Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

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  • kaiserm
    Free-Member
    • 30.10.2006
    • 2354

    #1

    Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

    Hallo zusammen,

    ich recherchiere nun schon eine Weile bzgl. Gewerbeanmeldung und was alles damit zusammenhängt.

    Hintergrund der ganzen Aktion:
    Ich möchte mir ein kleines, aber feines Fotostudio einrichten.
    Da dies zu Hause nicht möglich ist möchte ich mir dafür, sobald sich eine gute, günstige Gelegenheit ergibt einen Raum anmieten.

    Dann werden Anfangs sicherlich zu 99% Familie, Verwandte und Freunde aufschlagen.

    Da es sich jedoch bestimmt herumsprechen wird (und davon gehe ich aus) werden auch irgendwann Freunde der Freunde und Andere (Unbekannte) vor der Türe stehen.

    Ich denke jedoch das ich niemals über 10.000 - 15.000€ im Jahr einnehmen werde.

    Sprich: Irgendwann kommt man um die Anmeldung eines Kleinunternehmens evtl. ja nicht herum.

    Vorgehensweise wie ich sie bisher verstanden habe:

    1. Arbeitgeber über geplantes Nebengewerbe schriftlich unterrichten.
    2. Gewerbeanmeldung ausfüllen und bei der örtlichen Gemeinde abgeben.
    (Bezeichnung: z.B. freier Fotograf) - Kleinunternehmen ankreuzen.
    3. Miiteilung an HWK das man damit nicht mehr als z.B. 10.000€ im Jahr verdient.
    4. Mitteilung an BG das man nicht mehr als 100 Tage im Jahr dieser Nebentätigkeit nachgeht.

    Was mir nicht klar ist:

    1. Muss ich obwohl ich zu Hause schon GEZ bezahle auch im Studio bezahlen ?
    2. Es fällt kein Müll an (das bissel was evtl. doch anfällt nehme ich mit nach Hause) - muss ich trotzdem einen Mülleimer anmelden ?
    3. Ich bin bisher mit meiner Frau gemeinsam veranlagt und habe eine Steuernummer.
    Bekomme ich automatisch eine neue Steuernummer oder kann ich die paar zusätzlichen Einnahmen auch über die bisherige Steuernummer erledigen ?
    Da gibt es ja die Anlagen für selbstständige Arbeit.

    Vielen Dank im Voraus

    LG Martin
  • Thomas Madel
    Full-Member
    • 11.01.2011
    • 6673

    #2
    AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

    Ich würde mir das gut überlegen. Soweit ich weiß, droht bei der Gewerbeanmeldung ein Gebührenbescheid für Müllgebühren und eventuell die Handwerkskammer. Das war zumindest so, vielleicht hat sich daran mittlerweile auch etwas geändert. Den definitiven Rat würde ich mir übrigens von einem Profi holen, Halbwissen kann beim Finanzamt durchaus spürbare Folgen haben.
    Solange Du definitiv keine Einnahmen vorliegen, würde ich keine Gewerbe anmelden. Ich fotografiere seit 15 Jahren als Freiberuflicher (überwiegen Pressefotografie). Gut, ich mache keine Werbung und habe kein dauerhaftes Studio, aber Einnahmen im niedrigen fünfstelligen Bereich. Mein Steuerberater macht mir eine Einnahmen-Überschuss-Abrechnung - fertig. Damit habe ich in den vergangenen 15 Jahren keinerlei Probleme gehabt. Alle Berechnungen wurde praktisch auf den Cent aktzeptiert, die Steuerbescheide entsprachen der Berechung des Steuerberaters exakt. Wenn ich eine Rechnung schreibe, mache ich das mit dem Hinweis, dass der Preis der Endpreis und nach §19 UStG ohne Umsatz-/Mehrwertsteuer ist.
    Ich würde mir, wie schon erwähnt, eine Profi zur Seite holen, damit die Entscheidung safe ist. Bei mir ist das schon 15 Jahre, möglicherweise gibt es Veränderungen, welche bei einer Start heute zu anderen Entscheidungen führen würden. Da ich weder Zeit und schon gar keine Lust habe, mich ins Steuerrecht einzuarbeiten, habe ich von Anfang an die Abrechnung an einen Steuerberater übergeben. Wenn ich höre, was andere für Probleme haben und sie sich ständig mit Nachfragen durch das Finanzamt herumschlagen müssen, ist die Bezahlung des Steuerberaters gut angelegtes Geld.

