Foten auf Flohmarkt?

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  • Klaus Nickisch
    Free-Member
    • 27.08.2003
    • 1342

    #1

    Foten auf Flohmarkt?

    Neulich besuchte ich einen Flohmarkt. Ein wohl gewerblicher Händler verbot mir die Aufnahmen seiner Holzwerke. Klar will er Ideenklau verhindern, aber kann jemand ein wirksames Verbot auf öffentliches Gelände - hier öffentliche Straße, die für den Flohmarkttag abgesperrt war - aussprechen, zumal er seine Gegenstände auf öffentlichen Grund ausstellte? Der Händler war nicht der Flohmarktveranstalter.

    Die nötige Zustimmung von Personenfotografie ist mir bekannt, jedoch nicht, dass Vergleichbares auch für Gegenstände gilt. Auch innerhalb eines Hausrechts würde mir das einleuchten.

    Kann da jemand rechtsunverbindlich was zu sagen?
  • tuxoche
    Free-Member
    • 04.01.2010
    • 633

    #2
    AW: Foten auf Flohmarkt?

    Durch die Absperrung wie du es nennst ist die Strasse für den Zeitraum des Flohmarktes keine öffentliche Fläche mehr manche Kommunen regeln das straßenrechtlich und/oder nach GewO.

    Das Hausrecht geniesst der Veranstalter des Flohmarktes, allerdings da der einzelne Standbetreiber seinen Platz "anmietet" hat er auch ein Hausrecht und kann dir wirksam das Fotografieren verbieten.

    Allerdings dürfte es weniger um Ideenklau gehen, sondern eher um das Finanzamt

    ciao tuxoche

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    • Klaus Nickisch
      Free-Member
      • 27.08.2003
      • 1342

      #3
      AW: Foten auf Flohmarkt?

      Mit etwas nachdenken, habe ich noch einen Einwand:

      Man fotografiert ja nicht auf dem Gebiet des Händlers, sondern in diesem hinein, auf dem er Ware explizit zur öffentlichen Präsentation hat.

      BTW: Gab es nicht irgendwo mal ein Urteil, wo ein Grundstücks- und Hausbesitzer Fotos nicht generell verbieten kann? Beispiel wären das Foten eines Gebäudes von einer Straße.
      Ähnlich die Fotos die Google mit seinen Kameraautos bundesweit gemacht hat. Man kann zwar widersprechen, aber die Frist dazu ist abgelaufen.

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      • Hermann Klecker
        Free-Member
        • 23.06.2011
        • 2865

        #4
        AW: Foten auf Flohmarkt?

        Der Urheber der Werke, sonst niemand, kann das Fotografieren untersagen. Also genau genommen nicht, weil ein einzelnes Foto immer noch eine Privatkopie wäre, aber dessen Vervielfältigung geht nicht ohne das Einverständnis des Künstlers.

        Das mit dem öffentlichen Gelände zieht nur dann, wenn das Werk auf Dauer dort angebracht ist. Bei einem Flohmarkt ist offensichtlich, daß das nicht der Fall ist.


        Übrigens - wer ein Produkt kopieren will in krimineller Absicht mit Gewinnbestreben, der wird sich nicht scheuen, das eine oder andere Werk käuflich zu erwerben und hat dann alle Zeit der Welt. Von daher halte ich diese gerade auf Amateurmärkten (z.B. auch Weichnachtsmärkte) häufig angeführtem Argument nicht besonders viel. Aber das ist ein anderes Thema.

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        • ehemaliger Benutzer

          #5
          AW: Foten auf Flohmarkt?

          Das wird immer komplizierter. Demnächst braucht man eine Rechtsberatung, bevor man den Mond fotografieren will.

          Kommentar

          • Hermann Klecker
            Free-Member
            • 23.06.2011
            • 2865

            #6
            AW: Foten auf Flohmarkt?

