Justizminister will Verbreitung von Nacktbildern verbieten

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  • Andreas Koch
    Moderator
    • 21.05.2003
    • 5399

    #1

    Justizminister will Verbreitung von Nacktbildern verbieten

    In der Tagesschau wird folgende Nachricht vermeldet:

    Die Bundesregierung will die unbefugte Herstellung von Nacktbildern und deren Verbreitung generell unter Strafe stellen. Das sieht nach Angaben des Bundesjustizministeriums der Referentenentwurf von Ressortchef Heiko Maas (SPD) vor, der den anderen Ministerien zur Abstimmung zugesandt wurde.

    Danach soll künftig nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe von Bildaufnahmen einer "unbekleideten Person". Und auch für "bloßstellende" Bilder soll das gelten. Die Anfertigung solcher Bilder soll mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bestraft werden, die Verbreitung mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe. Dabei ist es unerheblich, ob die Weitergabe gegen Entgelt erfolgt, erläuterte ein Ministeriumssprecher.

    Über den Beginn der Ministeriumsabstimmung hatte zuerst der Berliner "Tagesspiegel" berichtet. Maas erweitert damit den zu schützenden Kreis auf Erwachsene.
    Quelle

    Wenn dieser Entwurf so durchgeht, würde das ja das komplette Ende der Aktfotografie von Erwachsenen in Deutschland bedeuten, oder verstehe ich da was falsch?
    Meine Bilder bei flickr

    “Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
    (J. Denter)


  • dowitcher
    Free-Member
    • 09.05.2008
    • 1120

    #2
    AW: Justizminister will Verbreitung von Nacktbildern verbieten

    "Unbefugte Herstellung von Nacktbildern und deren Verbreitung"

    Solange deine erwachsenen Aktmodelle wissen dass du sie fotografierst und dem auch zustimmen (Modelrelease) ist auch weiterhin alles OK.

    Ulli

    Kommentar

    • Andreas Koch
      Moderator
      • 21.05.2003
      • 5399

      #3
      AW: Justizminister will Verbreitung von Nacktbildern verbieten

      ah okay, das entscheidende Wort gleich zu Beginn hatte ich überlesen. Dann ist ja alles klar geregelt. Danke.

      Betrifft mich zwar nicht, da ich keine Aktbilder mache, sondern persönlich lieber der Natur- und Landschaftsfotografie fröne, aber hätte mich dann doch gewundert, da ja Aktfotografie inzwischen an allen Ecken und Enden, in Magazinen etc. auftaucht.
      Meine Bilder bei flickr

      “Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
      (J. Denter)


      Kommentar

      • ehemaliger Benutzer

        #4
        AW: Justizminister will Verbreitung von Nacktbildern verbieten

        Ich verstehe den Vorstoß dahin gehend, dass die bisherige Verletzung der Persönlichkeitsrechte nicht nur privatrechtlich, sondern auch strafrechtlich verfolgbar werden soll.

        Aktbilder im beiderseitigem Einvernehmen sind nicht unbefugt und daher nicht relevant.

        Kommentar

        • Phoyager
          Free-Member
          • 11.11.2009
          • 402

          #5
          In Zukunft stets mit einem Bein im Knast?

          Wer hat von ihm noch nicht gehört, dem Kampf gegen Kinderpornographie?
          Wer würde diesem Ansinnen nicht zustimmen, es nicht unterstützen?
          n-tv berichtet unter der Überschrift "Kampf gegen Kinderpornographie - Maas will mehr Nacktbilder verbieten", dass die Bundesregierung als Reaktion auf die Edathy Affäre Gesetzesänderungen plant. Klingt ja erst mal sehr positiv, nicht wahr?

          Der Haken wird ersichtlich, wenn man weiter liest, als nur bis zur Überschrift. Schon der Leitsatz zeigt meines Erachtens problematische Tendenzen, denn laut n-tv soll "nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe von Bildaufnahmen einer "unbekleideten Person". Professionelle Fotografen wird das wohl nicht betreffen, da bin ich mir ziemlich sicher. Aber was ist mit den Familienfotos 'Kind in Badewanne' oder dem Strandbild ohne Windel? Kommen wir zu Situationen, vergleichbar mit der Lage in den USA, bei denen sich Eltern unversehens vor Gericht oder im Knast wiederfinden?

