Fotos bei Sportveranstaltungen

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  • flipreverse
    Free-Member
    • 19.07.2011
    • 72

    #1

    Fotos bei Sportveranstaltungen

    Nabend zusammen,

    ich mache gelegentlich Fotos für die lokalen Handballmannschaften von Freunden -- auch auf Bitte dieser.
    Da sich das aktuell häuft und ich gefragt wurde, ob ich für den Ausrichter im Sommer die Meisterschaften fotografieren könne, würde ich das Thema Persönlichkeitsrechte der Sportler gerne näher beleuchten.
    Auch wenn in den genannten Fällen die Personen sich über die Fotos gefreut haben, so würde ich mich doch freuen, wenn ihr mir helfen könntet, die Sache korrekt einzuordnen.
    Sprich:
    a) Darf ich bei z.B. einem Handballspiel einfach so Bilder anfertigen?
    Meine Meinung: Ja, da es sich um eine öffentliche Sportveranstaltung handelt

    b) Darf ich sie ohne weitere Nachfrage auf meiner (nicht-existenten) Homepage veröffentlichen?
    Meine Meinung: siehe a)

    c) Ziehe ich Unmut auf mich, wenn ich die Bilder an Kontaktpersonen aus den jeweiligen Vereinen weitergebe, und diese sie dann auf deren Homepage oder aber FB-Seite veröffentlicht?
    Meine Meinung: Die Kontaktperson ist verantwortlich.

    Vielen Dank!

    Grüße
    Alex

    P.S.: Ich weiß, dass ihr keine rechtsverbindliche Auskunft gebt. Mir geht es um eine Einordnung, um zu wissen, wie dünn ca. das Eis ist, auf dem ich stehe.
  • chico11mbit
    Free-Member
    • 08.10.2007
    • 1432

    #2
    AW: Fotos bei Sportveranstaltungen

    Zitat von flipreverse Beitrag anzeigen
    Nabend zusammen,

    ich mache gelegentlich Fotos für die lokalen Handballmannschaften von Freunden -- auch auf Bitte dieser.
    Da sich das aktuell häuft und ich gefragt wurde, ob ich für den Ausrichter im Sommer die Meisterschaften fotografieren könne, würde ich das Thema Persönlichkeitsrechte der Sportler gerne näher beleuchten.
    Auch wenn in den genannten Fällen die Personen sich über die Fotos gefreut haben, so würde ich mich doch freuen, wenn ihr mir helfen könntet, die Sache korrekt einzuordnen.
    Sprich:
    a) Darf ich bei z.B. einem Handballspiel einfach so Bilder anfertigen?
    Meine Meinung: Ja, da es sich um eine öffentliche Sportveranstaltung handelt

    b) Darf ich sie ohne weitere Nachfrage auf meiner (nicht-existenten) Homepage veröffentlichen?
    Meine Meinung: siehe a)

    c) Ziehe ich Unmut auf mich, wenn ich die Bilder an Kontaktpersonen aus den jeweiligen Vereinen weitergebe, und diese sie dann auf deren Homepage oder aber FB-Seite veröffentlicht?
    Meine Meinung: Die Kontaktperson ist verantwortlich.

    Vielen Dank!

    Grüße
    Alex

    P.S.: Ich weiß, dass ihr keine rechtsverbindliche Auskunft gebt. Mir geht es um eine Einordnung, um zu wissen, wie dünn ca. das Eis ist, auf dem ich stehe.
    sehe ich genauso.

    Kommentar

    • ehemaliger Benutzer

      #3
      AW: Fotos bei Sportveranstaltungen

      Zitat von flipreverse Beitrag anzeigen
      a) Darf ich bei z.B. einem Handballspiel einfach so Bilder anfertigen?
      Meine Meinung: Ja, da es sich um eine öffentliche Sportveranstaltung handelt
      Man sollte die Zustimmung beim Hausrechtsinhaber einholen.
      Wer das ist, hängt von der Veranstaltung ab.

      Kommentar

      • heinengl
        Free-Member
        • 28.09.2012
        • 824

        #4
        AW: Fotos bei Sportveranstaltungen

        In einem Grundsatzurteil vom 28. Mai 2013 positionierte sich der Bundesgerichtshof zu Sportveranstaltungen (Az.: VI ZR 125/12):

        " ........ . Bei sportlichen Wettkämpfen sind Foto- und Videoaufnahmen heute weitgehend üblich, und zwar auch dann, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die nur in einer begrenzten Öffentlichkeit stattfinden. Dies gilt unabhängig davon, ob an dem Wettbewerb Erwachsene, Kinder oder Jugendliche teilnehmen. Auf Foto- und Videoaufnahmen müssen sich Teilnehmer einer Sportveranstaltung grundsätzlich auch dann einstellen, wenn keine Pressefotografen zugegen sind. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kommt es dabei weder auf die Anzahl der Teilnehmer noch auf die Dauer der gesamten Veranstaltung oder derjenigen der konkreten sportlichen Darbietung des einzelnen Teilnehmers an. Die Veröffentlichung der während eines Turniers gefertigten Fotos wäre nur dann unzulässig, wenn durch ihre Verbreitung die berechtigten Interessen der abgebildeten Person verletzt würden .......... "

