Urheberrecht bei Bearbeitungsverfahren

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  • Fetzo666
    Free-Member
    • 06.08.2008
    • 31

    #1

    Urheberrecht bei Bearbeitungsverfahren

    Hallo NG,

    Folgende Fragen: Ich habe mir diverse Video-Tutorials über Fotografie und Bildbearbeitung von den einschlägig bekannten Trainern gekauft.

    Wenn ich jetzt eigene Bilder mit den, in den Tutorials enthaltenen, Bearbeitungsverfahren, 1:1 selbst bearbeite, sodass einige Bilder fast identisch aussehen (in meinem Fall sogar das gleiche Motiv), Gibt es dann irgend welche urheberrechtlichen Probleme, wenn ich das Bild veröffentliche (Internet, kein Verkauf) ???

    Viele Grüße und vielen Dank im Voraus für eure Antworten

    Andreas
  • rudiwenzel
    Free-Member
    • 11.06.2009
    • 222

    #2
    AW: Urheberrecht bei Bearbeitungsverfahren

    Hallo Andreas,
    ein Urheberrecht an Bearbeitungsverfahren gibt es nicht. Du bearbeitest eigene Fotos, an welchen du ohnehin das Urheberrecht hast. Hohe Ähnlichkeit mit Trainingsvorlagen mag es ja geben... Wenn du in RAW fotografierst, ist es für dich ein Leichtes, dein Urheberrecht zu beweisen. Du kannst deine Fotos veröffentlichen und auch verkaufen. Eingeschränkt sein könntest du nur durch Persönlichkeitsrechte anderer. Auskunft gibt Wolfgang Rau, Galileo-Verlag, Recht für Fotografen.

    Kommentar

    • R.O.M.E.O
      Free-Member
      • 03.11.2013
      • 215

      #3
      AW: Urheberrecht bei Bearbeitungsverfahren

      Urheber des neues Bildes bist dann du, gegen das Urheberrecht verstößt du nicht.

      Ansonsten würde ich Rudi, der da pauschal gar kein Problem sieht bzw. es nur durch Persönlichkeitsrechte eingeschränkt sieht, widersprechen.

      In der Theorie:
      Aber du kannst andere Probleme bekommen. Da du das gleiche Motiv fotografierst und dann noch mit der identischen Bearbeitungen und zwar wissentlich, ist es schon mal keine Doppelschöpfung mehr, sondern ein Plagiat.

      Du erstellst in deinem Fall eine vom Original abhängige Bearbeitung und gibst das auch noch zu. Eine Düsseldorfer Agentur hat das mit Begründung auf ein BGH Urteil mal 9000 Euro gekostet, wobei die noch auf "Zufall" plädieren wollten.

      Das Düsseldorfer Urteil verweist in den Entscheidungsgründen ausdrücklich auf die BGH-Rechtsprechung, derzufolge eine Fotografie auch dadurch in unzulässiger Weise vervielfältigt werden kann, dass das fotografierte Objekt nachgestellt und erneut fotografiert wird (BGH GRUR 2003, 1035/1037
      Quelle: http://www.bff.de/publish/binarydata..._von_fotos.pdf

      Und noch mehr dazu:


      In der Praxis:
      Das dich einer, der das Tutorial dazu erstellt und dann auch noch gewerblich vertreibt, verklagt, weil man den erworbenen Anweisungen folgt, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.


      Genaues wird dir nur ein RA sagen können, was nicht bedeutet, dass du dann auch vor Gericht Recht bekommst. Die Gegenseite hat nämlich auch einen RA, der seine Partei meist genauso im Recht sieht.

      Gruß
      Jochen

      Kommentar

      • ehemaliger Benutzer

        #4
        AW: Urheberrecht bei Bearbeitungsverfahren

        Motive sind grundsätzlich frei, solange man sie nicht absichtlich nachstellt.
        (Ausnahmen stellen klarerweise das Wettbewerbsrecht und gewerbliche Schutzrechte dar. Stichwort Eiffelturm bei Nacht oder Nachahmen einer Werbelinie, das auch geistiges Eigentum darstellt.)