    Grüße Thomas
    Grüße Thomas

    www.thomasmadel.de

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    • kaiserm
      Free-Member
      • 30.10.2006
      • 2354

      #3
      AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

      Hi Thomas,

      danke Dir.

      Genau vor diesem evtl. auftretenden Papierkram und dem rumärgern mit Müllabfuhr, GEZ, Handwerkskammer, BG, Finanzamt habe ich gehörigen Bammel und offengestanden auch überhaupt keine Lust.

      Kann man die Einnahmen-Überschuss-Abrechnung einfach der normalen, regulären Steuererklärung beifügen und die Anlage für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ausfüllen ?

      Danke im Voraus

      LG Martin

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      • Thomas Madel
        Full-Member
        • 11.01.2011
        • 6673

        #4
        AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

        Wie schon gesagt, meine Steuererklärung und die "Betriebsabrechung" macht mein Steuerberater - genauere Auskünfte kann ich gar nicht geben.
        Er erstellt die Einahmen-Überschuss-Abrechnung anhand der vor mir zur Verfügung gestellten Belege. Die Abrechnung wird dann gedruckter Form beigelegt, der erzielte Gewinn als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gemeldet.
        Das funktioniert bei mir seit Jahren problemlos. Im ersten Jahr erwartet Dich bei einen Gewinn dann eine entsprechende Nachzahlung, in den Folgejahren muss Du entsprechend dem Gewinn des Vorjahres jedes Quartal eine Vorauszahlung leisten. Mehr Aufwand gibt es nicht.

        Grüße Thomas
        Grüße Thomas

        www.thomasmadel.de

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        • kaiserm
          Free-Member
          • 30.10.2006
          • 2354

          #5
          AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

          Danke Dir.

          Dann werde ich das wenn es überhaupt dazu kommen solte auch so machen.
          Und mich erst mal nach einem guten Steuerberater umschauen der nicht nur die schnelle Kohle machen will.

          LG Martin

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          • kaiserm
            Free-Member
            • 30.10.2006
            • 2354

            #6
            AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

            Kann so eine Einnahme Überschussrechnung der Steuererklärung (Anlage S) auch beigefügt werden ohne das man ein Gewerbe anmelden muß ?

            Anlage S ist ja für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

            Muss man dann nicht automatisch ein Gewerbe anmelden ?

            Mir wäre es ja auch am liebsten wenn ich evtl. Ein Ausnahmen gegenüberstelle und den evtl. Gewinn dann versteure.

            An einer Gewerbeanmeldung hängt ja oft ein Rattenschwanz (Handwerkskammer, BG, GEZ, Müllabfuhr) ... und der ganze Aufwand für wahrscheinlich eher geringe Einnahmen.

            Ich habe nichts gegen das versteuern der evtl. Einnahmen.
            Aber am liebsten halt ohne den ganzen anderen bürokratischen Mist.

            LG Martin

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            • Thomas Madel
              Full-Member
              • 11.01.2011
              • 6673

              #7
              AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

              Gut ist da das Stichwort - für die normale Steuererklärung gibt es festgelegte Sätze. Die "Betriebsabrechnung" wird von meine Steuerberater nach Aufwand abgerechnet. Von daher ist gute Vorarbeit in Form von korrekten, vollständigen und übersichtlichen Unterlagen hilfreich, weil kostensparend.

              Grüße Thomas
              Grüße Thomas

              www.thomasmadel.de

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              • Jule1992
                Free-Member
                • 26.10.2015
                • 7

                #8
                AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

                Hallo,

                nach der Gewerbeordnung ist der selbstständige Betrieb eines Gewerbes der zuständigen Behörde anzuzeigen.

