Der Bilderklau hat wieder zugeschlagen.

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  • Photowerk
    Free-Member
    • 26.09.2004
    • 826

    #1

    Der Bilderklau hat wieder zugeschlagen.

    Hallo Leute, ich hätte da gerne zu folgendem Sachverhalt mal ein paar Tipps von euch.
    Vor einigen Jahren habe ich der Gemeinde, in der ich wohne, einen Internetauftritt kostenlos zur Verfügung gestellt und hatte dort auch einen 'Bilderspaziergang' mit eigenen Bildern eingebaut. Vor etwa 4 Wochen habe ich nun eines dieser Bilder auf einer neuen Informations- und Werbetafel neben dem Rathaus gesehen. Das Bild war so bearbeitet, dass der Copyrightvermerk am Rand des Originals wegretuschiert war.
    Den Hersteller der Tafel habe ich daraufhin sofort angerufen und gefragt, wie mein Bild auf die Tafel kommen konnte. Er hat sich höflich entschuldigt und ich hatte wirklich den Eindruck, dass einer seiner Grafiker sich dieses Bild von der 'Gemeindehomepage' runter geladen hat und auf die Tafel gebracht hat. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass es mir eigentlich genügt, wenn kurzfristig eine Quellenangabe mit meinem Namen unter dem Bild angebracht wird. Er sprach von wenigen Tagen. Nun ist die Sache aber ca. 5 Wochen her, ohne dass was passiert ist und ich würde nun ganz gerne eine Rechnung schreiben. Das Bild ist nur ca. 13x18 cm groß und ist nur auf einer Tafel vorhanden.
    Was denkt ihr, wie hoch die Rechnung ausfallen dürfte ohne gleich einen Rechtsstreit zu provozieren?

    Danke für eure Antworten
    Photowerk
  • Benutzer

    #2
    Hier mein Rat...

    ich würde zunächst keine rechnung schreiben..
    du würdest damit ins offene messer rennen...
    hast du einen schriftlichen auftrag von der gemeinde bekommen?
    ich vermute eher, nein! dann kannst du auch keine rechnung schreiben...

    ich würde der gemeinde in einem sehr höhflichen ton eine frist setzen,
    in der sie zeit hat, entweder dein foto zu entfernen oder wie
    du es wünscht, darunter dein copyright einzutragen oder zu vermerken...
    eine 10-tage-frist halte ich für angemessen...

    nach ablauf der frist, sollte keine änderung eingetreten sein,
    dann sofort zum anwalt...
    der rest ist routine, glaube mir... die gemeinde hat überhaupt keine chance...
    aber vorsicht! das gilt nur wenn keine andere
    (auch mündlich unter anwesenheit von zeugen) vereinbarungen mit der gemeinde
    getroffen worden sind...

    jeder anwalt würde sich die hände nach deinem fall reiben...

    Ciao an alle
    YOSCHI <img src='http://www.erfolg-ohne-ende.de/zullu.gif'><a href='http://www.erfolg-ohne-ende.de' target='_blank'>
    www.erfolg-ohne-ende.de</a>
    Mit Foto-Freeware OHNE ENDE !!

    Kommentar

    • Photowerk
      Free-Member
      • 26.09.2004
      • 826

      #3
      Die Gemeinde hat damit eigentlich nix zu tun.

      Die Infotafeln werden von einem Verlag aufgestellt, der sich darauf spezialisiert hat. Der Verlag verkauft auch die Werbung auf den Tafeln.
      Die Homepage hat die Gemeinde übrigens über mehrere Jahre als offizielle Hompage der Gemeinde angesehen. Sie hatte die Internetadresse (eine Subdomain hinter meiner Eigenen) sogar auf ihrem Briefpapier und hat mich ja ständig für die Pflege und Aktualisierung der Seiten mit Informationen gefüttert.
      Der Fehler mit meinem Bild beruht einzig auf der Übereifrigkeit eines Verlagsmitarbeiters.

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      • Benutzer

        #4
        aber dann sollte sich die sache ja wirklich friedlich.....

        klären lassen...die gemeinde hat interesse an dir....die werbefirma
        hat interesse an weiteren aufträgen in der gemeinde....also sollte dein
        helfer für den richtigen 'anpressdruck' die gemeinde sein...und da der boss !!
        ich meine, ein rühriger bürgermeister sollte die sache in 10 minuten
        erledigt haben !!! also...schwätze, net streite....und das mit dem
        bürgermeister....wäre mein rat !!

        Kommentar

        • Photowerk
          Free-Member
          • 26.09.2004
          • 826

          #5
          Re: aber dann sollte sich die sache ja wirklich friedlich.....

          Dem ist leider aber nicht so. Die Gemeinde HATTE Interesse an mir, solange mein Angebot das Einzige war und zudem noch kostenlos. Nun hat sie für Ihre neue Homepage aber eine andere Firma beauftragt und meine Seiten werden nicht mehr gebraucht. Und einen 'rührigen' Bürgermeister, von dem ich Aufträge erwarten könnte haben wir auch bei der letzten Wahl nicht bekommen. Schwamm drüber.

