Persönlichkeitsrecht bei Amateur-Fußballspielen

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  • Andreas Goldmann
    Free-Member
    • 31.12.2004
    • 9

    #1

    Persönlichkeitsrecht bei Amateur-Fußballspielen

    Hallo,
    vielleicht kann mir ja jemand bei folgender Frage helfen:

    Dürfen Fotos, die bei offiziellen Spielen von Amateur- und Jugendmannschaften geschossen wurden frei veröffentlicht werden? Also Spielfotos, Fotos der Auswechselbank, etc.

    Bei Profis und höherklassigen Vereinen ist das in den Verträgen in der Regel festgehalten, dass sie das Recht am eigenen Bild im Bezug auf ihre Spielertätigkeiten abtreten...aber wie ist das bei Amateuren, die keinen derartigen Vertrag haben?
  • -ug-
    Full-Member
    • 19.04.2004
    • 1091

    #2
    AW: Persönlichkeitsrecht bei Amateur-Fußballspielen

    Im Prinzip hat der Verein das Hausrecht und kann festlegen, was mit Fotos, die auf seinem Areal geschossen werden, passieren darf.

    Im Rahmen einer Berichterstattung z.B. für die Lokalpresse, dürfte kein Verein etwas dagegen haben.

    Anderweitige Nutzung würde ich vorher abklären.

    Das Recht am eigenen Bild dürfte dem Vereinsinteresse untergeordnet und über das Hausrecht geregelt sein.

    Für den Kinder- und Jugendbereich gelten hier ggf. andere Regeln.

    Gruß
    Uwe

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    • ehemaliger Benutzer

      #3
      AW: Persönlichkeitsrecht bei Amateur-Fußballspielen

      Recht am eigenen Bild und Hausrecht haben NICHTS miteinander zu tun.

      Bei Amateurvereinen unterzeichnet man als Spieler üblicherweise auch eine Freigabe der Fotos von Vereinsveranstaltungen im Rahmen der Mitgliedschaft. Das fordern auch die meisten Veranstalter von Spielen oder Meisterschaften. Oft ist das bei der Unterschrift zur Übernahme eines Spielerpasses enthalten.

      Dieses Recht zur Veröffentlichung von Bildern kann dann auch anderen gewährt werden, automatisch geht da aber nichts. Als Fotograf sollte man sich diesbezüglich mit dem Verein oder Veranstalter absprechen oder einigen.

      Gibt es so eine Freigabe nicht, aus welchem Grund auch immer, kann ein Spieler gegen Einzelfotos sehr wohl vorgehen, kaum aber gegen Bilder, welche die Veranstaltung als solches dokumentieren (Spieler ist dann nur mehr Beiwerk).

      Bei Jugendlichen müssen die Eltern diese Freigabe unterzeichnen, ansonsten gilt Ähnliches.

      Kommentar

      • Andreas Goldmann
        Free-Member
        • 31.12.2004
        • 9

        #4
        AW: Persönlichkeitsrecht bei Amateur-Fußballspielen

        Hmm...ich bin da jetzt über ein BGH-Grundsatzurteil gestolpert (AZ VI ZR 125/12)

        Da ging es um Fotos der Tochter (11 Jahre) von Prinzessin Caroline von Hannover bei einem Eiskunstlaufturnier. Der BGH hat geurteilt, dass man als Teilnehmer eines sportlichen Wettbewerbes - zu dem wohl auch Ligafußball - gehört, KEIN Persönlichkeitsrecht bzw. Recht am eigenen Bild greifen würde, weil der Teilnehmer (unabhängig vom Alter) mit der Anwesenheit von Fotografen rechnen muss...

        Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden der Beschluss des 10. Zivilsenats des Kammergerichts Berlin vom 8. März 2012 teilweise aufgehoben und das Urteil des Landgerichts Berlin vom 8. Dezember 2011 ...

        Bei sportlichen Wettkämpfen sind Foto- und Videoaufnahmen heute weitgehend üblich, und zwar auch dann, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die nur in einer begrenzten Öffentlichkeit stattfinden. Dies gilt unabhängig davon, ob an dem Wettbewerb Erwachsene, Kinder oder Jugendliche teilnehmen. Auf Foto- und Videoaufnahmen müssen sich Teilnehmer einer Sportveranstaltung grundsätzlich auch dann einstellen, wenn keine Pressefotografen zugegen sind. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kommt es dabei weder auf die Anzahl der Teilnehmer noch auf die Dauer der gesamten Veranstaltung oder derjenigen der konkreten sportlichen Darbietung des einzelnen Teilnehmers an. Die Veröffentlichung der während eines Turniers gefertigten Fotos wäre nur dann unzulässig, wenn durch ihre Verbreitung die berechtigten Interessen der abgebildeten Person verletzt würden
        Heieiei...da muss man ja studiert haben...

        Kommentar

        • ehemaliger Benutzer

          #5
          AW: Persönlichkeitsrecht bei Amateur-Fußballspielen

          Klar, dabei geht es um eine Berichterstattung in der Presse über die Veranstaltung als solche. Das habe ich vorhin mit "kaum aber gegen Bilder, welche die Veranstaltung als solches dokumentieren" gemeint.

          Beim bloßen Zeigen von Bildern (ohne besonderen Bezug auf die Veranstaltung oder fehlende Berichterstattung) sieht es anders aus.

