Weihnachtszeit = Abmahnzeit?

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  • aldavid
    Free-Member
    • 27.03.2003
    • 1802

    #16
    AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?

    Nach MfM Liste kostet ein 18/1 Plakat in der geringsten Auflage 2.000 Euro netto. Die anderen Anwendungsfälle und der Zuschlag wegen unauthorisierter Nutzung dürften das ganze recht lukrativ werden lassen. Gratuliere. Warum klaut nur keiner meine Bilder? :-)

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    • BildDesign
      Free-Member
      • 20.06.2007
      • 73

      #17
      AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?

      Vorsicht, vorsicht,

      Du schreibst, dass er das Bild verfremdet hat. Da ist schon so mancher Richter auf den Gedanken gekommen, dass da ein neues "Werk" entstanden ist. Also wirklich eine Rechtsberatung einholen. Kostet 250,--€ jeder RA wird aber mit dem endgültigen Honorar verrechnen.

      Gruß BildDesign

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      • CamBoy
        Free-Member
        • 25.09.2003
        • 7621

        #18
        AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?

        So, die Daten sind beim Anwalt. Gegenseite wird nach Ermittlung abgemahnt und auf Unterlassung hingewiesen. Weiterhin soll es Auskunft über die erstellten Exemplare und Veröffentlichungen geben (hab ja vielleicht nur ein paar entdeckt) und natürlich Schadenersatz.

        Bild wurde nur in den beiden kleinen Werbeanzeigen etwas "aufgehübscht", ob man die hinzugefügten Sterne nun wirklich als neues "Werk" ansieht, glaube ich eher nicht...

        Auf dem Plakat ist das Bild ohne Veränderungen zu sehen. Ist aber schon erstaunlich, wie man auf geschätzte 2,5m x 3m (Plakat ist mit Werbung und Schrift doppelt so groß) ein 800x600 Pixel Bild aufblähen kann und das hier nicht mal der Druckverlag Fragen wegen der Qualität stellt. Naja, der Betrachtungsabstand macht es halt.

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        • BildDesign
          Free-Member
          • 20.06.2007
          • 73

          #19
          AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?

          Zitat von CamBoy Beitrag anzeigen
          S
          Bild wurde nur in den beiden kleinen Werbeanzeigen etwas "aufgehübscht", ob man die hinzugefügten Sterne nun wirklich als neues "Werk" ansieht, glaube ich eher nicht...

          Es kommt aber vor gericht nicht darauf an, was Du "glaubst" sondern darauf was der Richter als Recht erkennt. ...........und das sind zwei weit aus einander liegende Tatsachen.

          Gruß BildDesgn

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          • CamBoy
            Free-Member
            • 25.09.2003
            • 7621

            #20
            AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?

            Zitat von BildDesign Beitrag anzeigen
            Es kommt aber vor gericht nicht darauf an, was Du "glaubst" sondern darauf was der Richter als Recht erkennt. ...........und das sind zwei weit aus einander liegende Tatsachen.

            Gruß BildDesgn
            Na da bin ich ja mal gespannt... Klingt aber unlogisch, dass ich ein Bild klaue und ein paar Sternchen im sonst leeren Himmel auf einmal was ganz anderes daraus machen. Wie gesagt, auf dem Plakat sind diese Sternchen "zum Glück" nicht...

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            • ehemaliger Benutzer

              #21
              AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?

              Wichtig ist, dass du zu 100% sicher bist, dass es sich um dein Bild handelt, auch wenn das jetzt komisch klingen mag.

              Ich wurde vor einigen Jahren wegen eines Landschaftsbildes auf Imagefoldern und einem Messestand sehr ruppig abgemahnt. Da ich daraufhin behauptete, es sei ein eigenes Bild und daher keine Unterlassungserklärung unterzeichnete, ging dies bis zur Klage, wo ein Sachverständiger dann letztendlich feststellte, dass die Bilder sehr ähnlich waren, mit nur einem Tag Unterschied aufgenommen, aber nicht ident.
              Das war vor etwa 5 Jahren und hat dem Kläger mehr als 15.000 EUR gekostet.

