Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

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  • MarcusMueller
    Free-Member
    • 27.03.2003
    • 1074

    #16
    AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

    Zitat von Photowerk
    Wenn du mir zeigen kannst wo das steht, nehme ich alles zurück und entschuldige mich für das dumme Zeug, das ich verzapfe.

    Viele Grüße,
    PhotoWerk.de
    Klar, gerne:

    BGB § 13 Verbraucher

    Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

    BGB §14 beschreibt im Gegensatz dazu Unternehmer.

    Das hatte Bernd weiter oben auf der Seite auch schon geschrieben.

    Eindeutiger geht es wohl kaum, oder ?
    Hier sind neben Gewerbetreibenden auch selbstständige (z.B. Anwälte, Ingenieure,
    Architekten etc.) eindeutig gennant.

    Gruß, Marcus

    Kommentar

    • Photowerk
      Free-Member
      • 26.09.2004
      • 826

      #17
      AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

      Zitat von MarcusMueller
      Klar, gerne:

      BGB § 13 Verbraucher

      Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

      BGB §14 beschreibt im Gegensatz dazu Unternehmer.Das hatte Bernd weiter oben auf der Seite auch schon geschrieben.

      Eindeutiger geht es wohl kaum, oder ?
      Hier sind neben Gewerbetreibenden auch selbstständige (z.B. Anwälte, Ingenieure,
      Architekten etc.) eindeutig gennant.

      Gruß, Marcus
      OK, dann muss ich wohl. Ich entschuldige mich in aller Form und gebe zu, dass ich in diesem Fall ziemlichen Blödsinn verzapft habe.
      Zu meiner Ehrrettung muss ich allerdings sagen, dass sich meine Aussagen auf die Auskunft eines befreundeten Jurastudenten und auf eigene Erfahrungen bezogen haben. Ich habe mehrfach, auch bei verschiedenen Firmen, online Artikel zum Verbrauch in meinem Büro bestellt und jedesmal wurde ich auf mein Widerrufsrecht hingewiesen. Einmal habe ich sogar, nach der Lieferung eines neuen Tischrechners, davon Gebrauch gemacht.
      Zur Klärung habe ich aber eben einen "richtigen" Rechtsanwalt angerufen und der hat mir bestätigt, dass das Widerrufsrecht tatsächlich nur für private Verbraucher gilt. Ihr habt also Recht und es tut mir leid, wenn ich hier jemanden auf die Füsse getreten haben sollte.

      Viele Grüße,
      PhotoWerk.de

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      • Gartenmann
        Free-Member
        • 11.07.2005
        • 873

        #18
        AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

        Zitat von Photowerk
        OK, dann muss ich wohl. Ich entschuldige mich in aller Form und gebe zu, dass ich in diesem Fall ziemlichen Blödsinn verzapft habe.
        Zu meiner Ehrrettung muss ich allerdings sagen, dass sich meine Aussagen auf die Auskunft eines befreundeten Jurastudenten und auf eigene Erfahrungen bezogen haben. Ich habe mehrfach, auch bei verschiedenen Firmen, online Artikel zum Verbrauch in meinem Büro bestellt und jedesmal wurde ich auf mein Widerrufsrecht hingewiesen. Einmal habe ich sogar, nach der Lieferung eines neuen Tischrechners, davon Gebrauch gemacht.
        Zur Klärung habe ich aber eben einen "richtigen" Rechtsanwalt angerufen und der hat mir bestätigt, dass das Widerrufsrecht tatsächlich nur für private Verbraucher gilt. Ihr habt also Recht und es tut mir leid, wenn ich hier jemanden auf die Füsse getreten haben sollte.

        Viele Grüße,
        PhotoWerk.de
        Mein Rechtsanwalt hat auch keine Ahnung Fotografie. Warum solltest du dann welche von Rechtsdingen haben? Also wenn du daneben gelegen hast, dann ist das wohl entschuldbar.

        ... allerdings äußert sich mein Rechtsanwalt auch nicht zur Fotografie ...

        Gruß
        Frank

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        • *Claus*
          Free-Member
          • 09.06.2003
          • 1037

          #19
          AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

          Photowerk, ich versuche andere Leser (@Photowerk: als Dich, denn Du magst es ja nicht hören) vor den unreflektierten und falschen Aussagen und ggf. deren Folgen zu bewahren. Du scheinst ja einfach nur gegen das zu sein, was von Deinem Geschriebenen als falsch nachgewiesen wird. Tatsachen kann nicht negieren. Aus Deinen Zeilen ist zu schliessen, dass Du nicht einmal weisst, was ein "Verbraucher" i.S. des (deutschen) BGB ist. Ich zitiere § 13 BGB (in der Fassung vom 19.04.2006): "Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann." Davon zu unterscheiden ist der "Unternehmer" i.S. des § 14 (1) BGB, den Du mit Deiner Tätigkeitkeit darstellst: "Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt".

