Recht am eigenen Bild im Ausland

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  • Thorsten020
    Free-Member
    • 12.10.2009
    • 195

    #1

    Recht am eigenen Bild im Ausland

    Hallo

    In der Wikipedia steht diese Sache nur beschrieben für D, A, CH und I, daher beschreibe ich hier meine Frage etwas:
    Angenommen, eine Reisegruppe mit Teilnehmern aus D, A, CH, UK, F, CZ, USA und J (Der Reiseleiter und das Reiseunternehmen ist in Deutschland) ist in Osteuropa unterwegs (z.B. Rumänien). Ziel der Reise ist es, Fotos der Gegend zu erstellen. Aber eigentlich nicht von Menschen.

    Nun fotografieren manche Teilnehmer während der Wartezeit mal mehr, mal weniger Reiseteilnehmer "einfach so". Also nicht gestellt und rein spontan. Wir sind alle keine Berühmtheiten sondern nur 0815 Personen. Und es sind nur relativ wenig Menschen. Und es ist definitiv kein Beiwerk (Was Beiwerk bedeutet, weiss ich)

    Was mit den Bildern passiert, weiss ich nicht und gerade das macht mir Bauchschmerzen.
    Daher die Frage: Welches Recht gilt? Darf fotografiert werden? Wer haftet? In dem Wikipedia-Deutschland-Artikel steht deutlich, dass dies nicht erlaubt ist.

    Danke & Gruss,
    Thorsten
  • Hermann Klecker
    Free-Member
    • 23.06.2011
    • 2865

    #2
    AW: Recht am eigenen Bild im Ausland

    Was ist nicht erlaubt lt. wikipedlia.de?

    Kommentar

    • Thorsten020
      Free-Member
      • 12.10.2009
      • 195

      #3
      AW: Recht am eigenen Bild im Ausland

      Zitat von Hermann Klecker Beitrag anzeigen
      Was ist nicht erlaubt lt. wikipedlia.de?
      Personen ohne deren Einwilligung zu fotografieren.

      Kommentar

      • ehemaliger Benutzer

        #4
        AW: Recht am eigenen Bild im Ausland

        Was und wer fotografiert werden darf, regelt das jeweils lokale Recht (wo fotografiert wird).

        Eine weitergehende Veröffentlichung unterliegt wiederum dem lokalen Recht (der jeweiligen Veröffentlichung), kann aber darüber hinaus gehend auch weitere Rechte in anderen Ländern tangieren. Das ist in der Gesamtheit sehr komplex bis unmöglich rechtssicher zu erfassen, speziell wenn das Internet im Spiel ist.

        Kommentar

        • Hermann Klecker
          Free-Member
          • 23.06.2011
          • 2865

          #5
          AW: Recht am eigenen Bild im Ausland

          Zitat von Thorsten020 Beitrag anzeigen
          Personen ohne deren Einwilligung zu fotografieren.
          Das halte ich für falsch, selbst wenn es bei Wikipedia so stehen sollte.

          Kommentar

          • Thorsten020
            Free-Member
            • 12.10.2009
            • 195

            #6
            AW: Recht am eigenen Bild im Ausland

            Zitat von Hermann Klecker Beitrag anzeigen
            Das halte ich für falsch, selbst wenn es bei Wikipedia so stehen sollte.
            Kannst Du das auch belegen? Vermutungen bringen mich nicht weiter.

            Kommentar

            • ehemaliger Benutzer

              #7
              AW: Recht am eigenen Bild im Ausland

              Zitat von Thorsten020 Beitrag anzeigen
              Kannst Du das auch belegen? Vermutungen bringen mich nicht weiter.
              Wie vorher geschrieben gilt lokales Recht und das ist überall anders. In Deutschland und Österreich und in den meisten Ländern der Welt kannst du niemandem verbieten, dich zu fotografieren, solange es keine offensichtliche Belästigung darstellt (kurze Zeitdauer, respektvoller Abstand, keine Verfolgung und Nachstellen, kein Stalking).

              Ich drehe deine Argumentation mal um: es ist erlaubt, was nicht explizit verboten ist. Luftaufnahmen oder militärische Anlagen sind dabei ein Klassiker. In Ungarn ist einiges bereits beim Fotografieren explizit verboten, auch ungefragt Personen abzubilden. Die entsprechenden Gesetze kannst du selbst googeln.

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              • Hermann Klecker
                Free-Member
                • 23.06.2011
                • 2865

                #8
                AW: Recht am eigenen Bild im Ausland

                Zitat von Thorsten020 Beitrag anzeigen
                Kannst Du das auch belegen? Vermutungen bringen mich nicht weiter.
                Fällt schwer, weil es nicht verboten ist.

