Recht am eigenen Bild "ohne Gesicht"

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  • URi
    Free-Member
    • 17.10.2006
    • 7762

    #1

    Recht am eigenen Bild "ohne Gesicht"

    Howdy Folks

    mal eine rein theoretische Frage, die mir in den Kopf gekommen ist, als ich ein Foto gesehen habe. Es ist ein Street-Foto, auf dem eine Frau zu sehen ist. Die Frau ist nur von hinten zu sehen, also kein Gesicht. Soweit sollte das ja auch kein Problem sein. Nun hat die Frau aber ein recht markantes Tattoo auf dem Rücken. Ich denke, dass jeder Bekannte dieser Frau, diese anhand des Tattoo zweifelsfrei erkennen würde. Darf dann ein solches Bild veröffentlicht werden?
    Bitte die Frage nicht falsch verstehen. Mir persönlich ist es wurscht, wer was wo zeigt. Ist ja deren Sache sich mit eventuellen Konsequenzen auseinander setzen zu müssen. Mir geht es rein aus Neugier um das Thema an sich. Wo beginnt das erkennen einer Person und wo hört es auf? Reicht eine bestimmte Frisur? Ein Tattoo? Oder ist es eben nur das gezeigte Gesicht?
  • ehemaliger Benutzer

    #2
    AW: Recht am eigenen Bild "ohne Gesicht"

    Gute Frage, und du liegst mit deiner Vermutung zudem auch richtig.

    Die Erkennbarkeit ist nicht auf das Gesicht beschränkt und gilt auch als solche, wenn die abgebildete Person einen begründeten Anlass zur Befürchtung hat, identifiziert zu werden. Wobei die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis genügt und nicht in der breiten Öffentlichkeit erfolgen muss.

    LG
    Andreas

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    • hs
      Free-Member
      • 01.07.2003
      • 7949

      #3
      AW: Recht am eigenen Bild "ohne Gesicht"

      Ich wuerde das im Street-Fotografie Umfeld eher unkritisch sehen. Anders waere es wenn das Tatoo explizit "rausgearbeitet" wurde. Bsp.: Bild in SW, Tatoo farbig. Besonders schwierig waeren "persoenliche Tatoos", z.B. Namen, Daten, Aussagen, etc..

      Bei einem normalen Streetfoto kann ich mir eine Rueckentatooaufnahme irgendwie nicht so recht kritisch vorstellen, da Gesichtsaufnahmen im Umfeld ja ebenfalls das Recht am eigenen Bild stark einschraenken. Hier muss es schon ein explizites Portrait, oder eine "bewusste (negative) Darstellung der Person" handeln.

      Kommentar

      • URi
        Free-Member
        • 17.10.2006
        • 7762

        #4
        AW: Recht am eigenen Bild "ohne Gesicht"

        Hmm, tja. 2 Antworten, 2 sich widersprechende Meinungen.
        Wobei ich persönlich eher der Meinung von sting bin. Aber mal sehen, ob da noch andere Meinungen kommen...

        Kommentar

        • ehemaliger Benutzer

          #5
          AW: Recht am eigenen Bild "ohne Gesicht"

          Zitat von URi Beitrag anzeigen
          ..Wobei ich persönlich eher der Meinung von sting bin. ...
          Richtig, die Definition klingt sehr nach einem Juristen.

          Kommentar

          • dowitcher
            Free-Member
            • 09.05.2008
            • 1120

            #6
            AW: Recht am eigenen Bild "ohne Gesicht"

            Schliesse mich Andreas an. Erkennbarkeit ist auch ohne Gesicht gegeben und es reicht auch wenn die Person sich selbst anhand individueller Kennzeichen eindeutig erkennen kann.

            Ob das jetzt hier eher unkritisch ist oder nicht stellt sich erst bei einer Risikoabwaegung vor einer Veroeffentlichung.

            Ulli

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            • hs
              Free-Member
              • 01.07.2003
              • 7949

              #7
              AW: Recht am eigenen Bild "ohne Gesicht"

              Ich bin kein Jurist, habe aber irgendwie das Hauptmotiv und die Bildaussage im Hinterkopf.