          @Photowerk - es ist - ich wiederhole mich - bei rechtlichen Fragen anders als z.B. bei Bildkritiken so, dass es ggf. sogar auf die Setzung eines Komma ankommt. Dein Posting ist unreflektiert und falsch und die Folgen könnten Schäden für Leser beinhalten. Deshalb meine klare und ausführliche Antwort.


          Zitat von Photowerk
          Kampfgooglen und anschließend Kopieren kann jeder, aber kannst du mir auch erklären, wo das von mir behauptete im "deinem" Text widerlegt wird? Hast du den Text überhaupt gelesen?
          Verbraucher ist derjenige, der die Ware verbraucht. Da wird nicht zwischen privaten und gewerblichen Verbrauchern unterschieden.

          Gruß,
          PhotoWerk.de

          Kommentar

          • *Claus*
            Free-Member
            • 09.06.2003
            • 1037

            #20
            AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

            Oh, ich sehe Du bist endlich einsichtig. Gut, dass Du es endlich Tatsachen nicht negierst. Dafür hast Du Dir ja aber auch reichlich Zeit gelassen.

            Zitat von Photowerk
            Wenn du mir zeigen kannst wo das steht, nehme ich alles zurück und entschuldige mich für das dumme Zeug, das ich verzapfe.


            Viele Grüße,
            PhotoWerk.de

            Kommentar

            • Joe_digital
              Free-Member
              • 23.04.2004
              • 489

              #21
              AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

              Zitat von *Claus*
              Oh, ich sehe Du bist endlich einsichtig. Gut, dass Du es endlich Tatsachen nicht negierst. Dafür hast Du Dir ja aber auch reichlich Zeit gelassen.


              Gelbe Karte für Nachtreten!!

              Kommentar

              • Bernd Wedekind
                Free-Member
                • 17.10.2003
                • 236

                #22
                AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

                Zitat von Bernd Wedekind
                Ziemlich OT, vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.

                Vorweg: Ich bin beruflich gewerbetreibend und im Handelsregister eingetragen.

                Nun habe ich für den ausschließlich privaten Gebrauch bei einem Online-Shop eine Lautsprecher von Canton (CD250) zum Preeis von € 205,00 bestellt. Angegebene Lieferzeit war ca. 7 Tage. Geliefert werden kann das Teil nun aber erst nach ca. 30 tagen(unverbindlich). Ich habe bei der Bestellung nur meine privaten Adressdaten angegeben, lediglich meine e-mail Adresse ist auch betrieblich genutzt.

                Aus verschiedenen Gründen (ich brauche das Ding doch nicht, nehme welche eines anderen Herstellers) habe ich nun deutlich vor Auslieferung die Bestellung storniert.

                Der Shop-Betreiber besteht nun auf Gültigkeit des Kaufvertrages:

                1. Er hätte die Ware extra bestellt

                2. Das Widerrufsrecht gelte für mich nicht, da ich Gewerbetreibender bin.

                Meine Fragen:

                Ist eine Allerweltsartikel vom Rückgaberecht ausgeschlossen, nur weil dieser "extra" bestellt worden ist, obwohl in diesem Shop ca. 150 Lautsprecher von Canton gelistet sind?

                Kann ich als niemals als "Privatmann/natürliche Person" im Internet einkaufen und vom Wideruffsrecht Gebrauch machen, nur weil ich ein Gewerbe betreiben, selbst dann nicht, wenn der erworbene Artikel nun wirklich gar nichts mit meinem gewerblichen Tätigkeiten zu tun hat?

                Ein rechtliches Problem, aber vielleicht kann vielleicht trotzdem weiterhelfen?

                Vielen Dank

                Bernd
                Ein kleines Update:
                Der "gute Mensch" schickte mir vor 14 Tagen doch tatsächlich den Lautsprecher per Nachnahme zu. Zum Glück war ich da, meine Frau hätte das Ding womöglich auch noch bezahlt. Naja, so ging er halt unbezahlt zurück.

                Heute bekomme ich eine Rechnung an meine Firmas adressiert: "gemäß unserer AGB berechnen wir ihnen 20% Entschädigung vom Kaufpreis..."

                Was soll man dazu sagen.

                Was soll ich jetzt machen ? Zum Anwalt? Den müsste ich ja dann wohl bezahlen, oder wie läuft das jetzt.