        Nachstellen bedeutet arrangieren und verändern. Das bedeutet umgekehrt, dass z.B. eine nachfotografierte Landschafts- oder Gebäudeaufnahme "as it is" jedenfalls frei ist. Und die weitere Bearbeitung ist ebenso frei, solange sie nicht durch ein explizit geschütztes Verfahren entstanden ist (wiederum: Gebrauchsmuster, Patent, Markenschutz).

        Kommentar

        • km07
          Free-Member
          • 31.03.2011
          • 166

          #5
          AW: Urheberrecht bei Bearbeitungsverfahren

          Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
          Motive sind grundsätzlich frei, solange man sie nicht absichtlich nachstellt
          Das ist schon richtig, aber hier geht es - wenn ich den TO richtig verstanden habe - darum, dass das gleiche Motiv in genau der Weise wie die Vorlage aufgenommen und bearbeitet wurde. Die Chance, dass ein Gericht zu der Einschätzung kommen würde, dass es sich in diesem Fall um ein unzulässiges Plagiat handelt, ist doch schon recht hoch.

          Gruß
          Klaus

          Kommentar

          • ehemaliger Benutzer

            #6
            AW: Urheberrecht bei Bearbeitungsverfahren

            Solange es sich um ein "as it is" Motiv ohne Arrangements handelt, ist bestimmt keine Gefahr gegeben. Da würde jeder Kläger mit Bestimmtheit verlieren.

            Im zitierten Fall handelt es sich um das gewerbliche Nachahmen einer gestellten und witzigen Bildidee einer Werbeagentur, und der Richter schenkte dem Beklagten keinen Glauben, dass sich sein Bild "zufällig" so ergeben hätte. Daher stammt die Bestätigung des Plagiatsvorwurfs.

            Kommentar

            • Phoyager
              Free-Member
              • 11.11.2009
              • 402

              #7
              AW: Urheberrecht bei Bearbeitungsverfahren

              Bei den bisherigen Kommentaren ist nicht berücksichtigt worden, dass es sich bei der Vorlage um ein "Video-Tutorial", also Lehrmaterial handelt. Daraus geht meine Annahme hervor, dass auch dann, wenn eine Nachstellung möglicherweise alle Merkmale eines Plagiats aufweist, sie juristisch doch nicht im gleichen Umfang zu würdigen ist, da sich der Autor des Tutorials hätte bewusst sein können, dass jemand, der die Technik[en] anhand des Tutorials erlernen will, mit einer hinreichend hohen Wahrscheinlichkeit die einzelnen Schritte möglichst nah an der Vorlage nachstellen wird.

              Aus diesem Grund kommt nach meiner Meinung bei der Prüfung der eventuellen Justiziabilität einer Veröffentlichung des vom Lernenden erstellten Werkes dem Kontext in dem diese Veröffentlichung erfolgte eine massgebliche Bedeutung zu: Während ich als Laie die Veröffentlichung auf der privaten Homepage von Karl Knipser für unproblematisch halte und das insbesondere dann, wenn das Werk als Lernergebnis präsentiert wird, so stellt sich das deutlich anders dar, wenn die Veröffentlichung im Zusammenhang mit Handlungen erfolgt, die der Erwerbstätigkeit zuzuordnen sind oder sie in toto als Ergebnis eigener Inspiration und Handwerkskunst publiziert wird.
              Zuletzt geändert von Phoyager; 10.04.2014, 13:56.

              Kommentar

              • Fetzo666
                Free-Member
                • 06.08.2008
                • 31

                #8
                AW: Urheberrecht bei Bearbeitungsverfahren

                Hallo,

                erst einmal vielen, vielen Dank für die Antworten und die Hinweise.

                Das Bild um das es hier geht ist in keinster Weise irgend wie "gestellt" gewesen, sondern eher ein Schappschuss aus meine letzten Urlaub (das ich sogar beinahe gelöscht hätte, wegen nicht gefallens). Das Bild ist auch garantiert schon millionenfach fotografiert worden (Aussichtsplattform von Top of the Rock, Rockefeller Center NYC - Blick Richtung Empire-State-Building).

                Mir ging es hier rein um die Bearbeitung, die ich mir zwar aus dem Tutorial abgeschaut habe, aber sie letztendlich selbst umgesetzt habe. Leider ist meine persönliche Note doch nicht so offentsichtlich, sodass das Bild fast identisch ist (außer Perspektive und Wolkenformation).