          Als wesentlich problematischer empfinde ich die zweite Neuerung, die - dem Artikel zufolge - kommen soll, denn "auch für "bloßstellende" Bilder soll das gelten", da dadurch "nun auch Betrunkene in der Öffentlichkeit oder blutende Gewaltopfer besser vor ungewollter Ablichtung geschützt" würden. Während man sich der Problematik des ersten Teils bewusst zu sein scheint, sehe ich vor allem den zweiten Teil als ausgesprochen problematisch an, denn bloßstellend kann vieles sein. Hat ein Foto von Industriekapitän Schrödda, bei dem man einen teilweise grauen Haaransatz sieht, bereits bloßstellenden Charakter? Wie sieht es mit dem Strandfoto aus, auf dem [auch] Herr und Frau Wampe am Strand zu sehen sind? Die engen Leggins bei Nachbarin Schnepfe, die gerade durch's Bild läuft? Und wie soll es bei Fotoreportagen aussehen? Müssen mich die gerade vorbeilaufenden Udels festnehmen, weil ich am Hauptbahnhof ein Bild anfertige auf dem [auch] der vollgedröhnte Junkie zu sehen ist? Kann ich für ein Foto von Herren, die während des Oktoberfestes einen Hauseingang mit einer öffentlichen Toilette verwechseln für ein Jahr in den Knast kommen?

          Während ich zuversichtlich bin, dass die Gerichte die gröbsten Auswüchse zu verhindern wissen, so denke ich mit Gruseln an polizeiliche oder staatsanwaltliche Einvernahmen, Kosten, Ärger. Und auch an Verfahren, die wegen fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt werden, dann aber noch lange Zeit in den Akten zu finden sind, von wo aus sie plötzlich als gefährliche Zombies wieder auferstehen können.

          Was denkt ihr?

          ** Dieser Beitrag wurde aus einem anderen, gleichzeitig gestarteten Thread zum gleichen Thema von mir hier zusammengeführt.

          Grüße, Andreas**

          Kommentar

          • ehemaliger Benutzer

            #6
            AW: In Zukunft stets mit einem Bein im Knast?

            Zitat von Phoyager Beitrag anzeigen
            Wer hat von ihm noch nicht gehört, dem Kampf gegen Kinderpornographie?
            Wer würde diesem Ansinnen nicht zustimmen, es nicht unterstützen?
            n-tv berichtet unter der Überschrift "Kampf gegen Kinderpornographie - Maas will mehr Nacktbilder verbieten", dass die Bundesregierung als Reaktion auf die Edathy Affäre Gesetzesänderungen plant. Klingt ja erst mal sehr positiv, nicht wahr?

            Der Haken wird ersichtlich, wenn man weiter liest, als nur bis zur Überschrift. Schon der Leitsatz zeigt meines Erachtens problematische Tendenzen, denn laut n-tv soll "nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe von Bildaufnahmen einer "unbekleideten Person". Professionelle Fotografen wird das wohl nicht betreffen, da bin ich mir ziemlich sicher. Aber was ist mit den Familienfotos 'Kind in Badewanne' oder dem Strandbild ohne Windel? Kommen wir zu Situationen, vergleichbar mit der Lage in den USA, bei denen sich Eltern unversehens vor Gericht oder im Knast wiederfinden?

            Als wesentlich problematischer empfinde ich die zweite Neuerung, die - dem Artikel zufolge - kommen soll, denn "auch für "bloßstellende" Bilder soll das gelten", da dadurch "nun auch Betrunkene in der Öffentlichkeit oder blutende Gewaltopfer besser vor ungewollter Ablichtung geschützt" würden. Während man sich der Problematik des ersten Teils bewusst zu sein scheint, sehe ich vor allem den zweiten Teil als ausgesprochen problematisch an, denn bloßstellend kann vieles sein. Hat ein Foto von Industriekapitän Schrödda, bei dem man einen teilweise grauen Haaransatz sieht, bereits bloßstellenden Charakter? Wie sieht es mit dem Strandfoto aus, auf dem [auch] Herr und Frau Wampe am Strand zu sehen sind? Die engen Leggins bei Nachbarin Schnepfe, die gerade durch's Bild läuft? Und wie soll es bei Fotoreportagen aussehen? Müssen mich die gerade vorbeilaufenden Udels festnehmen, weil ich am Hauptbahnhof ein Bild anfertige auf dem [auch] der vollgedröhnte Junkie zu sehen ist? Kann ich für ein Foto von Herren, die während des Oktoberfestes einen Hauseingang mit einer öffentlichen Toilette verwechseln für ein Jahr in den Knast kommen?

