Rechte bei Fotos von der Photokina

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  • -Stephan-
    Free-Member
    • 30.07.2006
    • 21

    #1

    Rechte bei Fotos von der Photokina

    Hallo zusammen,

    wollte mal nachfragen wie das aussieht mit den geschossenen Fotos von der Photokina.

    Das die nicht an Agenturen oder für Magazine verkauft werden würde kann ich mir denken, aber wie sieht es mit Internet aus alias 72dpi und verkleinert?
    Wie z.B. das hochladen in der fotocommunity.

    Gruß
    Stephan
  • René aus Luxemburg
    Premium-Member
    • 30.08.2003
    • 1852

    #2
    AW: Rechte bei Fotos von der Photokina

    Wer nicht fragt bekomt auch keine negative Antworten...ich setze meine einfach drauf , es ist ja ein öffenlicher Platz also keine gesclossene gesellschaft
    René
    Wer Rechtschreibfehler entdeckt, darf sie behalten! :-)

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    • Benutzer

      #3
      AW: Rechte bei Fotos von der Photokina

      ......ich setze meine einfach drauf , es ist ja ein öffenlicher Platz also keine gesclossene gesellschaft...


      Leider falsch, es ist Privatgrundstück auf dem du dich dort befindest. Und der Ausrichter kann einen immer belangen, ebenso der Grundstückseigner, Gesellschaftler, Stadt.

      Dass das je nach Veranstaltung geduldet wird, ist schöner Effekt. Das sollte man keinesfalls als Verallgemeinerung verstehen.

      VG Roman
      unterwegs mit Canon<!-- / message -->

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      • febrika3
        Full-Member
        • 28.04.2006
        • 2290

        #4
        AW: Rechte bei Fotos von der Photokina

        Die Photokina ist die einzige Kölner Messe auf der fotografieren ausdrücklich erlaubt ist. Was nützt einem aber ein Foto, wenn es nicht gezeigt werden darf. Hier kommt es auf die Verwendung an. Kommerziell muß der Abgebildete und eventuell der Messefotograf gefragt werden. Einer privaten Nutzung spricht nichts entgegen und selbst im Kleingedruckten der Eintrittskarten steht meist irgendwo, dass wenn man sich auf dem öffentlichen gelände befindet, sämtliche Nutzungsrechte am eigenen Bild vergeben werden.

        Also keine Chance von mir, mein Foto beim Nasepopeln zu verbieten - hätte halt nicht popeln dürfen. Genauso werden Canon und Co. nichts gegen ein Bild vom Stand haben, solange es nicht die Messehostes mit dem Promi in der Besenkammer ist

        Gruß Karsten
        Grüße aus der Region der Industriekultur
        Karsten

        Kommentar

        • -Stephan-
          Free-Member
          • 30.07.2006
          • 21

          #5
          AW: Rechte bei Fotos von der Photokina

          Zitat von febrika3
          Genauso werden Canon und Co. nichts gegen ein Bild vom Stand haben, solange es nicht die Messehostes mit dem Promi in der Besenkammer ist

          Gruß Karsten
          Hehe, nette Umschreibung!
          Danke an euch alle!
          Das Hilft mir aufjedenfall etwas weiter.

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          • desideratum
            Free-Member
            • 04.11.2006
            • 8

            #6
            AW: Rechte bei Fotos von der Photokina

            Hallo zusammen,

            habe das Gefühl, hier geht so einiges durcheinander bzw. wird so manches zusammengeschmissen, was man sauber trennen sollte... .
            Tipp daher: Schaut Euch mal die lesenswerten Beiträge von Arne Trautman in seinem Law-Blog an und werft auch nochmal einen Blick in das KunstUrhG.

            So pauschal wie das hier zum Teil geschieht, lassen sich die eingangs gestellten Fragen m. E. nämlich nicht beantworten.

            Um nochmal auf das Nasebohren zurückzukommen: Wirst Du dabei fotografiert, bist aber lediglich "Beiwerk" im Rahmen einer Veranstaltung (etwa eine Messe), dann mag das in Ordnung sein. Findet Dich aber ein Hobbyknipser so interessant, dass er Dich aus der Menge hervorhebt und damit sozusagen zum Hauptmotiv macht - dann sieht die Geschichte schon wieder ganz anders aus...

