Neulich besuchte ich einen Flohmarkt. Ein wohl gewerblicher Händler verbot mir die Aufnahmen seiner Holzwerke. Klar will er Ideenklau verhindern, aber kann jemand ein wirksames Verbot auf öffentliches Gelände - hier öffentliche Straße, die für den Flohmarkttag abgesperrt war - aussprechen, zumal er seine Gegenstände auf öffentlichen Grund ausstellte? Der Händler war nicht der Flohmarktveranstalter.
Die nötige Zustimmung von Personenfotografie ist mir bekannt, jedoch nicht, dass Vergleichbares auch für Gegenstände gilt. Auch innerhalb eines Hausrechts würde mir das einleuchten.
Kann da jemand rechtsunverbindlich was zu sagen?
Die nötige Zustimmung von Personenfotografie ist mir bekannt, jedoch nicht, dass Vergleichbares auch für Gegenstände gilt. Auch innerhalb eines Hausrechts würde mir das einleuchten.
Kann da jemand rechtsunverbindlich was zu sagen?
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