            Während ich zuversichtlich bin, dass die Gerichte die gröbsten Auswüchse zu verhindern wissen, so denke ich mit Gruseln an polizeiliche oder staatsanwaltliche Einvernahmen, Kosten, Ärger. Und auch an Verfahren, die wegen fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt werden, dann aber noch lange Zeit in den Akten zu finden sind, von wo aus sie plötzlich als gefährliche Zombies wieder auferstehen können.

            Was denkt ihr?

            ** Dieser Beitrag wurde aus einem anderen, gleichzeitig gestarteten Thread zum gleichen Thema von mir hier zusammengeführt.

            Grüße, Andreas**

            Kollege, es geht hierum:

            "Unbefugte Herstellung von Nacktbildern und deren Verbreitung"

            Kommentar

            • URi
              Free-Member
              • 17.10.2006
              • 7762

              #7
              AW: Justizminister will Verbreitung von Nacktbildern verbieten

              Ich dachte, dass es schon immer so war, dass das Recht am eigenen Bild zählt? Ich also nur als "Beiwerk" fotografiert werden kann. Aber nicht, wenn ich besoffen unterm Tisch liege und damit das Motiv an sich bin.
              Was genau ist denn nun der Unterschied zu vorher?

              Kommentar

              • Hermann Klecker
                Free-Member
                • 23.06.2011
                • 2865

                #8
                AW: In Zukunft stets mit einem Bein im Knast?

                Zitat von Donny Beitrag anzeigen
                Kollege, es geht hierum:

                "Unbefugte Herstellung von Nacktbildern und deren Verbreitung"
                Ja genau. Darüber hatte der "Kollege" ja auch geschrieben. Bzw. über mögliche Folgen dessen.

                So schwer ist der Zusammenhang jetzt auch nicht zu erkennen.

                Kommentar

                • ehemaliger Benutzer

                  #9
                  AW: Justizminister will Verbreitung von Nacktbildern verbieten

                  Zitat von URi Beitrag anzeigen
                  Ich dachte, dass es schon immer so war, dass das Recht am eigenen Bild zählt? Ich also nur als "Beiwerk" fotografiert werden kann. Aber nicht, wenn ich besoffen unterm Tisch liege und damit das Motiv an sich bin.
                  Was genau ist denn nun der Unterschied zu vorher?
                  Siehe #4 erster Satz.

                  Kommentar

                  • Phoyager
                    Free-Member
                    • 11.11.2009
                    • 402

                    #10
                    AW: Justizminister will Verbreitung von Nacktbildern verbieten

                    Donny, Kollege,
                    wenn Du genau gelesen hättest, dann hättest Du festgestellt, dass es
                    1. nicht nur um die Herstellung und Verbreitung von Nacktbildern geht (mir schon gar nicht) und dass
                    2. im Artikel bei n-tv das Wort 'unbefugt' nicht vorkommt.

                    Erst wenn man die Artikel bei Stern oder Frankfurter Rundschau liest, findest sich bei beiden der Satz
                    In beiden Fällen gilt: Die Fotos oder Videos müssen heimlich oder gegen den Willen der abgelichteten Person gemacht worden sein. Wer etwa einen Betrunkenen gegen dessen Willen fotografiert, könnte dafür bestraft werden; wer seine angeheiterten Freunde mit deren Wissen auf einer Party knipst, eher nicht - es sei denn, die Fotos werden weiterverbreitet, obwohl die Freunde dies nicht wollen.
                    Wenn Du, Kollege, also einen entsprechenden Artikel kanntest, hättest Du ja gerne auf ihn verlinken können. Gelle?

                    Aber meiner Meinung nach ist die Beschränkung auf unbefugte Handlungen de facto irrelevant, denn wer sollte - im Fall von Personen die unter dem Einfluss von Alkohol oder Narkotika stehen - eine rechtswirksame Einwilligung erteilen? Die Verweigerung lässt sich ja auch bei dieser Personengruppe eher leicht feststellen, wohingegen meiner Meinung nach auch eine ausdrückliche Genehmigung zumeist an der eingeschränkten oder fehlenden Einwilligungsfähigkeit scheitern wird. - Oder um es unter Kollegen zu sagen: Biste hacke, kannste nicht wirksam zustimmen.

