Gewerbeanmeldung / Freiberufler als Fotograf / Fotojurnalist

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  • MiC89
    Free-Member
    • 18.07.2009
    • 20

    #1

    Gewerbeanmeldung / Freiberufler als Fotograf / Fotojurnalist

    Schönen guten Abend,
    ich weiß, es gibt in diesem Forum schon Beiträge zu dem Thema, aber diese sind schon älter und in Deutschland wird ja andauernt etwas reformiert ;-)

    Und zwar hab ich folgendes Probem:
    Ich werde zum WS ein wirtschaftliches Studium beginnen und habe nun die Möglichkeit für eine große regionale Tageszeitung Party-/Eventfotografie zu betreiben. Aber wie melde ich es an!?!?!?
    Es muss auf jedenfall auf meine "eigene Rechnung" passieren. Mein Steuerbüro hat mir den Rat gegeben, einen Gewerbeschein -Nebenberuf- zu beantragen und es darüber abzugechnen. Nach all dem, was ich nun schon im Netz gelesen habe bin ich mir darüber nicht mehr sicher.

    Ich suche "Idiallösungen", wie ich es bezeiche damit ich vielleicht nebenbei auch Hochzeiten fotografieren kann und vorallem meine km, und Kosten (Abschreibungen) abrechnen kann. Wie ist es mit der Krankenkasse zu handhaben?

    Ich bin euch für alle Vorschläge / Hilfestellungen dankbar.
  • GertS
    Free-Member
    • 05.06.2009
    • 554

    #2
    AW: Gewerbeanmeldung / Freiberufler als Fotograf / Fotojurnalist

    Anmelden kannst du dich bei deiner Stadt / Gemeinde, kostet ein paar Euro. Es sind ein paar Formulare wo du GUT durchdrücken musst, schaue dir nur mal an wer eine Kopie bekommt. Kannst das in Ruhe zuhause lesen.

    Handwerkskammer fällt bei dir auch an. Handwerkskammern bieten Kurse an wo es darum geht selbständig zu werden. Mache den ruhig vor der Anmeldung des Gewerbes. Vorbeischauen / Anrufen und Fragen bringt da echt viel. Ich hatte Glück dass es genau 2 Leute an dem Termin waren.

    Der unerfreuliche Part ist die Berufsgenossenschafft Druck & Papier (war es zumindest bei mir), welche du zwangsweise auch haben musst.
    Wenn du fotografierst bist du Zwangsmitglied, der Ton in deren Anschreiben dürfte um Klassen freundlicher sein.

    Finanzamt, du brauchst eine Steuernummer, wenn du eine Webseite hast und von dort deine Leistungen gewerblich anbietest muss die dort im Impressum genannt sein (wir sind da Weltmeister ).

    Finanzamt, mache mit denen einfach einen Termin aus und rede mit denen, wenn du nen Steuerberater hast, kann der dir auch viel vorher sagen. Wenn die sehen dass du auch Gewinn machst, die erste Zeit wirds nicht so schnell sein, ausser du hast schon alles für Hochzeiten incl Backup, gibts in der Regel auch keine Probleme.

    Krankenkasse, Gesetzliche kann aufgrund "Selbständigkeit" problematisch sein. Gibts noch die Möglichkeit aufgrund Studiums bei den Eltern mitversichert zu sein? Kläre das einfach vorher ab.

    Zuerst würde ich bei der Handwerkskammer vorbeischauen und fragen wann sie solche 1 Tages-Kurse anbieten und einen mitmachen. Dann Steuerberater, Anmelden als Gewerbe, die Berufsgenosssenschaft.

    (Dies stellt keine Beratung, sondern nur Erfahrungen dar)

    Viel Erfolg

    Kommentar

    • MiC89
      Free-Member
      • 18.07.2009
      • 20

      #3
      AW: Gewerbeanmeldung / Freiberufler als Fotograf / Fotojurnalist

      Danke für die Erfahrungen :-)
      Ich kann bei dein Eltern mitversichert werden, nur wenn ich nebenbei eine Selbstständigkeit habe, bin ich mir da noch nicht sicher. Das ist aber schon in Klärung.

      Bist du bei der HWK angemeldet / Mitglied?
      Weißt du, ob das noch aktuell ist, dass man sich nur nach einer Ausbildung (Gellenbrief / Meisterbrief / Studienbezug) als "Fotograf" selbstständig machen kann und so auch in die Handwerkerrolle eingetragen werden muss? Im Netz haben Leute immer wieder dieses Problem geschildert, was ich mir fast in heutiger Zeit nicht mehr vorstellen kann. Diese hatten die Probleme, dass Sie sich dann selber versichern mussten und Mitgliedschaft in der HWK Zahlen mussten? Dies hat mir ein bisschen Bammel gemacht, weil Anfangs die Erlöse die Kosten nur knapp decken werden.

