Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • ehemaliger Benutzer

    #16
    AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

    Eine Gewinnerzielungsabsicht ("Es ist und bleibt ein Hobby") erkenne ich nicht, und dann fällt vorerst auch der Anmeldegrund für ein Gewerbe weg.

    Erst wenn wirklich regelmäßig und sicher Gewinne erzielt werden, würde ich mir darüber Gedanken machen. Nach der Einrichtung und Miete des Studios wird man viel einnehmen können, bis man Gewinne zu "befürchten" hat.

    Kommentar

    • kaiserm
      Free-Member
      • 30.10.2006
      • 2354

      #17
      AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

      Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
      Eine Gewinnerzielungsabsicht ("Es ist und bleibt ein Hobby") erkenne ich nicht, und dann fällt vorerst auch der Anmeldegrund für ein Gewerbe weg.

      Erst wenn wirklich regelmäßig und sicher Gewinne erzielt werden, würde ich mir darüber Gedanken machen. Nach der Einrichtung und Miete des Studios wird man viel einnehmen können, bis man Gewinne zu "befürchten" hat.
      So sehe ich das auch.

      LG Martin

      Kommentar

      • caprinz
        Free-Member
        • 06.07.2003
        • 2923

        #18
        AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

        Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
        Erst wenn wirklich regelmäßig und sicher Gewinne erzielt werden, würde ich mir darüber Gedanken machen. Nach der Einrichtung und Miete des Studios wird man viel einnehmen können, bis man Gewinne zu "befürchten" hat.
        Befürchten muss man eher missgünstige Denunzianten...

        Kommentar

        • kaiserm
          Free-Member
          • 30.10.2006
          • 2354

          #19
          AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

          Zitat von caprinz Beitrag anzeigen
          Befürchten muss man eher missgünstige Denunzianten...
          Da ist die Gefahr im Freundes- und Bekanntenkreis eher geringer

          LG Martin

          Kommentar

          • caprinz
            Free-Member
            • 06.07.2003
            • 2923

            #20
            AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

            Zitat von kaiserm Beitrag anzeigen
            Da ist die Gefahr im Freundes- und Bekanntenkreis eher geringer

            LG Martin
            Also willst du Geld für deine fotografische Tätigkeit verlangen ,oder nicht?

            vg carsten

            Kommentar

            • kaiserm
              Free-Member
              • 30.10.2006
              • 2354

              #21
              AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

              Zitat von caprinz Beitrag anzeigen
              Also willst du Geld für deine fotografische Tätigkeit verlangen ,oder nicht?

              vg carsten
              Nein, will ich erstmal nicht.

              Just4fun

              LG Martin

              Kommentar

              • sibold
                Free-Member
                • 21.04.2014
                • 135

                #22
                AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

                Moin,

                ähmm, eine Frage geht mir bei der ganzen Sache nicht aus dem Kopf: wie sieht das denn mit Einzahlungen (erforderlich??) in die Künstlerkasse aus?
                Hintergrund: Fotographie ist sicherlich irgendwie als Gewerbe (Hochzeiten, etc.) anzusehen. Was aber ist mit den vielen Landschaftsaufnahmen, Tierfotographie, etc.? Geht das nicht evtl. in den Bereich der Künste?
                Ich hatte mal leise weinend darüber nachgedacht, dass wenn eine Bilder haben möchte, ich die ihm/ihr entgeltlos überlassen könnte (keine Rechnung), aber an eine Spende für einen guten Zweck durchaus Interesse zeigen würde. Ähnlich sähe es doch aus, wenn Martin (oder wer auch immer) nicht gewinnorientiert arbeiten würde. Wobei eines auch gesagt werden muss: wenn "lediglich" eine Einnahmen-/Ausgabenüberschussrechnung als buchalterische Bedingung vorliegt, wird man eigentlich immer einen Überschuss und damit Gewinn machen.

                Grüße

                si

                Kommentar

                • pskp
                  Full-Member
                  • 01.02.2012
                  • 1880

                  #23
                  AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

                  Man kann das auch nebenberuflich bzw. freiberuflich machen ohne Gewerbe-Anmeldung. Bei Einkünften unter einer bestimmten Grenze (soviel ich weiß 17500 Euro/anno) gilt man dann als Kleinstunternehmer oder sowas. Ich lass das meinen Steuerberater machen.
                  Meldung beim Finanzamt und Gewinnerzielungs-Absicht sind aber trotzdem erforderllich sonst wird das schnell als Liebhaberei eingestuft und man kann nichts mehr absetzen bzw. muss sogar Erstattungen (verzinst) aus früheren Jahren zurückzahlen.
                  Näheres sollte ein Steuerberater wissen.