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          • dowitcher
            Free-Member
            • 09.05.2008
            • 1120

            #6
            AW: Persönlichkeitsrecht bei Amateur-Fußballspielen

            Zitat von Andreas Goldmann Beitrag anzeigen
            Hallo,
            vielleicht kann mir ja jemand bei folgender Frage helfen:

            Dürfen Fotos, die bei offiziellen Spielen von Amateur- und Jugendmannschaften geschossen wurden frei veröffentlicht werden?
            Was verstehst Du unter "frei veroeffentlicht"? In der Presse, fuer dein Portfolio, auf flickr oder facebook .......

            UH

            Kommentar

            • Hermann Klecker
              Free-Member
              • 23.06.2011
              • 2865

              #7
              AW: Persönlichkeitsrecht bei Amateur-Fußballspielen

              Zitat von Andreas Goldmann Beitrag anzeigen

              Bei Profis und höherklassigen Vereinen ist das in den Verträgen in der Regel festgehalten, dass sie das Recht am eigenen Bild im Bezug auf ihre Spielertätigkeiten abtreten...

              Woher hast Du das?
              Ich neige dazu, das nicht zu glauben.

              Kommentar

              • Hermann Klecker
                Free-Member
                • 23.06.2011
                • 2865

                #8
                AW: Persönlichkeitsrecht bei Amateur-Fußballspielen

                Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
                Klar, dabei geht es um eine Berichterstattung in der Presse über die Veranstaltung als solche. Das habe ich vorhin mit "kaum aber gegen Bilder, welche die Veranstaltung als solches dokumentieren" gemeint.

                Beim bloßen Zeigen von Bildern (ohne besonderen Bezug auf die Veranstaltung oder fehlende Berichterstattung) sieht es anders aus.
                Dazu liege ich in einem anderen Forum regelmäßig mit einem Anwalt im Clinch. :-)
                Er sieht das so wie Du. Ich fasse eine Sportveranstaltung als eine Art Aufzug auf.


                Zur Not bleibt natürlich immer noch, Kunst zu betreiben, und diesbezüglich die aktuelle Rechtsprechung zu verfolgen.

                Kommentar

                • Andreas Goldmann
                  Free-Member
                  • 31.12.2004
                  • 9

                  #9
                  AW: Persönlichkeitsrecht bei Amateur-Fußballspielen

                  Wurde mir von einem Vertreter eines Profivereins so mitgeteilt - sinngemäß "sonst müssten wir ja auch bei jedem Foto, das wir zu Zwecken der Eigenvermarktung verwenden, eine schriftliche Genehmigung einholen"

                  "freie Veröffentlichung" - damit meine ich die Bebilderung eines Buches, in dem Fall einer Vereinschronik

                  Kommentar

                  • Hermann Klecker
                    Free-Member
                    • 23.06.2011
                    • 2865

                    #10
                    AW: Persönlichkeitsrecht bei Amateur-Fußballspielen

                    Das ist ja gut möglich, dass ein Verein das macht. Nur was hat ein Dritter Fotograf davon? Meinst Du die Vereine schließen Verträge zu Gunsten Drittter? Und falls ja, will man sich darauf bilnd verlassen?

                    Das halte ich für Humbug.

                    Bundesligaspieler dürften aufgrund ihrer Prominenz Personen der Zeitgeschichte sein.

                    Kommentar

                    • Andreas Goldmann
                      Free-Member
                      • 31.12.2004
                      • 9

                      #11
                      AW: Persönlichkeitsrecht bei Amateur-Fußballspielen

                      argumentativ würde ich mich da auch eher auf den BGH verlassen...nur sollte meine Interpretation dazu richtig sein

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                      • dowitcher
                        Free-Member
                        • 09.05.2008
                        • 1120

                        #12
                        AW: Persönlichkeitsrecht bei Amateur-Fußballspielen

                        Zitat von Andreas Goldmann Beitrag anzeigen
                        "freie Veröffentlichung" - damit meine ich die Bebilderung eines Buches, in dem Fall einer Vereinschronik
                        Da wirds nach meinem Verstaendnis in der Thematik eng, im Sinne von ist nicht ohne Release machbar. Der ist sicher bei einigen Bildern notwendig, so z.B. schon bei den ueblichen Mannschaftsbildern.
                        Ich wuerde entweder die Freigaben besorgen, oder dem Verein die Bilder zur Verfuegung stellen mit dem Hinweis das keine Freigaben vorliegen und diese ggf. zur Veroeffentlichung notwendig sind und dass der Verein sich selbst drumkuemmern muss, bzw. bei Problemen der Verantwortliche ist.

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                        • cansoni
                          Free-Member
                          • 10.11.2013
                          • 1315

                          #13
                          AW: Persönlichkeitsrecht bei Amateur-Fußballspielen

                          Das ist ein kniffliches Thema: Ich habe bei Kinder- u. Jugendfotografie im Sportverein die Fotos nur dem Verein für Pressearbeit überlassen (natürlich kostenlos). Da war ich dann aus allem raus.

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                          • Hermann Klecker
                            Free-Member
                            • 23.06.2011
                            • 2865

                            #14
                            AW: Persönlichkeitsrecht bei Amateur-Fußballspielen

                            Zitat von Andreas Goldmann Beitrag anzeigen
                            Wurde mir von einem Vertreter eines Profivereins so mitgeteilt - sinngemäß "sonst müssten wir ja auch bei jedem Foto, das wir zu Zwecken der Eigenvermarktung verwenden, eine schriftliche Genehmigung einholen"

                            "freie Veröffentlichung" - damit meine ich die Bebilderung eines Buches, in dem Fall einer Vereinschronik
                            Eine Vereinschronik ist eindetuig eine Art der Berichterstattung über das (damalige) Zeitgeschehen.

                            Da sehe ich überhaupt kein Problem.

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