[V] Geben hier eigentlich alle Garantie...

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  • MKL
    Free-Member
    • 14.03.2005
    • 95

    #1

    [V] Geben hier eigentlich alle Garantie...

    Sorry, für den neuen Thread, aber im Biete Forum darf ich keine Antwort posten als Nicht Full Member:

    noch ein paar Ergänzungen:

    das BGB wurde 2002 hinsichtlich der EU Richtlinie bezüglich des Schuldrechts reformiert. U.a. betrifft das die Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung).

    Stand heute:

    Bei allen Verkäufen (gebraucht oder neu) gilt eine 2 jährige Haftung für Sachmängel. Diese Sachmängel müssen aber bereits bei Übergabe bestanden haben. In den ersten 6 Monaten geht man davon aus, dass dies ohne Nachweis so ist, danach muss der Käufer dies beweisen, was bei Gebrauchsgütern fast unmöglich ist. Das Gesetz soll den Konsumenten besser schützen.

    Die Haftung bei Sachmängeln kann bei Gebrauchtwaren vom gewerblichen Verkäufer bei Verkauf an privat auf 12 Monate verkürzt werden, bei Verkauf an gewerbliche Kunden und bei Verkäufen unter Privatleuten gänzlich frei geregelt werden.
    Offensichtliche Sachmängel, welche bei Übergabe reklamiert werden, sind davon unberührt und können nicht ausgeschlossen werden (Arglistig verschwiegen).

    Bei Privatverkäufen können die Gewährleistungsansprüche bzw. Käuferrechte nach §437 komplett ausgeschlossen werden.

    Wird keine Vereinbarung getroffen gilt BGB, also volle 2 Jahre Haftung auf Sachmängel - auch bei Privatverkäufen.


    Viele Grüsse

    Michael
  • Firlefanz
    Free-Member
    • 23.09.2003
    • 4543

    #2
    AW: [V] Geben hier eigentlich alle Garantie...

    Zitat von MKL
    Wird keine Vereinbarung getroffen gilt BGB, also volle 2 Jahre Haftung auf Sachmängel - auch bei Privatverkäufen.


    Viele Grüsse

    Michael

    ...heisst also, wenn ich den, oft als unsinnig titulierten ebay-Spruch nicht benutze, dann hafte ich bei Privatverkäufen 2 Jahre lang ?

    Kommentar

    • Georg
      Free-Member
      • 20.10.2004
      • 2755

      #3
      AW: [V] Geben hier eigentlich alle Garantie...

      Zitat von Firlefanz
      ...heisst also, wenn ich den, oft als unsinnig titulierten ebay-Spruch nicht benutze, dann hafte ich bei Privatverkäufen 2 Jahre lang ?
      Vorausgesetzt der Verkäufer hat die Gewährleistung nicht schon vorweg ausgeschlossen muss der Käufer erstmal beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang (Übergabe der Sache vom Verkäufer an den Transporteur) schon vorlag. Was für den Käufer nicht immer einfach ist.

      Um die Gewährleistung auszuschließen reicht folgender Satz:
      "Der Verkauf erfolgt unter Auschluss jeglicher Gewährleistung."

      Kommentar

      • MKL
        Free-Member
        • 14.03.2005
        • 95

        #4
        AW: [V] Geben hier eigentlich alle Garantie...

        JEIN!

        Der bei Ebay oft benutzte Spruch mit Verweis auf EU Recht ist kein rechtswirksamer Ausschluss der Gewährleistungsansprüche nach BGB. Klingelts?

        Soweit ich weiss gehen zwei Sätze:

        Hiermit schliesse ich die Haftung für Sachmängel nach BGB aus.

        Hiermit schliesse ich die Käuferrechte nach § 437 BGB aus.

        Der Spruch nützt Dir aber nichts bei offensichlichen Mängeln, Fehlbeschreibungen, eigenen Zusagen, wie z.B. Funktionen und er nützt Dir auch nichts, wenn Dir der Status Privatverkauf aberkannt wird, z.B. als Powerseller.

        Falls Du keinen Haftungsauschluss formulierst, gilt für Dich, wie jeden anderen Bundesbürger BGB und das heisst volle 24 Monate Haftung für Sachmängel mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten (womit Du bei Gebrauchsgütern nach & Monaten quasi raus bist).