      Welche Kosten muss ich auf jedenfall mit einrechnen?
      Mitgliedschaften, Versicherungen etc. wo man vielleicht gar nicht mit rechnet

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      • ehemaliger Benutzer

        #4
        AW: Gewerbeanmeldung / Freiberufler als Fotograf / Fotojurnalist

        Hi,

        Gert hat es sehr gut beschrieben.
        Du musst dich um Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Handwerkskammer kümmern.
        Seit der Neuregelung des Handwerks 2004 benötigst du keine Fotografenausbildung oder einen Meisterbrief mehr - allerdings musst dich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dies ist aber nur notwendig, wenn du gewerblich fotografierst. Bei einer ausschließlich redaktionellen, journalistischen Fotografie ist das nicht notwendig - dann kannst du aber keine Hochzeiten fotografieren.
        Ob die von dir beschriebene "Party-u. Eventfotografie" als journalistisch einzustufen ist? Hmmmm...da habe ich so meine Zweifel - da dies von den Verlagen als Marketinginstrument eingesetzt wird. Aber das sollte man ggfs. überprüfen lassen - ist es keine "journalistische" Fotografie, dann fällt du damit auch nicht unter § 18 EStG und musst dich dann doch in die Handwerksrolle eintragen lassen.
        Zur Gewerbesteuer: Da gibt es einen Freibetrag von 24.500 €, um den zu überschreiten, muss mann schon ordentlich viel knipsen, daher dürfte dies für dich nicht relevant sein.

        Problem ist ganz klar deine Krankenversicherung - solltest du regelmäßige Einnahmen aus deiner Fotografie haben, ist dein jetziger Status hinfällig. Möglich wäre eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder eben die PKV.
        Informieren solltest du dich in diesem Zusammenhang auch über die Künstlersozialkasse (allerdings ebenfalls nur bei rein jorurnalistischer Fotografie wichtig)

        Zusätzliche sinnvolle Versicherung wäre eine Berufshaftpflichtversicherung.


        Grüße
        Joni

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        • Sperandio
          Free-Member
          • 27.03.2003
          • 858

          #5
          AW: Gewerbeanmeldung / Freiberufler als Fotograf / Fotojurnalist

          Zitat von joni2001 Beitrag anzeigen
          Hi,

          Gert hat es sehr gut beschrieben.
          Du musst dich um Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Handwerkskammer kümmern.
          Seit der Neuregelung des Handwerks 2004 benötigst du keine Fotografenausbildung oder einen Meisterbrief mehr - allerdings musst dich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dies ist aber nur notwendig, wenn du gewerblich fotografierst. Bei einer ausschließlich redaktionellen, journalistischen Fotografie ist das nicht notwendig - dann kannst du aber keine Hochzeiten fotografieren.
          Ob die von dir beschriebene "Party-u. Eventfotografie" als journalistisch einzustufen ist? Hmmmm...da habe ich so meine Zweifel - da dies von den Verlagen als Marketinginstrument eingesetzt wird. Aber das sollte man ggfs. überprüfen lassen - ist es keine "journalistische" Fotografie, dann fällt du damit auch nicht unter § 18 EStG und musst dich dann doch in die Handwerksrolle eintragen lassen.
          Zur Gewerbesteuer: Da gibt es einen Freibetrag von 24.500 €, um den zu überschreiten, muss mann schon ordentlich viel knipsen, daher dürfte dies für dich nicht relevant sein.

          Problem ist ganz klar deine Krankenversicherung - solltest du regelmäßige Einnahmen aus deiner Fotografie haben, ist dein jetziger Status hinfällig. Möglich wäre eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder eben die PKV.
          Informieren solltest du dich in diesem Zusammenhang auch über die Künstlersozialkasse (allerdings ebenfalls nur bei rein jorurnalistischer Fotografie wichtig)

          Zusätzliche sinnvolle Versicherung wäre eine Berufshaftpflichtversicherung.


          Grüße
          Joni
          Ergänzend zu den ausführlichen und richtigen Aussagen, möchte ich noch erwähnen, daß auch für die Handwerkskammer Beiträge anfallen. Wie so immer gibt es auch hier Ausnahmen, bzw. Freibeträge; deren Höhe mußt Du allerdings erfragen.
          Ansonsten immer gutes Licht und viel Erfolg beim Studium.

