Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

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  • Andreas Koch
    Moderator
    • 21.05.2003
    • 5399

    #1

    Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

    Link zum Artikel

    "Es geht um unser kollektives Gedächtnis"

    Das Gericht muss nun also die Frage klären, inwieweit die Kunst in die Privatsphäre von Menschen eingreifen darf. Im Gegensatz zur journalistischen Fotografie gibt es hier bisher keine Präzedenzfälle, die in höherer Instanz entschieden wurden. Mit einem Grundsatzurteil will Eichhöfer deswegen auch für andere Fotografen Rechtssicherheit schaffen.
    Wird wohl eine Zeit lang dauern, aber es wäre sicher sinnvoll, wenn die höchste gerichtliche Instanz in Deutschland auf diesem Gebiet zu einer Klärung der Sachlage kommen könnte, damit alle (Fotografen und Fotografierte) wissen, woran sie sind.
    Meine Bilder bei flickr

    “Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
    (J. Denter)


  • hs
    Free-Member
    • 01.07.2003
    • 7949

    #2
    AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

    Ich plädiere für Freispruch.

    Kommentar

    • hs
      Free-Member
      • 01.07.2003
      • 7949

      #3
      AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

      Zitat von hs Beitrag anzeigen
      Ich plädiere für Freispruch.
      Besonders deswegen:

      „Sie hätte auch einfach anrufen und sagen können, dass ihr das Bild unangenehm ist, dann hätten wir es abgenommen“

      Kommentar

      • PSNet
        Free-Member
        • 05.11.2011
        • 2103

        #4
        AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

        Find ich gut, plädiere auch für Freispruch. Das würde uns das Leben etwas erleichtern.

        Der Berliner Zeitung empfehle ich einen Mitarbeiter, der der deutschen Sprache mächtig ist und die Artikel entsprechend gegenliest. Sind ja einige Fehler drin, sowas sollte nicht passieren.

        Kommentar

        • GrenzGaenger
          Free-Member
          • 22.03.2009
          • 3330

          #5
          AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

          Zitat von hs Beitrag anzeigen
          Ich plädiere für Freispruch.
          Nein! Der Typ macht erst mal keine Kunst und zweitens tritt er die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten mit den Füssen! Den Typ gehört das "Handwerk" gelegt, obgleich er keines ausführt. Ich bin dafür, dass er nie mehr eine Kamera in die Hand bekommt! Ich befürchte jedoch, dass das leider nicht durchführbar ist

          So eine Art von Leuten sind einfach eine Schande!

          Sauere Grüsse
          Wolf

          Kommentar

          • PSNet
            Free-Member
            • 05.11.2011
            • 2103

            #6
            AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

            Ich gebe zu, dass ich den Typen nicht kenne (vielleicht auch besser so, wenn ich das hier lese).

            Kannst du deine Anmerkungen für mich als Unwissenden etwas weiter ausführen?

            Kommentar

            • hs
              Free-Member
              • 01.07.2003
              • 7949

              #7
              AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

              Zitat von PSNet Beitrag anzeigen
              Ich gebe zu, dass ich den Typen nicht kenne (vielleicht auch besser so, wenn ich das hier lese).
              Ich gebe zu, ich auch nicht.

              Wie Du den "Zeiten meiner Postings" im anderen Thread entnehmen kannst war da auch weing Zeit zur Recherche.

              Nichtsdestotrotz, ich finde "das Recht am eigenen Bild" übertrieben. Wie gesagt, wenn die/der Portraitierte (beiläufig Abgebildete) *negativ* rüberkommt habe ich viel Verständnis dafür.

              Ansonsten ist es eher gerichtliche Rumklagerei.