        Schwierig kann das ganze durchaus werden, wenn Du z.B. eine Kamera mit Produktionsfehler, welcher in den ersten 24 Monaten des Händlers nicht aufgetreten ist ohne diesen Ausschluss weiterverkaufst. Beispiel: eine Leiterbahn einer Platine brennt durch, weil Sie zu dünn war.

        Viele Grüsse

        Michael

        Kommentar

        • MKL
          Free-Member
          • 14.03.2005
          • 95

          #5
          AW: [V] Geben hier eigentlich alle Garantie...

          Zitat von Georg
          Vorausgesetzt der Verkäufer hat die Gewährleistung nicht schon vorweg ausgeschlossen muss der Käufer erstmal beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang (Übergabe der Sache vom Verkäufer an den Transporteur) schon vorlag. Was für den Käufer nicht immer einfach ist.

          Um die Gewährleistung auszuschließen reicht folgender Satz:
          "Der Verkauf erfolgt unter Auschluss jeglicher Gewährleistung."
          Hallo Georg,

          wenn BGB gilt ( und das tut es ohne Ausschluss der Haftung) muss der Verkäufer in den ersten 6 Monaten beweisen, dass der Sachmangel bei Übergabe nicht bestand. Erst nach 6 Monaten gilt das von Dir gesagte!

          Viele Grüsse

          Michael

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          • aze
            Free-Member
            • 27.03.2003
            • 4065

            #6
            AW: [V] Geben hier eigentlich alle Garantie...

            das ganze gilt bei Verkauf von privat zu privat nicht!

            Kommentar

            • MKL
              Free-Member
              • 14.03.2005
              • 95

              #7
              AW: [V] Geben hier eigentlich alle Garantie...

              Zitat von aze
              das ganze gilt bei Verkauf von privat zu privat nicht!
              Hallo Alex,

              das ist so nicht richtig! BGB gilt für jeden! Allerdings kann man bei Verkäufen von Privat die Haftung komplett ausschliessen. Tut man nichts unterliegt man BGB - da hättest Du gaaaaaanz schlechte Karten im Streitfall!

              Viele Grüsse

              Michael

              Kommentar

              • aze
                Free-Member
                • 27.03.2003
                • 4065

                #8
                AW: [V] Geben hier eigentlich alle Garantie...

                das mag sein, jedoch hast du oben nach Garantie gefragt und Garantie ist eine freiwillige Leistung!

                Kommentar

                • MKL
                  Free-Member
                  • 14.03.2005
                  • 95

                  #9
                  AW: [V] Geben hier eigentlich alle Garantie...

                  Hallo Alex,

                  ich habe nach gar nichts gefragt, sondern lediglich unter dem gleichen Titel, wie im Biete Forum eine ergänzende Antwort geschrieben, da ich dort nicht posten darf. Wie Du richtig sagst ist Garantie eine gänzlich freiwillige Sache, ist nicht im BGB geregelt und schon überhaupt nicht für Privatverkäufe ein- oder ausgeschlossen. Garantie steht auch nicht zur Debatte, sondern die Haftung bei Sachmängeln laut BGB, welche ohne anderslautende Vereinbarung für JEDEN 24 Monate beträgt.

                  Viele Grüsse

                  michael

                  Kommentar

                  • Joe_digital
                    Free-Member
                    • 23.04.2004
                    • 489

                    #10
                    AW: [V] Geben hier eigentlich alle Garantie...

                    Zitat von MKL
                    Hallo Alex,

                    ich habe nach gar nichts gefragt, sondern lediglich unter dem gleichen Titel, wie im Biete Forum eine ergänzende Antwort geschrieben, da ich dort nicht posten darf. Wie Du richtig sagst ist Garantie eine gänzlich freiwillige Sache, ist nicht im BGB geregelt und schon überhaupt nicht für Privatverkäufe ein- oder ausgeschlossen. Garantie steht auch nicht zur Debatte, sondern die Haftung bei Sachmängeln laut BGB, welche ohne anderslautende Vereinbarung für JEDEN 24 Monate beträgt.

                    Viele Grüsse

                    michael

                    Warum heißt dieser Thread dann Geben hier eigentlich alle Garantie...???

