AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht
Klar, gerne:
BGB § 13 Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
BGB §14 beschreibt im Gegensatz dazu Unternehmer.
Das hatte Bernd weiter oben auf der Seite auch schon geschrieben.
Eindeutiger geht es wohl kaum, oder ?
Hier sind neben Gewerbetreibenden auch selbstständige (z.B. Anwälte, Ingenieure,
Architekten etc.) eindeutig gennant.
Gruß, Marcus
Zitat von Photowerk
BGB § 13 Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
BGB §14 beschreibt im Gegensatz dazu Unternehmer.
Das hatte Bernd weiter oben auf der Seite auch schon geschrieben.
Eindeutiger geht es wohl kaum, oder ?
Hier sind neben Gewerbetreibenden auch selbstständige (z.B. Anwälte, Ingenieure,
Architekten etc.) eindeutig gennant.
Gruß, Marcus
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