Hallo Leute, ich hätte da gerne zu folgendem Sachverhalt mal ein paar Tipps von euch.
Vor einigen Jahren habe ich der Gemeinde, in der ich wohne, einen Internetauftritt kostenlos zur Verfügung gestellt und hatte dort auch einen 'Bilderspaziergang' mit eigenen Bildern eingebaut. Vor etwa 4 Wochen habe ich nun eines dieser Bilder auf einer neuen Informations- und Werbetafel neben dem Rathaus gesehen. Das Bild war so bearbeitet, dass der Copyrightvermerk am Rand des Originals wegretuschiert war.
Den Hersteller der Tafel habe ich daraufhin sofort angerufen und gefragt, wie mein Bild auf die Tafel kommen konnte. Er hat sich höflich entschuldigt und ich hatte wirklich den Eindruck, dass einer seiner Grafiker sich dieses Bild von der 'Gemeindehomepage' runter geladen hat und auf die Tafel gebracht hat. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass es mir eigentlich genügt, wenn kurzfristig eine Quellenangabe mit meinem Namen unter dem Bild angebracht wird. Er sprach von wenigen Tagen. Nun ist die Sache aber ca. 5 Wochen her, ohne dass was passiert ist und ich würde nun ganz gerne eine Rechnung schreiben. Das Bild ist nur ca. 13x18 cm groß und ist nur auf einer Tafel vorhanden.
Was denkt ihr, wie hoch die Rechnung ausfallen dürfte ohne gleich einen Rechtsstreit zu provozieren?
Danke für eure Antworten
Photowerk
Vor einigen Jahren habe ich der Gemeinde, in der ich wohne, einen Internetauftritt kostenlos zur Verfügung gestellt und hatte dort auch einen 'Bilderspaziergang' mit eigenen Bildern eingebaut. Vor etwa 4 Wochen habe ich nun eines dieser Bilder auf einer neuen Informations- und Werbetafel neben dem Rathaus gesehen. Das Bild war so bearbeitet, dass der Copyrightvermerk am Rand des Originals wegretuschiert war.
Den Hersteller der Tafel habe ich daraufhin sofort angerufen und gefragt, wie mein Bild auf die Tafel kommen konnte. Er hat sich höflich entschuldigt und ich hatte wirklich den Eindruck, dass einer seiner Grafiker sich dieses Bild von der 'Gemeindehomepage' runter geladen hat und auf die Tafel gebracht hat. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass es mir eigentlich genügt, wenn kurzfristig eine Quellenangabe mit meinem Namen unter dem Bild angebracht wird. Er sprach von wenigen Tagen. Nun ist die Sache aber ca. 5 Wochen her, ohne dass was passiert ist und ich würde nun ganz gerne eine Rechnung schreiben. Das Bild ist nur ca. 13x18 cm groß und ist nur auf einer Tafel vorhanden.
Was denkt ihr, wie hoch die Rechnung ausfallen dürfte ohne gleich einen Rechtsstreit zu provozieren?
Danke für eure Antworten
Photowerk
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