          Kommentar

          • MiC89
            Free-Member
            • 18.07.2009
            • 20

            #6
            AW: Gewerbeanmeldung / Freiberufler als Fotograf / Fotojurnalist

            Danke für die Zahlreichen Antworten.

            Ich muss aber nochmal nachfragen:
            Ihr ratet mir alle, ein Gewerbe anzumelden. Die Fotografen, die bis jetzt für dieses Unternehmen Tätig sind, rechnen es nur als "Freiberufler" nur mit dem Finanzamt ab.

            Ist das eine altanive, damit ich die Beiträge für HWK etc. sparen kann oder gibt es auch hier Nachteile?

            Kommentar

            • ehemaliger Benutzer

              #7
              AW: Gewerbeanmeldung / Freiberufler als Fotograf / Fotojurnalist

              Hi,
              den Status "Freiberufler" (also § 18 EkStG) kannst du nicht wirklich frei wählen - du bist es (oder eben nicht) durch die Art deiner fotografischen Tätigkeit.
              Wenn du also ausschließlich journalistisch fotografierst, dann bist du Freiberufler. Solltest du auch Hochzeiten als fotografische Dienstleistung anbieten, dann bist du automatisch ein gewerblicher Fotograf.

              Ob die von dir beschriebene Party- und Eventfotografie wirklich als redaktionell einzustufen ist, wage ich zu bezweifeln. Dies müsste allerdings juristisch geklärt werden - wenn sich deine Kollegen als "Freiberufler" beim Finanzamt anmelden, ist das diesem wahrscheinlich erst mal egal - solange man unter der Freibetragsgrenze bzgl. der Gewerbesteuer liegt. Wenn man darüber liegt, das Finanzamt dann Gewerbesteuer fordert, wird man beweisen müssen, dass wirklich eine rein freiberufliche Tätigkeit vorliegt.

              Nicht egal ist es der Handwerkskammer - da ist Hochzeitsfotografie ganz klar gewerbliche Fotografie und damit kammerpflichtig.
              Sperandio hat noch einen wichtigen Hinweis gegeben - die Kammer will natürlich Geld von dir. Für Berufseinsteiger bieten sie aber einen niedrigeren Beitragssatz an.

              Grüße
              Joni

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              • Sunshine_1101
                Free-Member
                • 09.07.2009
                • 6

                #8
                AW: Gewerbeanmeldung / Freiberufler als Fotograf / Fotojurnalist

                Hallo
                ich bin auch als "gewerbe angemeldet" wenn du den Status "kleingewerbe" beim finanzamt annimmst(ich glaub bis 15.000€ jährlich), dann kannst du zwar keine vorsteuer absetzen, aber hast auch das ganze hick-hack mit steuernummer, berufsgenossenschaft, etc nicht.
                du rechnest deine einkünfte dann über deine einkommenssteuererklärung ab und fertig.

                LG

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                • ehemaliger Benutzer

                  #9
                  AW: Gewerbeanmeldung / Freiberufler als Fotograf / Fotojurnalist

                  Hallo Sunshine,
                  da muss ich dir klar widersprechen - eine Steuernummer bekommst du in jedem Fall, da sehe ich auch kein Problem drin.

                  Und von der Pflichtversicherung in der BG entbindet dich dies auch nicht - sobald du regelmäßige Einkünfte aus fotografischer Arbeit erhältst, bist du zur Mitgliedschaft verpflichtet - das hat mit der "Kleinunternehmerregelung" nichts zu tun.
                  Das gleiche gilt für die Handwerkskammer - wer gewerblich fotografiert, muss sich in die Rolle eintragen lassen, auch das hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun.

                  Grüße
                  Joni

                  Kommentar

                  • Wolf
                    Free-Member
                    • 27.03.2003
                    • 560

                    #10
                    AW: Gewerbeanmeldung / Freiberufler als Fotograf / Fotojurnalist

                    Zitat von joni2001 Beitrag anzeigen
                    Hallo Sunshine,
                    da muss ich dir klar widersprechen - eine Steuernummer bekommst du in jedem Fall, da sehe ich auch kein Problem drin.

                    Und von der Pflichtversicherung in der BG entbindet dich dies auch nicht - sobald du regelmäßige Einkünfte aus fotografischer Arbeit erhältst, bist du zur Mitgliedschaft verpflichtet - das hat mit der "Kleinunternehmerregelung" nichts zu tun.
                    Das gleiche gilt für die Handwerkskammer - wer gewerblich fotografiert, muss sich in die Rolle eintragen lassen, auch das hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun.