          Die Sache würde ich ja auch gerne friedlich lösen, aber diese Lösung sieht nun für mich so aus: Der Verlag zahlt meine Rechnung für unerlaubtes Verwenden von meinem Bildmaterial.
          Für eine andere Lösung waren sie zu lahm. Der Verlag hat meine Adresse, meine Mailaddi und meine Telefonnummer. Er hat zugesagt, dass in wenigen Tagen das Copyright wieder eingefügt ist und mein Name unter dem Bild steht. Da war ich mit dieser Lösung einverstanden. Es passiert aber nix.

          Mich würde eigentlich nur interessieren, was ihr dem Verlag in Rechnung stellen würdet. Wenn er mich vor der Verwendung gefragt hätte, wäre der Preis etwa 40,- Euro für das Bild gewesen. Da es sich hier aber um eine Copyrightverletzung handelt, steht mir ein mehrfaches des üblichen Preises zu.
          Wie hoch würdet ihr da berechnen.

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          • caprinz
            Free-Member
            • 06.07.2003
            • 2923

            #6
            Re: aber dann sollte sich die sache ja wirklich friedlich.....

            Im Bereich Presse ist es glaube ich so,dass du 100% Zuschlag auf das übliche Bildhonorar ansetzen kannst,wenn dein Name oder Copyright nicht aufgeführt ist.

            vg carsten

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            • charly gielen
              Free-Member
              • 08.04.2003
              • 2642

              #7
              Ja und 100% wegen unerlaubter nutzung...und

              immer der Auftraggeber zahlt,- also die Gemeinde und die kann sich das Geld von der WerbeAgentur zurückholen...
              ...wenn die Agentur korrekte Preise für die Bildverwertung zahen würde ,bekäme Sie vielleicht die Aufträge nicht...und seriös arbeitender Agenturen gehen leer aus
              charly

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              • Rüdiger Bartz
                inaktiver User
                • 12.10.2003
                • 971

                #8
                Re: Ja und sich erst verschenken ...

                und hiterher mal anfragen, was sowas kosten könnte, kann's ja auch nicht sein. Wenn ich Sperrmüll mache, klauben sich etliche Leute das raus, was sie brauchen können. Ist auch O.K. Wenn dann sowas auf einem Flohmarkt verhökert wird, fordere ich ja auch keine Gewinnbeteiligung, oder? Konkreter: Wenn ich meine Arbeit verschenke und keinerlei Nutzungsbegrenzung fixiere, stellt sie auch keinen Wert dar. Eben Freeware. Dann wegen verletzter Eitelkeit nachzukarten, weil nun Profis(für Geld) die Website machen, ich weis nicht.

                Gruß Rue

                Kommentar

                • Werni
                  Free-Member
                  • 23.03.2004
                  • 676

                  #9
                  Seh ich auch ähnlich...

                  Bei 'Gratisarbeiten' und vor allem ohne fest deklarierte Nutzungsbestimmungen ist man zweiter.

                  Kommentar

                  • Fotograf
                    Free-Member
                    • 27.03.2003
                    • 3811

                    #10
                    Re: Hier mein Rat...

                    <i>> ich würde zunächst keine rechnung schreiben..
                    > du würdest damit ins offene messer
                    > rennen...
                    > hast du einen schriftlichen auftrag von der gemeinde bekommen?
                    > ich
                    > vermute eher, nein! dann kannst du auch keine rechnung schreiben...
                    </i>
                    So ein Quatsch! Seit wann darf man Bilder kostenlos nutzen (= klauen), wenn man keinen Auftrag an den Inhaber der Bildrechte (= Fotograf) erteilt? Tatsache ist, dass das betreffende Bild genutzt wurde und immer noch genutzt wird - also steht dem Rechte-Inhaber auch Honorar zu. Dieser Rechtsanspruch ergibt sich nicht aus einer 'Auftragserteilung' des Bilderklauers, sondern aus der tatsächlichen Nutzung. Die Auftragserteilung ist implizit vorhanden durch konkludentes Handeln, nämlich durch stillschweigende Nutzung des Bildes.

                    Kommentar

                    • Fotograf
                      Free-Member
                      • 27.03.2003
                      • 3811

                      #11
                      Re: Der Bilderklau hat wieder zugeschlagen.

                      Hallo Heinz-Peter,

                      in der MFM-Liste steht folgender Preisvorschläg, der deinem konkreten Fall noch am nähsten kommen:

                      Großfotos, Leuchtkästen, Messepräsentation, Schaufensterdekoration, Fassadendekoration
                      Fläche bis 1 qm (= kleinste Größe), Auflage 1 Stück
                      Nutzungsdauer 1 Monat, längere Nutzung plus 50% pro zusätzlichem Zeitintervall
                      235,- Euro zzgl. MWSt.

