DSGVO und Fotobusiness

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  • hank
    Free-Member
    • 16.10.2010
    • 1091

    #31
    AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
    Es gibt übrigens durchaus Berufsgruppen, wo die Mitarbeiter die Kosten für Arbeitskleidung (und in weiterer Folge auch einen Teil des Arbeitsschutzes) selbst zu tragen haben.
    In Österreich ist das so? - In Deutschland gibt es kein Beispiel dafür, dass ZWINGEND gesetzlich vorgeschriebener Arbeitsschutz Kosten auslöst, die vom abhängig Beschäftigten individuell zu tragen wären.

    Hör einfach auf Unsinn zu verbreiten und frage einen Juristen.

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    • ehemaliger Benutzer

      #32
      AW: DSGVO und Fotobusiness

      Zitat von hank Beitrag anzeigen
      In Österreich ist das so?
      So sich in den letzten drei Jahren nichts getan hat, eher nicht

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      • ehemaliger Benutzer

        #33
        AW: DSGVO und Fotobusiness

        Zitat von f:11 Beitrag anzeigen
        So sich in den letzten drei Jahren nichts getan hat, eher nicht
        Es ändert aber nichts an der ursächlichen Grundaussage, weil Arbeitsschutzgesetze zwingende Vorschriften sind.
        Bei der Datenschutzgrundverordnung werden Personen gewisse Rechte gewährt, die sie nicht in Anspruch nehmen müssen.
        Meine Aussage war, dass die Inanspruchnahme zum an ungünstigen Zeitpunkt nicht kostenlos sein muss. Um das geht es eigentlich.

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        • ehemaliger Benutzer

          #34
          AW: DSGVO und Fotobusiness

          Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
          Es ändert aber nichts an der ursächlichen Grundaussage
          Eh nicht -- es reflektiert nur deine Kompetenz.

          Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
          weil Arbeitsschutzgesetze zwingende Vorschriften sind.
          Ja, weil sie gewissen Personen (Lohnempfängern) gewisse Rechte (auf Unversehrtheit des Körpers) gewährt.

          Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
          Bei der Datenschutzgrundverordnung werden Personen gewisse Rechte gewährt, …
          Ja, nämlich auf Unversehrtheit ihrer Persönlichkeitsrechte.

          Die Analogie ist nur dort gestört, wo das Arbeitsrecht auch durch das Arbeitsinspektorat von Amts wegen überwacht wird -- das gibt es in der DSGVO (boch?) nicht, da sollen Überwachungsschritte erst gesetzt werden, wenn ein konkreter Fall vorliegt. Ansonsten handelt es sich um exakt das selbe Rechtsumfeld.

          Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
          Meine Aussage war, dass die Inanspruchnahme zum an ungünstigen Zeitpunkt nicht kostenlos sein muss.
          Das sieht wer außer dir auch so?

          Die DSGVO regelt auf EU Ebene den Datenschutz umfassend und hat es den nationalen Gesetzgebern übertragen, die Ausnahmen und Regeln der Umsetzung zu definieren, um sie mit dem jeweiligen (!) nationalen Recht in Einklang zu bringen. Wenn der nationale Gesetzgeber also nichts tut, gilt die DSGVO in vollem Umfang. Das bedeutet, die DSGVO hat als EU Recht Vorfahrt gegenüber allen anderen nationalen Gesetzen.

          Zum "Schadenersatz": hier wird der Begriff der "Verhältnismäßigkeit" zu strapazieren sein. Wenn jemand nichts (außer den Zutritt zu einem Spiel) als Abgeltung für seine Persönlichkeitsrechte erhält, wird das Medium auch nichts für den Schaden, den der Widerruf verursacht, zugesprochen erhalten. Zumal es hier wieder die bekannte "Zumutbarkeit" gibt, nach der erkannt wird: Wer sich's leisten kann, hat eher Unrecht.

