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Wird wohl eine Zeit lang dauern, aber es wäre sicher sinnvoll, wenn die höchste gerichtliche Instanz in Deutschland auf diesem Gebiet zu einer Klärung der Sachlage kommen könnte, damit alle (Fotografen und Fotografierte) wissen, woran sie sind.
"Es geht um unser kollektives Gedächtnis"
Das Gericht muss nun also die Frage klären, inwieweit die Kunst in die Privatsphäre von Menschen eingreifen darf. Im Gegensatz zur journalistischen Fotografie gibt es hier bisher keine Präzedenzfälle, die in höherer Instanz entschieden wurden. Mit einem Grundsatzurteil will Eichhöfer deswegen auch für andere Fotografen Rechtssicherheit schaffen.
Das Gericht muss nun also die Frage klären, inwieweit die Kunst in die Privatsphäre von Menschen eingreifen darf. Im Gegensatz zur journalistischen Fotografie gibt es hier bisher keine Präzedenzfälle, die in höherer Instanz entschieden wurden. Mit einem Grundsatzurteil will Eichhöfer deswegen auch für andere Fotografen Rechtssicherheit schaffen.
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