Rechtliche Lage in Deutschland – Drohnenfotografie

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  • Andreas Koch
    Moderator
    • 21.05.2003
    • 5399

    #1

    Rechtliche Lage in Deutschland – Drohnenfotografie

    Im SKF (Systemkameraforum) gibt es einen Beitrag mit einer übersichtlichen Zusammenfassung aller rechtlichen Grundlagen zur Drohnenfotografie in Deutschland mit den entsprechenden Links zu den entsprechenden Verordnungen und aktuellen Gesetzen:

    Der Cheffe hatte in der Ankündigung dieses Themenbereiches um Folgendes gebeten: Was ich noch brauche, wäre eine kurze Zusammenfassung der rechtlichen Lage in DE / AT / CH und Europa, gerne in Form von kommentierten Links. Gruß Andreas Also, hier jetzt die Grundlagen (und bitte keine Diskussionen...


    Vielleicht für den einen oder anderen interessant, der mit Drohnen unterwegs ist oder sich überlegt, in das Thema einzusteigen.

    Viele Grüße,
    Andreas
    Meine Bilder bei flickr

    “Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
    (J. Denter)


  • Dirk Wächter
    webmaster
    • 16.06.2002
    • 14618

    #2
    AW: Rechtliche Lage in Deutschland – Drohnenfotografie

    Danke für den Link, Andreas! :-)

    Kommentar

    • BW26
      Free-Member
      • 30.10.2008
      • 485

      #3
      AW: Rechtliche Lage in Deutschland – Drohnenfotografie

      Vielen Dank für den Link Andreas.

      Ich möchte zur Vervollständigung hier noch eine sehr gute kompakte Zusammenfassung als Link anfügen:




      Es gab aktuell weitere Anpassungen welche unter bestimmten Voraussetzungen nun Ausnahmeregelungen zulässt.

      Hierzu ein Auszug aus einer Nachricht die ich diese Tage von Kopter-profi bekommen habe:

      "..................
      mit der Veröffentlichung der "Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder" vom Oktober 2017 (vgl. NfL 1-1163-17) gehen die Luftfahrtbehörden einen neuen Weg in der Bewertung von Risiken im Betrieb von UAV. Erstmals wird ein tatsächlich risikobasierter Ansatz gewählt, der Auflagen nicht länger starr an das Startgewicht einer Drohne koppelt.

      Das Verfahren unter dem Titel SORA-GER (Specific Operations Risk Assessment Germany) beurteilt, ob die genutzte Technik für den geplanten Betrieb eine ausreichende Sicherheit am Boden und in der Luft darstellt. Hierfür hat die Bund-Ländergruppe in oben genannter NfL einen einheitlichen Bewertungsrahmen geschaffen.

      Einige SORA-Rechner sind bereits online gegangen, weisen jedoch aus unserer Sicht Lücken auf. Der SORA-Online-Rechner der Kopter-Profi GmbH bietet Ihnen als Nutzer vor allem zwei entscheidende Vorteile:
      Unser Online-Tool übersetzt die Begrifflichkeiten des SORA-Prozesses in eine einfache Sprache, die auch für Nicht-Inhaber einer Piloten-Lizenz verständlich ist.
      Als Ergebnis wird eine Checkliste generiert, die alle für die Beantragung von Ausnahme-Erlaubnissen benötigten Unterlagen auflistet.
      Mit unserem SORA-Rechner erhalten Sie damit ein einfaches und verständliches Tool, das Ihnen bei der Beantragung von Ausnahme-Erlaubnissen in allen Fällen hilft, die nicht unter das vereinfachte Erlaubnisverfahren fallen. Die Nutzung ist natürlich kostenfrei."


      Bitte beachtet auch die Möglichkeit des "vereinfachten Erlaubnisverfahrens" für Ausnahmeregelungen

      Gruß Bernhard
      Zuletzt geändert von BW26; 14.02.2018, 00:23.

      Kommentar

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