Hallo,
ich möchte neben meiner eigentlichen journalistischen Tätigkeit gerne als zweites Standbein ein bisschen Portraitfotografie anbieten. Da sich die rechtlichen Anforderungen voneinander völlig unterscheiden, muss ich für spätere Aufträge natürlich rechtssichere AGB's haben.
Nun habe ich ein bisschen gegoogelt und auf einigen Webseiten von Verbänden etc. zwar AGB's gefunden, die aber nur für entsprechende Mitglieder herausgegeben werden. Ferner bin ich immer wieder auf
"Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Photographen-Handwerks
(Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436)"
gestoßen.
Frage(n): Darf man die im Bundesanzeiger veröffentlichen AGB's kostenlos übernehmen?
Hat vielleicht ein Forumsmitglied einen Link, in dem ich AGB's finde, die ich frei verwenden darf?
Oder ist doch der Weg zum Rechtsberater notwendig, um "persönliche" AGB's zu erhalten?
Würde mich über Antworten zu diesem (blöden) Thema sehr freuen!
Viele Grüße,
Florian
ich möchte neben meiner eigentlichen journalistischen Tätigkeit gerne als zweites Standbein ein bisschen Portraitfotografie anbieten. Da sich die rechtlichen Anforderungen voneinander völlig unterscheiden, muss ich für spätere Aufträge natürlich rechtssichere AGB's haben.
Nun habe ich ein bisschen gegoogelt und auf einigen Webseiten von Verbänden etc. zwar AGB's gefunden, die aber nur für entsprechende Mitglieder herausgegeben werden. Ferner bin ich immer wieder auf
"Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Photographen-Handwerks
(Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436)"
gestoßen.
Frage(n): Darf man die im Bundesanzeiger veröffentlichen AGB's kostenlos übernehmen?
Hat vielleicht ein Forumsmitglied einen Link, in dem ich AGB's finde, die ich frei verwenden darf?
Oder ist doch der Weg zum Rechtsberater notwendig, um "persönliche" AGB's zu erhalten?
Würde mich über Antworten zu diesem (blöden) Thema sehr freuen!
Viele Grüße,
Florian
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