            Gruß
            Christian

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            • febrika3
              Full-Member
              • 28.04.2006
              • 2290

              #7
              AW: Rechte bei Fotos von der Photokina

              Zitat von desideratum
              Beiträge von Arne Trautman in seinem Law-Blog an und werft auch nochmal einen Blick in das KunstUrhG.

              So pauschal wie das hier zum Teil geschieht, lassen sich die eingangs gestellten Fragen m. E. nämlich nicht beantworten.

              Um nochmal auf das Nasebohren zurückzukommen: Wirst Du dabei fotografiert, bist aber lediglich "Beiwerk" im Rahmen einer Veranstaltung (etwa eine Messe), dann mag das in Ordnung sein. Findet Dich aber ein Hobbyknipser so interessant, dass er Dich aus der Menge hervorhebt und damit sozusagen zum Hauptmotiv macht - dann sieht die Geschichte schon wieder ganz anders aus...

              Gruß
              Christian
              Ich habe mir deine Links jetzt nicht im einzelnen durchgelesen, bin aber schon im ersten Absatz auf so einen Gummiparagraphen gestoßen: Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: …Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.


              Das widerspricht ja nicht dem, was ich gesagt habe. Also, Kunst rechtfertigt alles und Probleme bekommt immer der, der das Endprodukt werblich, gewerblich benutzt. Bei so öffentlichen Events wie der Photokina gibt es aber schon meist im Kleingedruckten der Eintrittskarte oder Hausordnung den Hinweis auf den Verzicht auf das eigene Recht am Bild, oder so ähnlich - Geldverdienst mit dem Bild ist immer problematisch. Ich bin aber auch kein Rechtsverdreher, im Zweifel steht man eh immer mit einem Bein vor dem Kadie. Also besser nichts fotografieren, dann kann auch nichts passieren

              Gruß Karsten, risikofreudig!
              Grüße aus der Region der Industriekultur
              Karsten

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              • desideratum
                Free-Member
                • 04.11.2006
                • 8

                #8
                AW: Rechte bei Fotos von der Photokina

                Zitat von febrika3
                [...] Ich bin aber auch kein Rechtsverdreher, im Zweifel steht man eh immer mit einem Bein vor dem Kadie. Also besser nichts fotografieren, dann kann auch nichts passieren
                Glaube mir: Selbst gestandene "Rechtsverdreher" haben zum Teil so ihre Probleme mit dem Fotorecht . Ist auch eine mitunter recht vertrackte - aber hochspannende - Materie.
                Fotografieren darfst Du soviel Du willst, solange Dich keiner dabei erwischt... Ansonsten nicht: Selbst das Fotografieren ist u. U. ohne Einwilligung der abgebildeten Person bereits unzulässig, wenn nicht z. B. einer der Ausnahmetatbestände des KunstUrhG greift oder - wie hier - sozusagen qua AGB der Veranstalter jeder Messebesucher auf sein Recht am eigenen Bild verzichtet. Wobei mich mal interessieren würde, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen das überhaupt möglich ist - aber das nur nebenbei.
                Die Frage stellt sich übrigens auch für Besucher von z. B. Diskotheken: Fast jede Disko/jeder Club hat doch mitlerweile eine Website, auf der Fotos ("die tollsten Party-Pix" etc. ) ausgestellt werden. Ist das zulässig? Meines Erachtens: Nein, es sei denn, es liegt eine wirksame Einwilligung der abgebildeten Person(en) vor oder es greift eine Ausnahme des KunstUrhG. Nächste Frage: Ist die Einwilligung wirksam schlüssig mit dem Erwerb der Eintrittskarte erteilt, nur weil irgendwo im Kleingedruckten der AGB darauf hingewiesen wird? Bestimmt nicht... Ist die wirksam, wenn sie von einem strunzbesoffenen Minderjährigen dem "Party-Fotografen" mündlich gegenüber erteilt wurde: Aus verschiedenen Gründen ganz bestimmt erst Recht nicht...
                Was meint Ihr, wer - aber das nur am Rande - im Streitfall was beweisen muss? Hm...

                Das Spiel ließe sich fortsetzen, ich möchte das hier aber nicht zu sehr ins OT abgleiten lassen, sondern vielmehr auf so ein paar typische Rechtsfragen aus der Praxis hinweisen.

