Kleines Fotostudio

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  • Destroyer
    Free-Member
    • 08.11.2008
    • 377

    #1

    Kleines Fotostudio

    Hallo allerseits,

    ich werde mich demnächst mit einem kleinen Fotostudio nebenberuflich selbständig machen.

    Ich habe hier schon einige Beiträge und auch das Internet studiert um zu erfahren was man genau alles beachten muss und was für Kosten auf einen zukommen.

    Vielleicht kann mir jemand sagen ob meine bisher gesammelten Informationen so passen oder ob ich was vergessen habe.


    Also .....

    Ich werde ein Gewerbe als Fotograf anmelden mit Fotoarbeiten etc...

    Gewerbeanmeldung ca. 20,- Euro
    Berufsgenossenschaft mind. 224,- Euro
    Handwerkskammer ca. 110 Euro in OWL als Grundbetrag
    Versicherungen Betriebshaftpflicht 180,- Euro
    Inventar/Art Hausrat ;-) Je nach Höhe des Inventars.

    Jetzt habe ich noch ein paar Fragen.

    Bei dem Merkblatt der Handwerkskammer steht etwas von Zusatzbeiträgen.
    Dort steht 8,5 Promille vom Gewinn.

    Außerdem habe ich irgendwo gelesen, daß wohl die IHK auch auf einen zukommt. Habe aber dazu nichts weiter gefunden.

    Wäre nett wenn mir jemand der dies bereits betreibt sagen kann ob ich noch etwas gravierendes vergessen habe.

    Also Steuerberater, Miete etc.. ist natürlich klar.

    Danke euch.
    Gruß
    Dennis
  • MasteroD
    Free-Member
    • 26.10.2008
    • 21

    #2
    AW: Kleines Fotostudio

    Die IHK will bei meinem Nebengewerbe nichts. Die schicken nur Einladungen zu Kursen und irgendwelchen Wahlen. Der Rest weis ich net bin in keiner BG

    Kommentar

    • Axel Pfaff
      Free-Member
      • 17.10.2005
      • 194

      #3
      AW: Kleines Fotostudio

      IHK ist kein Thema mehr, wenn Du bei der HWK gemeldet bist. Du musst dort Mitglied sein, wo Du vorwiegend tätig bist. Fotografieren ist im Allgemeinen ein Handwerk. Das passt schon. Würdest Du vorwiegend mit Fotosachen handeln (verkaufen von Bilderrahmen z.B.) dann wärdest Du ein Fall für die IHK.

      Gruß, Axel

      Kommentar

      • Karsten Socher
        Free-Member
        • 11.09.2006
        • 832

        #4
        AW: Kleines Fotostudio

        Berufsgenossenschaft ist Pflicht für jeden anständigen Gewerbetreibenden, sonst bezahlt im Unfallfall keiner die Krankheitskosten .....

        IHK hat gewissen Sätze, ab denen Beitrag fällig ist, hängt aber auch davon ab, in welchen Bereich man tätig ist (Handel, handwerksachftlich, Industrie) ...

        Aber was willst Du mit der Handwerkskammer, die habe ich verbannt. Macht nichts kostet aber Geld. Außerdem ist das mit der Handwerkskamerr nicht mehr so, seit dem die Handwerksrolle leider unter Schröder überarbeitet wurde.

        KS

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        • chs
          Free-Member
          • 13.06.2006
          • 1613

          #5
          AW: Kleines Fotostudio

          Fotografie ist in Deutschland ein handwerkliches Gewerbe und der Gewerbeschein wird (wenn man sich als "Fotograf" anmeldet) nur nach Präsentation der Handwerkskarte ausgestellt. So war es bei mir, also sind seine Ausführungen korrekt. Und da HWK, gilt: keine IHK-Beiträge.

          Kommentar

          • Destroyer
            Free-Member
            • 08.11.2008
            • 377

            #6
            AW: Kleines Fotostudio

            chs,
            das habe ich eigentlich auch so verstanden dass ich ein Gewerbe ja als Fotograf anmelden muss und das ein Handwerk ist.

            Muss ich also erst zur HWK und dann erst ein Gewerbe anmelden? Dachte das wäre anders herum?

            Aber ansonsten stimmen die augeführten Dinge oder fällt jemanden noch etwas auf was ich vergessen habe?

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            • ehemaliger Benutzer

              #7
              AW: Kleines Fotostudio

              Du brauchst blos bei der Stadt oder Gemeinde dein Gewerbe anmelden. Das weitere wird Dir dann schon noch beigebracht.

              Mittels der Gewerbeanmeldung kommt ein Informationssystem ins Rollen, bei dem das FA, die HWK und die BG auf Dich aufmerksam gemacht werden. Keine Sorge, die melden sich dann unaufgefordert und wollen Kies. Kann sein, dass seit neuestem auch die GEZ im Spiel ist. Beim FA wäre noch wichtig, ob der Betrieb im Sinne eines Kleinunternehmers (ohne MwSt.) oder eben mit MwSt. laufen soll. Schön die Belege sammeln und ggf. in eine kleine Betriebssoftware investieren.

