DSGVO und Fotobusiness

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  • hank
    Free-Member
    • 16.10.2010
    • 1091

    #46
    AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat von f:11 Beitrag anzeigen
    Was Bayern meint, ist recht unerheblich. Die DSGVO ist EU weit gültig und kann nur in nationalem Recht in der Wirkung beschränkt werden. Hier steht's richtig:

    https://www.ipcl-rieck.com/allgemein...otografen.html
    Prägnant kompakte Darstellung der Rechtslage. Danke für den Link!

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    • Otto Behrens
      Free-Member
      • 11.08.2003
      • 2258

      #47
      AW: DSGVO und Fotobusiness

      bedeutet das alles auch, dass die bisher oft geübte Praxis der Verpixelung des Gesichtes oder des ganzen Kopfs bei Personen, die zufällig mit auf dem Bild sind, nicht mehr als ausreichend bei einer Veröffentlichung angesehen werden kann? Autokennzeichen müssen total unkenntlich gemacht werden, nicht nur Teile des Kennzeichens?
      Zum Beispiel habe ich des öfteren einen Karnevalszug vor dem Start, Wagen und Personengruppen, aufgenommen. Personen haben dabei in die Kamera gelächelt und fröhlich gewunken, damit indirekte Zustimmung zur Aufnahme erteilt. Jetzt müsste man zu jeder einzelnen Person gehen, einen Vertrag ausfüllen und unterschreiben lassen? Gut, der Start würde sich um einige Tage verschieben.

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      • ehemaliger Benutzer

        #48
        AW: DSGVO und Fotobusiness

        Zitat von Otto Behrens Beitrag anzeigen
        bedeutet das alles auch, ∞*
        Exakt. Denn es geht ja um den Vorgang der Datenerhebung, nicht der Reproduktion. Sprich: Nur wenn du VOR der Aufnahme Bildinhalte unkenntlich machst, kollidierst du nicht mit der DSGVO.
        Und dass das "Kamera-Lächeln auf Zuruf" sowieso nimmer als Einverständnis zu werten ist, steht im verlinkten Artikel. Ja, es wird still werden, in unseren Straßen. Aber das hat die Mehrheit ja so gewollt, sonst hätte sie anders gewählt.

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        • BW26
          Free-Member
          • 30.10.2008
          • 485

          #49
          AW: DSGVO und Fotobusiness

          In der Ruhe liegt die Kraft. Bevor sich jetzt alle komplett verrückt machen mit Spekulationen über das finale Ergebnis bzw. Auslegung und Umsetzung der neuen Verordnung in der Praxis, ist man sicher gut beraten nicht in totalen Aktionismus und Panik zu verfallen. Es bedarf keiner großen Fantasie um zu erkennen, dass die momentan in der Schwebe befindliche strikte Anwendung des Gesetzes einen riesen Streit oder gar Aufstand nach sich ziehen wird/würde und faktisch so gut wie unmöglich praktikabel umzusetzen ist, denn es würde bedeuten das die gesamte Medienlandschaft nur noch durch die Presse und deren Meinung in Wort und Bild vertreten und abgebildet wird.
          Da hoffe ich doch sehr auf die hochgeschätzte Meinungsfreiheit sowie eine gesunde Portion Menschenverstand.
          Ignorieren kann man das ganze natürlich nicht und man ist sicher gut beraten seine AGB´s, Verträge Homepage usw. entsprechend anzupassen. Auch werde ich für meinen Teil ab dem 25. Mai genau überlegen was oder besser wen ich fotografiere.
          Ansonsten harre ich der Dinge die da kommen getreu dem Motto "die Hoffnung stirbt zuletzt".

          Gruß Bernhard

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          • ehemaliger Benutzer

            #50
            AW: DSGVO und Fotobusiness

            Zitat von BW26 Beitrag anzeigen
            Bevor sich jetzt alle komplett verrückt machen mit Spekulationen über das finale Ergebnis …*
            Das klingt zwar wahnsinnig erwachsen und überlegt, aber so einfach liegen die Dinge halt nicht: Am 25. Mai endet eine zweijährige Einführungsphase, es haben also alle (!) die dafür bezahlt bekommen, Gesetze zu beschließen, schlichtweg geschlafen. Man verlässt sich auf die Rechtssprechung, was einem Bankrott der Regierungsarbeit gleich kommt (Gewaltenteilung: Legislative - Executive - Judikative: die Legislative hat sich verabschiedet, Exekutive und Judikative machen also, was sie wollen. Das ähnelt schon sehr dem, was man als Polizeistaat kennt).