                  Kommentar

                  • ehemaliger Benutzer

                    #24
                    AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

                    Zitat von sibold Beitrag anzeigen
                    Wobei eines auch gesagt werden muss: wenn "lediglich" eine Einnahmen-/Ausgabenüberschussrechnung als buchalterische Bedingung vorliegt, wird man eigentlich immer einen Überschuss und damit Gewinn machen.
                    Die Kosten und Ausgaben sollte man nicht unterschätzen: Ausrüstung und Kleinmaterial Ankauf bzw. AfA, Fahrt/Reisespesen, Reparaturen/Service, Studiokosten, Internet, Telefon, PC/Notebook, Softwarelizenzen, Fachzeitschriften/ABOs, ...

                    Da kann man als Hobbyist ganz ordentlich Umsatz machen, um in die Gewinnzone zu gelangen. Notfalls "muss" man in weiteres Spielzeug investieren oder eine Reise unternehmen.

                    Kommentar

                    • chs
                      Free-Member
                      • 13.06.2006
                      • 1613

                      #25
                      AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

                      Zitat von pskp Beitrag anzeigen
                      Man kann das auch nebenberuflich bzw. freiberuflich machen ohne Gewerbe-Anmeldung. Bei Einkünften unter einer bestimmten Grenze (soviel ich weiß 17500 Euro/anno) gilt man dann als Kleinstunternehmer oder sowas. Ich lass das meinen Steuerberater machen.
                      Meldung beim Finanzamt und Gewinnerzielungs-Absicht sind aber trotzdem erforderllich sonst wird das schnell als Liebhaberei eingestuft und man kann nichts mehr absetzen bzw. muss sogar Erstattungen (verzinst) aus früheren Jahren zurückzahlen.
                      Näheres sollte ein Steuerberater wissen.
                      Ich bin ja Fan davon, als Unternehmer (und das bist Du, wenn Du als Fotograf Geld verdienst) seine Zahlen zu kennen. Das erlaubt, seine Geschäfte besser einschätzen zu können und über die Zeit bessere Angebote zu schreiben. Wenn Du über die Jahre, durch harte Arbeit als Unternehmer, lernst, wo Deine versteckten Kosten liegen, dann bist Du auch als Fotograf erfolgreich. Das wurde schon richtig erwähnt: mehr als 10-20% seiner Zeit drückt ein Fotograf nicht auf den Auslöser. Bei hinzugezogenen Steuerberatern gibt man dieses ganze Wissen "weg", ohne dann die inneren Zusammenhänge genauer zu kennen. Ihr verzichtet dadurch also auf Wissen.

                      Es gibt viele Softwareangebote am Markt, mit denen man zu halben Kosten eines Steuerberaters sämtliche Finanzsachen sauber erledigen kann, denn man wird da ja abgefragt. Wiso Kasse (für die Buchhaltung) und Wiso Steuer (für die Steuererklärungen) sind da nur eines von vielen empfehlenswerten Produkten.

                      Wenn ich und viele weitere das mit gesundem Menschenverstand schaffen, dann schaffen viele stille Leser im Forum das ebenfalls.

                      Die Kleinunternehmerregelung wird auch immer wegduckend herbeigewünscht, wobei viele aufstrebende Jungfotografen vergessen, dass Sie sich damit bei vielen Kunden auch als "der verdient nicht viel, denn er ist ja Kleinunternehmer" vorstellen und womöglich Aufträge riskieren. Denn wer wird jemandem mit wenigen Umsätzen, d.h. wenigen Aufträgen, d.h. wenig Erfahrung, einen guten Auftrag geben. Paul Ripke hat das im Gespräch mit Patrick Ludolph einmal sehr gut thematisiert. http://neunzehn72.de/talk-mit-paul-r...eruf-fotograf/ Von Vorteil ist dann auch, das für viele angestrebte Kleinunternehmer Investitionen plötzlich um die Umsatzsteuer günstiger werden.

                      Viele erfolgreiche Kollegen sind in ihre Umsatz bringenden Geschäfte "irgendwie, ohne es zu wissen" reingerutscht und wenn man dann plötzlich einen goldenen Kunden am Haken hat, sollte man den nicht verlieren, weil man sich nicht traut, voll unternehmerisch mit all seinen Pflichten (d.h. Berufsgenossenschaft, Kammerbeiträge, Versicherungen usw) tätig zu werden.

                      Die Einnahmen-Überschuß-Rechnung beinhaltet nicht zuletzt auch einen großen Anteil von Abschreibungen auf die technischen Geräte und dies kann bei engagierten Hobbyisten (Edelamateuren) mit den enormen Werten auch gut gewinnmildernd wirken.

                      Fazit: das ist alles nicht so kompliziert, die Ämter sind auch oft freundlich und beratend. Nach der Gewerbeanmeldung melden sich Finanzamt und Kammern und Berufsgenossenschaften ganz allein und mit der Steuererklärung hat man immer noch Zeit bis nächstes Jahr Ende Mai, sich schlau zu machen.