              Viel Glück bei Deinem Gewerbe!

              Kommentar

              • chs
                Free-Member
                • 13.06.2006
                • 1613

                #8
                AW: Kleines Fotostudio

                Zitat von Destroyer Beitrag anzeigen
                chs,
                das habe ich eigentlich auch so verstanden dass ich ein Gewerbe ja als Fotograf anmelden muss und das ein Handwerk ist.

                Muss ich also erst zur HWK und dann erst ein Gewerbe anmelden? Dachte das wäre anders herum?

                Aber ansonsten stimmen die augeführten Dinge oder fällt jemanden noch etwas auf was ich vergessen habe?
                Geh als erstes zum Gewerbeamt, die sagen Dir alles Nötige.

                Kommentar

                • Destroyer
                  Free-Member
                  • 08.11.2008
                  • 377

                  #9
                  AW: Kleines Fotostudio

                  aibf,

                  Danke dir.
                  Habe mich schon entschieden ohne MWSt. zu arbeiten. Ist wesentlich einfacher, muss dann ja nur 1x im Jahr mit meiner normalen Steuererklärung alles zusammenfassen und nicht monatlich mit Vortrag und Abzug und blablabla...

                  Ich werde dann mal die Woche zum Gewerbeamt latschen und mal schauen was die mir so erzählen.

                  Kommentar

                  • Destroyer
                    Free-Member
                    • 08.11.2008
                    • 377

                    #10
                    AW: Kleines Fotostudio

                    So habe gestern meinen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle gefaxt.
                    Also nur als Info.

                    Ihr müsst erst eine Eintragung haben und dann damit zum Gewerbeamt.
                    Und dann kommt alles von selber auf einen zu. Finanzamt, Berufsgenossenschaft etc..

                    Kommentar

                    • ehemaliger Benutzer

                      #11
                      AW: Kleines Fotostudio

                      OK, die Eintragung läuft... und das ist ja die Hauptsache!
                      Vielleicht gibt es Unterschiede in der Abwicklung der einzelnen Bundesländer! In Baden-Württ. steuern das die Gemeinden/Städte!

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                      • JürgenH.
                        Free-Member
                        • 17.09.2008
                        • 19

                        #12
                        AW: Kleines Fotostudio

                        Hi,

                        hab zwar keine anmeldung als Fotograf, aber nach einer Gewerbeanmeldung kommt alles schön nacheinander mit der Post. Zuerst ein haufn Zeug vom FA, aber bei der Kleinunternehmerregelung muß man da fast nix ausfüllen. IHK kann man sich sowieso freistellen lassen...
                        Berufsgenossenschaft ist ja eigentlich auch freiwillig, man wird zwar eingetragen aber es kostet nix. Ist nur pflicht wenn man Leute beschäftigt ... hat mir der BG-Mann am Telefon erklärt?!

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                        • ehemaliger Benutzer

                          #13
                          AW: Kleines Fotostudio

                          Zitat von JürgenH. Beitrag anzeigen
                          Hi,

                          hab zwar keine anmeldung als Fotograf, aber nach einer Gewerbeanmeldung kommt alles schön nacheinander mit der Post. Zuerst ein haufn Zeug vom FA, aber bei der Kleinunternehmerregelung muß man da fast nix ausfüllen. IHK kann man sich sowieso freistellen lassen...
                          Berufsgenossenschaft ist ja eigentlich auch freiwillig, man wird zwar eingetragen aber es kostet nix. Ist nur pflicht wenn man Leute beschäftigt ... hat mir der BG-Mann am Telefon erklärt?!
                          Hier geht es doch um Fotografen... als was hast Du Dein Gewerbe angemeldet? Bei Gewerbeanmeldung als Fotograf ist Dir die BG in jedem Falle mit gut 220 EUR sicher, sofern Du kein Personal beschäftigst.

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                          • Destroyer
                            Free-Member
                            • 08.11.2008
                            • 377

                            #14
                            AW: Kleines Fotostudio

                            Also IHK ist klar. Aber Berufsgenossenschaft hat nix mit nem Angestellten zu tun. Du zahlst definitiv mindestens die 204 oder 224 Euro im Jahr. Das ist Pflicht soweit ich weiss. Da gibt es auch nix zu rütteln. Sobald du als Fotograf dich selbständig machst zahlst du den Mindestbeitrag von 229 Euro an die BG Druck und Papier.

                            Kommentar

                            • JürgenH.
                              Free-Member
                              • 17.09.2008
                              • 19

                              #15
                              AW: Kleines Fotostudio

                              ok, hab es gerade gelesen. Als Fotograf muß man sich anmelden:

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