              Kommentar

              • GrenzGaenger
                Free-Member
                • 22.03.2009
                • 3330

                #8
                AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

                Zitat von Andreas Koch Beitrag anzeigen
                ich würde das nicht als beiläufig abgebildet betiteln! Das scheint eher einer zu sein der einfach nur dauflosknipst und sich für Gott hält, nicht mit drn Leuten kommunizieren kann und versucht jedermann was reinzuwürgen. Kurz und prägnant, einfach eine Schande für die Leut welche sich mit der Kamara das Brot verdienen müssen!

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                • Neonblack
                  Free-Member
                  • 09.11.2010
                  • 1435

                  #9
                  AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

                  Zitat von GrenzGaenger Beitrag anzeigen
                  [...]Kurz und prägnant, einfach eine Schande für die Leut welche sich mit der Kamara das Brot verdienen müssen!
                  Hast Du den Artikel auch gelesen? Wenn ich das richtig verstehe (und ohne weitere Recherche) ist der Mann Fotograf und verdient sich damit seine Brötchen...

                  Ich bin natürlich für ein Urteil zugunsten des Fotografen.


                  lg
                  Micha

                  Kommentar

                  • FrankMe
                    Free-Member
                    • 29.10.2014
                    • 32

                    #10
                    AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

                    Spannendes Thema! Ich bin für ein ausgewogenes Urteil, welches die berechtigten Interessen beider Seiten berücksichtigt. Weise und salomonisch.

                    Im Kern hat der Fotograf mit der Abgabe der Unterlassungserklärung schon seine "Schuld" eingestanden. Merke: Je höher die Empörungswellen schwappen ("Das Ende der Streetfotografie ist nah!"), desto dünner ist die Argumentationskette. Dankenswerterweise hat er auf der Ostkreuz-Seite dargestellt, dass er lt. erstinstanzlichem Urteil die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt hat. Dagegen will er nun vorgehen. Das war für mich in dem Artikel nicht so deutlich.

                    "Sie hätte doch was sagen können, dann hätten wir das Bild abgehangen!" "Man kann nicht jedem hinterherrennen!"

                    Dann werden es eben ein paar Bilder weniger, wenn man dies nicht leisten kann oder nicht für nötig erachtet. "Kunst" sollte und wird wohl auch kein Freibrief sein und werden. Das Bild ist ja nun nicht mehr zu sehen, aber ich möchte auch nicht abgehetzt in einer Galerie aufgehangen sein. Das so ein Bild kritisch sein könnte, sollte das Fingerspitzengefühl eigentlich von selbst vorgeben.

                    Es geht also "nur noch" um den Schadenersatz in Höhe von insgesamt 9.000 Euro. Mein Tipp: die Frau bekommt nach Jahren des teuren Rechtsstreits zwei Mal 450-500 Euro merkbaren Schadenersatz, wenn die Angelegenheit nicht vorher per Vergleich beerdigt wird.

                    Wer grundsätzliche Klarheit erwartet, wird enttäuscht werden - auch dieser Fall wird eine Einzelfallentscheidung bleiben.

                    Kennt jemand die Rechtslage, hätte er sich auf eine journalistische Arbeit berufen?

                    Kommentar

                    • dowitcher
                      Free-Member
                      • 09.05.2008
                      • 1120

                      #11
                      AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

                      Was ist Kunst? Den Richter der eine rechtsichere und allgemein gueltige Defintion liefert wird es kaum geben. Damit ist und bleibt die Frage was unter kuenstlerische Freiheit faellt und OK ist immer eine Einzelfallentscheidung, und fuer die Masse der Kuenstler wird es wohl ein ernuechternder Realitaetscheck werden.

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                      • GrenzGaenger
                        Free-Member
                        • 22.03.2009
                        • 3330

                        #12
                        AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

                        Moin Micha,

                        Zitat von Neonblack Beitrag anzeigen
                        Hast Du den Artikel auch gelesen? Wenn ich das richtig verstehe (und ohne weitere Recherche) ist der Mann Fotograf und verdient sich damit seine Brötchen...

                        Ich bin natürlich für ein Urteil zugunsten des Fotografen.