            Das Problem mit der Unbedarftheit: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und wer sich freiwillig zum Bauernopfer macht, wird halt erstmal zahlen, um den maroden Staatshaushalt aufzubessern. Wahrscheinlich nur in kleinen Schnittchen, um keinen Aufstand zu provozieren, aber so wird's laufen, denn nicht einmal die Opposition hat bislang auch nur einen Mucks in die Richtung getan. Umgelegt auf den einzelnen: "Mal sehen" ist der dümmste Ansatz. Bombardiert eure Abgeordneten mit Eingaben, denn die bekommen Geld dafür, einen Rechtsstaat am Laufen zu halten. Aktuell wird die DSGVO einen Gerichtsstaat erzeugen, in dem die Medienmafia (die vier oder so Familien samt Anhang kennt wohl jeder) vorgeben wird, was ihr nützt. Das zu sehen und nichts zu tun ist so schlau wie auf einem Schlitten den Berg runter zu rasen und sich einzureden, dass der Aufschlag nicht wirklich schmerzhaft sein kann.

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            • TimFokus
              Free-Member
              • 12.09.2013
              • 1033

              #51
              AW: DSGVO und Fotobusiness

              Danke für die ganzen Links, das klärt schon vieles. Eine Frage ist aber trotzdem bei mir immer noch ungeklärt, bzw. finde ich dafür keine Lösung... Also was tun ?

              Wenn ich wie jedes Jahr zu den "Großveranstaltungen" gehe, wie die VLN oder das Hakorennen, dann ist das aus Sicht der DSGVO im Prinzip wegen "fehlender Genehmigung der Leute" unmöglich dort zu fotografieren, richtig ? Wie soll/kann man soweas in Zukunft sauber "abbilden bzw. genehmigt bekommen" ?

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              • Thomas Madel
                Full-Member
                • 11.01.2011
                • 6673

                #52
                AW: DSGVO und Fotobusiness

                Im Prinzip käme das einen Fotografieverbot gleich. Du fotografierst ein Fahrzeug und im Hintergrund sind 200 Zusschauer auf dem Bild. Selbst eingeholte Genehmigungen würde nur nur bedingt helfen, weil die jederzeit widerrufen werden können. Ich vermute das wird noch einige Jahre dauern, bis das alles geregelt ist und es verbindliche Vorgaben gibt.
                Grüße Thomas

                www.thomasmadel.de

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                • TimFokus
                  Free-Member
                  • 12.09.2013
                  • 1033

                  #53
                  AW: DSGVO und Fotobusiness

                  Bei Videokameras langt es ja offensichtlich, mit einem Schild drauf hinzuweisen das Aufnahmen angefertigt werden.
                  Jetzt frage ich mich, ob es langen würde, wenn der Veranstalter am Eingang zum Veranstaltungsgelände einen ähnlichen Satz formuliert wie " Sie geben mit Betreten des Geländes Ihr (Foto/Bild) Genehmigung nach DSGVO..... ?

                  Was mich jetzt aber auch stutzig macht, ist die Tatsache, das man das vielleicht alles zu eng sieht.......... im blaunen Forum gibt's zu "DSGVO" in der Suche nicht mal einen Treffer ! Hmmmmm........

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                  • TimFokus
                    Free-Member
                    • 12.09.2013
                    • 1033

                    #54
                    AW: DSGVO und Fotobusiness

                    Keine Strafen: Österreich zieht neuem Datenschutz die Zähne

                    Datenschutzgrundverordnung in kleinen Firmen: DSGVO? – Nie gehört

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                    • ehemaliger Benutzer

                      #55
                      AW: DSGVO und Fotobusiness

                      [QUOTE=TimFokus;2221135]Keine Strafen: Österreich zieht neuem Datenschutz die Zähne

                      Herzlichen Dank für die Nachricht, die ist mir durchgerutscht Also wenigstens auf meiner Seite der Alpen etwas Entspannung in Sicht …

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                      • ehemaliger Benutzer

                        #56
                        AW: DSGVO und Fotobusiness

                        Zitat von TimFokus Beitrag anzeigen
                        Bei Videokameras langt es ja offensichtlich, mit einem Schild drauf hinzuweisen das Aufnahmen angefertigt werden.
                        Soweit ich das überblicke, nur dann, wenn man die Warnung bekommt, ehe man aufgezeichnet wird. Da braucht man viel Platz, um das umzusetzen …