                Nach herrschender Meinung versteht man unter Gewerbe jede nach außen gerichtete, selbstständige, planmäßig auf gewisse Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht bzw. entgeltliche ausgeübte Tätigkeit.

                Nachfolgend die Definition von den oben genannten Voraussetzungen:

                a) nach außen gerichtete Tätigkeit

                Nach außen gerichtet ist die Tätigkeit, wenn sie offen nach außen (z.B. für den Verbraucher oder Kunde) in Erscheinung tritt. Mit Werbung trete man nach Außen in Erscheinung. Das heißt, wenn man ein Fotostudio anmietet und es ist für Außen hin als ein Fotostudio zu erkennen z.B. durch Werbung, dann ist diese Voraussetzung erfüllt.

                b) Selbstständige, nicht freiberufliche Tätigkeit

                Man muss hier zwischen Selbstständig und Freiberuf unterscheiden. Freie Berufe unterliegen nicht der Aufsicht der Gewerbebehörde und sind Berufe mit besonderen Fachkenntnissen und Fertigkeiten. Zum Beispiel liegen bei Steuerberatern oder Rechtsanwälte keine Gewerbeanmeldungen vor. Im § 18 EStG werden einige freie Berufe aufgelistet.

                Selbstständige Tätigkeit ist die Tätigkeit, die frei von einem Arbeitgeber durchgeführt wird. Man ist sein persönlicher Chef und für die Koordination und Organisation seiner Aufträge und Arbeitszeit zuständig.

                Sobald man eine selbstständige Tätigkeit ausübt, die aber kein freier Beruf ist wie z.B. Rechtsanwalt, Architekt, Journalist usw., ist auch diese Voraussetzung gegeben.

                c) Planmäßig auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit

                Eine Planmäßigkeit der Tätigkeit muss vorliegen.

                d) Gewinnerzielungsabsicht

                Die Absicht muss vorliegen, Einnahmen zu erzielen, die über die Kostendeckung hinausgeht.

                Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, liegt nach herrschender Meinung ein Gewerbe vor, was bei der zuständige Behörde anzuzeigen wäre.

                Bei der Tätigkeit „Fotografie“ muss jedoch zuerst eine Eintragung in der Handwerksrolle vorgenommen werden. Erst nach Eintragung kann man mit der Handwerkskarte das Gewerbe anmelden.

                Nach der Gewerbeanmeldung wird die Anzeige von der Behörde an verschiedene öffentlichen Stellen übermittelt wie zum Beispiel das Finanzamt oder die Kreisverwaltung. In diesem Zusammenhang wird sich die zuständige Kreisverwaltung hinsichtlich der Müllbescheide melden. Ebenso das Finanzamt.

                Die bereits in der Diskussion angesprochen Punkten hinsichtlich der Besteuerung ist klar von der Gewerbeordnung zu trennen. Die Gewerbebehörde ist für die Besteuerung nicht zuständig. Für die Gewerbeanmeldung ist auch die Höhe der Einnahme nicht entscheidend.

                In Ihrem Fall würde ich das Gewerbe anmelden.

                Was ich noch zu dem Einkommensteuergesetz ergänzen kann ist, dass Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbständiger Arbeit (freie Berufe) 2 Möglichkeiten der Gewinnermittlung haben. Einmal ist es die Bilanz nach §§ 4,5 EstG (soweit ich weiß abhängig von der Größe des Betriebes/ Einnahmen) und einmal die Einnahme- Überschussrechnung nach § 4 III EStG.

                Diejenigen, die kein Gewerbe angemeldet haben, machen in der Regel wie schon in der Diskussion erwähnt, eine Einnahme- Überschussrechnung.

                (§ 4 III EstG
                Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen …. )


                Ich hoffe, ich konnte hiermit weiterhelfen.

                Liebe Grüße

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                • kaiserm
                  Free-Member
                  • 30.10.2006
                  • 2354

                  #9
                  AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

                  Danke Dir.

