1 fehlpixel berechtigt zur Rückgabe

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  • Fuchtel
    Free-Member
    • 19.04.2006
    • 441

    #1

    1 fehlpixel berechtigt zur Rückgabe

    Heise online berichtet über einen gewonnenen Prozess bei Fehlpixel im Bildsensor:

    http://www.heise.de/newsticker/meldu...t-1378902.html

    Es gibt also doch noch Hoffnung eine Gerechtigkeit
  • chico11mbit
    Free-Member
    • 08.10.2007
    • 1432

    #2
    1 fehlpixel berechtigt zur Rückgabe

    Link


    krass

    Kommentar

    • ehemaliger Benutzer

      #3
      AW: 1 fehlpixel berechtigt zur Rückgabe

      Da bin ich ja mal gespannt, was das für einen Rattenschwanz nach sich ziehen wird.

      Gruß
      Jochen

      Kommentar

      • ehemaliger Benutzer

        #4
        AW: Urteil über Fehlpixel im Bildsensor

        Gerechtigkeit?

        Weil das zu steigenden Kamerapreisen für ALLE Käufer führen dürfte?

        Kommentar

        • GertS
          Free-Member
          • 05.06.2009
          • 554

          #5
          AW: 1 fehlpixel berechtigt zur Rückgabe

          Zitat von chico11mbit Beitrag anzeigen
          Link


          krass
          Habs auch gesehen, aber es muss klar gesagt werden dass es bei den Fotos draußen aufgrund Korrektur war, nur beim Filmen hat es in dem Fall Canon nicht rausgekriegt.

          Wenn ich jede Kamera bei High Iso wegen 1 Fehlpixel zurückgeben könnte ...

          Gruß Gert

          PS: Was machen da die Hersteller von Rückteilen mit 80 MPixel?

          Kommentar

          • fotovisto
            Free-Member
            • 21.07.2007
            • 1715

            #6
            AW: 1 fehlpixel berechtigt zur Rückgabe

            Zitat von GertS Beitrag anzeigen
            PS: Was machen da die Hersteller von Rückteilen mit 80 MPixel?
            Ich wüsste gar nicht, wie ich bei meinem IQ 180 aus 80 Millionen Pixeln einen oder zwei defekte Pixel finden sollte...

            SG
            Kai

            Kommentar

            • Andreas Koch
              Moderator
              • 21.05.2003
              • 5399

              #7
              Themen zusammengeführt

              Ich habe zwei Threads zum gleichen Thema in diesem Thread zusammengeführt. Bitte hier weiter diskutieren. Danke.

              Grüße, Andreas
              Meine Bilder bei flickr

              “Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
              (J. Denter)


              Kommentar

              • Dr. Frank
                Free-Member
                • 12.06.2007
                • 1213

                #8
                AW: Pixelfehler im Videomodus berechtigt zur Wandlung

                Die Überschrift des Artikels paßt nicht zum Urteil.
                Es geht ausschließlich um den Video-Modus, bei dem Pixelfehler nicht zu cachieren sind, und weil sie dort eben sehr stark auffallen. (2MPix vs. 21MPix)

                Es ist fraglich, ob sichtbare Pixelfehler bei Photos, wenn sie nicht aus zu mappen sind, genau so zu reklamiere sind, weil das offenbar nicht Gegenstand des Rechtsstreits war.
                Ausmappbare Pixelfehler sind aber nicht einklagbar.

                Es ist eigentlich einleuchtend, daß so entschieden wird. War wohl ein Richter mit praktischem Verstand.

                Ich meine mich zu erinnern, daß hier im Forum vor längerer Zeit wegen eines roten Punktes im Videomodus mal angefragt wurde, ob das niO ist und Anlass zu Garantie/Gewährleistung gibt, vielleicht war es der Kläger.

                Frank

                Kommentar

                • pkaba
                  Free-Member
                  • 06.01.2006
                  • 376

                  #9
                  AW: 1 fehlpixel berechtigt zur Rückgabe

                  Zitat von GertS Beitrag anzeigen
                  ... aber es muss klar gesagt werden dass es bei den Fotos draußen aufgrund Korrektur war, ...
                  Huhu,

                  daran sieht man, was das RAW-Format ist.

                  Da werden lustig Pixelfehler per Software rausgerechnet äh... gemapt.
                  Und der Anwender meint, er bekommt die Sensor-Roh-Datei.

                  MfG
                  Pkaba

                  Kommentar

                  • Cats
                    Free-Member
                    • 06.04.2005
                    • 910

                    #10
                    AW: 1 fehlpixel berechtigt zur Rückgabe

                    Zitat von pkaba Beitrag anzeigen
                    Huhu,

                    daran sieht man, was das RAW-Format ist.

                    Da werden lustig Pixelfehler per Software rausgerechnet äh... gemapt.
                    Und der Anwender meint, er bekommt die Sensor-Roh-Datei.