                      Bei unangemeldter Nutzung sind Zwangszuschläge von 50% bis 100% völlig marktüblich, um so etwas zu unterbinden.

                      Ich empfehle dir unbedingt Beweissicherung, d.h. fotografiere das Ganze doch am besten mal, um die Nutzung im Zweifelsfall nachweisen zu können. Das ist doch ein netter Vorschlag für einen Fotospaziergang am Wochenende, gell? ;-)))

                      Schönes Wochenende & viel Erfolg

                      Stefan

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                      • Fotograf
                        Free-Member
                        • 27.03.2003
                        • 3811

                        #12
                        Re: Ja und 100% wegen unerlaubter nutzung...und

                        <i>
                        > immer der Auftraggeber zahlt,- also die Gemeinde und die kann sich das Geld von der
                        > WerbeAgentur zurückholen...
                        </i>
                        Falsch! Es gibt hier gar keinen Auftrag, sondern lediglich eine stillschweigende Bildnutzung durch einen kommerziellen Verlag, so wie es tagtäglich leider hundertfach passiert. Die Rechnung geht an den Verlag, der ja in den telefonischen Vorgesprächen bereits seine Zuständigkeit in dieser Sache anerkannt hat. Der Nutzer zahlt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde das Bild von der Website geklaut, wer der Website-Betreiber ist, ist allerdings unerheblich (in diesem Fall die Gemeinde).

                        Ich weiß gar nicht, weshalb ihr alle die Sache so verkomplizieren wollt und in einem juristisch nicht haltbaren Dreieckskonstrukt die Rechnung erst bei der Gemeinde (der das Bild von der Website geklaut wurde) einklagen wollt. Damit würde Heinz-Peter aller Wahrscheinlichkeit nach scheitern! Um euren Glauben an eine beschleunigende Wirkung, wenn noch der öffentliche Dienst der Gemeindeverwaltung in die sache hineingezogen wird, beneide ich euch. Euren Optimismus in Ehren, aber wenn die Gemeinde (die das Bild nicht unerlaubt nutzt!) auch noch mitplappern soll, dann sieht Heinz-Peter nie sein Geld.

                        Rechnung vom Bildautoren (= Fotograf) an den kommerziellen Verlag, der das Bild kommerziell nutzt. Fertig.

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                        • ehemaliger Benutzer

                          #13
                          Ich glaube, hier hat Henry recht.... (n/t)

                          Kommentar

                          • Fotograf
                            Free-Member
                            • 27.03.2003
                            • 3811

                            #14
                            Re: Ja und sich erst verschenken ...

                            <i>
                            > und hiterher mal anfragen, was sowas kosten könnte, kann's ja auch nicht sein. Wenn
                            > ich Sperrmüll mache, klauben sich etliche Leute das raus, was sie brauchen können.
                            > Ist auch O.K. Wenn dann sowas auf einem Flohmarkt verhökert wird, fordere ich ja
                            > auch keine Gewinnbeteiligung, oder?</i>

                            Der dümmste Beitrag im Dforum seit langem. Auch wenn Heinz-Peter die Website bzw. die dazu gehörigen Bilder gegen Honorar erstellt hätte, sähe die Situation der unerlaubtem Nutzung durch den Verlag jetzt nicht anders aus. Bilderklau von Websites bzw. von der CD-Rom in der Gemeindeverwaltung macht auch vor Bildern nicht halt, die gegen Honorar erstellt wurden, im Gegenteil: wer für 100,- Euro ein Bild für eine bestimmte, begrenzte Nutzung liefert und dann plötzlich noch woanders findet, muß sich dann die (juristisch unzutreffende) Begründung anhören 'Aber Sie haben dafür doch schon Geld erhalten...!' - Fazit: In Gemeindeverwaltung sitzen nicht gerade die hellsten Leute und von begrenzten Nutzungsrechten haben die in Regel noch nie etwas gehört. Bilder, einmal angeliefert, werden immer wieder gerne an Dritte weitergeben, die sich dann ebenso gerne darauf berufen 'Die Bilder habe ich von der Gemeinde erhalten'. Ob die Bilder ursprünglich kostenlos oder gegen Honorar an die Gemeinde geliefert worden sind, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

                            Kommentar

                            • Otto Böhr
                              Free-Member
                              • 29.04.2004
                              • 1134

                              #15
                              Wer ist Henry?

                              Ich sehe hier keinen Beitrag von einem Henry. Fotograf, der hier als einziger anonym auftritt (alle anderen geben einen vollen Namen an oder haben wenigstens ihre Visitenkarte entsprechend ausgefüllt) hat zuletzt mit 'Stefan' unterzeichnet.
                              @ Fotograf
                              Du hast hier schon seit längerer Zeit dich mit vielen Beiträgen beteiligt. Bitte fülle doch dein Profil wenigstens mit den wichtigsten Daten aus. Danke!

                              Kommentar

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