                    Grundsätzlich muss diese Problematik auch dem Verfasser des FR/Stern-Artikels bewusst sein, denn dort steht "Wer etwa einen Betrunkenen gegen dessen Willen fotografiert, könnte dafür bestraft werden; wer seine angeheiterten Freunde mit deren Wissen auf einer Party knipst, eher nicht". [Hervorhebung durch mich]

                    Nach dem, was ich zu diesem Gesetzesvorhaben bislang gelesen habe, wären meines Erachtens das erste und das letzte der hier gezeigten Fotos von McCullin von den Beschränkungen betroffen; in dieser Fotodokumentation eines Strassenfestes wäre es dieses Bild nicht möglich und auch das Bild eines Betrunkenen in diesem Bericht wäre wohl nicht statthaft. (Die Frage von evtl. Ausnahmen für Presseveröffentlichungen lasse ich mal offen.)

                    Wir sprechen hier aber die ganze Zeit von Betrunkenen oder - wie im Artikel - von Unfallopfern. Ich halte es jedoch für extrem unwahrscheinlich, dass eine solche Norm sich explizit nur diese beiden Gruppen beschränkt, denn sonst käme gleich $interessengruppe und würde protestieren, dass $handlung nicht berücksichtigt wurde. Es wird also allgemeiner formuliert sein und die Würde oder vielleicht tatsächlich die Bloßstellung als Merkmal benennen. Und schwups sind wir bei dem von mir bereits angeführten Schrödda und einer Vielzahl anderer Szenarien.

                    Zitat von URi Beitrag anzeigen
                    Ich dachte, dass es schon immer so war, dass das Recht am eigenen Bild zählt? Ich also nur als "Beiwerk" fotografiert werden kann. Aber nicht, wenn ich besoffen unterm Tisch liege und damit das Motiv an sich bin.
                    Was genau ist denn nun der Unterschied zu vorher?
                    Der grundlegende Unterschied ist, dass bislang der Fotograf grundsätzlich alles fotografieren konnte, was er wollte. Er durfte es nur nicht ohne weiteres veröffentlichen. Was er mit dem Bildmaterial alleine und in seinen vier Wänden tat, war in der Regel unerheblich. (Ich beziehe mich dabei _nicht_ auf KiPo-Material!) Jetzt soll bereits die Anfertigung von Bildern strafbewehrt sein.

                    Eine Konsequenz davon ist, dass bislang wegen Bild-Disputen in der Öffentlichkeit herbeigerufene Ordungshüter den Königsweg beschreiten konnten, den Fotografen darum zu bitten, das fragliche Bild zu löschen und es war Ruhe im Karton. Da aber nunmehr bereits die Anfertigung von Lichtbildaufnahmen strafbar sein kann, wird sich der Udel m.E. zumeist nicht aus dem Fenster lehnen, sondern die Klärung der Frage einer Strafbarkeit der Staatsanwaltschaft überlassen und das geht mit Sicherheit mit der Sicherstellung des Speichermediums einher.
                    In vielen Fällen wird die StA wiederum nicht wegen Unschuld sondern wegen Geringfügigkeit oder mangelndem öffentlichen Interesse einstellen, was dann die von mir erwähnten Zombies bewirkt.

                    Zitat von Donny Beitrag anzeigen
                    Ich verstehe den Vorstoß dahin gehend, dass die bisherige Verletzung der Persönlichkeitsrechte nicht nur privatrechtlich, sondern auch strafrechtlich verfolgbar werden soll.
                    Das ist - so wie ich die bisher gelesenen Presseveröffentlichungen interpretiere - nur ein Teilaspekt des Vorhabens.

                    Zudem ist bislang offen, ob es sich 'nur' um Antragsdelikte handeln wird, oder ob es Offizialdelikte werden. Letzteres hätte meiner Meinung nach noch weitergehende Auswirkungen.

                    Gruss,
                    Jan.

                    Kommentar

                    • ehemaliger Benutzer

                      #11
                      AW: Justizminister will Verbreitung von Nacktbildern verbieten

                      Zitat von Phoyager Beitrag anzeigen
                      Wer hat von ihm noch nicht gehört, dem Kampf gegen Kinderpornographie?
                      Wer würde diesem Ansinnen nicht zustimmen, es nicht unterstützen?
                      n-tv berichtet unter der Überschrift "Kampf gegen Kinderpornographie - Maas will mehr Nacktbilder verbieten", dass die Bundesregierung als Reaktion auf die Edathy Affäre Gesetzesänderungen plant. Klingt ja erst mal sehr positiv, nicht wahr?