            Das Urheberrecht geht als niedergeschriebenes Gesetz auf das Jahr 1907 zurück. Die ersten Fotografien entstanden 1826 bzw. 1837.

            Ist schon verrückt, wie die Zeit vergeht. Da kommt ja niemand mehr mit.

            Wenn der Urheber des Mondes lange genug tot ist, sehe ich da kein Problem.

            Kommentar

            • ehemaliger Benutzer

              #7
              AW: Foten auf Flohmarkt?

              Zitat von Hermann Klecker Beitrag anzeigen
              Der Urheber der Werke, sonst niemand, kann das Fotografieren untersagen. ....
              Nein, im Urheberrecht wird eher das Verbreiten untersagt, Privatkopien sind in den meisten Ländern erlaubt, und damit ist die Aufzeichnung selbst auch erlaubt.

              Ein Verbot der Bildaufzeichnung fällt meistens ins (bereits oben zitierte) Hausrecht oder in Einzelfällen auch ins Persönlichkeitsrechte oder Sicherheitserwägungen.

              Die rechtliche Abhandlung halte ich ohnehin für verzichtbar. Wenn jemand nicht will, dass ich fotografiere, dann verichte ich darauf, aus Höflichkeit. Speziell wenn es sich eher um einen Schnappschuss handelt.

              LG
              Andreas

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              • Hermann Klecker
                Free-Member
                • 23.06.2011
                • 2865

                #8
                AW: Foten auf Flohmarkt?

                Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
                Nein, im Urheberrecht wird eher das Verbreiten untersagt, Privatkopien sind in den meisten Ländern erlaubt, und damit ist die Aufzeichnung selbst auch erlaubt.
                Was soll das? Wenn Du wenige Worte weiter gelesen hättest und auch zitiert, dann hättest Du nicht mit "Nein" sondern mit "Ja" eröffnen müssen.

                So entsteht der falsche Eindruck, Du würdest mir widersprechen und ich hätte etwas falsches geschrieben.


                Selbst der zitierte Teil ist in sofern völlig korrekt, dass das Verbot der Vervielfältigung allein dem Urheber obliegt, nicht dem Eigentümer und nicht dem Verkäufer bzw. Besitzer.

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                • Klaus Nickisch
                  Free-Member
                  • 27.08.2003
                  • 1342

                  #9
                  AW: Foten auf Flohmarkt?

                  Höflichkeit ist schon richtig. In meinem Fall hat sich derjenige selbst geschadet. Das Foto seiner Gartenholzwerke war für einen Interessenten bestimmt, dem ich seine Kunst und den Kontakt geben wollte, der der Händler an einem seiner Vogelhäuschen geklebt hatte. Da er mich so unwirsch ansprach, habe ich ihm das auch nicht mehr erklären wollen.
                  Danach hörte ich ihn noch recht laut sagen, kein Internethandel, kein Ladengeschäft, kein Versand. Bei dem Umfang seiner Ausstellung hatte ich aber auch nicht den Verdacht, dass er das schwarz handelte. Aber wenn man sich als Kommunikationsneandertaler gibt, vermiest er sich seine Kunden.

                  Nun gut, Thema erledigt.

                  Kommentar

                  • Hermann Klecker
                    Free-Member
                    • 23.06.2011
                    • 2865

                    #10
                    AW: Foten auf Flohmarkt?

                    Es gibt noch ganz andere Motivationen, Einzelstücke auf Flohmärkten nicht fotografieren lassen zu wollen und die Fotos davon schon mal gar nicht im Internet haben zu wollen.

                    Eigentümer könnten ihre geklauten Schätze wieder erkennen.
                    Bei hochpreisigen Dingen könnte ein Käufer einen Fachmann konsultieren um auf dem nächsten Flohmarkt über tatsächlichen Marktpreise informiert zu sein.
                    Das Werk selbst könnte eine illegle Kopie sein.
                    Es gibt sicher weitere Gründe ...

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