Weihnachtszeit = Abmahnzeit?
Einklappen
X
-
AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?
Zitat von heinengl Beitrag anzeigenWarum "zum Glück"?
Kommentar
-
AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?
Zitat von CamBoy Beitrag anzeigenNa es wurde doch weiter unten interpretiert, dass die Sterne quasi fast ein neues Bild machen würden... (dem konnte ich mich ja nicht so recht anschließen) Ohne Sterne entspricht es dem Originalbild.
Kommentar
-
AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?
Zitat von heinengl Beitrag anzeigen.... und es lässt sich mit Erfolg abmahnen
Kommentar
-
AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?
So, um wie versprochen eine kleine Rückinfo zu geben...
Anwalt wurde eingeschaltet und Gegenseite zur Auskunft der Nutzung und Unterlassung angehalten. Gegenseite hat danach die Urheberverletzung auch zugegeben, aber leider keine vollständige Auskunft zur Nutzung gegeben (mir sind weitere Nutzungen bekannt und nachweisbar, die nicht mit angegeben wurden) und ebenso auch keine Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall unterzeichnet. Auch 2 weitere Erinnerungen blieben bisher in der Fristsetzung unbeantwortet.
So wie es scheint, muss ich jetzt Klage beim Landgericht einreichen, um zu meinem Recht zu kommen. Schade, das nun unnötige Kosten entstehen, obwohl die Sache an sich eindeutig ist.
Kommentar
-
AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?
Gegenseite hat mittlerweile komplette Auskunft zur Nutzung gegeben und eine Rechnung wurde vom Anwalt gestellt. Diese wird nun von der Versicherung (Schadensausgleich der Länder) der Stadt geprüft und hoffentlich bezahlt. Bisher wurde aber leider keine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Überlege nun, ob wir deshalb klagen, da ein Wiederholungsfall natürlich vorkommen kann.
Kommentar
-
AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?
Alles leider noch immer am laufen, bald haben wir einjähriges...Der Schadensausgleich hat der Stadt mitgeteilt, dass es sich um eine Lizenzsache handelt und deshalb die Unterstützung / Zahlung zurüchgewiesen. (Das schliesst ja fast jede Versicherung / Rechtschutz aus.) Die Stadt soll nun die Zahlung selber vornehmen und wurde dazu von uns aufgefordert. (inkl. immernoch fehlender Unterlassungserklärung) Nun kam am letzten Fristtag noch ein Schreiben eines Anwaltes, den die Gegenseite nun noch eingeschaltet hat, mit Bitte um Zeitaufschub zur Klärung des Sachverhaltes. Diese Frist ist gestern nun auch verstrichen. Sieht wohl fast so aus, als ob eine Klage nicht mehr umgänglich ist, schade um die Steuergelder, die wohl nun verpulvert werden.
Kommentar
-
AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?
Hallo CamBoy,
schade, wünsche dir aber nicht, dass bei dir wie es bei mir vor zwei Jahren gelaufen.
Alles hat über zwei Jahre gedauert und am Ende mein Rechtsanwalt von meiner Versicherung (Deurag) Zahlung seiner Arbeit angefordert.
Und Versicherung dann hat mich rausgeschmissen, einfach super.
Ich wünsche Dir weiterhin viel Mut und Stärke um diesen Kampf zu besiegen!
Man sollte aber nicht vergessen, dass Rechtsanwälte fürs Geld arbeiten,
und wenn das ein bisschen mehr Mühe bereitet, wird er langsam.
Ich glaube nicht, dass in deinem Fall Anwalt eine Klageschrift bei dem Amtsgericht einreichen würde.
Versucht du noch bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten, wenn du Beweismittel hast.
Du brauchst deinen Gegner nicht unbedingt kennen, das werden Polizisten selbst erforschen.
Ich glaube, dass für dich mehr um deine Rechte als Rechtsinhaber geht.
Wünsche dir viel Glück!
Grüß
Desperate
Kommentar
-
AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?
Ich glaube du verstehst da etwas falsch... Die Sache ist ansich schon im gröbsten geklärt, es geht nur noch um die Zahlung und Unterlassung. Die Gegenseite hat bereits zugestanden das Bild im grossen Umfang gewerblich / werblich verwendet zu haben. Wir mussten sogar nochmal nachharken, weil Falschaussagen zum Umfang der Verwendung gemacht wurden.
Die Gegenseite hat uns aufgefordert einene entsprechende Rechnung zu stellen, was wir auch gemacht haben, nur hatte sie wohl da noch angenommen, dass der Schadensausgleich (ihre Versicherung) dafür aufkommt, was er aber nicht tut, da Lizenzanalogie. Die Stadt muss den entstandenen Schaden nun alleine ohne Versicherung begleichen.
Da man das scheinbar nicht will, hat diese nun einen Anwalt eingeschaltet.
Wenn dieser nun keine Einigung erzielt, werde ich Klage einreichen, da ich das Recht und auch die Beweise auf meiner Seite sehe!
Kommentar
-
AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?
Moin,
ich drücke die Daumen, dass das alles bald zu einem guten Abschluss kommt.
Ich kenne die "Zähigkeit" solcher Vorgänge - momentan verdienen auch gerade wieder Anwälte gutes Geld an den Begehrlichkeiten, die meine Bilder bei uneinsichtigen und kleptomanisch veranlagten Musikern wecken...
Gruß Alex
Kommentar
-
AW: Weihnachtszeit = Abmahnzeit?
So, auch hier nochmal eine kleine Rückmeldung...
Nach Einschaltung eines Anwaltes der Gegenseite hat dieser natürlich versucht alles zu drücken. Es wurden die MFM-Preise angefechtet, da diese bei uns in Thüringen "nicht üblich" seien.Auch wurden natürlich bereits angegebene Positionen gestrichen, da diese angeblich keine Verwendung fanden. 100% Aufschlag wegen fehlender Urhebernennung wurde komplett abgelehnt.
Da es leider keinen eindeutigen gerichtlichen Entscheidungsfall zum Verletzerzuschlag gab und das Ganze vor Gericht sicherlich nochmal sehr viel Zeit und Geld für beide Seiten und ein zu hohes Risiko für mich war, dass das Gericht vielleicht die MFM-Preise und den Verletzerzuschlag ableht und ich vielleicht noch auf den eigenen Anwaltskosten sitzen bleibe, habe ich mich schweren Herzens entschlossen, das Gegenangebot an zu nehmen, welches die Zahlung der normalen MFM-Preise ohne Verletzerzuschlag + Anwaltsgebühren vorsah. Immerhin auch noch eine ordentliche Summe, aber bei weitem nicht das, was wir gefordert hatten.
Recht haben und Recht bekommen sind halt immer noch zweierlei Dinge. Auch sollte man wirklich einen Top Anwalt haben, um eine gerichtliche Sache dann letztendlich durch zu ziehen. Leider war ich da bei meinem zum Schluss nicht mehr so sicher, da Anwälte zwar immer gerne klagen wollen, da die Ihr Geld immer sehen, nur halt letztendlich von welcher Seite. Mir war das Risiko dann einfach zu groß, letztendlich vielleicht sogar noch drauf zahlen zu müssen für mein Recht.
Kommentar
Kommentar