Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
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AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
Willst Du die Kamera haben? Wenn ja schreib Spyshot an, wenn nein was kümmerts Dich?!
Tzetze um was Ihr Euch so sorgt.......
Man man immer diese selbsternannten Moralaposteln!
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AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
Das ist eigentlich ziemlich egal, da der Verkäufer das Gerät ja bei ebay rausnehmen muss, wenn er es anderweitig verkauft.
Das Problem hat nämlich der Verkäufer und nicht der Käufer.
Stichwort Gebühren...
Darum verkaufe ich fast gar nichts mehr über ebay, wenn es irgendwie geht. Zumindest nichts fototechnisches.
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AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
Ist halt gegenüber Ebay-Käufer nicht fair.
Zitat von Stefan RedelDas ist eigentlich ziemlich egal, da der Verkäufer das Gerät ja bei ebay rausnehmen muss, wenn er es anderweitig verkauft.
Das Problem hat nämlich der Verkäufer und nicht der Käufer.
Stichwort Gebühren...
Darum verkaufe ich fast gar nichts mehr über ebay, wenn es irgendwie geht. Zumindest nichts fototechnisches.
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AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
Zitat von lexamGegenüber dem Forum ziemlich blöde.
Bei Ebay bekommt er echte Probleme. Außer er hat mind. 2 Kameras.
Gruß Jörg
p.s.: Nach Ablauf der Auktion bzw. nach Sofortkauf ist ein Vertrag zustande gekommen - vorher ist es nur ein Angebot und das Vertragsfrei ...
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AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
Der Nächste bitte...
Manche Leute haben zu wenig zu tun, wenn man alles so recherchiert und hier dann publik machen muss...
Erst gestern abend gings rund. Nun schon wieder.
Gruß
Ralph
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AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
...aslo die Auktion bei eBay ist jedenfalls vorrangig, wenn ein Gebot existiert.
Hier im Forum wird ja lediglich ein Angebot unterbreitet, eine öffentliche Auktion ist da eine ganz andere rechtliche Sachlage.
Den Artikel bei eBay einfach so rausnehmen, weil er anderweitig verkauft wurde, ist definitiv nicht zulässig, wenn ein Gebot vorliegt!
Wenn Ihr an einen "aufgeklärten" Höchtbietenden gelangt, der die Rechtslage kennt, dann steht ihr doof da, das kann ich euch sagen.
Es gibt doch schon viele Fälle, die diesbezüglich durch die Medien gegangen sind.
Somit sehe ich mit dem zusätzliuchen Anbieten hier im Forum kein Problem, man kann jederzeit Interessenten mitteilen, dass das Angebot vergeben ist. Und das ist es definitiv, wenn ein Gebot bei eBay vorliegt!
Marco
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AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
Und wie will man dem Verkäufer bitte nachweisen, dass z.B. der Artikel inzwischen defekt oder sonstiges ist...???
Nicht erlaubt und möglich...
Gruß
Ralph
P.S. Ist mir schon so gegangen, dass eine Auktion bei der ich Höchstbieter war plötzlich weg war...
Zitat von Marco...aslo die Auktion bei eBay ist jedenfalls vorrangig, wenn ein Gebot existiert.
Hier im Forum wird ja lediglich ein Angebot unterbreitet, eine öffentliche Auktion ist da eine ganz andere rechtliche Sachlage.
Den Artikel bei eBay einfach so rausnehmen, weil er anderweitig verkauft wurde, ist definitiv nicht zulässig, wenn ein Gebot vorliegt!
Wenn Ihr an einen "aufgeklärten" Höchtbietenden gelangt, der die Rechtslage kennt, dann steht ihr doof da, das kann ich euch sagen.
Es gibt doch schon viele Fälle, die diesbezüglich durch die Medien gegangen sind.
Somit sehe ich mit dem zusätzliuchen Anbieten hier im Forum kein Problem, man kann jederzeit Interessenten mitteilen, dass das Angebot vergeben ist. Und das ist es definitiv, wenn ein Gebot bei eBay vorliegt!
Marco
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AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
Ich stelle mir gerade den umgekehrten Fall vor, wie ich nach erfolgreichem Gebot den Veräufer klarmache, dass das Geld nicht mehr zu Verfügung steht.
Ich möchte mit dem von mir eröffneten Thread kein Oel ins Feuer giessen, sondern mich nur schlau machen, wie es mit der Rechtslage aussieht.
Gruss Dirk
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AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
Zitat von Dirk WestermannIch stelle mir gerade den umgekehrten Fall vor, wie ich nach erfolgreichem Gebot den Veräufer klarmache, dass das Geld nicht mehr zu Verfügung steht.
Ich möchte mit dem von mir eröffneten Thread kein Oel ins Feuer giessen, sondern mich nur schlau machen, wie es mit der Rechtslage aussieht.
Gruss Dirk
Nach Auktionsende ist ein Vertrag zusatnde gekommen -NICHT vorher ...
Vorher sind es nur Absichtserklärungen ... mehr nicht !
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AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
Zitat von Fotosucher76
Manche Leute haben zu wenig zu tun, wenn man alles so recherchiert und hier dann publik machen muss...
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AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
Zitat von Fotosucher76Der Nächste bitte...
Manche Leute haben zu wenig zu tun, wenn man alles so recherchiert und hier dann publik machen muss...
Erst gestern abend gings rund. Nun schon wieder.
Gruß
Ralph
PS: Zum Lesen wurde hier noch niemand gezwungen
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AW: Glechzeitiger Verkauf im dforum und bei Ebay, darf man das?!
...ich kann von einem Fall berichten, wo ein Verkäufer sein Auto per eBay-Auktion angeboten hat.
2 Tage vor Auktionsende nahm er sein Auto aus der Auktion, weil er die Befürchtung hatte, das seine Preisvorstellung nicht ereicht würde.
Daraufhin beschwerte sich der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende und klagte gegen der Verkäufer. Per Gerichtsurteil wurde dem Höchstbietenden Recht zugesprochen. Der Verkäufer hat dem Höchstbietenden dann das Geld ausgezahlt, weil der Wagenwert viel höher war.
So hab ich es zumindest gelesen und da dieses Urteil sehr durch die Medien ging, wird man diesen Präzedenzfall auch sicherlich irgendwo im Netz wieder finden.
Marco
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