Rechte an Bildern........und Veröffentlichen?

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  • Silke Salowsky
    Free-Member
    • 22.10.2004
    • 7

    #1

    Rechte an Bildern........und Veröffentlichen?

    Hallo,

    vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen. Hab zwar schon das Netz durchgeforstet, aber ne richtige Antwort auf meine Frage nicht gefunden. Und zwar geht es darum wir verkaufen ja Fotocollagen und wurden von einem freien Pressefotografen angesprochen ob wir mit ihm zusammen arbeiten wollen. Er möchte bei uns kaufen und dann weiterverkaufen. Er macht Fotos von Stars und auch vom Bundeskanzler und so. Würde uns auch Bilder von Schröder zur Verfügung stellen....also daraus könnten wir dann ne Collage machen und diese auch anbieten.
    Er sagt die Rechte liegen bei ihm, ja klar er hat die Fotos gemacht.
    Aber dürften wir die Bilder...sprich Collage da rein setzen und verkaufen....müsste da nicht erst Schröder selbst gefragt werden?
    Wäre super klasse wenn sich da jemand auskennt denn wir wollen uns auch nicht unbedingt aufs Glatteis wagen. Danke schon mal.

    LG
    Silke
  • Fotograf
    Free-Member
    • 27.03.2003
    • 3811

    #2
    Re: Rechte an Bildern........und Veröffentlichen?

    Es gibt zwei Kategorien, was die Rechte an Bildern angebt:

    1. Veröffentlichung in der Presse im Rahmen der Berichterstattung - hierfür besitzt der Pressefotograf die entsprechenden Rechte, wenn er Fotos von Gerhard Schröder, Mario Adorf usw. fotografiert hat. Im redaktionellen Teil (und nur hier) von Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen und redaktionellen Internetangeboten (wie Spiegel.de) dürfen diese Fotos verwendet werden, ohne dass Personen der Zeitgeschichte (also Politiker, Prominete usw.) gefragt werden müssen. Das gilt ausschließlich im Rahmen journalistischer Berichterstattung und NICHT für Zeitungsanzeigen, Werbeaktionen, sonstige nichtredaktionelle Websites usw.

    2. Veröffentlichung im kommerziellen Zusammenhang - hierfür besitzt der Pressefotograf die Rechte NICHT: Abbildung von Mario Adorf auf einem Kalender, einer Postkarte, Kaffetasse, Collagen (zum Verkauf als Fanartikel) oder einer Zeitungsanzeige (Werbung). Hierzu bedarf es der Einwillung der Abgebildeten, es greift das Recht am eigenen Bild der Abgebildeten. Kein Fotograf besitzt das 'Recht', Gerhard Schröder oder Mario Adorf auf kommerzielle Verkaufsartikel wie z.B. zum Verkauf bestimmte Collagen oder Poster honorarfrei und ohne deren Einwilligung abzubilden.

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    • Rüdiger Bartz
      inaktiver User
      • 12.10.2003
      • 971

      #3
      Re: Schwierig

      Ich denke, es ist ein Unterschied, ob Personen des öffentlichen Interesses zu einer Berichterstattung (in Medien) abgebildet werden oder ob man auf Kosten deren Prominenz einen eigenen Handel mit deren Abbildungen macht. Da kann ich mir vorstellen, daß die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten höher gewertet werden wie die Urheberrechte des Fotografen. Ich kann schließlich auch keine Kundenbilder nehmen und diese z.B. an Bildagenturen verkaufen, obwohl ich der der Urheber bin. Auch wenn du die Nutzungsrechte des Fotografen bekommst, laß dir auf jeden Fall schriftlich bestätigen, daß die abgebildeten Personen mit dieser Form der Verwertung einverstanden sind.

      Gruß Rue

      Kommentar

      • Silke Salowsky
        Free-Member
        • 22.10.2004
        • 7

        #4
        Re: Rechte an Bildern........und Veröffentlichen?

        Danke Ihr beiden,

        ich dachte mir das schon so in etwa. Also machen wir uns praktisch auch strafbar wenn wir für ihn ne Collage aus solchen Bildern erstellen...z.B. Schröder jetzt?
        Er sagte halt das er die Fotos auch an Bildagenturen verkauft aber ist dann wohl auch ne ganz andere Sache. Also besser Finger weg oder mit schriftlicher Genehmigung der Personen die abgebildet sind?

        LG
        Silke

        Kommentar

        • Rüdiger Bartz
          inaktiver User
          • 12.10.2003
          • 971

          #5
          Re: Rechte an Bildern........und Veröffentlichen?

          Besser nicht machen. Schröder darf das gar nicht, außer sixt macht 'nen joke mit ihm und spendet dafür 100000de irgendwie gemeinnützig. Künstler, im Gegensatz zu Fotografen, machen das nicht für Gotteslohn und halten richtig die Hand auf, haben extra beinharte Agenturen für so was.

          Gruß Rue

          Kommentar

          • Silke Salowsky
            Free-Member
            • 22.10.2004
            • 7

            #6
            Re: Rechte an Bildern........und Veröffentlichen?

            Hallo,

            danke noch mal an alle. Ich hatte ihm den text von Fotograf kopiert und geschickt. Er will sich nun erkundigen


            danke für die info ! das ist mir neu und habe den text an meinen presseverband ( rechtsabteilung ) geschickt mit prüfung und bitte um nachricht !

            aber wenn ich so über meine bilder nachdenke die ich in den letzten 8 jahren verkauft habe ca. 4000 stück, so muss ich sagen hatte ich noch nie ärger !! aber warten wirs doch mal ab. kommt ja nicht auf ein tag an.

            melde mich hierzu wieder


            LG
            Silke

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            • Fotograf
              Free-Member
              • 27.03.2003
              • 3811

              #7
              Re: Schwierig

              <i>> Auch wenn du die Nutzungsrechte
              > des Fotografen bekommst, laß dir auf jeden Fall schriftlich bestätigen, daß die abgebildeten
              > Personen mit dieser Form der Verwertung einverstanden sind.
              </i>
              Reicht nicht!