                Kommentar

                • Bernd Wedekind
                  Free-Member
                  • 17.10.2003
                  • 236

                  #23
                  AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

                  hier meine Mail, und die entsprechende Antwort:

                  Sehr geehrter Herr B.... !

                  Sie geben wohl nie auf, auch wenn sie ganz ganz offensichtlich im Unrecht sind.

                  Der Lesezirkel Bernd Wedekind e.K. hat bei Ihnen nichts bestellt. Insofern ist auch die Rechnungsanschrift falsch. Ich, die Privatperson Bernd Wedekind, hat bei Ihnen etwas bestellt. Und ich habe von meinem gesetzlich verbrieftem Rückgaberecht als Verbraucher Gebrauch gemacht, bzw. bin schon vorher vom Kaufvertrag zurückgetreten.

                  Ich verstehe nach wie vor nicht, wie man so offensichtlich auf dem Holzweg sein kann, und es nicht merkt. Aber das wird dann wohl ihr Geheimnis bleiben. Nachdem ich in meinem Verwandschafts- und Freundeskreis mehr als einen Juristen habe, und die alle unisono erklärten, ich habe als privater Verbraucher gehandelt, sehe ich der Sache sehr gelassen entgegen. Das Einzige, was mich nervt ist. dass sie mir meine Zeit stehlen...

                  Ich finde es dummdreist mir den Lautsprecher trotz der Abbestellung meinerseits noch zuzuschicken. Und in selbe Kategorie fällt ihre heutige Rechnung.

                  "Es gelten ausschließlich unsee AGB!" Nein, eben nicht, denn sie haben nicht das Recht, geltendes Recht mit ihren AGB´s aus den Angeln zu heben.

                  Aber was soll´s.

                  Schönen Tag noch !

                  Bernd Wedekind


                  Und hier seine Antwort:

                  Sehr geehrter Herr Wedekind,

                  das Sie es in dieser eMail als "dummdreist" bezeichnen, das wir Ihnen Ihre rechtsverbindlich bestellte Ware zusenden und eine nur in Folge der Anahmeverweigerung entstandene Rechnung ausstellen müssen, fassen wir hiermit als eindeutige Beleidigung auf. Ich gebe somit die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an meinen Rechtsanwalt ab.

                  Hochachtungsvoll

                  Berthold B....


                  Man glaubt es kaum...

                  Kommentar

                  • Alex K.
                    Free-Member
                    • 20.09.2005
                    • 2188

                    #24
                    AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

                    Ich hätte allerdings auch auf das Wort verzichtet. Schließlich gings dir darum, Recht zu behalten und jetzt wird dir noch mehr Zeit gestohlen. Ich hätte an deiner Stelle besser 3 äußerst knappe Sätze geschrieben. Das hätte ihn mehr geärgert und der Inhalt wäre der gleiche gewesen.

                    Kommentar

                    • Bernd Wedekind
                      Free-Member
                      • 17.10.2003
                      • 236

                      #25
                      AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

                      Zitat von lexam
                      Ich hätte allerdings auch auf das Wort verzichtet. Schließlich gings dir darum, Recht zu behalten und jetzt wird dir noch mehr Zeit gestohlen. Ich hätte an deiner Stelle besser 3 äußerst knappe Sätze geschrieben. Das hätte ihn mehr geärgert und der Inhalt wäre der gleiche gewesen.
                      wie lange hätte ich wohl meinem Geld hinterherlaufen dürfen, wenn ich nicht dagewesen wäre und meine Frau das Teil per NN bezahlt hätte.
                      Der gute Herr wusste doch explizit, dass ich den Lautsprecher nicht abnehmen wollte. Ist das gewählte Wort nicht exakt die Beschreibung dessen was er versucht hat. Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass er dummdreist sei. Ich habe geschrieben, "ich finde es dummdreist"
                      Zuletzt geändert von Bernd Wedekind; 25.07.2006, 12:40.

                      Kommentar

                      • MarcusMueller
                        Free-Member
                        • 27.03.2003
                        • 1074

                        #26
                        AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

                        Wegen der angeblichen Beleidigung mußt Du Dir auf jeden Fall keine Sorgen machen:

                        Zum einen glaube ich nicht, daß "dummdreist" überhaupt eine Beleidigung im strafrechtlichen
                        Sinne darstellt, zum anderen hast Du ja nicht Ihn dummdreist genannt sondern nur sein
                        Verhalten entsprechend bewertet - das aber ist keine Beleidigung.

                        Gruß, Marcus

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                        • Ste
                          Free-Member
                          • 30.04.2005
                          • 991

                          #27
                          AW: Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht

                          .

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