Hi, meine Frage bezieht sich nicht auf Fotorecht, sondern auf Steuerrecht. Ich hoffe es ist (Achtung, Wortspiel
) Recht, wenn ich diese trotzdem hier stelle. Ich möchte nun nicht ein Forum für EU-Steuerrecht suchen und mich dort anmelden für diese eine Frage.
Wenn ich innerhalb Deutschlands eine Rechnung stelle, dann kommt da immer der berühmte Spruch mit der Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG drauf. Ich weise also keine MWSt aus und darf auch keine absetzen. Soweit so gut. Doch nun muss ich eine Rechnung an eine Firma stellen, die im EU-Ausland (Rumänien) sitzt. Muss ich da etwas besonderes beachten? Oder eben so wie immer? Muss ich auch die Rumänische Fa. auf den §19 UStG hinweisen? Das ist ja "nur" ein Deutsches Gesetz und hat wohl nix mit EU-Recht zu tun.
Oder einfach mal beim FA vorbei gehen und dort nachfragen?

Wenn ich innerhalb Deutschlands eine Rechnung stelle, dann kommt da immer der berühmte Spruch mit der Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG drauf. Ich weise also keine MWSt aus und darf auch keine absetzen. Soweit so gut. Doch nun muss ich eine Rechnung an eine Firma stellen, die im EU-Ausland (Rumänien) sitzt. Muss ich da etwas besonderes beachten? Oder eben so wie immer? Muss ich auch die Rumänische Fa. auf den §19 UStG hinweisen? Das ist ja "nur" ein Deutsches Gesetz und hat wohl nix mit EU-Recht zu tun.
Oder einfach mal beim FA vorbei gehen und dort nachfragen?
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