                      Der Haken wird ersichtlich, wenn man weiter liest, als nur bis zur Überschrift. Schon der Leitsatz zeigt meines Erachtens problematische Tendenzen, denn laut n-tv soll "nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe von Bildaufnahmen einer "unbekleideten Person". Professionelle Fotografen wird das wohl nicht betreffen, da bin ich mir ziemlich sicher. Aber was ist mit den Familienfotos 'Kind in Badewanne' oder dem Strandbild ohne Windel? Kommen wir zu Situationen, vergleichbar mit der Lage in den USA, bei denen sich Eltern unversehens vor Gericht oder im Knast wiederfinden?

                      Als wesentlich problematischer empfinde ich die zweite Neuerung, die - dem Artikel zufolge - kommen soll, denn "auch für "bloßstellende" Bilder soll das gelten", da dadurch "nun auch Betrunkene in der Öffentlichkeit oder blutende Gewaltopfer besser vor ungewollter Ablichtung geschützt" würden. Während man sich der Problematik des ersten Teils bewusst zu sein scheint, sehe ich vor allem den zweiten Teil als ausgesprochen problematisch an, denn bloßstellend kann vieles sein. Hat ein Foto von Industriekapitän Schrödda, bei dem man einen teilweise grauen Haaransatz sieht, bereits bloßstellenden Charakter? Wie sieht es mit dem Strandfoto aus, auf dem [auch] Herr und Frau Wampe am Strand zu sehen sind? Die engen Leggins bei Nachbarin Schnepfe, die gerade durch's Bild läuft? Und wie soll es bei Fotoreportagen aussehen? Müssen mich die gerade vorbeilaufenden Udels festnehmen, weil ich am Hauptbahnhof ein Bild anfertige auf dem [auch] der vollgedröhnte Junkie zu sehen ist? Kann ich für ein Foto von Herren, die während des Oktoberfestes einen Hauseingang mit einer öffentlichen Toilette verwechseln für ein Jahr in den Knast kommen?

                      Während ich zuversichtlich bin, dass die Gerichte die gröbsten Auswüchse zu verhindern wissen, so denke ich mit Gruseln an polizeiliche oder staatsanwaltliche Einvernahmen, Kosten, Ärger. Und auch an Verfahren, die wegen fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt werden, dann aber noch lange Zeit in den Akten zu finden sind, von wo aus sie plötzlich als gefährliche Zombies wieder auferstehen können.

                      Was denkt ihr?

                      ** Dieser Beitrag wurde aus einem anderen, gleichzeitig gestarteten Thread zum gleichen Thema von mir hier zusammengeführt.

                      Grüße, Andreas**
                      Zitat von Phoyager Beitrag anzeigen
                      Donny, Kollege,
                      wenn Du genau gelesen hättest, dann hättest Du festgestellt, dass es
                      1. nicht nur um die Herstellung und Verbreitung von Nacktbildern geht (mir schon gar nicht) und dass
                      2. im Artikel bei n-tv das Wort 'unbefugt' nicht vorkommt.

                      Erst wenn man die Artikel bei Stern oder Frankfurter Rundschau liest, findest sich bei beiden der Satz
                      Wenn Du, Kollege, also einen entsprechenden Artikel kanntest, hättest Du ja gerne auf ihn verlinken können. Gelle?

                      Aber meiner Meinung nach ist die Beschränkung auf unbefugte Handlungen de facto irrelevant, denn wer sollte - im Fall von Personen die unter dem Einfluss von Alkohol oder Narkotika stehen - eine rechtswirksame Einwilligung erteilen? Die Verweigerung lässt sich ja auch bei dieser Personengruppe eher leicht feststellen, wohingegen meiner Meinung nach auch eine ausdrückliche Genehmigung zumeist an der eingeschränkten oder fehlenden Einwilligungsfähigkeit scheitern wird. - Oder um es unter Kollegen zu sagen: Biste hacke, kannste nicht wirksam zustimmen.

