Foto unrechtmäßig bei Großveranstaltung verwendet

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  • Reiner Worm
    Free-Member
    • 12.12.2003
    • 1735

    #1

    Foto unrechtmäßig bei Großveranstaltung verwendet

    Moin Fotofreunde, wie soll ich mich verhalten?
    Ich habe vor Jahren ein wirklich gutes Portrait eines weltbekannten Architekten und Künstlers gemacht, das ich auf seinen Wunsch auch auf dessen Website (die ich gestaltet habe) verwendet habe.
    Im März starb er. Die DVD mit den unzähligen Bildern, die ich gemacht hatte, wurde den Erben mit dem deutlichen Hinweis (im Beisein einer Anwältin) überreicht, dass die Rechte aller Fotos ausschließlich bei mir seien und ich vor Verwendung jeglicher Art gefragt werden müsse.
    Nun ist bei einer pompösen Gedenkfeier eben dieses Portrait während der gesamten Veranstaltung riesengroß als Projektion und viefach in gedruckter Form an den Wänden verwendet worden.
    Gefragt wurde ich nicht.
    Was tun? Zum einen will ich ein Honorar, weiß aber gar nicht, was ich in diesem speziellen Fall fordern soll und kann, zum anderen hätte ich die Genehmigung nicht erteilt, wenn ich gefragt worden wäre, weil das Bild für den Verstorbenen und mich von besonderer Bedeutung war.
  • cansoni
    Free-Member
    • 10.11.2013
    • 1315

    #2
    AW: Foto unrechtmäßig bei Großveranstaltung verwendet

    Zitat von Reiner Worm Beitrag anzeigen
    Moin Fotofreunde, wie soll ich mich verhalten?
    Wenn Du das Honorar möchtest, was diesem kleinen Bericht zu entnehmen ist, dann wende Dich an die Anwältin. Mit der wurden die Fakten doch besprochen. Ich gehe davon aus, dass die 4 Ausdrucke und die Präsentation quasi als Beweis dokumentiert wurden.

    Kommentar

    • Hermann Klecker
      Free-Member
      • 23.06.2011
      • 2865

      #3
      AW: Foto unrechtmäßig bei Großveranstaltung verwendet

      Spring über Deinen Schatten und schlag ein Ei drüber.

      Oder spring nicht und stell einen Strafantrag, denn um das Geld geht es Dir ja offensichtlich nicht. Der Bestatter dürfte die formal richtige Adresse dafür sein.

      Mit dem Schadenersatz würde es auch schwierig, wenn Du eh kein Geld genommen hättest. Dann ist ja auch kein Schaden entstanden. Zumindest kann man auch keine Lizenzanalogie anwenden, um eine Schadenhöhe zu ermitteln.

      Kommentar

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