                Noch kurz zum Schluss: Das Fotografieren selbst ist ja regelmäßig gar nicht so problematisch (solange es keiner merkt...). Schwierig wird es doch meistens erst, wenn die Bilder veröffentlicht werden (sollen). Und da haben wir spätestens seit Bilderdiensten/-plattformen wie flickr, fotocommunity und Co. ein echtes Problem... Wobei (mal als Jurist und nicht als Hobbyfotograf gesprochen): Wo ist das Problem? Fotografiert doch wen und was Ihr wollt, stellt den Krempel ungefragt ins Netz - kann uns nur Recht sein...

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                • febrika3
                  Full-Member
                  • 28.04.2006
                  • 2290

                  #9
                  AW: Rechte bei Fotos von der Photokina

                  Zitat von desideratum
                  ... Nächste Frage: Ist die Einwilligung wirksam schlüssig mit dem Erwerb der Eintrittskarte erteilt, nur weil irgendwo im Kleingedruckten der AGB darauf hingewiesen wird? Bestimmt nicht... ...
                  Da bekommen nun aber viele Großveranstaltungen Probleme. Z.B. der letzte Samstagabend, Wetten Dass, da hält eine Frau ein Schild hoch mit der Aufschrift: „Horst ich will ein Kind von dir” gerichtet an den Starreporter Horst Schlemmer, alias Harpe Kerkeling. Was ist, wenn sie sich Montags besinnt und feststellt, dass sie ja in der Öffentlichkeit hoch angesehen ist und ihren halbbesoffenen Fehltritt bereut? Die Nummer ist durch, millionfach bewundert. Oder meine Italienerin, die ich beim WM Spiel in Hamburg blankziehend fotografiert habe - ihr Problem wenn sie dies in aller Öffentlichkeit tut und jemand draufdrückt.

                  Ich glaube (nicht wissend, wahrscheinlich aber eher du?), dass es ganz stark auf die Verwendung ankommt, Kunst und Journalismus (siehe beide beschriebenen Fälle) sind quasi der Freibrief für so ziemlich alles in der Öffentlichkeit gesehene. Die kommerzielle Werbung verlangt nach Genehmigungen.

                  So sehe ich das zumindestens aus meiner langjährigen beruflichen Praxis (Profi). Bisher gab es da auch noch nie Probleme, bisher...

                  Gruß Karsten
                  Grüße aus der Region der Industriekultur
                  Karsten

                  Kommentar

                  • ehemaliger Benutzer

                    #10
                    AW: Rechte bei Fotos von der Photokina

                    Zitat von febrika3
                    Da bekommen nun aber viele Großveranstaltungen Probleme. Z.B. der letzte Samstagabend, Wetten Dass, da hält eine Frau ein Schild hoch mit der Aufschrift: „Horst ich will ein Kind von dir” gerichtet an den Starreporter Horst Schlemmer, alias Harpe Kerkeling. Was ist, wenn sie sich Montags besinnt und feststellt, dass sie ja in der Öffentlichkeit hoch angesehen ist und ihren halbbesoffenen Fehltritt bereut? Die Nummer ist durch, millionfach bewundert. Oder meine Italienerin, die ich beim WM Spiel in Hamburg blankziehend fotografiert habe - ihr Problem wenn sie dies in aller Öffentlichkeit tut und jemand draufdrückt.

                    Ich glaube (nicht wissend, wahrscheinlich aber eher du?), dass es ganz stark auf die Verwendung ankommt, Kunst und Journalismus (siehe beide beschriebenen Fälle) sind quasi der Freibrief für so ziemlich alles in der Öffentlichkeit gesehene. Die kommerzielle Werbung verlangt nach Genehmigungen.

                    So sehe ich das zumindestens aus meiner langjährigen beruflichen Praxis (Profi). Bisher gab es da auch noch nie Probleme, bisher...

                    Gruß Karsten


                    ...sehe ich genau so...