                      Grundsätzlich muss diese Problematik auch dem Verfasser des FR/Stern-Artikels bewusst sein, denn dort steht "Wer etwa einen Betrunkenen gegen dessen Willen fotografiert, könnte dafür bestraft werden; wer seine angeheiterten Freunde mit deren Wissen auf einer Party knipst, eher nicht". [Hervorhebung durch mich]

                      Nach dem, was ich zu diesem Gesetzesvorhaben bislang gelesen habe, wären meines Erachtens das erste und das letzte der hier gezeigten Fotos von McCullin von den Beschränkungen betroffen; in dieser Fotodokumentation eines Strassenfestes wäre es dieses Bild nicht möglich und auch das Bild eines Betrunkenen in diesem Bericht wäre wohl nicht statthaft. (Die Frage von evtl. Ausnahmen für Presseveröffentlichungen lasse ich mal offen.)

                      Wir sprechen hier aber die ganze Zeit von Betrunkenen oder - wie im Artikel - von Unfallopfern. Ich halte es jedoch für extrem unwahrscheinlich, dass eine solche Norm sich explizit nur diese beiden Gruppen beschränkt, denn sonst käme gleich $interessengruppe und würde protestieren, dass $handlung nicht berücksichtigt wurde. Es wird also allgemeiner formuliert sein und die Würde oder vielleicht tatsächlich die Bloßstellung als Merkmal benennen. Und schwups sind wir bei dem von mir bereits angeführten Schrödda und einer Vielzahl anderer Szenarien.


                      Der grundlegende Unterschied ist, dass bislang der Fotograf grundsätzlich alles fotografieren konnte, was er wollte. Er durfte es nur nicht ohne weiteres veröffentlichen. Was er mit dem Bildmaterial alleine und in seinen vier Wänden tat, war in der Regel unerheblich. (Ich beziehe mich dabei _nicht_ auf KiPo-Material!) Jetzt soll bereits die Anfertigung von Bildern strafbewehrt sein.

                      Eine Konsequenz davon ist, dass bislang wegen Bild-Disputen in der Öffentlichkeit herbeigerufene Ordungshüter den Königsweg beschreiten konnten, den Fotografen darum zu bitten, das fragliche Bild zu löschen und es war Ruhe im Karton. Da aber nunmehr bereits die Anfertigung von Lichtbildaufnahmen strafbar sein kann, wird sich der Udel m.E. zumeist nicht aus dem Fenster lehnen, sondern die Klärung der Frage einer Strafbarkeit der Staatsanwaltschaft überlassen und das geht mit Sicherheit mit der Sicherstellung des Speichermediums einher.
                      In vielen Fällen wird die StA wiederum nicht wegen Unschuld sondern wegen Geringfügigkeit oder mangelndem öffentlichen Interesse einstellen, was dann die von mir erwähnten Zombies bewirkt.


                      Das ist - so wie ich die bisher gelesenen Presseveröffentlichungen interpretiere - nur ein Teilaspekt des Vorhabens.

                      Zudem ist bislang offen, ob es sich 'nur' um Antragsdelikte handeln wird, oder ob es Offizialdelikte werden. Letzteres hätte meiner Meinung nach noch weitergehende Auswirkungen.

                      Gruss,
                      Jan.
                      Sorry, Kollege, ich weiß nicht ob es an der Uhrzeit liegt, aber es kommt mir so vor, als wenn Du mit vielen Worten wenig ausdrücken kannst.

                      Kommentar

                      • Hermann Klecker
                        Free-Member
                        • 23.06.2011
                        • 2865

                        #12
                        AW: Justizminister will Verbreitung von Nacktbildern verbieten

                        Zitat von Donny Beitrag anzeigen
                        Sorry, Kollege, ich weiß nicht ob es an der Uhrzeit liegt, aber es kommt mir so vor, als wenn Du mit vielen Worten wenig ausdrücken kannst.
                        Was ihn ja qualifizieren würde, in die Politik zu gehen. :-)


                        Wir dürfen beim Zitieren des einen oder anderen Blattes nicht vergessen, daß die Presse hier kein neutraler Beobachter ist. So ziemlich jeder große Verlag hat auch Formate der Yellow Press im Angebot. Und die würde reichlich leiden, wenn plötzlich schon Anfertigung, Besizt, Weitergabe und Vervielfältigung von Fotos nackter Prinzen und Prinzessinen, von Polikikern mit Freund(in) im Pool, von pinkelnden Ex-Thronfolgern, ... strafbar wären und sich nicht allein mit zivilen Prozeßrisiken relativieren lassen.

