Urheberrecht bei unscharfen Aufnahmen

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  • derAngler
    Free-Member
    • 18.12.2007
    • 514

    #1

    Urheberrecht bei unscharfen Aufnahmen

    Hallo Forumsmitglieder,

    wie verhält es sich mit Aufnahmen von urheberrechtlich geschützten Bauwerken, die jedoch absichtlich unscharf aufgenommen wurden, so dass man nur noch erahnen kann um welches Gebäude es sich handelt? Ist die gewerbliche Verwendung eines solchen Fotos dann gestattet? Es sind keinerlei Details mehr zu erkennen. Nur noch die Farbgebung und ungefähre Form sind erkennbar.
  • ehemaliger Benutzer

    #2
    AW: Urheberrecht bei unscharfen Aufnahmen

    Diese Frage wird man pauschal sicher nicht beantworten können.

    Du kannst aber davon ausgehen, dass die Unschärfe nichts am Urheberrecht ändert, soferne man das ursprünglich geschützte Objekt noch als solches erkennen kann.

    Kommentar

    • Hermann Klecker
      Free-Member
      • 23.06.2011
      • 2865

      #3
      AW: Urheberrecht bei unscharfen Aufnahmen

      Schärfe oder Unschärfe spielt im Urheberrecht keine große Rolle.

      Um welche Gebäude geht es denn und von wo aus wurden sie fotografiert.
      Warum sind sie unscharf? Sind sie nur im Hintergrund und stören da vielleicht sogar mehr als dass sie zum Bild beitragen?

      Kommentar

      • derAngler
        Free-Member
        • 18.12.2007
        • 514

        #4
        AW: Urheberrecht bei unscharfen Aufnahmen

        Als Beispiel nehme ich mal das Opernhaus Teatro La Fenice in Venedig. Ich fotografiere ein verliebtes Paar in der Oper mit Offenblende, so dass man nur noch erahnen kann, dass es sich um die Oper in Venedig handelt. Für den Kenner ist es natürlich trotzdem sofort ersichtlich, wo die Aufnahmen entstanden sind. Mit den beiden Personen wurde zuvor ein Modelvertrag abgeschlossen. Könnte ich ein solches Foto ohne Erlaubnis des Opernhauses verkaufen, weil die Hauptaussage des Bildes das verliebte Paar ist und nicht die Oper?

        Kommentar

        • derAngler
          Free-Member
          • 18.12.2007
          • 514

          #5
          AW: Urheberrecht bei unscharfen Aufnahmen

          Oder Beispiel 2: Ich fotografiere ein verliebtes Paar auf dem Place du Trocadero vor dem Eiffelturm bei Nacht. Wiederum fotografiere ich bei Offenblende, so dass der Turm nur noch schemenhaft zu erkennen ist. Logischerweise kann trotzdem jeder erkennen, dass es sich um den Eiffelturm handelt. Die Beleuchtung des Eiffelturms bei Nacht ist jedoch urheberrechtlich geschützt.

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          • ehemaliger Benutzer

            #6
            AW: Urheberrecht bei unscharfen Aufnahmen

            Meistens kommt dann die Beiwerksregel zur Geltung, wenn ein eindeutiges Hauptwerk vorhanden ist, das hängt aber individuell vom geschützten Objekt ab. Man muss sich dann informieren was genau wie geschützt ist. Normalerweise aber kein Problem.

            Die meisten (geschützten) Objekte darf man (nach deutschem Recht) nur isoliert nicht darstellen, aber nach der Beiwerksregel dennoch beispielsweise in der Skyline oder Häuserzeile, oder eben mit dem Hauptwerk. Bei geschützten Logos ist es ähnlich.

            Kompliziert und rechtsunsicher wird das Ganze, weil das Urheberrecht nicht international geregelt ist und es landesspezifische Unterschiede gibt.

            Kommentar

            • Hermann Klecker
              Free-Member
              • 23.06.2011
              • 2865

              #7
              AW: Urheberrecht bei unscharfen Aufnahmen

              Ja und ja.

              Kommentar

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