          Interessanter wird der Fall bei B2B Beziehungen: Wenn ein gewerbsmäßiges Model eine Kampagne per Widerruf kippt (oder zu kippen versucht). Auch hier wird die Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielen: die Kampagne kostet z.B. 120 000 Euro, das Model hat als Honorar 1 200 bekommen, dann wird der Spruch (hoffentlich wohl darauf eingehen. Geht er aber nicht, dann wird wohl auc beim Model in den AGB etwas wie "hafte nur bis zur Hölhe des Honorars …" stehen und dann lässt sich die Kampagne für 120k mit 118 800 in den Rauch schreiben.

          Das Problem bei der DSGVO ist nicht diese, sondern die ungeregelte Übernahme durch den nationalen Gesetzgeber. Somit werden die Gerichte zur alles entscheidenden Instanz, denn die müssen im Einzelfall nationales Recht und EU Recht in Übereinstimmung bringen. Wenn nun ein simpler Urheberrechts-Fall wie hier von 2016 bis dato in Streit steht, weil der Beklagte das bereis ergangene Urteil als "nicht ausreichend begründet" ablehnt und es somit zu einer weiteren Tagsatzung kommt, kommt die Zeitkomponente hinzu: bis der Fall entschieden ist, können auch Jahre vergehen und zumindest über diesen Zeitraum gibt es für keinen anderen Richter eine Möglichkeit sich eines vorangegangenen Erkenntnisses zu bedienen: da fangen also alle Richter die nächsten Jahre immer wieder bei Null an, wenn sie etwas zu bewerten haben.

          Kurz und gut: die UMSETZUNG der DSGVO ist in AT und DE überaus fragwürdig und schafft keine Rechtssicherheit, sondern bloß einen Haufen Arbeit und Papierkram. Ob das politisch so gewollt ist, um "die EU" wieder einmal vor dem nationalen Wahlvieh blöd da stehen zu lassen, weil offenbar niemand bemerkt, wer wirklich versagt hat, oder ob unsere Volksvertreter wirklich nicht sehen, wo das Problem liegt, oder ob sie es vielleicht gar so wollen, weil damit Bildbeweise (mit z.B. versteckter Kamera) nicht mehr zulässig wären, kann jeder für sich überlegen.

          Wie auch immer: Meinen Ansatz zur DSGVO habe ich bereits in die AGB aufgenommen: Verlangt jemand die Löschung urheberrechtlich geschützten Materials, so muss er zuerst alle Rechte nach dem gültigen Katalog, weltweit, exklusiv und uneingeschränkt, Tarif Daten, erwerben. Allerdings wähle ich gezielt aus, wer vor meiner Kamera steht und muss mich nicht um die Feinheiten, die für Journalisten schlagend werden, kümmern. Ob mein Standpunkt hält, wird sich weisen -- in Österreich haben wir Berufsfotografen zum Glück eine sehr starke Rechtsvertretung, die unser Recht als Urheber auch sehr kompetent durchsetzt.

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          • Dirk Wagner
            Free-Member
            • 27.03.2003
            • 1784

            #35
            AW: DSGVO und Fotobusiness

            Zitat von Thomas Madel Beitrag anzeigen
            Anderseits ist es beispielsweise seit einiger Zeit üblich, dass man in einigen Sportarten (Handball, Tischtennis) die Spielberichte mit allen Daten online für Jedermann zugänglich macht.
            Meine Tochter spielte letztes Jahr C-Jugend-Oberliga - und da gab es neben Live-Spielberichten hinterher auch aufbearbeitete Statistiken incl. der Anzahl an Verwarnungen, Platzverweisen etc.
            DAS ist so durch die Unterschrift auf dem Spielerpass-Antragsformular, das wir vor 5 Jahren unterschrieben haben, auch nicht gedeckt.

            Auch andere Sportarten haben da eine Diskrepanz zwischen den Formulierungen auf den (veralteten) Anträgen und den neuen Anforderungen.
            Das könnte so weit führen, dass ich als Athlet der VERARBEITUNG meiner Daten z.B. mit Hilfe einer Wettkampfsoftware widersprechen kann, mir dadurch aber KEINE Nachteile entstehen dürfen. Sprich: Ich darf trotzdem am Wettkampf teilnehmen - wie das gehen soll, konnte mir noch niemand sagen.
            Fälle, wo Athleten NACHTRÄGLICH ihren Namen aus Ergebnis- und Bestenlisten gestrichen haben wollten, hatten wir auch schon. Da steht dann nach 20 Jahren in der Liste "Rang 3: Name auf Wunsch gelöscht 6,65m"...