              Eine Abmahnung ergibt nur dann einen Sinn, wenn man auch nicht vor einer Klage und dem einhergehenden Risiko zurückscheut. Wenn die Gegenseite - aus welchem Grund auch immer - die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet oder deine Anwaltskosten nicht bezahlt, bleibst du darauf selbst sitzen, wenn du nicht den nächsten Schritt zur Klage wagst. Und eines sollte man bedenken: 100% Sicherheit hat man bei einem Prozess nie.

              Kurz gesagt: vorher nett- aber bestimmt - reden, schadet nie.

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              • Hermann Klecker
                Free-Member
                • 23.06.2011
                • 2865

                #22
                AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?

                Zitat von BildDesign Beitrag anzeigen
                Vorsicht, vorsicht,

                Du schreibst, dass er das Bild verfremdet hat. Da ist schon so mancher Richter auf den Gedanken gekommen, dass da ein neues "Werk" entstanden ist. Also wirklich eine Rechtsberatung einholen. Kostet 250,--€ jeder RA wird aber mit dem endgültigen Honorar verrechnen.

                Gruß BildDesign
                Von einem eigenen Werk, das ein eigenes Urheberrecht auf die Bearbeitung erwirbt, bis hin zum Verblassen des Urheberrechts am ursprünglichen Werk ist es ein weiter Weg.

                Klar, die Bea mag ein neues Werk sein. Dann hat es erst einmal zwei (oder gar mehr) Urheber, die man für eine Nutzung gemeinsam ins Boot holen müsste.

                So lange sein Bild nicht im neuen Werk z.B. als Foto im Hintergrund an der Wand hängt oder sonst in einer Weise verwendet wurde, in der das neue Werk auch ohne das originale auskäme ohne daß seine Aussage oder Wirkung sich signifikant verändern, bleibt er mindestens Miturheber.


                Zur Ausgangsfrage ist mein sehr früh geschriebener kurzer Beitrag leider verloren gegangen: Ich würde, wäre ich betroffen, auf jeden Fall einen Strafantrag stellen. Als Urheber hat man Anspruch auf Schadenersatz. Der kann zumindest nach Auffassung des AG Augsburg für Hobbyisten schon mal nicht vorhanden sein. Daß Gerichte die Lizenzanalogie als Schaden annehmen ist nur allgemeine Rechsprechung. Es gibt kein Gesetz, aus dem das hervor geht. Ergo kann das nächste Gericht das ganz anders bewerten.

                Aber strafbar bleibt die Sache auf jeden Fall.
                Und regelmäßige (leider real viel zu seltene) Auseinandersetzungen mit Staatsanwaltschaften könnten den weit verbreiteten Wirtschaftichkeitsrechnungen, die viele Redaktionen offensichtlich anstellen, eine ganz neue Note geben.

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                • kBasti
                  Free-Member
                  • 07.02.2007
                  • 3335

                  #23
                  AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?

                  bin gespannt wie das ausgeht!

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                  • ehemaliger Benutzer

                    #24
                    AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?

                    Schade, dass die sehr frühe Frage, wie man denn zu diesen Bildern gekommen ist, hier nicht beantwortet worden ist. Ganz so unwichtig ist das nämlich - entgegen der Meinung vieler hier - ganz und gar nicht.

                    Hat man das Bild unter Umständen in oder über einen Internetdienst hochgeladen, wo man gewisse Verwertungsrechte an andere (und deren "Partner" = Kunden) abtritt, kann man bei einer Abmahnung schnell auf den Anwaltkosten sitzen bleiben.

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                    • BildDesign
                      Free-Member
                      • 20.06.2007
                      • 73

                      #25
                      AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?

