Jegliches unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen sollte bestraft werden.

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  • Motivklingel
    Free-Member
    • 28.12.2007
    • 2534

    #1

    Jegliches unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen sollte bestraft werden.

    Warum gibt es hier noch keine Diskussion über den Beschluss des neuen Sexualstrafrecht?

    Überblick zu Hintergründen, Analysen und Interviews bei tagesschau.de - die erste Adresse für Nachrichten und umfassende Berichte zu aktuellen Themen.


    "Der Bundestag hat eine entsprechende Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Demnach macht sich künftig unter anderem strafbar, wer nackte Kinder und Jugendliche fotografiert, um die Aufnahmen zu verkaufen oder zu tauschen. Zudem wird der Besitz sogenannter Posing-Fotos, also mit Kindern und Jugendlichen "in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" strafbar.

    Aber auch der Schutz von Erwachsenen vor der unbefugten Verbreitung entwürdigender Bilder wird verstärkt. Auch wird enger definiert, was pornografisch ist."
  • Eric D.
    Free-Member
    • 17.03.2004
    • 21311

    #2
    AW: Jegliches unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen sollte bestraft werden.

    Wieso: Finde ich gut.

    Und meinen Motiven ist es egal.

    Kommentar

    • Motivklingel
      Free-Member
      • 28.12.2007
      • 2534

      #3
      AW: Jegliches unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen sollte bestraft werden.

      Zitat von Eric D. Beitrag anzeigen
      Wieso: Finde ich gut.

      Und meinen Motiven ist es egal.
      Ein großer Trend der diesjährigen Photokina waren Selfies. Es wurden für die Selbstporträts viele Kameras mit von vorne betrachtbarem Monitor und Haltevorrichtungen vorgestellt.

      Kann jemand sagen, was das Gesetz dazu sagt? Darf ich mich selbst nackt fotografieren um z. B. den Fortgang meiner Diät fotografisch zu dokumentieren oder um schwarzen Hautkrebs festzustellen?

      Und was ist mit Röntgenbildern oder Köperscannern?

      Was bedeutet "der Schutz von Erwachsenen vor der unbefugten Verbreitung entwürdigender Bilder wird verstärkt"? Hier gibt es ja sehr viele Hochzeits- und Veranstaltungsfotografen. Wenn sich dann irgend ein Gast auf einen der Schnappschüsse nicht ganz so gut getroffen fühlt, kann der Fotograf mit dem neuen Gesetz viel Ärger bekommen (obwohl er mit der Person gar nichts zu tun hat)?

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      • hanibal49
        Free-Member
        • 24.01.2009
        • 1366

        #4
        AW: Jegliches unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen sollte bestraft werden.

        Zitat von Motivklingel Beitrag anzeigen

        Kann jemand sagen, was das Gesetz dazu sagt? Darf ich mich selbst nackt fotografieren um z. B. den Fortgang meiner Diät fotografisch zu dokumentieren oder um schwarzen Hautkrebs festzustellen?
        Ja, selbstverständlich darfst du dich nackt fotografieren. Und du kannst die Fotos sogar aufs Netz stellen. Du hast doch wohl verstanden, um was es bei der Verschärfung geht.

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        • Motivklingel
          Free-Member
          • 28.12.2007
          • 2534

          #5
          AW: Jegliches unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen sollte bestraft werden.

          Zitat von hanibal49 Beitrag anzeigen
          Du hast doch wohl verstanden, um was es bei der Verschärfung geht.
          Nein, noch nicht so ganz. Und den Gesetestext, um den es geht, habe ich im genauen Wortlaut auch noch nicht gefunden.

          Auf http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzme...trafrecht.html steht:

          "Auch wenn Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen zu kommerziellen Zwecken hergestellt oder anderen angeboten werden, wird dies künftig strafbar sein. "

          Eine Bekannte von mir ist Babyfotografin. Sie arbeitet mit einem Krankenhaus zusammen und fotografiert professionell Babys kurz nach der Geburt vor Ort im K. Und natürlich fotografiert sie die kleinen Kinder meist nackt. Mit diesen Naktbildern verdient sie Geld. Und diese Bilder bekommt dann auch die ganze Verwandschaft zu sehen bzw. ein paar davon werden, mit Erlaubnis der Eltern, auf ihrer Homepage als Arbeitsbeispiele veröffentlicht. Da sie allerdings meist mit offener Blende, Vollformatkamera und ohne Blitzlicht fotografiert, sind meist nur die Augen oder das Gesicht scharf.

