auf Garantie, mindestens aber auf Kulanz bitten.
        Gerade bei diesen Fällen ist der persönliche Kontakt zum Händler von Vorteil. Online-Shops sind mir bei solchen Käufen zu annonym. Beim Händler vor Ort habe ich einfach das Gefühl, dass er sich für mich einsetzt (viele zumindest).

        Viele Grüße,
        Photowerk

        Kommentar

        • Otto Böhr
          Free-Member
          • 29.04.2004
          • 1134

          #5
          Danke Euch für die klärenden Auskünfte. (n/t)

          Kommentar

          • JAKOB
            Free-Member
            • 27.03.2003
            • 7132

            #6
            Re: Stimmt es, dass man z. B.

            man, das ist bei euch in deutschland ja echt kompliziert

            bei uns gibts 1 jahr garantie. die leistet dann nicht der händler bzw. nur subsidär, wenn der hersteller diese nicht leisten kann.
            häufig gibst inzwischen aber 2 oder sogar 3 jahre durch den hersteller.

            aber am besten geht nichts kaputt, denn ärger und aufwand gibts leider in jedem fall

            Kommentar

            • Goodman
              Free-Member
              • 02.09.2003
              • 339

              #7
              Ich liebe...

              diese vielsagenden Threadüberschriften wirklich über alles... :-(

              Kommentar

              Lädt...
              X