Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

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  • Bernd Wedekind
    Free-Member
    • 17.10.2003
    • 236

    #1

    Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

    Ziemlich OT, vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.

    Vorweg: Ich bin beruflich gewerbetreibend und im Handelsregister eingetragen.

    Nun habe ich für den ausschließlich privaten Gebrauch bei einem Online-Shop eine Lautsprecher von Canton (CD250) zum Preeis von € 205,00 bestellt. Angegebene Lieferzeit war ca. 7 Tage. Geliefert werden kann das Teil nun aber erst nach ca. 30 tagen(unverbindlich). Ich habe bei der Bestellung nur meine privaten Adressdaten angegeben, lediglich meine e-mail Adresse ist auch betrieblich genutzt.

    Aus verschiedenen Gründen (ich brauche das Ding doch nicht, nehme welche eines anderen Herstellers) habe ich nun deutlich vor Auslieferung die Bestellung storniert.

    Der Shop-Betreiber besteht nun auf Gültigkeit des Kaufvertrages:

    1. Er hätte die Ware extra bestellt

    2. Das Widerrufsrecht gelte für mich nicht, da ich Gewerbetreibender bin.

    Meine Fragen:

    Ist eine Allerweltsartikel vom Rückgaberecht ausgeschlossen, nur weil dieser "extra" bestellt worden ist, obwohl in diesem Shop ca. 150 Lautsprecher von Canton gelistet sind?

    Kann ich als niemals als "Privatmann/natürliche Person" im Internet einkaufen und vom Wideruffsrecht Gebrauch machen, nur weil ich ein Gewerbe betreiben, selbst dann nicht, wenn der erworbene Artikel nun wirklich gar nichts mit meinem gewerblichen Tätigkeiten zu tun hat?

    Ein rechtliches Problem, aber vielleicht kann vielleicht trotzdem weiterhelfen?

    Vielen Dank

    Bernd
    Zuletzt geändert von Bernd Wedekind; 20.06.2006, 15:14.
  • Gartenmann
    Free-Member
    • 11.07.2005
    • 873

    #2
    AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

    Zitat von Bernd Wedekind
    Kann ich als niemals als "Privatmann/natürliche Person" im Internet einkaufen und vom Wideruffsrecht Gebrauch machen, nur weil ich ein Gewerbe betreiben, selbst dann nicht, wenn der erworbene Artikel nun wirklich gar nichts mit meinem gewerblichen Tätigkeiten zu tun hat?
    Natürlich kannst du widerrufen. Das ginge nur dann nicht, wenn du den Artikel für dein Gewerbe bestellt hättest, weil du etwa mit derartigen Dingen handelst oder du den Gegenstand in deinem Betrieb verwendest. Hast du es für deinen Privatgebrauch bestellt, dann gilt selbstverständlich das Widerrufsrecht nach den Fernabsatzregeln des BGB. Insoweit bist du Privatmann wie jeder andere auch.

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    • Photowerk
      Free-Member
      • 26.09.2004
      • 826

      #3
      AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

      Ist wahrscheinlich wieder einer dieser südländichen Shopbetreiber, die vom Fernabsatzgesetz keine Ahnung haben und noch nicht mal die eigenen AGB lesen können. Das Widerrufsrecht entfällt nur dann, wenn du als Wiederverkäufer mit dem Händler in geschäftlicher Verbindung stehst, aber nicht wenn du Ware privat oder auch für dein Geschäft zum Eigenbedarf kaufst.

      Viele Grüße,
      PhotoWerk.de

      Kommentar

      • MarcusMueller
        Free-Member
        • 27.03.2003
        • 1074

        #4
        AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

        Völlig richtig, nur bei eindeutiger Bestellung für das Gewerbe (Briefkopf,
        Rechnungsadresse, etc.) entfällt das Widerrufsrecht.

        Ob er die Ware auftragsbezogen beschafft ist völlig unerheblich.

        Gruß, Marcus

        Kommentar

        • Photowerk
          Free-Member
          • 26.09.2004
          • 826

          #5
          AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

          Zitat von MarcusMueller
          Völlig richtig, nur bei eindeutiger Bestellung für das Gewerbe (Briefkopf,
          Rechnungsadresse, etc.) entfällt das Widerrufsrecht.