                Also gut, kein Bild ist diesen Ärger wert, deshalb wird es nur gedruckt und über meine Schreibtisch gehängt, das sollte doch unproblematisch sein .

                trotzdem nacheinmal vielen Dank für die Antworten.

                Viele Grüße
                Andreas

                Kommentar

                • R.O.M.E.O
                  Free-Member
                  • 03.11.2013
                  • 215

                  #9
                  AW: Urheberrecht bei Bearbeitungsverfahren

                  Zitat von Fetzo666 Beitrag anzeigen
                  ....Mir ging es hier rein um die Bearbeitung, die ich mir zwar aus dem Tutorial abgeschaut habe, aber sie letztendlich selbst umgesetzt habe. Leider ist meine persönliche Note doch nicht so offentsichtlich, sodass das Bild fast identisch ist (außer Perspektive und Wolkenformation).

                  Also gut, kein Bild ist diesen Ärger wert, deshalb wird es nur gedruckt und über meine Schreibtisch gehängt, das sollte doch unproblematisch sein .
                  ....
                  Ich hoffe, du ziehst da nicht meinen Post und die Links zur Entscheidungsfindung heran.

                  Die Einwände dort bezogen sich auf Rudis pauschale Formulierung, dass das bewusste Nachstellen generell keine Probleme, abseits von Persönlichkeitsrechten, bereiten kann.

                  Im Fall des umgesetzten Tutorials dagegen, wie ich in dem Beitrag auch schrieb,
                  In der Praxis:
                  Das dich einer, der das Tutorial dazu erstellt und dann auch noch gewerblich vertreibt, verklagt, weil man den erworbenen Anweisungen folgt, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.
                  sehe ich das persönlich als unproblematisch.

                  Gruß
                  Jochen

                  Kommentar

                  • Hermann Klecker
                    Free-Member
                    • 23.06.2011
                    • 2865

                    #10
                    AW: Urheberrecht bei Bearbeitungsverfahren

                    Ein Bearbeitungsverfahren erwirbt genau so wenig einen Urheberschutz wie beispielsweise eine noch so individuelle Pinselführung eines Malers. Seine Gemälde können durchaus vom Urheberrecht geschützt sein.

                    Schau mal im UrhG nach, was Werke sind im Sinne des Gesetzes, und was nicht.

                    Kommentar

                    • R.O.M.E.O
                      Free-Member
                      • 03.11.2013
                      • 215

                      #11
                      AW: Urheberrecht bei Bearbeitungsverfahren

                      Zitat von Hermann Klecker Beitrag anzeigen
                      Ein Bearbeitungsverfahren erwirbt genau so wenig einen Urheberschutz ...
                      Es geht hier aber nicht um die reine Bearbeitung, sondern um die gleiche Bildidee. Also gleiches Motiv 1zu1 kopiert, dazu durch die identische Bearbeitung abgeglichen und das in einer Form, dass der Laie es kaum auseinanderhalten kann.

                      Ein bekanntes Bild würde ich persönlich daher in der Form nicht kopieren, bei einem Beispiel zum Tutorial bei der Durchführung desselben würde ich mir keine Sorgen machen.

                      Grüße
                      Jochen

                      Kommentar

                      • dowitcher
                        Free-Member
                        • 09.05.2008
                        • 1120

                        #12
                        AW: Urheberrecht bei Bearbeitungsverfahren

                        Ist zwar nicht aus dem deutschen Rechtsraum aber geht doch in die Richtung der gestellten Frage:

                        http://www.dpreview.com/news/2012/01...Copyright_Case
                        (http://en.wikipedia.org/wiki/Temple_...w_English_Teas)

                        http://www.dpreview.com/forums/thread/3133596

                        Michael Kenna’s ‘Solseom’By Kim Se-jeong The Seoul Central District Court ruled against Michael Kenna, a well-known English photographer, Thursday, in a copyright infringement c...


                        Dann gab's da doch auch noch den Fall bei dem jemand eine eigentlich personentypische typische Koeperhaltung/Pose vom Exbundeskazler Kohl als Bildidee fuer sich geschuetzt sah.

                        Ohne beide Bilder gesehen zu haben wuerde ich keine Aussage machen wollen, und selbst dann waere es meine Interpretation die wenn es zur Klage kommt nicht unbedingt vom zustaendigen Richter geteilt wird.

                        Ulli

                        Kommentar

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