          Und auch hier gibt es ja viele Babyfotografen, die für ihre Arbeit Geld bekommen. Ich selbst wurde übrigens auch als Baby nackt fotografiert. Die meisten örtlichen Fotostudios bieten kommerziell die Herstellung von Babyfotos an. Hier mal ein Beispiel


          Wird diese kommerzielle Arbeit also künftig strafbar sein?

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          • dowitcher
            Free-Member
            • 09.05.2008
            • 1120

            #6
            AW: Jegliches unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen sollte bestraft werden.

            Hatten wir hier schon alles als vor Wochen der erste Entwurf des Gesetzes publik wurde.

            Deine Fragen und Beispiele schon arg an den Haaren herbeigezogen. Koeperscanner/Roentgenbilder?! Wie waere es mit Schnappschuessen beim ueberfahren roter Ampeln und einer Verletzung des Rechts am eingen Bild (auch damit durften sich Gerichte schon beschaeftigen).

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            • dowitcher
              Free-Member
              • 09.05.2008
              • 1120

              #7
              AW: Jegliches unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen sollte bestraft werden.

              Zitat von Motivklingel Beitrag anzeigen

              Wird diese kommerzielle Arbeit also künftig strafbar sein?
              Das duerfte unter Ermessensspielraum fallen, und da gab es ja auch schon in der Vergangenheit Faelle (USA und Kanada weiss ich mit Schierheit, Deutschland?) bei der beim Abholen von Familienschnappschuessen vom Fotolabor die Polizei wartete weil es Klaerungsbedarf gab.

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              • ehemaliger Benutzer

                #8
                AW: Jegliches unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen sollte bestraft werden.

                Zitat von Motivklingel Beitrag anzeigen
                ....Wird diese kommerzielle Arbeit also künftig strafbar sein?
                Ganz klar, NEIN.

                "Eine weitere Änderung: Die Verbreitung von Nacktbildern solle nun nicht mehr generell geahndet werden. Bei Kindern solle das nur noch in unbefugten Fällen geschehen und bei Erwachsenen dann, wenn die Bilder "geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden". Es solle aber dabei bleiben, dass künftig die Verbreitung solcher Fotos bestraft werde, "die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen".

                Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1002200.html

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                • Motivklingel
                  Free-Member
                  • 28.12.2007
                  • 2534

                  #9
                  AW: Jegliches unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen sollte bestraft werden.

                  Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
                  Es solle aber dabei bleiben, dass künftig die Verbreitung solcher Fotos bestraft werde, "die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen".
                  Was ist mit Pressebilder, die als Thema Krieg, eine Katastrophe, Hungersnot, unhaltbare Zustände in Heimen und sonstigen Einrichtungen, Obdachlosigkeit, Krankheit, Alkoholismus, Unfällen usw. zu tun haben?



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                  • ehemaliger Benutzer

                    #10
                    AW: Jegliches unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen sollte bestraft werden.

                    Zitat von Motivklingel Beitrag anzeigen
                    Was ist mit Pressebilder, die als Thema Krieg, eine Katastrophe, Hungersnot, unhaltbare Zustände in Heimen und sonstigen Einrichtungen, Obdachlosigkeit, Krankheit, Alkoholismus, Unfällen usw. zu tun haben?



                    http://youtu.be/0kTxsysrwUg
                    Es geht um Nacktbilder, im speziellen solche, wo viele Details bis hin zu den Genitalien sichtbar sind, und da gibt es ganz einfach gewisse Grenzen, und das ist gut so. Als Fotograf hat man sowieso gewisse gestalterische Spielräume, um diese Nacktheit zu entschärfen.

                    Das Schwierige ist eher, dass jedes Land eigene Gesetze und Üblichkeiten hat.

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                    • Motivklingel
                      Free-Member
                      • 28.12.2007
                      • 2534

                      #11
                      AW: Jegliches unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen sollte bestraft werden.