                    Kommentar

                    • Joe_digital
                      Free-Member
                      • 23.04.2004
                      • 489

                      #11
                      AW: [V] Geben hier eigentlich alle Garantie...

                      Sorry, die Juristerei ist nun mal eine i-Tüpfelscheißerei....

                      Kommentar

                      • Firlefanz
                        Free-Member
                        • 23.09.2003
                        • 4543

                        #12
                        AW: [V] Geben hier eigentlich alle Garantie...

                        Zitat von MKL
                        ...Schwierig kann das ganze durchaus werden, wenn Du z.B. eine Kamera mit Produktionsfehler, welcher in den ersten 24 Monaten des Händlers nicht aufgetreten ist ohne diesen Ausschluss weiterverkaufst. Beispiel: eine Leiterbahn einer Platine brennt durch, weil Sie zu dünn war.

                        Viele Grüsse

                        Michael

                        ... ich bin Rechtlaie, ich frag mal so:

                        Wenn ich in der Produktbeschreibung schwindele dann bin ich trotz meines "Ausschlusses" dran. Klar.

                        Aber: wenn ich einen gebrauchten Artikel verkaufe, der, sagen wir mal, 2 Jahre alt ist, wieso gebe ich dann theoretisch noch Gewährleistung drauf ?

                        Ich meine das Ding war in den ersten 2 Jahren vom Hersteller gedeckt, beim Weiterverkauf die nächsten 2 Jahre von mir ? wenn es wieder verkauft wird dann nochmal 2 Jahre vom anderen Verkäufer ... ? Irgendwann ist das Teil 10 Jahre alt .... ???

                        Oder hab ich da jetzt was .... ??

                        Kommentar

                        • Stöcki
                          Free-Member
                          • 28.10.2003
                          • 256

                          #13
                          AW: [V] Geben hier eigentlich alle Garantie...

                          Zitat von Joe_digital
                          Warum heißt dieser Thread dann Geben hier eigentlich alle Garantie...???
                          Weil GARANTIE immer wieder mit GEWÄHRLEISTUNG verwechselt wird ... in diesem Fall (von Privat) wäre es wohl Gewährleistung, oder ?


                          Stöcki

                          Kommentar

                          • MKL
                            Free-Member
                            • 14.03.2005
                            • 95

                            #14
                            AW: [V] Geben hier eigentlich alle Garantie...

                            Zitat von Firlefanz
                            ... ich bin Rechtlaie, ich frag mal so:

                            Wenn ich in der Produktbeschreibung schwindele dann bin ich trotz meines "Ausschlusses" dran. Klar.

                            Aber: wenn ich einen gebrauchten Artikel verkaufe, der, sagen wir mal, 2 Jahre alt ist, wieso gebe ich dann theoretisch noch Gewährleistung drauf ?

                            Ich meine das Ding war in den ersten 2 Jahren vom Hersteller gedeckt, beim Weiterverkauf die nächsten 2 Jahre von mir ? wenn es wieder verkauft wird dann nochmal 2 Jahre vom anderen Verkäufer ... ? Irgendwann ist das Teil 10 Jahre alt .... ???

                            Oder hab ich da jetzt was .... ??
                            Tja, genau so ist es. Jeder Verkäufer ist laut BGB nunmehr dazu verdonnert 24 Monate ab Verkaufsdatum (auch bei Gebrauchtwaren) zu gewährleisten. Bei Privatverkäufen kann man das aber komplett ausschliessen. Vergisst man den Ausschluss ist man irgendwie selbst schuld. Man sollte aber jetzt nicht gleich Panik bekommen, denn es geht ja nur um Sachmängel, welche bereits bei Übergabe bestanden. Allerdings ist da der Haken in den ersten 6 Monaten bezüglich Beweispflicht beim Verkäufer.

                            Viele Grüsse

                            Michael

                            Kommentar

                            • MKL
                              Free-Member
                              • 14.03.2005
                              • 95

                              #15
                              AW: [V] Geben hier eigentlich alle Garantie...

                              Zitat von Stöcki
                              Weil GARANTIE immer wieder mit GEWÄHRLEISTUNG verwechselt wird ... in diesem Fall (von Privat) wäre es wohl Gewährleistung, oder ?


                              Stöcki
                              ... und Gewährleistung mit Sachmangelhaftung verwechselt wird.

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