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                    • desideratum
                      Free-Member
                      • 04.11.2006
                      • 8

                      #11
                      AW: Rechte bei Fotos von der Photokina

                      Zitat von febrika3
                      Ich glaube (nicht wissend, wahrscheinlich aber eher du?), dass es ganz stark auf die Verwendung ankommt,
                      Absolut! Zumindest theoretisch ist das alles ganz einfach: Als Fotograf darf ich andere Personen ohne oder gar gegen deren Willen weder fotografieren noch die Fotos später veröffentlichen. Es sei denn, ich habe 1.) ein "Model-Release" (also einen Vertrag) mit dem Model abgeschlossen, in dem genau geregelt ist, wer was mit den Bildern machen darf und welches Honorar oder was im Rahmen eines TfP-/TfCD-Shootings ggf. dafür zu leisten ist oder 2.) es greift einer der Ausnahmetatbestände des KunstUrhG. That's it - wie gesagt: theoretisch. Praktisch ist es leider nicht immer so einfach, zu klären, ob nun eine der Ausnahmen greift oder nicht. Aber zum Glück gibt's mitlerweile eine Reihe recht aktueller Fachbücher zum Fotorecht... (Habe sie leider im Büro stehen, kann aber gerne bei Interesse die Titel/bibliographischen Daten hier posten).

                      Zitat von febrika3
                      Kunst und Journalismus (siehe beide beschriebenen Fälle) sind quasi der Freibrief für so ziemlich alles in der Öffentlichkeit gesehene.
                      Darum ist es eben so wichtig, wie ein Foto verwendet bzw. in welchem Kontext es veröffentlicht wird: Das Bild Deiner "blankziehenden" Dame etwa darf im Rahmen der Berichterstattung über das Fußballspiel veröffentlicht werden - hat aber (hinterher) bestimmt nichts in fotocommunity und Co zu suchen.
                      Ob für "Kunst" das gleiche gilt wie für Bildberichterstattung, bezweifele ich allerdings: Denn dann könnte ich fast alles mit "Kunst" rechtfertigen und unser Kunstbegriff ist nun mal recht weit... [Memo an mich selbst: Schlage nochmal nach, was die Gerichte zum "höheren Interesse der Kunst" i. S. v. § 23 Abs. 1 Nr. 4 entschieden haben...]

                      Zitat von febrika3
                      Die kommerzielle Werbung verlangt nach Genehmigungen.
                      Ja bzw. nach einem entsprechendem Vertrag, in dem u. a. das übliche Honorar für das Model festgelegt wird. Die Gerichte arbeiten in Fällen ohne entsprechende Vereinbarung AFAIK mit einem "fingierten" Honorar, d. h. sie prüfen, was (in vergleichbaren Fällen) für Honorare üblicherweise gezahlt werden und dann wird's u. U. teuer... Anders gesagt: Jeder, der Fotos zu kommerziellen Zwecken (etwa Werbung) veröffentlicht, ohne das Recht dazu vom Model eingeräumt bekommen hat, darf sich auf eine unter Umständen saftige Honorarrechnung gefasst machen - und das ist m. E. auch gut so!

                      Zitat von febrika3
                      So sehe ich das zumindestens aus meiner langjährigen beruflichen Praxis (Profi). Bisher gab es da auch noch nie Probleme, bisher...
                      Also ich bin nun weder langjährig noch Profi - aber das klingt für mich dennoch gut nachvollziehbar.

                      Viele Grüße
                      Christian

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                      • Conram
                        Free-Member
                        • 07.10.2006
                        • 333

                        #12
                        AW: Rechte bei Fotos von der Photokina

                        Moin ! ;-)

                        Also, mein Rechtsbeistand hat mir folgenden unverbindlichen Tip gegeben:

                        Wenn man als Partyfotograph wirklich auf Nummer sicher gehen will, bittet man eine Person der zu fotografierenden Gruppe, bei einem der Photos der Serie eine aussagekräftige Visitenkarte von sich mit aufs Bild zu halten. Dann kann man später ggf. nachweisen, daß man mit der Person gesprochen, sich als gewerblicher Fotograph zu erkennen gegeben und das Einverständnis eingeholt hat.

                        Ausserdem schlägt man 2 Fliegen mit einer Klappe: Die rechtliche Absicherung ist gegeben und der "Kunde" hat auch deine Adresse.


                        Ich meine, wie dumm müsste jemand sein, der Deine Visitenkarte mit "Deine Partyphotos im Internet" o.ä. in die Kamera hält, um dann noch zu behaupten, daß das von ihm gemachte Porträt ohne sein Wissen ins Internet gestellt wurde ?

                        Gruß, Seb

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