AW: Fotoveröffentlichung in Verbandsinternen Fachzeitschriften
Nicht jeder Vertrag den man unterschreibt (oder als Veranstalter unterschreiben laesst) oder den man durch Teilnahme oder Besuch einer Veranstaltung anerkennt ist dadurch auch unbedingt in allen Teilen gueltig.
Einer der Gruende warum vernuenftige Vertraege (und AGB) i.d.R. von Fachleuten aufgesetzt werden und selbst da kommt es dann hin und wieder zu Ueberraschungen weil Teile sich im Streitfall als nicht haltbar herausstellen.
Zitat von sting_
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Einer der Gruende warum vernuenftige Vertraege (und AGB) i.d.R. von Fachleuten aufgesetzt werden und selbst da kommt es dann hin und wieder zu Ueberraschungen weil Teile sich im Streitfall als nicht haltbar herausstellen.
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