DSGVO, der neue Datenschutz

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  • Wilhelm FW
    Free-Member
    • 16.01.2008
    • 3169

    #1

    DSGVO, der neue Datenschutz

    Hallo,
    ab dem 25. Mai gilt die neue DSGVO. Wie haltet ihr es als Webseitenbetreiber damit?
    Nach Durchsicht der bisherigen Fakten blicke ich überhaupt nicht mehr durch. Beispiel: ich fotografiere das Brandenburger Tot. Ohne Menschen mit ins Bild zu bekommen eigentlich ünmöglich. Nach DSGVO muss ich mit allen auf dem Foto erkennbaren Menschen einen Vertrag abschließen, um das Foto veröffentlichen zu dürfen. Oder alle verpixeln. Selbst wenn ich eine Hochzeitsgesellschaft fotografiere, benötige von allen auf dem Foto erkennbaren Personen eine Genehmigung in schriftlicher Form. Oder muss sie verpixeln. Macht sich nach Jahren sicher gut als Ratespiel.
    Betrifft übrigens auch Facebook und Co. Die Abmahnanwälte reiben sich schon die Hände.
    Nur Österreich und Schweden wenden weiterhin die KUK als nationales Gesetz an. Unsere ach so tollen Politiker tun mal wieder nix, aber auch garnix.

    Anmerkung: bei Sportereignissen wie zbsp Fußball dürfen m. W. die Kameraleute nach dem Gesetz auch keine Zuschauer mehr filmen. Das wird lustig. Fußball ohne Zuschauer.

    Oder sehe ich zu schwarz?
  • ehemaliger Benutzer

    #2
    AW: DSGVO, der neue Datenschutz

    Wieso in der Reportage und Reisefotografie? Ist doch eher eine Rechtsfrage? Die du nicht allein stellst

    https://www.dforum.net/showthread.ph...d-Fotobusiness

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    • ehemaliger Benutzer

      #3
      AW: DSGVO, der neue Datenschutz

      Zitat von Wilhelm FW Beitrag anzeigen
      Nach Durchsicht der bisherigen Fakten blicke ich überhaupt nicht mehr durch.
      Prinzipiell gilt per DSGVO: Man muss von jedem Betroffenen, dessen Daten verarbeitet werden, im Voraus eine Genehmigung einholen, in der er Verarbeitungszweck und -dauer eindeutig zugestimmt hat.

      Ausnahmen ermöglich davon eine Abweichung. Was da so schwer zu verstehen sein soll -- gerade bei Websites -- ist mir unklar. Bei der Foto und Film in der Öffentlichkeit sind wir uns einig, die "DSGVO pur" ist praktisch nicht umsetzbar und der Gesetzgeber ist (seit zwei Jahren, solange weiß "die Politik", dass der 25. 5. 2018 Stichtag ist!) gefordert, eine klare und interpretationsfreie Regelung zu schaffen.

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      • Wilhelm FW
        Free-Member
        • 16.01.2008
        • 3169

        #4
        AW: DSGVO, der neue Datenschutz

        Zitat von f:11 Beitrag anzeigen
        Bei der Foto und Film in der Öffentlichkeit sind wir uns einig, die "DSGVO pur" ist praktisch nicht umsetzbar und der Gesetzgeber ist (seit zwei Jahren, solange weiß "die Politik", dass der 25. 5. 2018 Stichtag ist!) gefordert, eine klare und interpretationsfreie Regelung zu schaffen.
        Somit, lieber Hank, ist das wohl doch nicht so klar !?
        Es wird sogar noch "besser". Selbst wenn Du die Gesichter der Menschen verpixelst, machst du dich immer noch strafbar. Denn du hast sie ja auf deinem Datenträger unverpixelt. Auch strafbar. Somit kann das verpixelte Foto als Beweismittel gegen dich verwendet werden.
        Da Du dich aber damit anscheinend schon befasst hast, eine Frage..... Was ist mit den Fotos, die vor dem Stichtag entstanden sind?
        Anwalt bist Du, glaube ich, nicht. Gibt es überhaupt interpretationsfreie Regelungen?

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        • hank
          Free-Member
          • 16.10.2010
          • 1091

          #5
          AW: DSGVO, der neue Datenschutz

          Zitat von Wilhelm FW Beitrag anzeigen
          Somit, lieber Hank, ist das wohl doch nicht so klar !?
          Es wird sogar noch "besser". Selbst wenn Du die Gesichter der Menschen verpixelst, machst du dich immer noch strafbar. Denn du hast sie ja auf deinem Datenträger unverpixelt. Auch strafbar. Somit kann das verpixelte Foto als Beweismittel gegen dich verwendet werden.
          Da Du dich aber damit anscheinend schon befasst hast, eine Frage..... Was ist mit den Fotos, die vor dem Stichtag entstanden sind?
          Anwalt bist Du, glaube ich, nicht. Gibt es überhaupt interpretationsfreie Regelungen?
          Du meintest f:11, denke ich? Weil Du ihn zitierst?