        Kommentar

        • ehemaliger Benutzer

          #5
          AW: Fotos bei Sportveranstaltungen

          Zitat von heinengl Beitrag anzeigen
          In einem Grundsatzurteil vom 28. Mai 2013 positionierte sich der Bundesgerichtshof zu Sportveranstaltungen (Az.: VI ZR 125/12):

          " ........ . Bei sportlichen Wettkämpfen sind Foto- und Videoaufnahmen heute weitgehend üblich, und zwar auch dann, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die nur in einer begrenzten Öffentlichkeit stattfinden. Dies gilt unabhängig davon, ob an dem Wettbewerb Erwachsene, Kinder oder Jugendliche teilnehmen. Auf Foto- und Videoaufnahmen müssen sich Teilnehmer einer Sportveranstaltung grundsätzlich auch dann einstellen, wenn keine Pressefotografen zugegen sind. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kommt es dabei weder auf die Anzahl der Teilnehmer noch auf die Dauer der gesamten Veranstaltung oder derjenigen der konkreten sportlichen Darbietung des einzelnen Teilnehmers an. Die Veröffentlichung der während eines Turniers gefertigten Fotos wäre nur dann unzulässig, wenn durch ihre Verbreitung die berechtigten Interessen der abgebildeten Person verletzt würden .......... "
          Das halte ich für etwas aus dem Zusammenhang gerissen und ist keineswegs ein Freibrief zum Veröffentlichen von Bildern von Wettkämpfen. Es ging dabei auch vorrangig um den Schutz der Privatsphäre eines prominenten Kindes.

          Die Argumentation ist jedenfalls interessant:
          "Bei den beanstandeten Fotos der Klägerin handelt es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte."
          Und: der BGH sieht das bei allen üblichen Sportwettkämpfen als erfüllt, veweist aber darauf, dass im Einzelfall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu prüfen ist.

          Und zusätzlich muss folgendes bei der Veröffentlichung erfüllt sein:
          "Entscheidend ist, dass der Artikel sowohl hinsichtlich der Wortberichterstattung als auch hinsichtlich der veröffentlichten Fotos einen noch ausreichenden Bezug zu dem Turnier als zeitgeschichtliches Ereignis hat (vgl. Senatsurteil vom 26.Oktober 2010 - VI ZR 190/08, aaO Rn. 23)."
          Reine Imagebilder oder Bildergalerien auf Webseiten erfüllen diese Voraussetzung also eher nicht. Womit die "Zeitgeschichte"-Ausnahme wegfällt. Man sollte also dennoch vorsichtig sein.

          Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden der Beschluss des 10. Zivilsenats des Kammergerichts Berlin vom 8. März 2012 teilweise aufgehoben und das Urteil des Landgerichts Berlin vom 8. Dezember 2011 ...

          Kommentar

          • flipreverse
            Free-Member
            • 19.07.2011
            • 72

            #6
            AW: Fotos bei Sportveranstaltungen

            Nabend zusammen!
            Besser spät als nie: Danke für eure Rückmeldungen.
            Das hat mir auf jeden Fall geholfen, die Sachen etwas einzuordnen bzw. mich auch etwas in meinen Ansichten bestärkt.

            Schönen Abend!
            Alex

            Kommentar

            • hanibal49
              Free-Member
              • 24.01.2009
              • 1366

              #7
              AW: Fotos bei Sportveranstaltungen

              Ja, was ist jetzt dein Fazit? Das Ganze bleibt doch sehr widersprüchlich. Ich verstehe dich, wenn du sagst, dass die Leute sich normalerweise über Fotos freuen. Trotzdem gibt es immer wieder Prozesse. Und die einzelnen Fälle sind damit nicht geklärt. Dies bleibt ein heikles Thema. Ob nicht das Argument, die Zustimmung des Veranstalters oder des "Hausherrn" zu haben, schlussendlich am wichtigsten ist?