          Ob er die Ware auftragsbezogen beschafft ist völlig unerheblich.

          Gruß, Marcus
          Nein, das stimmt so nicht. Auch wenn ich für mein Gewerbe die Ware online oder per Telefon bestelle, gilt für mich das Widerrufsrecht. Ich kann die Ware auch dann zurück geben, wenn ich mir Tinte für meinen gewerblich genutzten Drucker bestelle, denn ich bin der Endverbraucher für die Tinte. Und nur darauf kommt es an.
          Bestelle ich die Ware allerdings als gelisteter Einzelhändler zum Weiterverkauf bei einem Großhändler, gilt das Widerrufsrecht hier nicht.

          Viele Grüße,
          PhotoWerk.de

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          • *Claus*
            Free-Member
            • 09.06.2003
            • 1037

            #6
            AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

            Zitat von Photowerk
            Nein, das stimmt so nicht. Auch wenn ich für mein Gewerbe die Ware online oder per Telefon bestelle, gilt für mich das Widerrufsrecht.
            Falsch.



            Zitat von Photowerk
            Ich kann die Ware auch dann zurück geben, wenn ich mir Tinte für meinen gewerblich genutzten Drucker bestelle, denn ich bin der Endverbraucher für die Tinte. Und nur darauf kommt es an.
            Bestelle ich die Ware allerdings als gelisteter Einzelhändler zum Weiterverkauf bei einem Großhändler, gilt das Widerrufsrecht hier nicht.

            Viele Grüße,
            PhotoWerk.de

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            • *Claus*
              Free-Member
              • 09.06.2003
              • 1037

              #7
              AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

              Zitat von Photowerk
              Ist wahrscheinlich wieder einer dieser südländichen Shopbetreiber, die vom Fernabsatzgesetz keine Ahnung haben und noch nicht mal die eigenen AGB lesen können. Das Widerrufsrecht entfällt nur dann, wenn du als Wiederverkäufer mit dem Händler in geschäftlicher Verbindung stehst, aber nicht wenn du Ware privat oder auch für dein Geschäft zum Eigenbedarf kaufst.

              Viele Grüße,
              PhotoWerk.de
              Das ist völlig falsch. Es gibt in D kein z.Z. gültiges Fernabsatzgesetz, weder für die von Dir abfällig genannten "südländlichen Shopbetrieber" noch für Leute zwischen Köln und Aachen oder andere Personen in der Bundesrepublik.


              P.S.: Wohl gibt es Bestimmungen im BGB, die den "Fernabsatz" regeln.

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              • Photowerk
                Free-Member
                • 26.09.2004
                • 826

                #8
                AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

                Zitat von *Claus*
                Das ist völlig falsch. Es gibt in D kein z.Z. gültiges Fernabsatzgesetz, weder für die von Dir abfällig genannten "südländlichen Shopbetrieber" noch für Leute zwischen Köln und Aachen oder andere Personen in der Bundesrepublik.


                P.S.: Wohl gibt es Bestimmungen im BGB, die den "Fernabsatz" regeln.
                Hallo Claus,
                hast du mal wieder ein paar Beiträge von mir gefunden, unter die du dein obligatorisches "Falsch" setzen kannst, aber es mal wieder nicht begründest? Scheint irgendwie ne Marotte von dir zu sein. Wer weiss denn schon (ausser dir natürlich), dass die Verbraucherschutzgesetze seit 2002 durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz im BGB verankert sind? Hier existiert das Fernabsatzgesetz inhaltlich natürlich weiter. Deshalb bleibe ich einfach bei dem Ausdruck "Fernabsatzgesetz". Wusste gar nicht, dass ihr in Liechtenstein so pingelig seid und es wundert mich immer wieder bei deinen Beiträgen, dass du dich so "fachkundig" einbringst.
                Hier mal ein Link zu RA. Rolf Becker, zwischen Köln und Aachen.

                Gruß
                PhotoWerk.de

                Kommentar

                • MarcusMueller
                  Free-Member
                  • 27.03.2003
                  • 1074

                  #9
                  AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

                  Wie man das "Ding" auch immer nennt, die gesetzlichen Regelungen zum Fernabsatz
                  gelten definitiv nur für private Endverbraucher. Jegliche Geschäfte unter Kaufleuten
                  sind ausdrücklich nicht betroffen.