                        ********************************************
                        editiert vom webmaster wegen "hate speech"
                        ********************************************
                        Ermahnung an den Verfasser: Bitte schön sachlich bleiben!!!
                        ********************************************

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                        • ehemaliger Benutzer

                          #13
                          AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

                          Zitat von GrenzGaenger Beitrag anzeigen
                          Daneben setze ich rudimentäre Grundkenntisse in der menschlichen Zusammenarbeit voraus, das heisst, man frägt zumindest ob man ein Bild veröffentlichen darf von einer Person die das Motiv darstellt, aber hier scheint ihm die Kinderstube komplett verschont zu haben
                          Mir gefallen die Bilder dieses Fotografen auch nicht, aber "Glamor-Fotografen" sollten besser bei Themen, die außerhalb ihrer Erfahrungsdomäne liegen, etwas zurückhaltender agieren, um ihre gute Kinderstube nicht in Zweifel zu ziehen.
                          Zitat von GrenzGaenger Beitrag anzeigen
                          Verknüpfte Spotmessung? Mein Gott! Was will ich denn damit? Ich nehme einen Handbeli und gut ist'S! Das neumodische Zeug was eh nicht funktioniert, wie in integrierter Beli, das kannst dir im Glamor Bereich abschminken!

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                          • cansoni
                            Free-Member
                            • 10.11.2013
                            • 1315

                            #14
                            AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

                            Streetfotografie: jemand aus der Menge herauszunehmen und abzulichten, ohne zu fragen, da gibt und gab es schon immer 2 Lager. Nach der langen Zeit, in der ich fotografiere, sehe ich mich im Lager des Persönlichkeitsrechts. Klar, wenn jemand ausdrücklich (schriftlich) zustimmt, dann sind die Verhältnisse geklärt. Dieser Aufwand mag manchen aus der Zunft nicht behagen. Aber bisher sieht das die Gesetzeslage eben vor. Ich bin da vielleicht etwas sensibler, denn ich möchte auch nicht einfach unbemerkt abgelichtet und irgendwo im Internet oder in einer Ausstellung als "Opfer" vorgeführt werden.

                            Im Grunde müsste das Grundsatzurteil nach der Gesetzeslage klar sein. Kunst ist nicht alles und erlaubt alles in einer Gesellschaft. Ich fand es übrigens Klasse, wie die Putzfrau bei Beuys aufgeräumt hat. Für mich auch eine Kunsthandlung.

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                            • ehemaliger Benutzer

                              #15
                              AW: Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrechte - Klärung vor BGH angestrebt

                              Zitat von cansoni Beitrag anzeigen
                              Nach der langen Zeit, in der ich fotografiere, sehe ich mich im Lager des Persönlichkeitsrechts ... Ich bin da vielleicht etwas sensibler, denn ich möchte auch nicht einfach unbemerkt abgelichtet und irgendwo im Internet oder in einer Ausstellung als "Opfer" vorgeführt werden.
                              Da bin ich ganz deiner Meinung. Die Sorge für den Menschen hat in den letzten Jahren sehr zugenommen, besonders in den neuen Staatengebilden.

                              Es ist keine Frage, dass die unbedeutenden Menschen in unserer Zeit im Aussterben begriffen sind. Der Fortschritt auf den Gebieten der Wissenschaft, der Technik und vor allem der Politik hat es mit sich gebracht, dass sie von der Erdoberfläche verschwinden. Die stupende Fähigkeit unseres Zeitalters, aus nichts etwas zu machen, ist es, die eine so ungeheure Anzahl bedeutender Menschen erzeugt hat. Sie treten in immer riesigeren Massen auf, besser gesagt, sie marschieren in immer riesigeren Massen auf. Wohin das Auge blickt, überall lauter Individuen …
                              Und deren Persönlichkeitsrechte wollen nun einmal gebührend gewürdigt und beachtet werden - auch und gerade von uns Fotografen.

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