New York - Heimliche Fotos von Nachbarn gelten als Kunst
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AW: New York - Heimliche Fotos von Nachbarn gelten als Kunst
Soweit ich bisher gelesen habe, ist es bei uns nicht erlaubt, mit Teleobjektiv in fremde Häuser oder auch in Autos hineinzufotografieren.
Ob es die Sachlage ändert, daß die Personen für Außenstehende nicht oder nur schwer zu erkennen sind?
Ich persönlich halte es da gern mit dem alten Sprichwort: "was du nicht willst, das man dir tu', das füg auch keinem andern zu."
Und ich würde so nicht fotografiert werden wollen.
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Zitat von sting_ Beitrag anzeigenWieso nicht, solange dieses gilt: "Menschen sind nicht als solche zu identifizieren, die Fensterrahmen werden so mit in das Bild aufgenommen, dass sie Teile des Gesichts verdecken."
Der Fall ist in NY passiert, in anderen Staaten der USA waere das ganz anders ausgegangen und in D sowieso.
Ein US spezifischen Probleme ist die Auslegung des dortigen Grundrechts auf freie Meinungsaeusserung. Da werden Richter und Rechtsprechung oft sehr vage. Haette man den Kuenstler als Spanner verklagt waere die Sache evtl. anders ausgegangen.
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Seine Idee ist sehr interessant, er hätte nur etwas mehr Engagement aufbringen müssen und die Nachbarn in ein quasi Langzeitprojekt (mit abschliessender Bildbesprechung) einbinden.
Das hätte dann prima funktioniert ...
NB: die Überschrift des Thread zeigt im übrigen auch, wie manipulativ in diesem sensiblen Bereich gern vorgegangen wird ...Zuletzt geändert von platti; 14.04.2015, 18:51.
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Zitat von sting_ Beitrag anzeigenWieso nicht, solange dieses gilt: "Menschen sind nicht als solche zu identifizieren, die Fensterrahmen werden so mit in das Bild aufgenommen, dass sie Teile des Gesichts verdecken."
Die New Yorker Richter hätten derartiges Formulierungen auch gern gehabt:
Sie schreiben aber auch, dass es keine juristische Handhabe gebe nach geltenden Gesetzen, diese Fotos zu verbieten. Abschließend erklären sie, dass sie die Kläger aber durchaus dazu ermuntern, Druck auf den amerikanischen Gesetzgeber auszuüben, damit diese die geltenden Rechte anpassen.Zitat von platti Beitrag anzeigendie Überschrift des Thread zeigt im übrigen auch, wie manipulativ in diesem sensiblen Bereich gern vorgegangen wird ...
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Zitat von medidoc Beitrag anzeigen
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Ich schließe mich Wolfgang an - miteinander reden hilft manchmal.
Licht aus und heimlich mit einem 500er Tele fotografiert, um nicht aufzufallen. Für mich einfach nur widerlich und moralisch bedenklich. Da bin ich gern ein Spießer.
Gruß Andreas
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Zitat von Hermann Klecker Beitrag anzeigenDas ist strafrechtlich eindeutig geregelt.
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Zitat von h3 Beitrag anzeigenWeil bei uns das Grundgesetz verlangt: "Die Wohnung ist unverletzlich.
Mit der Kamera und speziell mit Tele/Supertele oder Pol-Filter dürftest du jedenfalls recht haben.
Dann hat also auch Hermann mit dem strafrechtlichen Aspekt recht, weil der Staat aus dem Grundrecht heraus verpflichtet ist, die Bürger diesbezüglich zu schützen, Staat als Kläger bedeutet Strafgesetz.
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Zitat von sting_ Beitrag anzeigenDann hat also auch Hermann mit dem strafrechtlichen Aspekt recht, weil der Staat aus dem Grundrecht heraus verpflichtet ist, die Bürger diesbezüglich zu schützen, Staat als Kläger bedeutet Strafgesetz.
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Zitat von sting_ Beitrag anzeigenNur was man von aussen ohne besondere technische Vorrichtungen sehen kann, fällt nicht in dieses Abwehrgrundrecht.
Googeln bringt mir Klarheit:
Wobei ich das auch wieder übertrieben finde.
Ähnliche Abwegung: Ich wohne über einem Marktplatz. In der Mitte befindet sich ein Werbeaufsteller. Im Sommer knallte die Sonne unbarmherzig drauf und ein Rollstuhlfahrer nutzte den minimalen Schattenfleck des Werbeaufstellers, rauchte dort gemütlich eine Zigarette. Ich wusste natürlich, dass ich das nicht fotgrafieren durfte ...
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Zitat von Adele Timm Beitrag anzeigenIch glaube nicht, dass es sich hier um einen strafrechtlich relevanten Vorgang handelt.
Das wurde hier schon so oft diskutiert, dass ich diese Antworten echt nicht glauben mag.
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Zitat von dowitcher Beitrag anzeigenDas unkenntliche Gesicht reicht in D und vielen anderen Teilen der Welt (auch anderen Teilen der USA!) nicht aus um eine Person als nicht identifizierbar zu definieren! Auch ist die Privatsphaere i.d.R. definiert unf geschuetzt selbst wenn Personenfotografie (i.e. Street) weitestgehend moeglich ist.
Der Fall ist in NY passiert, in anderen Staaten der USA waere das ganz anders ausgegangen und in D sowieso.
Ein US spezifischen Probleme ist die Auslegung des dortigen Grundrechts auf freie Meinungsaeusserung. Da werden Richter und Rechtsprechung oft sehr vage. Haette man den Kuenstler als Spanner verklagt waere die Sache evtl. anders ausgegangen.
"Denn damit ein Aufnahmeinhalt höchstpersönlich sein kann, muss
er zumindest erst einmal einer bestimmten Person zugeordnet
werden können – sonst verletzt er nicht einmal deren persönlichen,
geschweige denn deren höchstpersönlichen Lebensbereich."
(Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs bei § 201a StGB)
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Zitat von Adele Timm Beitrag anzeigenIch bin kein Jurist, aber das würde ich in diesem Zusammenhang unter Bescheidwissenschaft abheften.
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