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              • dowitcher
                Free-Member
                • 09.05.2008
                • 1120

                #8
                AW: Fotos bei Sportveranstaltungen

                Zitat von hanibal49 Beitrag anzeigen
                Ja, was ist jetzt dein Fazit? Das Ganze bleibt doch sehr widersprüchlich. Ich verstehe dich, wenn du sagst, dass die Leute sich normalerweise über Fotos freuen. Trotzdem gibt es immer wieder Prozesse. Und die einzelnen Fälle sind damit nicht geklärt. Dies bleibt ein heikles Thema. Ob nicht das Argument, die Zustimmung des Veranstalters oder des "Hausherrn" zu haben, schlussendlich am wichtigsten ist?
                Veranstalter/Hausherr koennen das Fotografieren vor Ort zwar erlauben oder verbieten, das hat aber mit dem Recht am eigenen Bild, Recht zur Veroeffentlichung etc. nichts zu tun. Egal ob das eine offentliche Veranstaltung ist oder nicht.

                Ich wuerde mir im hier gegebenen Zusammenhang allerdings was meine eigene Nutzung als Fotograf angeht (website) keine Kopfschmerzen machen und nur bei der Auswahl der Bilder darauf achten dass die "Haesslichen und Unschoenen" nicht hochgeladen werden.

                Was ich allerdings nicht machen wuerde Bilder ist Bilder Dritten einfach zur Verfuegung zu stellen. Das kann zu Missverstaendnissen fuehren was mit Bildern gemacht werden darf oder nicht, und am Ende ist man der Dumme/Verantwortliche und erster Ansprechpartner der aufgebrachten Motive.

                Kommentar

                • hanibal49
                  Free-Member
                  • 24.01.2009
                  • 1366

                  #9
                  AW: Fotos bei Sportveranstaltungen

                  Kürzlich habe ich an einer Buchvernissage fotografiert und 2 Bilder mit Publikum wurden in 2 Zeitungen abgedruckt. Ein anwesender, sehr efahrener Journalist sagte mir, dass ihm kein einziger Fall bekannt sei, wo das Probleme gegeben hätte und sie handhaben das deshalb so . . .

                  Nächste Woche fotografiere ich an einem Anlass einer Regierungskommission mit etwa 1'000 zahlenden Anwesenden. In der entsprechenden Veranstaltung vor einem Jahr landeten etwa 100 meiner Bilder von Sprechern aber auch vom Publikum auf der Website diese Regierungsorganisation.

                  Das sind jetzt 2 Beispiele, wo das problemlos funktionierte. Vielleicht ist man zu vorsichtig? Auch hier im Forum lesen wir zwar immer von Rechtsfällen. Bei denen geht es aber jeweils darum, dass der Fotograf nicht entschädigt wurde. Also der umgekehrte Fall . . . .

                  Gruss, Alex

                  Kommentar

                  • Hermann Klecker
                    Free-Member
                    • 23.06.2011
                    • 2865

                    #10
                    AW: Fotos bei Sportveranstaltungen

                    Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
                    Man sollte die Zustimmung beim Hausrechtsinhaber einholen.
                    Wer das ist, hängt von der Veranstaltung ab.
                    Es genügt eigentlich, wenn er das nicht verbietet.

                    Kommentar

                    • Hermann Klecker
                      Free-Member
                      • 23.06.2011
                      • 2865

                      #11
                      AW: Fotos bei Sportveranstaltungen

                      Zitat von heinengl Beitrag anzeigen
                      In einem Grundsatzurteil vom 28. Mai 2013 positionierte sich der Bundesgerichtshof zu Sportveranstaltungen (Az.: VI ZR 125/12):

                      " ........ . Bei sportlichen Wettkämpfen sind Foto- und Videoaufnahmen heute weitgehend üblich, und zwar auch dann, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die nur in einer begrenzten Öffentlichkeit stattfinden. Dies gilt unabhängig davon, ob an dem Wettbewerb Erwachsene, Kinder oder Jugendliche teilnehmen. Auf Foto- und Videoaufnahmen müssen sich Teilnehmer einer Sportveranstaltung grundsätzlich auch dann einstellen, wenn keine Pressefotografen zugegen sind. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kommt es dabei weder auf die Anzahl der Teilnehmer noch auf die Dauer der gesamten Veranstaltung oder derjenigen der konkreten sportlichen Darbietung des einzelnen Teilnehmers an. Die Veröffentlichung der während eines Turniers gefertigten Fotos wäre nur dann unzulässig, wenn durch ihre Verbreitung die berechtigten Interessen der abgebildeten Person verletzt würden .......... "
                      Bei dem Urteil geht es um Pressefotos. Wenn Du die Begründung vollständig liest, dann wird daraus auch nachvollziehbar, dass diese Bewertung im Kontext einer Berichterstattung stattfindet.

                      Es genügt nicht, aus einer Begründung nur das heraus zu kopieren, was einem gefällt.