                      Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
                      Es geht um Nacktbilder, im speziellen solche, wo viele Details bis hin zu den Genitalien sichtbar sind, und da gibt es ganz einfach gewisse Grenzen, und das ist gut so. Als Fotograf hat man sowieso gewisse gestalterische Spielräume, um diese Nacktheit zu entschärfen.
                      Also, dass man Nackte mit dem Otus 85er bei Blende 1,4 im Vollformat bei Scharfeinstellung nur auf die Augen (damit der restliche Körper ganz in Unschärfe verschwindet) aufnehmen darf während Handybilder verboten sind, steht im Gesetz nicht. ;-)

                      Dafür aber folgendes (und in Absatz 4 findet man auch die Passage, die für meine Beispiele oben wichtig ist):

                      § 201a
                      Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
                      (1)
                      Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
                      wer
                      1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
                      2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
                      3. eine durch eine Tat nach Nummer 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
                      4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in Nummer 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt
                      (2)
                      Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht
                      (3)
                      Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
                      wer
                      eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,
                      1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen oder
                      2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft
                      (4)
                      Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
                      (5)
                      Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel,
                      die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden.
                      § 74a ist anzuwenden.


                      Also, Pressebilder, die als Thema Krieg, Katastrophen, Ebola (hier im dforum hatten wir ja ein Mitglied, welcher hilflose oder fast nackte Ebola-Patienten als Pressefotograf aufgenommen hat), Hungersnot, unhaltbare Zustände in Heimen und sonstigen Einrichtungen, Obdachlosigkeit, Krankheit, Alkoholismus, Unfällen usw. zu tun haben, wären demnach erlaubt?

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                      • km07
                        Free-Member
                        • 31.03.2011
                        • 166

                        #12
                        AW: Jegliches unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen sollte bestraft werden.

                        Zitat von Motivklingel Beitrag anzeigen
                        Also, Pressebilder, die als Thema Krieg, Katastrophen, Ebola (hier im dforum hatten wir ja ein Mitglied, welcher hilflose oder fast nackte Ebola-Patienten als Pressefotograf aufgenommen hat), Hungersnot, unhaltbare Zustände in Heimen und sonstigen Einrichtungen, Obdachlosigkeit, Krankheit, Alkoholismus, Unfällen usw. zu tun haben, wären demnach erlaubt?
                        Je nachdem, wie die Rechtsprechung mit dem etwas unbestimmten Passus "Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen" dann später umgeht, sollte es wohl (hoffentlich) möglich sein Pressebilder zu veröffentlichen, ohne direkt in den Knast zu gehen.

                        Gruß
                        Klaus

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                        • ehemaliger Benutzer

                          #13
                          AW: Jegliches unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen sollte bestraft werden.

                          Zitat von Motivklingel Beitrag anzeigen
                          ....Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
                          .....
                          .....
                          Also, Pressebilder, die als Thema Krieg, Katastrophen, Ebola (hier im dforum hatten wir ja ein Mitglied, welcher hilflose oder fast nackte Ebola-Patienten als Pressefotograf aufgenommen hat), Hungersnot, unhaltbare Zustände in Heimen und sonstigen Einrichtungen, Obdachlosigkeit, Krankheit, Alkoholismus, Unfällen usw. zu tun haben, wären demnach erlaubt?
                          Die Frage beantwortet sich damit wohl von selbst.

                          Der fett gedruckte Text gehört übrigens zu der von mir vorher zitierten Entschärfung bzw. Präzisierung des ersten Gesetzesvorschlags.

                          Kommentar

                          • km07
                            Free-Member
                            • 31.03.2011
                            • 166

                            #14
                            AW: Jegliches unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen sollte bestraft werden.

                            Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
                            Die Frage beantwortet sich damit wohl von selbst.
                            Nein! Es sei denn, Du kannst schon jetzt sagen, wie die Gerichtsbarkeit den Passus "überwiegende berechtigte Interessen" auslegen wird.

                            Gruß
                            Klaus

                            Kommentar

                            • platti
                              Free-Member
                              • 18.06.2007
                              • 1045

                              #15
                              AW: Jegliches unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen sollte bestraft werden.

                              Zitat von Motivklingel Beitrag anzeigen
                              ...
                              Also, Pressebilder, die als Thema Krieg, Katastrophen, Ebola (hier im dforum hatten wir ja ein Mitglied, welcher hilflose oder fast nackte Ebola-Patienten als Pressefotograf aufgenommen hat), Hungersnot, unhaltbare Zustände in Heimen und sonstigen Einrichtungen, Obdachlosigkeit, Krankheit, Alkoholismus, Unfällen usw. zu tun haben, wären demnach erlaubt?
                              Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

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