              Wer seine Artikel (egal ob zum kommerziellen Verkauf bestimmte Collagen, Kalender, Kaffetassen, T-Shirts usw) mit dem Konterfei von wem auch immer schmückt, der macht mit diesem Antlitz zweifelsfrei Geschäfte und muß sich selbst um die entsprechenden Rechte kümmern. Einmal das Recht am Bild des Abgebildeten und additiv das Recht am Werk vom Lichtbildern. Das von dir oben vorgeschlagende Abwälzen der Haftung auf den Fotografen, was die Rechte der Abgebildeten Personen betrifft, funktioniert so einfach nicht. Die Abgebildeten können den kommerziellen Anbieter (der Collagen, Kaffetassen, T-Shirts mit seinem Bild verkauft) jederzeit auf Schadenersatz verklagen. Rüdigers Vorschlag (siehe oben) regelt allenfalls die Innenhaftung, d.h. UNTER UMSTÄNDEN haftet der Fotograf dann zum Teil für diesen Schadenersatz, den der kommerzielle Anbieter dem Prominenten leisten muß. Der kommerzielle Anbieter müßte dann nach gegen den Promi verlorenem Prozeß seinerseits den Fotografen verklagen - mit ungewissem Ausgang. Wobei ich da auch sehr vorsichtig wäre, denn es entscheidet immer noch der Richter und nicht irgendwelche Vertragsklauseln per Automatismus.

              Im Falle professioneller Symbolfotos mit Models würde die oben von Rüdiger vorgeschlagene Vertragsklausel den Fotografen sicherlich zur Haftung gegenüber dem kommerziellen Nutzer zwingen. Bei Prominenten würde ich das eher verneinen, denn kein kommerzieller Anbieter kann ernsthaft annehmen, dass ein Fotograf rechtsgültige Verträge im Namen von Gerhard Schröder, Horst Köhler, Rudi Carell und Franz Beckenbauer abschließen kann. Ein kommerzieller Anbieter (= Vollkaufmann) muß wissen, dass Prominente wie Beckenbauer millionenschwere Werbeverträge aushandeln und darf sich daher nicht auf eine pauschale Klausel in AGBs verlassen. Wesentliche Vetragsbestandteile (wie z.B. solche millionenschweren Werberechte bzw. die Haftung in diesem Umfang) dürfen nicht ausschließlich in den AGBs geregelt sein - das verbietet das AGB-Gesetz sowie das HGB (Handelsgesetzbuch), das für Kaufleute anzuwenden ist. AGBs sind nur für Nebenaspekte eines Vetrages zulässig, niemals für derart gravierende, zentrale Vertragsrechte. Das muß ein kommerziellen Anbieter wissen und berücksichtigen. Daher haftet er im Zweifelsfall allein und kann das nicht per Automatismus pauschal auf den Fotografen abwälzen (zum Glück).

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              • Fotograf
                Free-Member
                • 27.03.2003
                • 3811

                #8
                Re: Rechte an Bildern........und Veröffentlichen?

                Vereinfacht ausgedrückt gibt es zwei komplett von einander unabhängige Rechte bei der Verwendung von Fotos:

                1. Das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen. Das sind die Persönlichkeitsrechte.

                2. Die Rechte des Bildautoren (= Fotografen) an seinem Werk. Diese Rechte ergeben sich aus seiner schöpferischen Leistung.

                Wenn ein Modehaus ein Shooting für seine neue Kollektion veranlaßt, zahlen sie daher auch zwei Arten von Honorar: einmal das Honorar an das Model, um die Persönlichkeitsrechte zu erwerben, und dann noch einmal Honorar an den Fotografen, um die Rechte an seinem Werk zu erwerben.

                Bei journalistischer, redaktioneller Verwendung (und nur da!) sind die Persönlichkeitsrechte eingeschränkt, da es ein öffentliches Interesse an bestimmten, berichtenswerten Vorgängen gibt (Pressefreiheit). Das gilt in erster Linie für Persönlichkeiten der Zeitgeschichte (Politiker, Schauspieler, Sänger, Promis aller Art), in bestimmten Fällen aber auch für Normalos als Bestandteil einer berichtenswerten 'Angelegenheit', z.B. eine Demo, ein spektakulärer Autounfall, im Publikum eines Festivals usw. Da deine Collagen mit Sicherheit NICHT eine journalsitische, readktionelle Berichterstattung darstellen, sondern zum kommerziellen Verkauf bestimmt sind, greift diese Einschränkung der Persönlichkeitsrechte in deinem konkreten Fall NICHT.

                Für kommerzielle Nutzung von Fotos mußt du IMMER beide Rechte erwerben: das Recht am eigenen Bild des Abgebildeten (Persönlichkeitsrecht) UND additiv das Recht am Werk des 'Schöpfers' eben dieses Werks (= Fotograf). Der Pressefotograf, der dir die Bilder anbietet, ist in dem Zusammenhang mit der von dir geplanten kommerziellen, nichtredaktionellen Nutzung auch kein PRESSEfotograf mehr, sondern schlicht und einfach ein Fotograf, da die Bilder ja nicht in der Presse verwendet werden, sondern kommerziell. Die Einschränkung der Persönlichkeitsrechte kann er nicht in den kommerziellen Bereich 'mit rüber nehmen', auch wenn er sonst seine Fotos hauptsächlich im Pressebereich veröffentlicht.

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