                Und was nicht verboten ist, das ist erlaubt.

                Es müsste aber möglich sein, ein Verbot zu belegen, wenn es eines gäbe.

                Kommentar

                • Thorsten020
                  Free-Member
                  • 12.10.2009
                  • 195

                  #9
                  AW: Recht am eigenen Bild im Ausland

                  Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
                  Wie vorher geschrieben gilt lokales Recht und das ist überall anders. In Deutschland und Österreich und in den meisten Ländern der Welt kannst du niemandem verbieten, dich zu fotografieren, solange es keine offensichtliche Belästigung darstellt (kurze Zeitdauer, respektvoller Abstand, keine Verfolgung und Nachstellen, kein Stalking).
                  Das steht hier aber etwas anders: http://www.photoscala.de/Artikel/Fotografieren-verboten
                  und wird eben mit dem Stichwort Kontrollverlust begründet.

                  Kommentar

                  • ehemaliger Benutzer

                    #10
                    AW: Recht am eigenen Bild im Ausland

                    Zitat von Thorsten020 Beitrag anzeigen
                    Das steht hier aber etwas anders: http://www.photoscala.de/Artikel/Fotografieren-verboten
                    und wird eben mit dem Stichwort Kontrollverlust begründet.
                    Der Artikel stammt aus 2009 und das verwendete Zitat des Kontrollverlustes bezieht sich auf das damals aktuelle Urteil "Caroline von Monaco II", betrifft also hauptsächlich das Privatleben von Promis und Paparazzi (Ansicht des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE NJW 2000, 1021), ist also eher als eine der Ausnahmen zu betrachten und weniger als der Regelfall.

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                    • dowitcher
                      Free-Member
                      • 09.05.2008
                      • 1120

                      #11
                      AW: Recht am eigenen Bild im Ausland

                      Zitat von Thorsten020 Beitrag anzeigen
                      Hallo

                      In der Wikipedia steht diese Sache nur beschrieben für D, A, CH und I, daher beschreibe ich hier meine Frage etwas:
                      Angenommen, eine Reisegruppe mit Teilnehmern aus D, A, CH, UK, F, CZ, USA und J (Der Reiseleiter und das Reiseunternehmen ist in Deutschland) ist in Osteuropa unterwegs (z.B. Rumänien). Ziel der Reise ist es, Fotos der Gegend zu erstellen. Aber eigentlich nicht von Menschen.

                      Nun fotografieren manche Teilnehmer während der Wartezeit mal mehr, mal weniger Reiseteilnehmer "einfach so". Also nicht gestellt und rein spontan. Wir sind alle keine Berühmtheiten sondern nur 0815 Personen. Und es sind nur relativ wenig Menschen. Und es ist definitiv kein Beiwerk (Was Beiwerk bedeutet, weiss ich)

                      Was mit den Bildern passiert, weiss ich nicht und gerade das macht mir Bauchschmerzen.
                      Daher die Frage: Welches Recht gilt? Darf fotografiert werden? Wer haftet? In dem Wikipedia-Deutschland-Artikel steht deutlich, dass dies nicht erlaubt ist.

                      Danke & Gruss,
                      Thorsten
                      Wer haftet fuer was, wenn ueberhaupt was haftbares/strafbares passiert? Haftung fuer's Bilder machen oder fuer's veroeffentlichen von Bildern?

                      - In dem Beispiel gilt was auch immer im Rumaenischen Recht zum Bilder machen steht, denn da wird ja fotografiert. Deutsches Recht juckt da nicht!

                      - Bei Veroeffentlichung duerfte dann das jeweilige nationale Recht des Landes greifen in dem die Veroeffentlichung stattfindet.

                      Bin aber kein Anwalt/Richter und kann daneben liegen ....

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                      • Hermann Klecker
                        Free-Member
                        • 23.06.2011
                        • 2865

                        #12
                        AW: Recht am eigenen Bild im Ausland

                        *stöhn*

                        Nein, da steht nichts anderes.

                        Lies es mal vollständig und aufmerksam durch und gleiche es noch einmal genau ab mit steng_s Beitrag, und bedenke, dass er sich auf Deine Frage bezieht. Und an Deiner Frage ist beispielsweise nichts erkennbar, was das Hausrecht berührt oder den 201 StGB oder die vielen anderen Sachen, über die der verlinkte Artikel sonst noch berichtet.

                        Wenn Du Dir mit dem Lesen und Verstehen keine Mühe gibst, dann solltest Du im Forum keine Fragen stellen.

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