              Ist die abgebildete Person "nur begleitend in einem Bild des öffentlichen Leben" sind Ansprüche schwierig. Natürlich gibt es da Ausnahmen. Wenn jemand sich wehrt weil er bei einer Pegida-Demonstration teilnimmt und mit Pappnasenschild abgelichtet wird habe ich ein gewisses Verständnis, und auch wieder nicht.

              Kurzum, wenn die Person nicht negativ dargestellt wird, sondern ein Teil des öffentlichen Stadtlebens ist, sehe ich weniger Schwierigkieten (BTW, wer will all die Bilder online kontrollieren bzw. anfechten, und wer verdient damit noch Geld).

              Um noch mal auf den Pegida-Verwirrten zu kommen, hier habe ich auch Verständnis wenn jemand dieses nach Einsicht ungeschehen machen möchte. Das Netz vergisst indes nie, da kann man nur hoffen, dass terabyteweise Gras drüberwachsen. Sollte ein Personalchef über sowas stolpern kann dies bei einer Bewerbung durchaus ernste Folgen haben.

              Kommentar

              • Hermann Klecker
                Free-Member
                • 23.06.2011
                • 2865

                #8
                AW: Recht am eigenen Bild "ohne Gesicht"

                Ob das Foto veröffentlicht werden darf, hängt ja von einigen Faktoren ab, nicht nur von einem Tattoo.

                Damit aber das Recht am eigenen Bild überhaupt einschlägig ist, genügt es, wenn die Person sich selbst erkennt. Woran sie sich erkennt ist völlig zweitrangig. Umso mehr natürlich, wenn Dritte sie erkennen können.

                Kommentar

                • Hermann Klecker
                  Free-Member
                  • 23.06.2011
                  • 2865

                  #9
                  AW: Recht am eigenen Bild "ohne Gesicht"

                  Zitat von hs Beitrag anzeigen
                  Um noch mal auf den Pegida-Verwirrten zu kommen, hier habe ich auch Verständnis wenn jemand dieses nach Einsicht ungeschehen machen möchte.
                  Nun ist das Recht am eigenen Bild ja unabhängig von der politischen Überzeugung der Person.

                  Ist trotzdem ein interessanter Aspekt, wenn auch völlig OT. Eine zu solch einem polarisierenden Thema gewandelte Einstellung könnte ein berechtigtes Interesse der Person begründen, das dem des Künstlers oder der Kunst gegenüber abzuwägen wäre.

                  Kommentar

                  • hs
                    Free-Member
                    • 01.07.2003
                    • 7949

                    #10
                    AW: Recht am eigenen Bild "ohne Gesicht"

                    Zitat von Hermann Klecker Beitrag anzeigen
                    Eine zu solch einem polarisierenden Thema gewandelte Einstellung könnte ein berechtigtes Interesse der Person begründen, das dem des Künstlers oder der Kunst gegenüber abzuwägen wäre.
                    Um es wieder einfach zu machen. Bilder die Menschen blöd aus sehen lassen, in einem falschem Licht stehen lassen, sollten vom Fotografen gelöscht werden.

                    Bilder die (auch fremde) Personen vorteilhaft darstellen, sind eine Bereichung. Für alle, die Portraitierten, den Fotografen wie auch die Zuschauer.

                    Das (vielleicht erkennbare) Rückentattoo ist IMO weniger ein Problem.

                    Meine Meinung, nix (kommerziell) veröffentlichend, einfach Bilder mögend.

                    Kommentar

                    • GrenzGaenger
                      Free-Member
                      • 22.03.2009
                      • 3330

                      #11
                      AW: Recht am eigenen Bild "ohne Gesicht"

                      Zitat von hs Beitrag anzeigen
                      Um es wieder einfach zu machen. Bilder die Menschen blöd aus sehen lassen, in einem falschem Licht stehen lassen, sollten vom Fotografen gelöscht werden.

                      Bilder die (auch fremde) Personen vorteilhaft darstellen, sind eine Bereichung. Für alle, die Portraitierten, den Fotografen wie auch die Zuschauer.

                      Das (vielleicht erkennbare) Rückentattoo ist IMO weniger ein Problem.