                  Das würde auch keinen Sinn machen, da nahezu alle geschäftlichen Transaktionen
                  unter das "Fernabsatzgesetz" fallen würden - oder kauft VW Reifen im Laden ???

                  Gruß, Marcus

                  Kommentar

                  • *Claus*
                    Free-Member
                    • 09.06.2003
                    • 1037

                    #10
                    AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

                    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Du hast geschrieben: "hast du mal wieder ein paar Beiträge von mir gefunden, unter die du dein obligatorisches "Falsch" setzen kannst, aber es mal wieder nicht begründest?" Die Behauptung its falsch, denn ich schrieb:"Es gibt in D kein z.Z. gültiges Fernabsatzgesetz...Wohl gibt es Bestimmungen im BGB, die den "Fernabsatz" regeln." Etwas ausführlicher. Du schreibst am 21.06 um 20:58: "Nein, das stimmt so nicht. Auch wenn ich für mein Gewerbe die Ware online oder per Telefon bestelle, gilt für mich das Widerrufsrecht. Ich kann die Ware auch dann zurück geben, wenn ich mir Tinte für meinen gewerblich genutzten Drucker bestelle, denn ich bin der Endverbraucher für die Tinte." Das ist völlig falsch, denn in § 312b (1) BGB steht für die Anwendung von Fernabstzverträgen, ich zitiere: "Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.". Für den Widerruf für Fernabsatzverträge gilt nach § 312d BGB, ich zitiere: "
                    <TABLE><TBODY><TR><TD vAlign=top>(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

                    </TD></TR></TBODY></TABLE><TABLE><TBODY><TR><TD vAlign=top>(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses. ...." weiter "

                    </TD></TR></TBODY></TABLE><TABLE><TBODY><TR><TD vAlign=top></TD></TR><TR><TD vAlign=top colSpan=2>(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

                    </TD></TR><TR><TD vAlign=top>1.

                    </TD><TD vAlign=top>zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

                    </TD></TR><TR><TD vAlign=top>2.

                    </TD><TD vAlign=top>zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

                    </TD></TR><TR><TD vAlign=top>3.

                    </TD><TD vAlign=top>zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,

                    </TD></TR><TR><TD vAlign=top>4.

                    </TD><TD vAlign=top>zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,

                    </TD></TR><TR><TD vAlign=top>5.

                    </TD><TD vAlign=top>die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder

                    </TD></TR><TR><TD vAlign=top>6.

                    </TD><TD vAlign=top>die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.

                    </TD></TR></TBODY></TABLE><TABLE><TBODY><TR><TD vAlign=top>(5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.

                    </TD></TR></TBODY></TABLE><TABLE><TBODY><TR><TD vAlign=top></TD></TR></TBODY></TABLE>". Deshalb bist Du bist kein Verbraucher i.S. des §§ 312a ff BGB und geniesst dessen Schutz, wenn Du im Rahmen Deiner gewerblichn Tätigkeit Fernabsatzverträge schliesst, nicht.





                    Du schreibst: "Wer weiss denn schon (ausser dir natürlich), dass die Verbraucherschutzgesetze seit 2002 durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz im BGB verankert sind?". Unterschätze weder Unternehmer noch Verbraucher. Diese sind zum überwiegenden Teil sehr wohl gut informiert.

                    Du schreibst: "Wusste gar nicht, dass ihr in Liechtenstein so pingelig seid und es wundert mich immer wieder bei deinen Beiträgen, dass du dich so "fachkundig" einbringst". Es geht hier nicht um eine Bildkritik bei der man verschiedener Auffassung sein kann. Der Thread kreist um juristische Fragen, bei denen es bei Antworten ggf. auf die Setzung des Beistriches ankommt und inhaltlich falsche Aussagen dem Fragenden sogar schaden können.

                    Die persönlichen Angriffe gegen mich kommentiere ich nicht.

