Christopher Street Day

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • DAT
    Free-Member
    • 19.02.2006
    • 514

    #1

    Christopher Street Day

    Hallo,
    eine Frage an die Runde....
    kann jemand mit Gewissheit sagen ob ich Portraits die auf dem Christoper Street Day in Köln während der Parade am Haupttag enstanden sind, veröffentlichen darf?
    Gruß DAT
  • Hermann Klecker
    Free-Member
    • 23.06.2011
    • 2865

    #2
    AW: Christopher Street Day

    Mit Gewissheit kann man sagen, dass Du für Portraits auch beim CSD das Einverständnis der Person brauchst, die portraitiert wurde.

    Ausser vielleicht, wenn es einem höheren Interesse der Kunst dient und kein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person berührt wird. Aber ob das für ein Straßenportrait gilt ...

    Kommentar

    • DAT
      Free-Member
      • 19.02.2006
      • 514

      #3
      AW: Christopher Street Day

      Danke

      Kommentar

      • ehemaliger Benutzer

        #4
        AW: Christopher Street Day

        Ich möchte die Frage eher mit ja beantworten da es sich beim CSD um eine öffentlicher Veranstaltung handelt, sofern es sich um Bilder der Veranstaltung handelt und nicht um einzelne Personen.



        § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG regelt so etwas.

        Beste Grüße Carsten

        Kommentar

        • Hermann Klecker
          Free-Member
          • 23.06.2011
          • 2865

          #5
          AW: Christopher Street Day

          Lt. Fragestellung geht es im Portraits, nicht um Gruppen, nicht um Fotos der Veranstaltung, sondern um Portraits.

          Kommentar

          • DAT
            Free-Member
            • 19.02.2006
            • 514

            #6
            AW: Christopher Street Day

            Es geht in der Tat um Portraits bei denen man nicht sehen kann das diese auf einer öffentlichen Veranstaltung aufgenommen wurden.

            Kommentar

            • ehemaliger Benutzer

              #7
              AW: Christopher Street Day

              Wenn es ein Teilnehmer/in des Umzuges war und Er/Sie eine ausdrückliche konkludierte Einwilligung gegeben hat, sind auch Portraits möglich.
              Im §-Wald finden sich sowohl dafür- als auch dagegen ausnahmen, ich denke das man Generell darüber keine aussage treffen kann was nun zulässig sei.
              Ob eine der Ausnahmen nach § für Kunst oder Zeitgeschichte passt, muss man halt individuell bei jedem Bild entscheiden, ist aber ein sehr schmaler grad auf dem man sich bewegt.
              Dieser Link deckt sich eigentlich mit dem Buch "Recht für Fotografen"

              Von dieser jungen Dame habe ich das Einverständnis eh und weiß das ich es veröffentlichen darf, würde aber die Art und Pose als eindeutig konkludierte Einwilligung sehen. bei anderen wo es nicht so eindeutig ist, unterlasse ich ganz einfach das veröffentlichen der Bilder um möglichen ärger aus dem Weg zu gehen. Auch mache ich bewusst keine engen Portraits von Teilnehmern, sieht nicht ganz so elegant aus, aber es ist wenigstens noch zu erkennen wo es entstanden ist.

              Beste Grüße Carsten

              Kommentar

              • ehemaliger Benutzer

                #8
                AW: Christopher Street Day

                Carsten, es geht doch gerade um's Veröffentlichen. Also sollte man eine Erlaubnis haben.



                Zitat von DAT Beitrag anzeigen
                ...enstanden sind, veröffentlichen darf?
                Gruß DAT

                Kommentar

                • ehemaliger Benutzer

                  #9
                  AW: Christopher Street Day

                  Zitat von Donny Beitrag anzeigen
                  Also sollte man eine Erlaubnis haben.
                  Zitat von Carsten Gerlach Beitrag anzeigen
                  Wenn es ein Teilnehmer/in des Umzuges war und Er/Sie eine ausdrückliche konkludierte Einwilligung gegeben hat, sind auch Portraits möglich.
                  Die Erlaubnis muss nicht immer in Schriftlicher form vorliegen.

