Hallo
In der Wikipedia steht diese Sache nur beschrieben für D, A, CH und I, daher beschreibe ich hier meine Frage etwas:
Angenommen, eine Reisegruppe mit Teilnehmern aus D, A, CH, UK, F, CZ, USA und J (Der Reiseleiter und das Reiseunternehmen ist in Deutschland) ist in Osteuropa unterwegs (z.B. Rumänien). Ziel der Reise ist es, Fotos der Gegend zu erstellen. Aber eigentlich nicht von Menschen.
Nun fotografieren manche Teilnehmer während der Wartezeit mal mehr, mal weniger Reiseteilnehmer "einfach so". Also nicht gestellt und rein spontan. Wir sind alle keine Berühmtheiten sondern nur 0815 Personen. Und es sind nur relativ wenig Menschen. Und es ist definitiv kein Beiwerk (Was Beiwerk bedeutet, weiss ich)
Was mit den Bildern passiert, weiss ich nicht und gerade das macht mir Bauchschmerzen.
Daher die Frage: Welches Recht gilt? Darf fotografiert werden? Wer haftet? In dem Wikipedia-Deutschland-Artikel steht deutlich, dass dies nicht erlaubt ist.
Danke & Gruss,
Thorsten
In der Wikipedia steht diese Sache nur beschrieben für D, A, CH und I, daher beschreibe ich hier meine Frage etwas:
Angenommen, eine Reisegruppe mit Teilnehmern aus D, A, CH, UK, F, CZ, USA und J (Der Reiseleiter und das Reiseunternehmen ist in Deutschland) ist in Osteuropa unterwegs (z.B. Rumänien). Ziel der Reise ist es, Fotos der Gegend zu erstellen. Aber eigentlich nicht von Menschen.
Nun fotografieren manche Teilnehmer während der Wartezeit mal mehr, mal weniger Reiseteilnehmer "einfach so". Also nicht gestellt und rein spontan. Wir sind alle keine Berühmtheiten sondern nur 0815 Personen. Und es sind nur relativ wenig Menschen. Und es ist definitiv kein Beiwerk (Was Beiwerk bedeutet, weiss ich)
Was mit den Bildern passiert, weiss ich nicht und gerade das macht mir Bauchschmerzen.
Daher die Frage: Welches Recht gilt? Darf fotografiert werden? Wer haftet? In dem Wikipedia-Deutschland-Artikel steht deutlich, dass dies nicht erlaubt ist.
Danke & Gruss,
Thorsten
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