            Wenn ich beim Handball fotografiere, habe ich bisher vor dem ersten Spiel einer Runde die Eltern der EIGENEN Mannschaft darüber informiert, dass ich das mache und dass ich die Bilder auf der Vereinsseite veröffentliche.
            Es gab tatsächlich auch mal den Fall, das ein Mädchen NICHT fotografiert werden sollte. Das ließ sich lösen.
            ABER: Wie sieht es mit den Spielerinnen der gegnerischen Mannschaft aus? Wie mit dem Schiedsrichter oder den Trainern sowie Zuschauern, die zufällig im Bild landen...

            Ciao

            dirk

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            • Dirk Wagner
              Free-Member
              • 27.03.2003
              • 1784

              #36
              AW: DSGVO und Fotobusiness

              Zitat von TimFokus Beitrag anzeigen
              Die "Großen" werden bei den Strafen eh wieder davon kommen, kennt man ja.....
              DAS haben wir bei unseren Diskussionen zum Thema auch schon festgestellt: Facebook und Konsorten sind (mit der Auslöser) für die neue Verordnung. Treffen wird man damit aber andere.

              Ciao

              dirk

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              • Dirk Wagner
                Free-Member
                • 27.03.2003
                • 1784

                #37
                AW: DSGVO und Fotobusiness

                Zitat von hank Beitrag anzeigen
                In Österreich ist das so? - In Deutschland gibt es kein Beispiel dafür, dass ZWINGEND gesetzlich vorgeschriebener Arbeitsschutz Kosten auslöst, die vom abhängig Beschäftigten individuell zu tragen wären.
                Ich meine vor einiger Zeit in einen Bericht gesehen zu haben, dass z.B. Polizisten in Bayern ihre Lederjacken aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.

                Ciao

                dirk

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                • Thomas Madel
                  Full-Member
                  • 11.01.2011
                  • 6673

                  #38
                  AW: DSGVO und Fotobusiness

                  Zitat von Dirk Wagner Beitrag anzeigen
                  ABER: Wie sieht es mit den Spielerinnen der gegnerischen Mannschaft aus? Wie mit dem Schiedsrichter oder den Trainern sowie Zuschauern, die zufällig im Bild landen...
                  Das Thema wird hochkochen! Wenn das erst einmal bekannt wird, dass sich jemand gegen das Fotografieren bei einem Sportereignis "wehren" oder eine gegebene Zustimmung später widerrufen kann, wird das zwangsläufig irgendwann kommen. Da reichen mitunter die kleinsten Gründe für drastische Reaktionen. Der dreifache Torschütze beim Jubeln fotografiert, wird sich nicht wehren, aber vielleicht schon der Spieler, im Zusammenhang mit einer negativen Aktion (Foul, Eigentor, rote Karte) abgebildet ist. Vielleicht ist auch gar nicht das Bild der Aufreger sondern die Bildunterschrift - schon gibt es Ärger.
                  Grüße Thomas

                  www.thomasmadel.de

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                  • Armint
                    Free-Member
                    • 03.02.2005
                    • 1616

                    #39
                    AW: DSGVO und Fotobusiness

                    Zitat von Dirk Wagner Beitrag anzeigen
                    ...
                    Fälle, wo Athleten NACHTRÄGLICH ihren Namen aus Ergebnis- und Bestenlisten gestrichen haben wollten, hatten wir auch schon. Da steht dann nach 20 Jahren in der Liste "Rang 3: Name auf Wunsch gelöscht 6,65m"...
                    ...
                    Als Vorstandsmitglied eines größeren Turnvereins habe ich neulich an einer auf Vereine abgestimmten Datenschutzinformationsveranstaltung (Galgenmännchen) teilgenommen.
                    Der Referent war der Meinung, man solle Bestenlisten etc. die älter als ein - oder zwei Jahre sind sowieso aus dem Netz nehmen - die nutzen sowieso keinem und sorgen nur für Probleme.
                    Das nur mal off topic.