                    Grüße
                    Joni
                    Man sollte sowas mal oben anpinnen, damit endlich das gesunde Halbwissen in eine fundierte Aussage umschlägt. Genauso ist es, wie Joni oben geschrieben hat, da gibt es auch keine "wenn" und "aber" und "ich habe gehört" usw.
                    Leider haben selbst beim Finanzamt und viele Steuerberater die Wenigsten den genauen Durchblick.

                    Gruß Wolfgang

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                    • GertS
                      Free-Member
                      • 05.06.2009
                      • 554

                      #11
                      AW: Gewerbeanmeldung / Freiberufler als Fotograf / Fotojurnalist

                      Komme erst wieder dazu mich in den Thread einzuklinken.

                      Steuernummer brauchst du in jedem Fall, selbst wenn du Geringverdiener bist brauchst du für ne Steuererklärung eine. Auch wenn man aufgrund geringen Gewinn keine Steuern zahlen muss, aber für die Erklärung ist die Nummer notwendig.

                      Es gibt noch ne zweite Steuernummer und zwar ist es die "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz". Die ist sinnvoll wenn du im Web eine Steuernummer angeben musst, aber kein MUSS.
                      Mit der kann dir keiner eine "falsche" Umsatzsteuer-Voraberklärung machen, was man mit ner normalen Steuernummer sehr wohl machen kann. Vor allem dann den Ärger bis alles geregelt ist. Diese Nummer ist zwar für den Export gedacht, aber für die Angabe zulässig. Das Problem ist seit Jahren bekannt, aber keine Lösung bis jetzt da.

                      Beim Finanzamt wird die beantragt. Ging bei mir 1 Monat bis ich Post bekam mit der Mitteilung. Erst dann habe ich meine Webseite online gestellt.

                      Kommentar

                      • fides
                        Free-Member
                        • 20.02.2009
                        • 96

                        #12
                        AW: Gewerbeanmeldung / Freiberufler als Fotograf / Fotojurnalist

                        Ich würde mich gerne mal in die Diskussion einklinken.

                        Wie sieht denn das ganze aus, wenn ich als AMATEUR Stockfotos machen möchte? Also konkret: ich "knipse" halt, was mir so vor die Linse kommt und die meiner Meinung nach besten Bilder lade ich irgendwo bei den üblichen Verdächtigen (z.B. Fotolia) hoch.

                        Bin ich dann auch zu dem ganzen Anmelde-Kram gezwungen, oder läuft das dann wie als Verkäufer bei eBay?

                        Es soll ja auch durchaus Leute geben, die damit ihr Geld verdienen (ich denke, dass die dann auch ein angemeldetes Gewerbe haben und teilw. auch direkt mit irgendwelchen Agenturen zusammenarbeiten), aber mich interessiert halt, wie das bei Amateuren, die nur gelegentlich und unregelmäßig Bilder posten, funktioniert.

                        cheers
                        der fides

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                        • ehemaliger Benutzer

                          #13
                          AW: Gewerbeanmeldung / Freiberufler als Fotograf / Fotojurnalist

                          Hi,
                          Stockfotografie ist eindeutig gewerbliche Fotografie. Sobald du regelmäßig Einnahmen daraus erhältst, sind die üblichen Dinge notwendig: Finanzamt, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft etc.

                          Hier zwei Zitate aus den Unterlagen der BG Druck und Papier:

                          Fotografen sind pflichtversichert bei der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung.
                          Das gilt auch für feste Freie, freie Freie und Pauschalisten sowie Personen, die alsfreischaffende Künstler anerkannt sind.
                          und:
                          Die Höhe des Umsatzes oder des tatsächlichen Verdienstes des Selbstständigen ist für die gesetzliche Unfallversicherung unerheblich.
                          Grüße
                          Joni

                          Kommentar

                          • ehemaliger Benutzer

                            #14
                            AW: Gewerbeanmeldung / Freiberufler als Fotograf / Fotojurnalist

                            Was GerdS ausführlich beschrieben hat, gilt seit 1.1.2004 und es hat sich bis heute an den Regelungen nichts geändert.

                            Kommentar

                            • Sabberschnute
                              Free-Member
                              • 25.08.2007
                              • 809

                              #15
                              AW: Gewerbeanmeldung / Freiberufler als Fotograf / Fotojurnalist

                              Es gibt auch die Möglichekeit als freier Fotograf ohne Gewerbe tätig zu werden.

                              Dazu kannst Du Dich vom Finanzamt und vom Steuerberater mal aufklären lassen.

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