          Für Fotos, die "vor dem Stichtag" aufgenommen wurden, gilt wie bei allen gesetzlichen Neuregelungen, das Rückwirkungsverbot.

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          • ehemaliger Benutzer

            #6
            AW: DSGVO, der neue Datenschutz

            Zitat von Wilhelm FW Beitrag anzeigen
            Somit, lieber Hank, ist das wohl doch nicht so klar !?
            Offenbar nicht, weil du nun schon die handelnden Personen verwechselst

            Zitat von Wilhelm FW Beitrag anzeigen
            Es wird sogar noch "besser". Selbst wenn Du die Gesichter der Menschen verpixelst, machst du dich immer noch strafbar. Denn du hast sie ja auf deinem Datenträger unverpixelt.
            Du hast es noch immer nicht verstanden: Der Schlüssel lautet: im Voraus und in vollständiger Kenntnis der geplanten Nutzung dürfen Daten erhoben werden. Es ist also sch* egal, ob du das Bild verpixelt oder klar am Datenträger hast: das dort aufzuzeichnen war eine unerlaubte Verarbeitung, wenn der Betroffene nicht IM VORAUS zugestimmt hat.

            Zitat von Wilhelm FW Beitrag anzeigen
            Auch strafbar. Somit kann das verpixelte Foto als Beweismittel gegen dich verwendet werden.
            Wenn jemand schlüssig nachweisen kann (aha!) dass er das in der Pixelwolke ist, ja. Du solltest halt die klare O-Datei bis dahin verschwinden lassen haben

            Zitat von Wilhelm FW Beitrag anzeigen
            Da Du dich aber damit anscheinend schon befasst hast, eine Frage..... Was ist mit den Fotos, die vor dem Stichtag entstanden sind?
            Gute Frage: Die DSGVO spricht von "Verarbeitung" und lässt diese nur zu, wenn "ein guter Grund" dafür vorliegt. Also eine Geschäftsbeziehung, eine rechtliche Vorschrift, etc. Wenn aber zu einem Foto im Archiv kein solcher "guter Grund" vorliegt, handelt es sich bei der dauerhaften Speicherung ohne Zustimmung durch den Betroffenen (die binnen einem Monat noch inkraft treten der DSGVO, also bis 25. Juni 2018, zweifelsfrei eingeholt werden muss) um einen klaren Verstoß. (Sorry Hank, nur die Zustimmung muss in dem Fall nicht im Voraus eingeholt werden, denn das haben die Rechtskundigen schon selbst als unmöglich erkannt. Aber jeder Art der unlegitimierten Verarbeitung, und das ist per definition eben auch die Speicherung, ist strafbewehrt.)

            Und a.) nein, ich habe die Rechtsverdrehung nur im Rahmen zweier Studien absolviert und im Gerichtssaal meine Erfahrungen gesammelt. Und b.) nein, wirklich interpretationsfrei wird das Gesetz niemals sein -- das ist ja das Wesen des Rechtsstaats. Aber ein komplett gelebtes Gesetz durch eine Verordnung von außerhalb des eigenen Staates trotz Aufforderung völlig ungefiltert zu kippen, das ist schon eher zwischen gober Fahrlässigkeit und oder Vorsatz zu finden. Man denke nur an die Fotokünstler, die ihre Nachkommen durch das 70 Jahre nach dem Tod währende Urheberrecht abgesichert wähnten: die hängen jetzt frei in der Luft, wenn die Aufnahmen digital archiviert wurden. Da geht es um Existenzen und bereits erworbene Rechte. Nur wenn der seinerzeitige Proponent inzwischen verstorben ist, darf das Werk ohne den Betroffenen zu fragen weiter existieren. Ich weiß, ich wiederhole mich: ein Komplettversagen der hochbezahlten Politik.