                      Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
                      Schade, dass die sehr frühe Frage, wie man denn zu diesen Bildern gekommen ist, hier nicht beantwortet worden ist. Ganz so unwichtig ist das nämlich - entgegen der Meinung vieler hier - ganz und gar nicht.

                      Hat man das Bild unter Umständen in oder über einen Internetdienst hochgeladen, wo man gewisse Verwertungsrechte an andere (und deren "Partner" = Kunden) abtritt, kann man bei einer Abmahnung schnell auf den Anwaltkosten sitzen bleiben.
                      Da hast Du durchaus Recht. Ich glaube z.B. die Foto-Community hat das in Ihren AGB stehen, Foto-Lila meine ich auch. Deshalb stelle ich bei denen Bilder immer nur mit großem Logo ein.

                      Gruß BildDesign

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                      • BildDesign
                        Free-Member
                        • 20.06.2007
                        • 73

                        #26
                        AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?

                        Zitat von Hermann Klecker Beitrag anzeigen
                        Von einem eigenen Werk, das ein eigenes Urheberrecht auf die Bearbeitung erwirbt, bis hin zum Verblassen des Urheberrechts am ursprünglichen Werk ist es ein weiter Weg.

                        Klar, die Bea mag ein neues Werk sein. Dann hat es erst einmal zwei (oder gar mehr) Urheber, die man für eine Nutzung gemeinsam ins Boot holen müsste.

                        So lange sein Bild nicht im neuen Werk z.B. als Foto im Hintergrund an der Wand hängt oder sonst in einer Weise verwendet wurde, in der das neue Werk auch ohne das originale auskäme ohne daß seine Aussage oder Wirkung sich signifikant verändern, bleibt er mindestens Miturheber.


                        Zur Ausgangsfrage ist mein sehr früh geschriebener kurzer Beitrag leider verloren gegangen: Ich würde, wäre ich betroffen, auf jeden Fall einen Strafantrag stellen. Als Urheber hat man Anspruch auf Schadenersatz. Der kann zumindest nach Auffassung des AG Augsburg für Hobbyisten schon mal nicht vorhanden sein. Daß Gerichte die Lizenzanalogie als Schaden annehmen ist nur allgemeine Rechsprechung. Es gibt kein Gesetz, aus dem das hervor geht. Ergo kann das nächste Gericht das ganz anders bewerten.

                        Aber strafbar bleibt die Sache auf jeden Fall.
                        Und regelmäßige (leider real viel zu seltene) Auseinandersetzungen mit Staatsanwaltschaften könnten den weit verbreiteten Wirtschaftichkeitsrechnungen, die viele Redaktionen offensichtlich anstellen, eine ganz neue Note geben.
                        Das Problem ist leider, dass die Fälle welche vor Gericht landen selten mit einander zu vergleichen sind. Der Einzelrichter verlässt sich dann häufig auf ein Sachverständigen Gutachten und urteilt danach ab. Nur in diesem Bereich sind Gutachten eventuell sehr teuer, den Vorschuß muß derjenige leisten der das Gutachten als Beweismittel anführt. (im Vorraus!) Häufig werden diese Sachen jedoch vor der Kammer für Handelssachen verhandelt. Da sitzen mit vollem Mitspracherecht ja auch noch zwei ehrenamtliche Handelsrichter, da hat der Urheberechtsanspruchsteller häufig bessere Karten. (....und wenn einer von denen auch noch Fotograf ist, so wie ich, kommt ja auch noch etwas Sachverstand dazu.
                        Grundsätzlich gilt der alte Spruch: " auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand!"

                        Nur eines würde ich im Vorfeld der Verhandlung nicht tun, nämlich mit Strafantrag drohen oder diesen stellen. 1. kann der Schuß auch nach hinten losgehen. (Stichwort: falsche Anschuldigung) 2. sind dann alle Türen zu und das außergerichtliche und auch gerichtliche Verhandeln fällt viel schwerer.