                      Kommentar

                      • Hermann Klecker
                        Free-Member
                        • 23.06.2011
                        • 2865

                        #12
                        AW: Fotos bei Sportveranstaltungen

                        Zitat von flipreverse Beitrag anzeigen
                        Sprich:
                        a) Darf ich bei z.B. einem Handballspiel einfach so Bilder anfertigen?
                        Meine Meinung: Ja, da es sich um eine öffentliche Sportveranstaltung handelt

                        b) Darf ich sie ohne weitere Nachfrage auf meiner (nicht-existenten) Homepage veröffentlichen?
                        Meine Meinung: siehe a)

                        c) Ziehe ich Unmut auf mich, wenn ich die Bilder an Kontaktpersonen aus den jeweiligen Vereinen weitergebe, und diese sie dann auf deren Homepage oder aber FB-Seite veröffentlicht?
                        Meine Meinung: Die Kontaktperson ist verantwortlich.
                        a) Ja, wenn es nicht per Hausrecht aktiv untersagt wurde. Dieses Verbot muß für Dich erkennbar sein bzw. Dir kommuniziert worden sein.

                        b) Ich denke ja. Ganz sicher, wenn die Fotos nach a) legal entstanden sind.

                        c) Das sehe ich ähnlich. Nun ist das Weitergeben bereits ein Verbreiten. Also wenn Du das sehr vielen Leuten weiter gibst, dann besteht da rein rechtlich kein Unterschied zwischen einem Buch mit 10.000er Auflage oder einer Webseite, die vielleicht nur 3 Leute besuchen.
                        Das Gesetz unterscheidet nicht beispielsweise "Per e-mail versenden ist ok, auf Toilettenpapier drucken ist verboten". Das Medium und die Kopiertechnik spielt keine Rolle. Es wird nur von Verbreiten und Vervielfälteigen gesprochen und ggf. von zur Schau stellen.

                        Ansonsten dacor. Wenn der Verein die Fotos dann zeigt, dann ist das das Problem des Vereins - oder wer auch immre dabei für den Verein handelt.

                        Kommentar

                        • heinengl
                          Free-Member
                          • 28.09.2012
                          • 824

                          #13
                          AW: Fotos bei Sportveranstaltungen

                          Zitat von Hermann Klecker Beitrag anzeigen
                          Bei dem Urteil geht es um Pressefotos. Wenn Du die Begründung vollständig liest, dann wird daraus auch nachvollziehbar, dass diese Bewertung im Kontext einer Berichterstattung stattfindet.

                          Es genügt nicht, aus einer Begründung nur das heraus zu kopieren, was einem gefällt.
                          Das Urteil bezieht sich nicht nur auf Pressefotos. Ich zitiere nochmal:
                          "Auf Foto- und Videoaufnahmen müssen sich Teilnehmer einer Sportveranstaltung grundsätzlich a u c h d a n n e i n s t e l l e n, wenn k e i n e P r e s s e f o t o g r a f e n zugegen sind".

                          Kommentar

                          • ehemaliger Benutzer

                            #14
                            AW: Fotos bei Sportveranstaltungen

                            Zitat von heinengl Beitrag anzeigen
                            Das Urteil bezieht sich nicht nur auf Pressefotos. Ich zitiere nochmal:
                            "Auf Foto- und Videoaufnahmen müssen sich Teilnehmer einer Sportveranstaltung grundsätzlich a u c h d a n n e i n s t e l l e n, wenn k e i n e P r e s s e f o t o g r a f e n zugegen sind".
                            Klar, die Anwesenheit ist keine Bedingung, man muss aber jederzeit damit rechnen und sich darauf einstellen. Nur das bedeutet das.

                            Ansonsten steht das auch mit der späteren Berichterstattung und Veröffentlichung in keinem Zusammenhang. Bilder aufnehmen und Bilder veröffentlichen, das sind immer noch 2 paar Schuhe, für welche unterschiedliche Bedingungen gelten.

                            Und genau um das geht es letztendlich, und das hat Hermann treffend dargestellt. Wenn man das GESAMTE Urteil durchliest und nicht nur einen Satz herauslöst, dann ergibt sich exakt die Sachlage, welche Hermann beschrieben hat.

                            Kommentar

                            • Hermann Klecker
                              Free-Member
                              • 23.06.2011
                              • 2865

                              #15
                              AW: Fotos bei Sportveranstaltungen

                              Zitat von heinengl Beitrag anzeigen
                              Das Urteil bezieht sich nicht nur auf Pressefotos. Ich zitiere nochmal:
                              "Auf Foto- und Videoaufnahmen müssen sich Teilnehmer einer Sportveranstaltung grundsätzlich a u c h d a n n e i n s t e l l e n, wenn k e i n e P r e s s e f o t o g r a f e n zugegen sind".
                              Du kannst das drehen, wie Du willst. Es geht nun einmal um Veröffentlichungen in der Presse und um nichts anderes.

                              Noch einmal - und zum letzten Mal: Es genügt nicht, nur die Teile heraus zu zitieren, die einem gefallen.

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