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                    • ehemaliger Benutzer

                      #40
                      AW: DSGVO und Fotobusiness

                      Zitat von Armint Beitrag anzeigen
                      … man solle Bestenlisten etc. die älter als ein - oder zwei Jahre sind sowieso aus dem Netz nehmen - die nutzen sowieso keinem und sorgen nur für Probleme.
                      Das ist genau die Stoßrichtung: Wir hatten nun die Möglichkeiten, Geschichte im Moment festzuhalten und nun unternimmt "die Macht" alles, um das zu verhinderrn. Was dadurch gedeckt werden soll, kann man in "1984" nachlesen. Es kommen heut in Google schon ganz andere Suchergebnisse als noch vor zwei Jahren -- manches lässt sich gar nicht mehr viral finden: Zensur vom Feinsten ist unterschwellig im Gange und die amerikanische Sicht der Welt wird dem Rest übergestülpt.

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                      • ehemaliger Benutzer

                        #41
                        AW: DSGVO und Fotobusiness

                        Zitat von Dirk Wagner Beitrag anzeigen
                        Facebook und Konsorten sind (mit der Auslöser) für die neue Verordnung.
                        Die Wortwahl scheint verschoben: Nicht Auslöser, sondern Anlass wäre geeigneter. Immerhin wird durch das implizite Verbot der privaten Aufzeichnung über den klar definierten Zweck hinaus eine Art Spurenverwischung betrieben, die nur dem nützt, der ungehindert Daten sammeln darf, aber nicht in der Pflicht steht, auch alle (eventuell entlastenden) auch freizugeben. Man denke nur an Body-Cams bei einer Demo: Die Polizisten haben welche, die Demonstranten keine und dann gibt's halt bei der Polizei eine kleine Panne und das entlastende Material fällt einem bedauerlichen Fehler zum Opfer. Sozusagen eine Verunmöglichung der Beweisführung und kein Volksvertreter steht auf und erhebt Einspruch?

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                        • Nicole K.
                          Free-Member
                          • 08.12.2016
                          • 176

                          #42
                          AW: DSGVO und Fotobusiness

                          Ich bin auch irgendwie leicht verwirrt. Ich bin "nur Hobbyknipserin" , aber auch wir haben mitunter ein Modelreleasevertrag, den wir vorlegen, wenn wir zb an einem Tag Modelle buchen für einen TFP - Tag oder halt ein Wochenende mit einigen Fotografen in Urlaub fahren, um Menschen in Verbindung mit Tieren zu knipsen. Wir veröffentlichen zb bei der Fotocommunity, facebook, Instergram oder halt flickr. Das machen die Modelle ja auch, wenn ihnen die Bilder gefallen. Wie soll man das als Hobbyknipser denn anpassen? Was soll denn da noch alles ´rein? Bis Ende Mai muß ich für ein Wochenende einen neuen Modelreleasevertrag zusammengeschustert haben und mich auch erstmal in die Materie reinfinden. Ich habe keine Webseite, noch bin ich gewerblich, noch bei einer Bilderagentur, sondern nur justforfun Knipserin...

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                          • Andreas Koch
                            Moderator
                            • 21.05.2003
                            • 5399

                            #43
                            AW: DSGVO und Fotobusiness

                            Interviews mit dem BayLDA (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht):

                            So wird die DSGVO in der Praxis gehandhabt

                            BayLDA Leitfaden für Vereine und kleine Unternehmen
                            Meine Bilder bei flickr

                            “Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
                            (J. Denter)


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                            • dco
                              Free-Member
                              • 25.05.2005
                              • 48

                              #44
                              AW: DSGVO und Fotobusiness

                              Danke für die hilfreichen Links!

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                              • ehemaliger Benutzer

                                #45
                                AW: DSGVO und Fotobusiness

                                Was Bayern meint, ist recht unerheblich. Die DSGVO ist EU weit gültig und kann nur in nationalem Recht in der Wirkung beschränkt werden. Hier steht's richtig:

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