                        Gruß BildDesign

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                        • CamBoy
                          Free-Member
                          • 25.09.2003
                          • 7621

                          #27
                          AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?

                          Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
                          Schade, dass die sehr frühe Frage, wie man denn zu diesen Bildern gekommen ist, hier nicht beantwortet worden ist. Ganz so unwichtig ist das nämlich - entgegen der Meinung vieler hier - ganz und gar nicht.

                          Hat man das Bild unter Umständen in oder über einen Internetdienst hochgeladen, wo man gewisse Verwertungsrechte an andere (und deren "Partner" = Kunden) abtritt, kann man bei einer Abmahnung schnell auf den Anwaltkosten sitzen bleiben.
                          Ich nehme an, es wurde von meiner Webseite oder Google Earth / Panoramio genommen, denn sonst ist es an sich nirgends verfügbar. Auch habe ich keine Verwertungsrechte für dieses Bild gegeben. Beim Google Earth / Panoramio Bild ist ein Wasserzeichen mit Webseite drin, bei meiner Homepage steht ausdrücklich der Vermerk, dass dieses Bild nicht ohne schriftliche Genehmigung verwendet werden darf.

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                          • CamBoy
                            Free-Member
                            • 25.09.2003
                            • 7621

                            #28
                            AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?

                            Wie schon gesagt, die Gegenseite soll nach Ermittlung abgemahnt und auf Unterlassung hingewiesen werden, weiterhin soll man Auskunft über die erstellten Exemplare und Veröffentlichungen geben und danach wird der Schadenersatz festgelegt. (nach MFM) Von einem Strafantrag ist mir bisher nichts bekannt.

                            Zitat von BildDesign Beitrag anzeigen
                            Das Problem ist leider, dass die Fälle welche vor Gericht landen selten mit einander zu vergleichen sind. Der Einzelrichter verlässt sich dann häufig auf ein Sachverständigen Gutachten und urteilt danach ab. Nur in diesem Bereich sind Gutachten eventuell sehr teuer, den Vorschuß muß derjenige leisten der das Gutachten als Beweismittel anführt. (im Vorraus!) Häufig werden diese Sachen jedoch vor der Kammer für Handelssachen verhandelt. Da sitzen mit vollem Mitspracherecht ja auch noch zwei ehrenamtliche Handelsrichter, da hat der Urheberechtsanspruchsteller häufig bessere Karten. (....und wenn einer von denen auch noch Fotograf ist, so wie ich, kommt ja auch noch etwas Sachverstand dazu.
                            Grundsätzlich gilt der alte Spruch: " auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand!"

                            Nur eines würde ich im Vorfeld der Verhandlung nicht tun, nämlich mit Strafantrag drohen oder diesen stellen. 1. kann der Schuß auch nach hinten losgehen. (Stichwort: falsche Anschuldigung) 2. sind dann alle Türen zu und das außergerichtliche und auch gerichtliche Verhandeln fällt viel schwerer.

                            Gruß BildDesign

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                            • pfalz-foto
                              Free-Member
                              • 23.12.2009
                              • 34

                              #29
                              AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?

                              Hallo,

                              gibts schon neue Erkenntnisse?

                              Hab dein Thema durch Zufall gefunden und wär sehr am Ausgang interessiert.

                              Viele Grüße

                              Kommentar

                              • CamBoy
                                Free-Member
                                • 25.09.2003
                                • 7621

                                #30
                                AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?

                                Zitat von pfalz-foto Beitrag anzeigen
                                Hallo,

                                gibts schon neue Erkenntnisse?

                                Hab dein Thema durch Zufall gefunden und wär sehr am Ausgang interessiert.

                                Viele Grüße
                                Liegt leider noch beim Anwalt, wollte sich kümmern... Naja, muss wohl nochmal nachfragen...

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