                  Paragraphenchaos wie immer in D.

                  Wenn ich ein Studio einrichten sollte kommt da keine Werbung oder sonstiges ran.

                  Ich melde mich nicht bei zig Stellen an um nach 6 Monaten zu merken das es doch nix ist.

                  Also erstmal werde ich falls ich irgendwann an einen bezahlbaren Raum komme ein kleines Studio einrichten.

                  Ab dieser Zeit sammle ich alles was ich an Einnahmen und Ausgaben habe.

                  Das gebe ich dann, falls es relevant sein sollte bei der Steuer an.

                  Sollte das Ganze mit der Zeit wider Erwarten größer werden und u.U. mehr Umsatz generieren kann ich immer noch den komplizierten, schweren Paragraphen Weg gehen.

                  Aber erst mal Ball flach halten ...

                  LG Martin

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                  • kaiserm
                    Free-Member
                    • 30.10.2006
                    • 2354

                    #10
                    AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

                    Ich nochmal :-)

                    Ich habe ja auch erst mal absolut keine Gewinnabsicht, sondern ich fotografiere schon sehr sehr lange und es macht mir Spaß.

                    Ich finde das man auch im Studio super Sachen machen kann. Für so ein Studio habe ich zu Hause leider keinen Platz. Deshalb suche ich gerade nach Räumlichkeiten.

                    Da dürfen sich dann erst mal Freunde, Verwandte und Bekannte ablichten lassen.

                    Evtl. wird das dann später mal ausgeweitet, aber bis dahin macht eine Anmeldung null Sinn und produziert außer Kosten rein gar nichts.

                    LG Martin

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                    • kaiserm
                      Free-Member
                      • 30.10.2006
                      • 2354

                      #11
                      AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

                      Was mir immer noch nicht völlig klar ist.

                      Ich habe zusammen mit meiner Frau eine Steuernummer (Zusammenveranlagung)

                      Falls ich ein Kleingewerbe anmelden sollte.

                      Behalte ich dann ganz normal die bisherige Steuernummer und mache zusätzlich eine EÜR (bzw. lasse eine EÜR vom Steuerberater machen) und lege diese der Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) bei

                      oder

                      brauche bzw. bekomme ich dann eine eigene, neue Steuernummer ?

                      Ich habe dazu folgendes im Netz gefunden:

                      Eine Steuernummer bekommt jeder Mensch, wenn er ein zuversteuerndes Einkommen hat, egal, ob dieses nun durch abhängige oder selbständige Arbeit erwirtschaftet wird. Unter dieser Steuernummer sind sie bezüglich ihrer Einkommenssteuer beim zuständigen Finanzamt geführt. In den meisten Bundesländern hat die Steuernummer den Aufbau xxx/xxx/xxxxx, aber auch die Form xx/xxx/xxxxx ist möglich.

                      Wird ein Gewerbe angemeldet, gibt es zwei Möglichkeiten:

                      Kleinunternehmer: Die Steuernummer bleibt in diesem Fall in der Regel unverändert.

                      ...

                      LG Martin

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                      • caprinz
                        Free-Member
                        • 06.07.2003
                        • 2923

                        #12
                        AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

                        Hallo,
                        ob gewerblich oder nicht,hängt vom Endergebnis deiner Fotografie ab.
                        Portrait,Bewerbungsfotos,Passbilder,Hochzeiten sind typisch fotografisches Handwerk und somit ein Gewerbe.
                        Ich verstehe jedenfalls nicht,warum du unbedingt die Gewerbeanmeldung umgehen willst.Man schränkt sich damit nur unnötig ein.
                        Eine Zeit lang ist die Zwangsmitgliedschaft in der HWK beitragsfrei (bei mir 2 Jahre,danach 2 Jahre den halben Beitragssatz).
                        Die Bestimmungen der BG sind für Freiberufler und Gewerbliche gleich.
                        Und ja,wenn du eine Betriebsstätte hast,musst du auch 5,99€ GEZ monatlich bezahlen,das beinhaltet aber auch das Radio in dem Fahzeug,mit dem du zu deiner Betriebsstätte fährst,oder zum Lokaltermin.
                        Die Kleinunternehmerregelung besagt lediglich,dass du von der Umsatzsteuer befreit bist,solange du nicht mehr als 17.500€ Einnahmen pro Jahr hast.