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            • hank
              Free-Member
              • 16.10.2010
              • 1091

              #7
              AW: DSGVO, der neue Datenschutz

              Zitat von f:11 Beitrag anzeigen
              (Sorry Hank, nur die Zustimmung muss in dem Fall nicht im Voraus eingeholt werden, denn das haben die Rechtskundigen schon selbst als unmöglich erkannt. Aber jeder Art der unlegitimierten Verarbeitung, und das ist per definition eben auch die Speicherung, ist strafbewehrt.)
              Kommt darauf an, was man unter "Speicherung" versteht. Ich würde im Streitfall argumentieren, dass die Speicherung das Aufbringen der zu speichernden Information in/auf ein Speicher-Medium ist - ein Vorgang, der zeitlich begrenzt ist und für den Fall, dass dieser Vorgang in der Vergangenheit in Übereinstimmung mit geltendem Recht erfolgte, NICHT von der DSGVO erfaßt wird, wegen des Rückwirkungsgrundsatzes.

              Wenn unter "Speicherung" nicht der Vorgang des Aufbringens der Daten auf ein Speichermedium gemeint ist, sondern die Bereithaltung der Daten - ein status - dann hättest Du Recht. Ich habe allerdings keine Lust das heraus zu suchen (wäre aber an einer Info interesseirt, wenn Du es auf die Schnelle zur Hand hast).

              Jedenfalls stimme ich vollkommen Deiner Meinung und Beurteilung zur "Arbeit" der nationalen Gesetzgeber in D und Ö zu: Die ist aus den von Dir genannten Gründen einfach unglaublich schlecht.

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              • hank
                Free-Member
                • 16.10.2010
                • 1091

                #8
                AW: DSGVO, der neue Datenschutz

                Zitat von hank Beitrag anzeigen
                Wenn unter "Speicherung" nicht der Vorgang des Aufbringens der Daten auf ein Speichermedium gemeint ist, sondern die Bereithaltung der Daten - ein status - dann hättest Du Recht. Ich habe allerdings keine Lust das heraus zu suchen (wäre aber an einer Info interesseirt, wenn Du es auf die Schnelle zur Hand hast).
                Habe jetzt doch noch mal gegooglet: Norbert, Du hast Recht. Denn es ist letztlich nicht entscheidend, was "man" unter Speicherung versteht - sondern was im Rechtssinn darunter zu verstehen ist. Die Legaldefinition hilft weiter (https://www.datenschutz-wiki.de/3_BD...bsatz_4_Teil_2) und bestätigt Deine Sichtweise.

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                • Wilhelm FW
                  Free-Member
                  • 16.01.2008
                  • 3169

                  #9
                  AW: DSGVO, der neue Datenschutz

                  Danke an euch!
                  Habe mir nun auch den kompletten Thread von Andreas reingezogen. Ob ich nun alles verstanden habe? Nein!
                  Also beenden wir das jetzt, bitte, an dieser Stelle. Die Link-Liste im anderen Tröd werde ich mal abackern und dann meine Ausrüstung an diesen Fuzzy @ichkaufeeurekamerasfürnenminipreisdaihrjadochnich tmehrfotografierendürft.de
                  trotzdem nicht verscheuern. Meine Motive sind Viecher und Blümchen und son Kram. Nur die Fotos in den Reiseberichten/Fototouren werde ich nicht mehr mit Gebietsfotos ergänzen. Da könnte ja im fernen Hintergrund der Alm-Öhi sitzen.
                  Danke noch mal an euch zwei(Sorry für die Verwechslung durch kurzzeitigen Blackout).

                  Wilhelm

                  ach ja....Petitionen an Diktatoren haben noch nie was gebracht. Besonders bei Diktatorinnen(genderpflichtig).

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                  • ehemaliger Benutzer

                    #10
                    AW: DSGVO, der neue Datenschutz

                    Mal eine Frage das Forum betreffend. Ist mir nur zufällig aufgefallen.
                    Hier gibt es zu jedem Thread den Abschnitt: <Benutzer, die dieses Thema gelesen haben>
                    Darf man so eine Datenerhebung nach der neuen Regelung noch durchführen bzw. öffentlich zeigen?

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                    • ehemaliger Benutzer

                      #11
                      AW: DSGVO, der neue Datenschutz

                      Zitat von Holger Leyrer Beitrag anzeigen
                      <Benutzer, die dieses Thema gelesen haben>
                      Darf man so eine Datenerhebung nach der neuen Regelung noch durchführen bzw. öffentlich zeigen?
                      Solange der "Benutzer" ausschließlich per Synonym identifiziert wird und keine Verknüpfung IP zu Synonym von Seiten des Betreibers erfolgt, würde ich das für unproblematisch halten. Inwieweit die eigene, freiwillige "Profilergänzung" die grundsätzliche Anonymität der Seite dann doch aushebelt, wird eine Diskussionrunde sein. Meiner Ansicht nach nich, weil ja die Angaben der Profilergänzung nicht auf Wahrheit geprüft werden. Ich könnte mich als Karl May ausgeben und alle würden's glauben

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