                      Kommentar

                      • caprinz
                        Free-Member
                        • 06.07.2003
                        • 2923

                        #26
                        AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

                        Zitat von pskp Beitrag anzeigen
                        Man kann das auch nebenberuflich bzw. freiberuflich machen ohne Gewerbe-Anmeldung. Bei Einkünften unter einer bestimmten Grenze (soviel ich weiß 17500 Euro/anno) gilt man dann als Kleinstunternehmer oder sowas. Ich lass das meinen Steuerberater machen.
                        Hallo,

                        ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist hängt davon ab,was man fotografiert.
                        Passbilder,Bewerbungsfotos,Portraits,Hochzeiten sind typisch Handwerk,also Gewerbe.
                        Journalisten,Werbefotografen (Künstler) sind Freiberufler.

                        vg carsten

                        Kommentar

                        • ehemaliger Benutzer

                          #27
                          AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

                          Zitat von caprinz Beitrag anzeigen
                          Hallo,

                          ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist hängt davon ab,was man fotografiert.
                          Passbilder,Bewerbungsfotos,Portraits,Hochzeiten sind typisch Handwerk,also Gewerbe.
                          Journalisten,Werbefotografen (Künstler) sind Freiberufler.

                          vg carsten
                          Dieser Aspekt wurde bisher leider nicht genannt. Danke.

                          Wobei dir aber versehentlich die Werbefotografen zu den Künstlern gerutscht sind, meines Wissens nach fallen diese auch in den gewerblichen Bereich, ist ja normale Auftragsarbeit.

                          Kommentar

                          • ehemaliger Benutzer

                            #28
                            AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

                            Zitat von pskp Beitrag anzeigen
                            Man kann das auch nebenberuflich bzw. freiberuflich machen ohne Gewerbe-Anmeldung. Bei Einkünften unter einer bestimmten Grenze (soviel ich weiß 17500 Euro/anno) gilt man dann als Kleinstunternehmer oder sowas. Ich lass das meinen Steuerberater machen.
                            Meldung beim Finanzamt und Gewinnerzielungs-Absicht sind aber trotzdem erforderllich sonst wird das schnell als Liebhaberei eingestuft und man kann nichts mehr absetzen bzw. muss sogar Erstattungen (verzinst) aus früheren Jahren zurückzahlen.
                            Näheres sollte ein Steuerberater wissen.
                            Da wird leider einiges vermischt:

                            Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Behandlung nach dem Umsatzsteuerrecht, aber nicht das Gewerberecht oder die Verpflichtung zur Anmeldung eines Gewerbes.

                            Nebenberuflich ist nicht gleichbedeutend mit freiberuflich, eigentlich sogar voneinander unabhängig.
                            Freiberuflich bezieht sich auf Berufsgruppen, die nicht dem Gewerbe unterliegen, wie beispielsweise Rechtsanwälte oder Künstler.
                            Als Freiberufler meldet man kein Gewerbe an, unterliegt dafür aber anderen Bestimmungen der jeweiligen Berufsgruppe.

                            Kommentar

                            • caprinz
                              Free-Member
                              • 06.07.2003
                              • 2923

                              #29
                              AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

                              Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
                              Dieser Aspekt wurde bisher leider nicht genannt. Danke.

                              Wobei dir aber versehentlich die Werbefotografen zu den Künstlern gerutscht sind, meines Wissens nach fallen diese auch in den gewerblichen Bereich, ist ja normale Auftragsarbeit.
                              Hmm,
                              wenn dein Auftraggeber die Fotos zu Werbezwecken nutzt (z.B. für seine Homepage) ist er verpflichtet,auf den Rechnungsbetrag Sozialabgaben abzuführen an die KSK (Künstlersozialkasse) in Höhe von derzeit 5,2%.
                              Laut BSG Urteil ist Werbefotografie Kunst.

                              vg carsten

                              Kommentar

                              • Knipser1966
                                Free-Member
                                • 29.09.2014
                                • 249

                                #30
                                AW: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, etc.

                                Zitat von caprinz Beitrag anzeigen
                                Hmm,
                                wenn dein Auftraggeber die Fotos zu Werbezwecken nutzt (z.B. für seine Homepage) ist er verpflichtet,auf den Rechnungsbetrag Sozialabgaben abzuführen an die KSK (Künstlersozialkasse) in Höhe von derzeit 5,2%.
                                Laut BSG Urteil ist Werbefotografie Kunst.

                                vg carsten
                                Aus der heutigen Sicht der KSK hast Du recht (wobei das nicht nur um Werbung geht, sondern auch um redaktionell genutztes Bildmaterial und um alles, was eine "künstlerischen" Anspruch hat), aber das Finanzamt sieht das wieder ganz anders - und die Handwerkskammern auch. Ich bin schon lange in diesem Beruf tätig und kann aus meiner Erfahrung nur sagen, dass es in den drei Jahrzehnten, in denen ich tätig bin, nie eine größere Unsicherheit für selbständige Fotografen gab, als im Moment - egal ob Handwerker, Gewerbetreibendender oder Freiberufler. Vielen ist überhaupt nicht klar, welches Damoklesschwert da über ihrem Haupt schwebt!

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X