                    MfG
                    Pkaba
                    Das mit der "Roh-Datei" hatte sich doch schon beim ersten FW-Update erledigt
                    Zitat Traumflieger.de

                    offizielle Verbesserungen Vers. 1.0.7 *
                    Das sogenannte "Black Dots"-Phänomen, bei dem neben Lichtquellen bei Abend- bzw. Nachtaufnahmen teilweise schwarze Balken/Flecken auftauchen konnten, wird vermindert.
                    Korrektur eines teilweise auftretenden Problems mit Bandings bei Verwendung des sRaw1-Formats.
                    Wichtig: gleichzeitig mit diesem Firmware-Update sind auch Digital Photo Professional und der Picture Style Editor upzudaten.

                    Inoffizielle Verbesserungen Vers. 1.0.7 *
                    an vereinzelten 5D Mark II-Modellen mit Hotpixelproblemen wird das Langzeit-rauschverhalten verbessert.
                    Zuletzt geändert von Cats; 16.11.2011, 08:51.

                    Kommentar

                    • t_segler
                      Free-Member
                      • 07.10.2009
                      • 163

                      #11
                      AW: Pixelfehler im Videomodus berechtigt zur Wandlung

                      Hallo!

                      Ich meine, das Urteil geht so in Ordnung. Vielleicht hat sich der Kunde die immerhin über 3000 Euro teure Kamera gerade wegen der angeblich so tollen Video-Aufnahmen gekauft, die die 5er angeblich macht. Und dann ist immer so ein roter Punkt drin. Nee, so eine Kamera wollte ich auch nicht.
                      Da müssen sich wohl die Canon Firmware Entwickler auf ihren Hintern setzen und dieses Problem lösen. Ich denke mal, wenn man es bei Fotos heraus mappen kann, dann sollte das bei Video-Aufnahmen auch möglich sein. Das hat wahrscheinlich die Marketing-Abteilung vergessen ins Pflichtenheft zu schreiben. Vielleicht lässt Canon die Kamerasoftware in Indien entwickeln. Die machen eben nur das, was im Pflichtenheft steht, und kein Byte mehr.

                      Liebe Grüße,

                      Thomas.

                      Kommentar

                      • Cats
                        Free-Member
                        • 06.04.2005
                        • 910

                        #12
                        AW: Pixelfehler im Videomodus berechtigt zur Wandlung

                        Zitat von t_segler Beitrag anzeigen
                        Hallo!

                        Ich meine, das Urteil geht so in Ordnung. Vielleicht hat sich der Kunde die immerhin über 3000 Euro teure Kamera gerade wegen der angeblich so tollen Video-Aufnahmen gekauft, die die 5er angeblich macht. Und dann ist immer so ein roter Punkt drin. Nee, so eine Kamera wollte ich auch nicht.
                        Da müssen sich wohl die Canon Firmware Entwickler auf ihren Hintern setzen und dieses Problem lösen. Ich denke mal, wenn man es bei Fotos heraus mappen kann, dann sollte das bei Video-Aufnahmen auch möglich sein. Das hat wahrscheinlich die Marketing-Abteilung vergessen ins Pflichtenheft zu schreiben. Vielleicht lässt Canon die Kamerasoftware in Indien entwickeln. Die machen eben nur das, was im Pflichtenheft steht, und kein Byte mehr.

                        Liebe Grüße,

                        Thomas.
                        Sehe ich auch so! Canon hat (sich) da ein Ei gelegt und der Händler muß die Rechnung bezahlen.
                        Dürfte bei einem Privatverkauf nicht anders sein, wenn die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen ist
                        Zuletzt geändert von Cats; 16.11.2011, 12:02.

                        Kommentar

                        • mirojan
                          Free-Member
                          • 04.04.2010
                          • 228

                          #13
                          AW: 1 fehlpixel berechtigt zur Rückgabe

                          Hi die Runde

                          Mit Sicherheit muss der Händler nichts bezahlen.
                          Er muss nur dieser Rechung weiter zur Canon reichen.
                          Canon ist durch den Kunden nicht klagbar, den der Vertrag ist mit dem Händler und nicht Canon zustande gekommen. Also Canon haftet in erster Linie dem Kunden nicht, sonder dem Händler.

                          Jetzt musst der Händler sein weg zu Canon gehen, den er direkten vertrag mit Canon hat.
                          Und das Kreis wird geschlossen, wen auch etwas Kompliziert.

                          Gruß
                          Mirojan


                          PS:
                          Diese Urteil ist mit Sicherheit im Sinne der Gerechtigkeit.

                          Kommentar

                          • Hermann Klecker
                            Free-Member
                            • 23.06.2011
                            • 2865

                            #14
                            AW: 1 fehlpixel berechtigt zur Rückgabe

                            Zitat von Romeo Beitrag anzeigen
                            Da bin ich ja mal gespannt, was das für einen Rattenschwanz nach sich ziehen wird.

                            Gruß
                            Jochen

                            Gar keinen.

                            Sie werden darauf achten, daß die Firmware auch bei Videos die eigentlich ausgemappten Pixel auch tatsächlich ausmappt.

                            Gruß
                            Hermann

                            Kommentar

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