                    Kommentar

                    • Bernd Wedekind
                      Free-Member
                      • 17.10.2003
                      • 236

                      #11
                      AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

                      Zitat von Photowerk
                      Nein, das stimmt so nicht. Auch wenn ich für mein Gewerbe die Ware online oder per Telefon bestelle, gilt für mich das Widerrufsrecht. Ich kann die Ware auch dann zurück geben, wenn ich mir Tinte für meinen gewerblich genutzten Drucker bestelle, denn ich bin der Endverbraucher für die Tinte. Und nur darauf kommt es an.

                      Viele Grüße,
                      PhotoWerk.de
                      Ich habe mich jetzt ein wenig mehr eingelesen.

                      Im Hinblick auf die o.g. Tinte irrst Du vermutlich, siehe BGB:

                      "§ 13 BGB Verbraucher
                      Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
                      § 14 BGB Unternehmer
                      (1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
                      (2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.


                      Die Widerrufsmögliichkeiten gelten jeweils für Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

                      Die Tinte dient deiner beruflichen, selbstständigen Tätigkeit...


                      In meinem oben geschilderten Falle dürfte die Sache jedoch klar sein. Der Shop-Betreiber hat zwar gedroht, mir eine Kosten-Rechnung(Schadensersatz) in Höhe von 20% des Warenwertes zu schicken und dann die Gerichte entscheiden zu lassen, ich denke aber es wird bei der Drohung bleiben. Und wenn nicht, kann ich der Angelegenheit beruhigt entgegensehen.

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                      • Photowerk
                        Free-Member
                        • 26.09.2004
                        • 826

                        #12
                        AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

                        Zitat von Bernd Wedekind
                        Die Widerrufsmögliichkeiten gelten jeweils für Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

                        Die Tinte dient deiner beruflichen, selbstständigen Tätigkeit...
                        Genau wie die Kameras und Objektive, die ständig von "Profis" mit Gewerbeschein bestellt und wieder zurück geschickt werden. Als Gewerbetreibender nutze ich mein Handy, meinen Computer, meinen Staubsauger und natürlich auch mein Auto gewerblich. Ich handele aber nicht mit diesen Teilen, sondern nutze sie nur. Also bin ich auch als Gewerbetreibender Verbraucher im Sinne des BGB für diese Teile. Wenn ich für mein Handy einen neuen Akku brauche und für meinen Staubsauger neue Beutel, und diese Dinge im Internet bei einem gewerblichen Händler bestelle, gilt auch für mich das Widerrufsrecht.
                        Hat schon mal jemand bei einer Bestellung im Internet einen Button gefunden "Privatkunde" oder "Gewerbetreibender"? Also ich noch nicht.
                        Handelsbeziehungen, für die das Widerrufsrecht nicht gilt, geht man auch nur ganz selten online ein. Dafür bedarf es schon eines persönlichen Kontakts und dem Austausch einiger Papiere und Verträge.
                        Bei meiner letzten Bestellung bei www.druckerzubehör.de lagen alle erforderlichen Papiere für eine evtl. Rücksendung der Ware bei. Aus der Bestellung war ganz klar zu ersehen, dass ich diese Tinte auf mein Gewerbe bestellt hatte. Übrigens wird in keiner Widerrufsbelehrung zwischen gewerblichen und privaten Kunden unterschieden. Wenn man das könnte, wären die Händler aber schön blöd, wenn sie die Rückgabe der Ware von Gewerbetreibenden nicht ausschließen würden.

                        Viele Grüße,
                        PhotoWerk.de

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                        • Photowerk
                          Free-Member
                          • 26.09.2004
                          • 826

                          #13
                          AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

                          Zitat von *Claus*
                          Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Du hast geschrieben: "hast du mal wieder ein paar Beiträge von mir gefunden, unter die du dein obligatorisches "Falsch" setzen kannst, aber es mal wieder nicht begründest?" Die Behauptung its falsch, denn ich schrieb:"Es gibt in D kein z.Z. gültiges Fernabsatzgesetz...Wohl gibt es Bestimmungen im BGB, die den "Fernabsatz" regeln." Etwas ausführlicher. Du schreibst am 21.06 um 20:58: "Nein, das stimmt so nicht. Auch wenn ich für mein Gewerbe die Ware online oder per Telefon bestelle, gilt für mich das Widerrufsrecht. Ich kann die Ware auch dann zurück geben, wenn ich mir Tinte für meinen gewerblich genutzten Drucker bestelle, denn ich bin der Endverbraucher für die Tinte." Das ist völlig falsch, denn in § 312b (1) BGB steht für die Anwendung von Fernabstzverträgen, ich zitiere: "Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.". Für den Widerruf für Fernabsatzverträge gilt nach § 312d BGB, ich zitiere: "
                          <table><tbody><tr><td valign="top">(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

