Geht das eigentlich so ohne weiteres?

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  • FEM
    Free-Member
    • 01.11.2004
    • 3407

    #1

    Geht das eigentlich so ohne weiteres?

    Zur Sache:
    Ein Bekannter hat geheiratet, einen Berufsfotografen für die Bilder bestellt und auch bezahlt.
    Jetzt - nach fast einem Jahr - hängen einige dieser Bilder im Schaufenster des Fotografen.
    Weder Braut noch Bräutigam wurden um Zustimmung/Genehmigung gefragt.
    Ist das sooo korrekt oder anders gefragt, wäre es nicht - nur - eine Frage des Stils gewesen, sich über diesen Umstand mit den Betroffenen auszutauschen/die Genehmigung einzuholen?

    fem
  • t30
    Free-Member
    • 30.11.2008
    • 273

    #2
    AW: Geht das eigentlich so ohne weiteres?

    er darf sie nur mit entsprechendem modelrelease aushängen.

    Kommentar

    • Stefan Redel
      Free-Member
      • 25.06.2003
      • 11795

      #3
      AW: Geht das eigentlich so ohne weiteres?

      Zitat von t30 Beitrag anzeigen
      er darf sie nur mit entsprechendem modelrelease aushängen.
      So ist es.


      LG, Stefan.

      Kommentar

      • Uwe Johannsen
        Free-Member
        • 22.12.2004
        • 2088

        #4
        AW: Geht das eigentlich so ohne weiteres?

        es kommt darauf an...

        leider ist es nicht selten, dass einige "kollegen" in ihren AGB oder in den auftragsformularen für privatkunden drin stehen haben, dass sie die bilder für werbezwecke nutzen dürfen, der kunde also die rechte dafür frei gibt...und sie "vergessen" dann oft den kunden vor auftragsannahme auf diese klausel aufmerksam zu machen.

        Kommentar

        • FEM
          Free-Member
          • 01.11.2004
          • 3407

          #5
          AW: Geht das eigentlich so ohne weiteres?

          Der "Bekannte" ist mein Sohn - ergo die frau meine Schwiegertochter.
          Was sollen die Beiden jetzt tun, ohne Stress mit dem Fotografen zu bekommen, bei dessen Vater ich schon Kunde war und meine erste F4 kaufte?

          Könnte er mir jetzt nicht eventuell mit dem Datensatz der Hochzeitsbilder "entgegenkommen"?

          Wie seht ihr Profis das?

          fem

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          • scuderia
            Free-Member
            • 01.06.2003
            • 304

            #6
            AW: Geht das eigentlich so ohne weiteres?

            Der Fall liegt klar.
            Ohne Unterschrift des Brautpaares zur Nutzung der Bilder für die Eigenwerbung des Fotografen gibt es keine Veröffentlichung, weder im Schaufenster noch auf der HP oder im Prospekt oder der Regional-Zeitung.
            Dies greift in die Persönlichkeitsrechte ein (Recht am eigenen Bild).
            Ich verwende dazu ein eigens dafür erstelltes Schriftstück welches ich VOR Auftrag unterfertigen lasse.

            LG
            Christian

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            • Joa
              Free-Member
              • 03.05.2005
              • 1210

              #7
              AW: Geht das eigentlich so ohne weiteres?

              Zitat von FEM Beitrag anzeigen
              Was sollen die Beiden jetzt tun, ohne Stress mit dem Fotografen zu bekommen
              "Getan" hat ja bisher nur der besagte Fotograf etwas; und das war ohne die Einwilligung unzulässig. Eigentlich muss man von einem professionellen Fotografen erwarten, dass er sich an die Rechts- und Gesetzeslage hält.

              Kommentar

              • ehemaliger Benutzer

                #8
                AW: Geht das eigentlich so ohne weiteres?

                Zitat von FEM Beitrag anzeigen
                wäre es nicht - nur - eine Frage des Stils gewesen, sich über diesen Umstand mit den Betroffenen auszutauschen ...
                So sehe ich es zumindest.

                Das Recht zur Veröffentlichung zum Zwecke der Eigenwerbung ist bei vielen Portraitstudios Bestandteil der AGB. Sollte dies auch hier der Fall sein, ist das Vorgehen rechtlich nicht zu beanstanden.
                Auf eine solche Klausel nicht explizit hinzuweisen, ist ebenfalls nicht illegal. Ich finde es noch nicht einmal illigitim. Für mein Empfinden ist es jedoch ziemlich schlechter Stil und darüber hinaus auch unklug. Denn es liegt nahe, daß es Betroffene gibt, die daran Anstoß nehmen.
                Und zu guter Letzt ist es auch nicht besonders geschäftstüchtig. Die mir persönlich bekannten PortraitkollegInnen verknüpfen nämlich die Frage, ob die Betroffenen einverstanden sind, mit dem Angebot die ausgestellten Bilder im Anschluß zu einem ermäßigten Preis erwerben zu können. I.d.R. wird von diesem Angebot mindestens so weit Gebrauch gemacht, daß die Kosten für die Eigenwerbungsaktion damit gedeckt sind. Da es sich darüber hinaus bei Schaufensterbildern meist um größere Formate handelt, wird bei der Gelegenheit auch gerne mal gleich ein passender Rahmen mitverkauft und damit weiterer Umsatz generiert.
                Somit hat man anstatt eines verärgerten Kunden einen zufriedenen an dem ggf. sogar noch ein paar € zu verdienen waren.
                Insofern ist mir ein Verhalten wie das durch den TO beschriebene zwar bekannt aber auch rätselhaft.

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