                        Zitat von TimFokus Beitrag anzeigen
                        Jetzt frage ich mich, ob es langen würde, wenn der Veranstalter am Eingang zum Veranstaltungsgelände einen ähnlichen Satz formuliert wie " Sie geben mit Betreten des Geländes Ihr (Foto/Bild) Genehmigung nach DSGVO..... ?
                        "Nach DSGVO" kann niemand sein Recht abgeben -- das hat er einfach inne und er kann es nutzen oder nicht. Das Problem dabei ist die Frage der Abtretung dieser Rechte. Wenn die praktisch willkürlich jederzeit widerrufen werden kann, ist die Abtretung das Papier nicht wert, auf dem unterschrieben wurde. Und die Abtretung benötigt jedenfalls die individuelle und nachweisliche Form. Also jeder, dier ins Stadion geht, muss erstmal unterschreiben, dass er abtritt. Aber wem? Da muss auch die gesamte geplante Verwendung dieser Aufnahmen aufgezählt sein.

                        Nun nehmen wir an, es kickt Unterrapolding gegen Obertumelstein -- Verwendung dürfte sich auf die Clubzeitung(en) und das Dorfblatt reduzieren. Aber im Lauf des Spiels massakriert irgendwer irgendwen, die weltweiten Meiden springen an, dürfen aber das Material (außer vom Rasen und ggf. die Eckfahne) nicht übernehmen, weil die Zuschauer ja nur für die drei genannten Medien zugestimmt haben.

                        Sorry, ohne saubere Einbettung in nationales Recht ist und bleibt es unsicher.

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                        • ehemaliger Benutzer

                          #57
                          AW: DSGVO und Fotobusiness

                          Zitat von TimFokus Beitrag anzeigen
                          Wie soll/kann man soweas in Zukunft sauber "abbilden bzw. genehmigt bekommen" ?
                          Gute Frage. Die Antwort wurde mehrfach gegeben: "institutionalisierte Medien" (also die bekannten vier Familien plus Anhang) dürfen, alle anderen nicht. Was einem fotografischen Erfassungsoligopol entspricht, wahrgenommen durch die vom Volk bezahlte Exekutive. Es wird zwar niemandem der Kopf abgehackt, wie weiter südlich, aber per Strafe hat sich das Restleben auch schon ganz gut erledigt, wenn da nicht etwas vom Gesetzgeber unternommen wird. Aber wie auch, ist doch das Merkel von eben den vieren groß geschrieben worden … Armes Deutschland.

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                          • BW26
                            Free-Member
                            • 30.10.2008
                            • 485

                            #58
                            AW: DSGVO und Fotobusiness

                            Zitat von f:11 Beitrag anzeigen
                            Das klingt zwar wahnsinnig erwachsen und überlegt, aber so einfach liegen die Dinge halt nicht: Am 25. Mai endet eine zweijährige Einführungsphase.......
                            Alles im Grunde richtig was du schreibst aber halt trotzdem noch nicht final in Stein gemeißelt. Vielleicht sollten wir einen Wett-Pool zu dem Thema aufmachen

                            Solange das letzte Wort nicht gesprochen ist hat die ganze Diskussion hier immer einen Hauch von "Rumors" und ich kann mir immer noch nicht vorstellen das es genau so umgesetzt wird. Wenn doch, dann halte ich um die österreichische Staatsbürgerschaft an, brauch ja nur über den Bach hüpfen den dann kapituliere ich als treuer Staatsbürger.
                            Wie soll sich den unsere Regierung um solche Nichtigkeiten wie Datenschutz kümmern, wenn sie doch bei sich selbst schon nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommt und eine riesige Baustelle vor sich herschiebt.

                            Wir werden sehen

                            Gruß Bernhard

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                            • Otto Behrens
                              Free-Member
                              • 11.08.2003
                              • 2258

                              #59
                              AW: DSGVO und Fotobusiness

                              wie verhält sich z.B. ein Facebook-Foren-Betreiber, wenn er einen Beitrag mit Bild einer Person oder eines PKW mit lesbarem Kennzeichen erhält? Muss er dann zusätzlich immer die Bestätigung vom Poster bekommen, dass der Abgebildete sein Einvständnis zur Verarbeitung der digitalen Daten geleistet hat? Gilt die Ausnahme nur für Österreicher in Österreich oder auch für Österreicher irgendwo in der EU? Asylantrag für Fotografen in Austria?

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                              • ehemaliger Benutzer

                                #60
                                AW: DSGVO und Fotobusiness

                                Zitat von BW26 Beitrag anzeigen
                                Alles im Grunde richtig was du schreibst aber halt trotzdem noch nicht final in Stein gemeißelt.
                                Die österreichische Lösung ist ja auch Pfusch vom Feinsten -- Strafe aussetzen, aber nicht das Recht adaptieren. Also bleib' ruhig, wo du bist

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