                          </td></tr></tbody></table><table><tbody><tr><td valign="top">(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses. ...." weiter "

                          </td></tr></tbody></table><table><tbody><tr><td valign="top"></td></tr><tr><td colspan="2" valign="top">(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

                          </td></tr><tr><td valign="top">1.

                          </td><td valign="top">zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

                          </td></tr><tr><td valign="top">2.

                          </td><td valign="top">zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

                          </td></tr><tr><td valign="top">3.

                          </td><td valign="top">zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,

                          </td></tr><tr><td valign="top">4.

                          </td><td valign="top">zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,

                          </td></tr><tr><td valign="top">5.

                          </td><td valign="top">die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder

                          </td></tr><tr><td valign="top">6.

                          </td><td valign="top">die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.

                          </td></tr></tbody></table><table><tbody><tr><td valign="top">(5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.

                          </td></tr></tbody></table><table><tbody><tr><td valign="top"></td></tr></tbody></table>". Deshalb bist Du bist kein Verbraucher i.S. des §§ 312a ff BGB und geniesst dessen Schutz, wenn Du im Rahmen Deiner gewerblichn Tätigkeit Fernabsatzverträge schliesst, nicht.





                          Du schreibst: "Wer weiss denn schon (ausser dir natürlich), dass die Verbraucherschutzgesetze seit 2002 durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz im BGB verankert sind?". Unterschätze weder Unternehmer noch Verbraucher. Diese sind zum überwiegenden Teil sehr wohl gut informiert.

                          Du schreibst: "Wusste gar nicht, dass ihr in Liechtenstein so pingelig seid und es wundert mich immer wieder bei deinen Beiträgen, dass du dich so "fachkundig" einbringst". Es geht hier nicht um eine Bildkritik bei der man verschiedener Auffassung sein kann. Der Thread kreist um juristische Fragen, bei denen es bei Antworten ggf. auf die Setzung des Beistriches ankommt und inhaltlich falsche Aussagen dem Fragenden sogar schaden können.

                          Die persönlichen Angriffe gegen mich kommentiere ich nicht.
                          Kampfgooglen und anschließend Kopieren kann jeder, aber kannst du mir auch erklären, wo das von mir behauptete im "deinem" Text widerlegt wird? Hast du den Text überhaupt gelesen?
                          Verbraucher ist derjenige, der die Ware verbraucht. Da wird nicht zwischen privaten und gewerblichen Verbrauchern unterschieden.

                          Gruß,
                          PhotoWerk.de

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                          • Bernd Wedekind
                            Free-Member
                            • 17.10.2003
                            • 236

                            #14
                            AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

                            Zitat von Photowerk
                            Übrigens wird in keiner Widerrufsbelehrung zwischen gewerblichen und privaten Kunden unterschieden. Wenn man das könnte, wären die Händler aber schön blöd, wenn sie die Rückgabe der Ware von Gewerbetreibenden nicht ausschließen würden.
                            PhotoWerk.de
                            es wird aber oft(fast immer) von Verbrauchern gesprochen. Das sind genau die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

                            Wenn dennoch ein Rückgaberecht gewährt wird, ist das sehr löblich. Einen rechtlichen Anspruch(und um den ging es) gibt es bei gewerblicher Veranlassung wohl nicht.

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                            • Photowerk
                              Free-Member
                              • 26.09.2004
                              • 826

                              #15
                              AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

                              Zitat von MarcusMueller
                              ....die gesetzlichen Regelungen zum Fernabsatz
                              gelten definitiv nur für private Endverbraucher....
                              Wenn du mir zeigen kannst wo das steht, nehme ich alles zurück und entschuldige mich für das dumme Zeug, das ich verzapfe.

                              Viele Grüße,
                              PhotoWerk.de

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