                        vg carsten

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                        • kaiserm
                          Free-Member
                          • 30.10.2006
                          • 2354

                          #13
                          AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

                          Ich will die Gewerbeanmeldung nicht per se umgehen.

                          Ich habe aber einen Hauptberuf den ich auch nicht an den Nagel hängen kann bzw. möchte.

                          Das sind sichere Einnahmen.

                          Wenn ich jetzt ein Gewerbe anmelde kommt ein ganzer Rattenschwanz hinten dran:

                          Anmeldung, HWK, BG, GEZ, Müllgebühren,...

                          Zu was das Ganze ?.
                          Ich möchte mir ein kleines Studio einrichten um dem ganzen Krempel nicht jedes mal aus dem Keller schleppen zu müssen um es dann im Wohnzimmer aufzubauen und hin und wieder ein Shooting zu machen.
                          Anschliessend das Ganze wieder verstauen.
                          Voll nervig.

                          Sollte es dann wider Erwarten doch mehr Kundenverkehr werden, kann ich das Ganze immer noch anmelden.

                          Aber Anfangs diesen ganzen bürokratischen Scheiss und die damit verbundenen Kosten zu stemmen macht absolut keinen Sinn.

                          Es ist und bleibt ein Hobby.
                          Mir haben auch schon viele gesagt, das ich mehr daraus machen müsste.

                          Will man jedoch wirklich gut davon leben wird es sehr schnell sehr stressig.
                          Und einfach ist es heutzutage auch nicht gerade.

                          Beispiel Hochzeitsfotografie
                          Da mischen mittlerweile sehr viele Möchtegern Hochzeitsfotografen mit die leider auch die Preise wirklich kaputt machen.

                          z.B. Komplette Hochzeitsreportagen für 400€
                          Hauptsache billig
                          Ich lach mich schlapp
                          Ok, wenn man dann die Bilder sieht weiss man warum. Aber das ist vielen Paaren leider egal. Hauptsache ein paar Bilder die evtl. etwas besser sind als man selbst mit dem Smartphone hinbekommt.

                          Mir geht es jetzt erst mal nur um den Raum und das Studio.
                          Mich reizt dieses Thema einfach ungemein.

                          Und solange ich da erstmal nur Bilder für Freunde, Bekannte und Verwandte mache muss ich da auch nichts anmelden.

                          LG Martin

                          Kommentar

                          • caprinz
                            Free-Member
                            • 06.07.2003
                            • 2923

                            #14
                            AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

                            Zitat von kaiserm Beitrag anzeigen

                            Ich möchte mir ein kleines Studio einrichten um dem ganzen Krempel nicht jedes mal aus dem Keller schleppen zu müssen um es dann im Wohnzimmer aufzubauen und hin und wieder ein Shooting zu machen.
                            Anschliessend das Ganze wieder verstauen.
                            Voll nervig.


                            LG Martin
                            Wozu das Ganze?
                            Wäre ein Mietstudio nicht die bessere Alternative?

                            vg carsten

                            Kommentar

                            • kaiserm
                              Free-Member
                              • 30.10.2006
                              • 2354

                              #15
                              AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

                              Zitat von caprinz Beitrag anzeigen
                              Wozu das Ganze?
                              Wäre ein Mietstudio nicht die bessere Alternative?

                              vg carsten
                              Da gibt es in meiner Nähe leider nichts.
                              Jedes mal ne Stunde fahren habe ich keinen Bock.
                              Und dann möchte bzw. müsste man mal rein und es ist belegt...

                              Wenn, dann was eigenes... zumal ich auch schon einiges an Krempel besitze.

                              LG Martin

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