                        Womöglich werden sie in Zukunft wieder Sitzredakteure enführen müssen :-)

                        In jedem Fall ist aber bei der Berichterstattung Vorsicht geboten. Die Presse ist hier nicht neutral sondern betroffen und damit Partei!

                        Kommentar

                        • marcus2388
                          Free-Member
                          • 14.01.2007
                          • 1673

                          #13
                          AW: Justizminister will Verbreitung von Nacktbildern verbieten

                          Zitat von Donny Beitrag anzeigen
                          Sorry, Kollege, ich weiß nicht ob es an der Uhrzeit liegt, aber es kommt mir so vor, als wenn Du mit vielen Worten wenig ausdrücken kannst.
                          Dir ist vermutlich nicht klar, dass dieser Eindruck deiner persönlichen Perspektive geschuldet ist. Ist jetzt auch nicht so schlimm, stört halt nur, wenn du hier wiederholt darauf hinweisen musst, dass du der Diskussion inhaltlich nicht folgen kannst.


                          Jans Einwand sehe ich ähnlich kritisch. Hier wird ein Feld aufgemacht, von dem am Ende nur Anwälte profitieren, die aus schwammigen Gesetzformulierungen dann Einzelfallinterpretationen gegeneinander abwägen. Es ist schwer nachzuvollziehen, was dieses neue Verbot tatsächlich bringen soll, da man bisher schon exzellente rechtliche Werkzeuge hat, um den vermeintlichen Problem begegnen zu können.
                          Mal ehrlich: wer glaubt hier derzeit in der Lage zu sein, ein Bild von einem nackten Erwachsenen, gegen seinen Willen erstellen und veröffentlichen zu können, ohne dabei rechtliche Konsequenzen zu riskieren?

                          In Deutschland gilt bereits jetzt all jenes als Beleidigung, was von der beleidigten Person als Beleidigung empfunden wird. Wenn jetzt auch noch Bloßstellung einzig nach dem ermessen der Bloßgestellten gewertet wird, dann wünsch ich keinem hier, dass er/sie bspw. einen strenggläubigen Muslim aus versehen fotografiert.

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                          • ehemaliger Benutzer

                            #14
                            AW: Justizminister will Verbreitung von Nacktbildern verbieten

                            Zitat von marcus2388 Beitrag anzeigen
                            .....Mal ehrlich: wer glaubt hier derzeit in der Lage zu sein, ein Bild von einem nackten Erwachsenen, gegen seinen Willen erstellen und veröffentlichen zu können, ohne dabei rechtliche Konsequenzen zu riskieren?

                            .....
                            Ja klar, und ich weise darauf hin, der Diskussion nicht folgen zu können.

                            Dann geh doch mal mit Deinem o.g. Beispiel zur Polizei und versuche Strafanzeige zu erstatten.

                            Ob privatrechtlich was zu erreichen ist, ist bis immer fraglich, denn Recht haben und Recht bekommen ist in der Praxis unterschiedlich. Das kann schon an den finanziellen Mitteln scheitern.

                            Was Deine abstrusen Fantasien angeht, möchte ich Dich lieber nicht stören.

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                            • URi
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                              • 17.10.2006
                              • 7762

                              #15
                              AW: Justizminister will Verbreitung von Nacktbildern verbieten

                              Zitat von marcus2388 Beitrag anzeigen
                              Mal ehrlich: wer glaubt hier derzeit in der Lage zu sein, ein Bild von einem nackten Erwachsenen, gegen seinen Willen erstellen und veröffentlichen zu können, ohne dabei rechtliche Konsequenzen zu riskieren?
                              Zitat von Donny Beitrag anzeigen
                              Dann geh doch mal mit Deinem o.g. Beispiel zur Polizei und versuche Strafanzeige zu erstatten.
                              hmm, warum soll das Schwierigkeiten machen? Wenn mich jemand nackt am FKK-Strand knipst, dann durfte er das wohl nach alter, bzw. noch gültiger Rechtslage. Wenn er es aber ohne meine Genehmigung veröffentlicht, dann verstößt er gegen geltendes Recht, oder? Und wenn ich zur Polizei gehe und Anzeige erstatte, muss sie diese wohl aufnehmen, oder nicht? Und das nächste, was ich mache, ist einen Anwalt zu konsultieren.
                              So, wie ich das jetzt verstanden habe ändert sich "lediglich" der Umstand, dass er nach neuer Gesetzeslage mich nicht mal fotografieren darf.

                              Oder liege ich da jetzt falsch?

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