                      Meine Meinung, nix (kommerziell) veröffentlichend, einfach Bilder mögend.

                      Hallo Helmut,

                      darum geht es hier nicht und ist auch rechtlich nicht von belang. Das einzige was interessiert, ist, wann kann der Porträtierte ein Recht am eigenen Bild geltent machen und somit dem Uhrheber Probleme bereiten. Die Antwort hat ja Herman praktisch schon gegeben, wenn sich der abgebildete darauf selbst erkennt oder von Bekannten darauf identifizierbar ist. Dabei ist identifizierbar durchaus grosszügig, wie auch Bekannte, auszulegen.

                      Schöne Grüsse
                      Wolf

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                      • Hermann Klecker
                        Free-Member
                        • 23.06.2011
                        • 2865

                        #12
                        AW: Recht am eigenen Bild "ohne Gesicht"

                        Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Bild kommerziell genutzt wird oder nicht.

                        Wie Wolf schon sagt, bezieht sich die Ausgangsfrage allein auf die Fragestellung, ob eine Erkennbarkeit im Sinne des KUG bzw. des etwas schwammigeren Rechts am eigenen Bild gegeben ist oder nicht.

                        Ich meine ja. Ich meine sogar, dass viel weniger markante Merkmale als ein einzigartiges Tattoo dazu genügen würden.

                        Kommentar

                        • hs
                          Free-Member
                          • 01.07.2003
                          • 7949

                          #13
                          AW: Recht am eigenen Bild "ohne Gesicht"

                          Zitat von Hermann Klecker Beitrag anzeigen
                          Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Bild kommerziell genutzt wird oder nicht.
                          Damit dürfte Streetfotografie auf dem Index stehen.

                          Wer will das einklagen, wer will das kontrollieren.

                          Bei "nicht kommerzieller" Nutzung kann man maximal zur Unterlassung aufgefordert werden. Einem Fotografen "üble Nachrede" anzuhängen weil man über das Tatoo erkannt werden kann, halte ich für sehr unwahrscheinlich.

                          Ich werde jetzt jedenfalls nicht meine Fotos durchschauen und alle die, wo Menschen identifiziert werden können, löschen.

                          Kommentar

                          • Hermann Klecker
                            Free-Member
                            • 23.06.2011
                            • 2865

                            #14
                            AW: Recht am eigenen Bild "ohne Gesicht"

                            Helmut, den Zusammenhang mußt Du mir bitte erkären.

                            Weshalb würde diese Aussage ausgerechnet die Street-Fotografie gefährden, wenn sie falsch wäre?
                            (Da sie nicht falsch ist und nie falsch war und Street immer noch existiert ...)

                            Ein gewerblicher Hintergrund mag beim Strafmaß oder bei der Höhe eines Schadenersatzes mit einfließen oder nicht, aber nicht bei der Frage, ob man etwas darf oder nicht.

                            Selbst die üble Nachrede, die Du hier aus irgend einem Grunde hinein interpretierst, hätte wenig mit der Tatsache zu tun, ob ein Bild nun verkauft wird oder werden soll oder einfach nur gezeigt wird.

                            Ich glaube nicht, jemand habe gefordert, Du müsstest alle Deine Fotos löschen. Es geht auch nicht darum, ob ein bestimmtes Foto gezeigt werden darf oder nicht sondern allein um die Frage, ob ein Mensch anhand einer Tätowierung erkennbar sei oder nicht.

                            Kommentar

                            • GrenzGaenger
                              Free-Member
                              • 22.03.2009
                              • 3330

                              #15
                              AW: Recht am eigenen Bild "ohne Gesicht"

                              Die Aussage von Hermann unterschreibe ich mal.

                              Die Konsequenz die daraus folgt, ist einfach, dass man sich ab der Erkennbarkeit darüber Gedanken machen muss ob man es veröffentlicht und wenn man das Bild dann verkaufen möchte, braucht es ein Model Release oder eben die schriftliche Zusicherung des Urhebers, dass diese besteht, damit die Redaktion keine Ansprüche zu befürchten hat.

                              Schöne Grüsse
                              Wolf

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