                  Kommentar

                  • km07
                    Free-Member
                    • 31.03.2011
                    • 166

                    #10
                    AW: Christopher Street Day

                    Zitat von Carsten Gerlach Beitrag anzeigen
                    Die Erlaubnis muss nicht immer in Schriftlicher form vorliegen.
                    Das ist richtig. Allerdings hast Du dann ggf. das Problem nachzuweisen, dass diese Erlaubnis erteilt wurde.

                    Gruß
                    Klaus

                    Kommentar

                    • ehemaliger Benutzer

                      #11
                      AW: Christopher Street Day

                      Zitat von Carsten Gerlach Beitrag anzeigen
                      Die Erlaubnis muss nicht immer in Schriftlicher form vorliegen.
                      So ganz verstehe ich nicht, worauf Du eigentlich hinaus willst.

                      Der TO hat doch ganz klar beschrieben, worum es geht.

                      Kommentar

                      • DAT
                        Free-Member
                        • 19.02.2006
                        • 514

                        #12
                        AW: Christopher Street Day

                        Hallo,
                        es geht um Bilder die in etwa so gemacht worden sind....
                        DAT


                        http://www.dforum.net/galerie/index.php?n=18202
                        Zuletzt geändert von DAT; 31.12.2014, 18:14. Grund: X

                        Kommentar

                        • km07
                          Free-Member
                          • 31.03.2011
                          • 166

                          #13
                          AW: Christopher Street Day

                          Zitat von DAT Beitrag anzeigen
                          ...es geht um Bilder die in etwa so gemacht worden sind...
                          Mit § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG wirst Du da nicht durchkommen. Von der Versammlung ist ja nichts zu sehen).
                          Man könnte zwar aufgrund des Blicks und fehlender Abwehrreaktionen eine konkludente Zustimmung zur Aufnahme des Fotos annehmen, aber das bedeutet noch nicht, dass er auch einer Veröffentlichung zustimmen würde.

                          Das bedeutet im Klartext, dass Du auf einem verdammt dünnen Ast sitzt, wenn Du das Foto veröffentlichst (was Du genau genommen ja schon hier gerade gemacht hast). Das Bild finde ich übrigens nicht schecht.

                          Gruß
                          Klaus

                          Kommentar

                          • Hermann Klecker
                            Free-Member
                            • 23.06.2011
                            • 2865

                            #14
                            AW: Christopher Street Day

                            Zitat von Carsten Gerlach Beitrag anzeigen
                            Die Erlaubnis muss nicht immer in Schriftlicher form vorliegen.
                            Ja. Aus einem freundlichen Lächeln in die Kamera kann man auch ein konkludentes Einverständnis ableiten.

                            ... nur womit? Sicherlich mit der Fotografie. Aber kann man auch daraus ableiten, dass ein Einverständnis mit einer Veröffentlichung vorliegt?
                            Ich denke, da sollte man zumindest noch mal nachfragen. Nachfragen mag nicht gerichtsfrest sein, ist aber eine super gute Risikobegrenzungsstrategie. Wer einmal damit einverstanden war, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit später auch noch sein.

                            Wichtig ist hier aber auch der Unterschied zwischen der Fotografie ansich und dem späteren Verbreiten oder Zur-Schau-Stellen des Fotos.

                            Kommentar

                            • Hermann Klecker
                              Free-Member
                              • 23.06.2011
                              • 2865

                              #15
                              AW: Christopher Street Day

                              Zitat von Donny Beitrag anzeigen
                              So ganz verstehe ich nicht, worauf Du eigentlich hinaus willst.

                              Der TO hat doch ganz klar beschrieben, worum es geht.
                              Und?

                              Deswegen braucht die Erlaubnis trotzdem nicht schriftlich vorzuliegen. Das Gesetz gibt da keinerlei Formforschrift.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X