Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

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  • Elias Yusuf
    Free-Member
    • 24.01.2015
    • 28

    #1

    Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

    Hallo @alle,

    September 2017 habe ich auf Facebook ein Bild hochgeladen und die Bildzeitung hat ohne mein Wissen an diesem bedient und in einer der letzten Ausgaben abgedruckt.


    Lohnt es sich rechtliche Schritte gegen diese Zeitung zu unternehmen weil hier eine Urheberrechtverletzung vor liegt?

    Für Antworten und Tipps Vielen Dank im Voraus.

    Grüße
    Elias
  • FH
    Free-Member
    • 07.06.2004
    • 2953

    #2
    AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

    Zitat von Elias Yusuf Beitrag anzeigen
    Lohnt es sich rechtliche Schritte gegen diese Zeitung zu unternehmen weil hier eine Urheberrechtverletzung vor liegt?
    Ja.

    Kommentar

    • Narrenkoenig
      Free-Member
      • 17.09.2016
      • 166

      #3
      AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

      Eher Nein, lies dir nochmal durch was du bei Facebook damals abgenickt hast.

      Kommentar

      • ehemaliger Benutzer

        #4
        AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

        Wurdest du als Urheber genannt?

        Kommentar

        • Elias Yusuf
          Free-Member
          • 24.01.2015
          • 28

          #5
          AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

          Auf den Abgedruckten Foto stand nur "Foto Privat". Ich bin nicht als Urheber geannt worden.

          Kommentar

          • ehemaliger Benutzer

            #6
            AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

            "Die Angabe der Quelle bzw. das Recht auf Urhebernennung ist ein Abmahnklassiker. Kurz gesagt, es geht immer um den Urheber, also den Fotografen, der genannt werden muss. Das deutsche Urheberrecht sagt dazu, dass die Namensnennung “am Werk” erfolgen muss, also direkt am Bild. Viele Plattformen wie Fotolia bestimmen zwar, dass eine Namensnennung des Fotografen im Impressum genügt. Da Fotolia aber nicht Urheber ist, kann Fotolia das nach deutschem Recht gar nicht festlegen, allein der Fotograf entscheidet darüber." zitiert: https://www.diedruckerei.de/magazin/...issen-sollten/

            Kommentar

            • Elias Yusuf
              Free-Member
              • 24.01.2015
              • 28

              #7
              AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

              Ich danke euch für das Feedback.

              Da gibt es wohl jetzt 2 Wege die man gehen kann.

              1. sich mit der Redaktion von der Bildzeitung in Verbindung setzen um hier nachträglich ein Honorar zu vereinbaren oder
              2. einen Fachanwalt für Urheberrecht damit konsultieren.

              Was denkt ihr darüber, das 1. Oder das 2.?

              Kommentar

              • ehemaliger Benutzer

                #8
                AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

                Bei Variante 2 kann es durchaus passieren, dass du klagen musst, um zu deinem Recht zu kommen.
                Wenn du dir das nicht antun willst, nimm Variante 1, auf Var. 2 kannst du immer noch umsteigen.

                Kommentar

                • FH
                  Free-Member
                  • 07.06.2004
                  • 2953

                  #9
                  AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

                  Zitat von Narrenkoenig Beitrag anzeigen
                  Eher Nein, lies dir nochmal durch was du bei Facebook damals abgenickt hast.
                  Was hat Facebook damit zu tun, dass eine Deutsche Zeitung ein Bild klaut? Man räumt Facebook zwangsweise Nutzungsrechte ein, aber nicht jedem beliebigen Bilderdieb, der das Bild dort runterlädt und für andere gewerbliche Zwecke benutzt.

                  Kommentar

                  • h3
                    Free-Member
                    • 21.09.2011
                    • 1557

                    #10
                    AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

                    Zitat von Elias Yusuf Beitrag anzeigen
                    Was denkt ihr darüber, das 1. Oder das 2.?
                    Ich würde einen dritten Weg wählen, mailte der Zeitung einfach direkt eine ordentliche Rechnung für das Foto. Zugrunde legen würde ich das Leserreporter-Honorarversprechen von "bis zu 250 Euro" - da die Zeitung das Foto selbst ausgewählt hat, ist es wohl die volle Summe wert - und den legitimen 100-Prozent-Aufschlag für die fehlende Urheberangabe.

                    Mein Weg wäre also: Eine ordentliche Rechnung über 500 Euro hinschicken, eine legitime Frist nicht vergessen und abwarten, was passiert. Ich vermute, es würde sich jemand melden, darauf hinweisen, dass 500 Euro viel zu hoch und unüblich seien, und dann die Summe nennen, die sie anbieten. Die würde ich nehmen & gut.

                    Kommentar

                    • Thomas Madel
                      Full-Member
                      • 11.01.2011
                      • 6673

                      #11
                      AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

                      Ich würde in jedem Fall eine Einigung über einen persönlichen Kontakt zur Redaktion versuchen. Wenn der Weg funktioniert, ist allen geholfen. Wenn nicht, hast du dir andere Wege (Anwalt, Klage...) damit nicht verbaut.

                      Vor ein paar Wochen hatte ich den Fall, dass ich vom Vorstand unsere lokalen Fussballclub angerufen wurde, weil der SWR in der Sendung "Sport im Dritten" einen ehemaligen Spieler und Trainer des Vereins, der jetzt Bundesliga-Trainer ist, zu Gast hatte. Dazu hat der SWR den Verein besucht und bei seinen ehemaligen Weggefährten Stimmen über den ehemaligen Spieler und Trainer gesammelt. Der Beitrag sollte mit "alten" Fotos von den Zeiten als Spieler und Trainer gespickt werden.
                      Jedenfalls hatte ich Kontakt mit dem Praktikanten, welcher den Beitrag gemacht hatte und ihm auch die Bilder geschickt. Meine E-Mail hat eine Signatur, aus der hevorgeht, dass ich als Pressefotograf arbeite, außerdem war auch die Bankverbindung (mit dem Hinweis "Honorar an:") in der E-Mail. Jedenfalls wurde die 12 Fotos alle in der Sendung gezeigt. Nach ungefähr 3 Wochen habe ich den Praktikant angeschrieben, ob wegen der Honorierung der Fotos noch etwas zu klären sei. Nachdem ich keine Antwort bekam, habe ich den SWR über ein allgemeines Kontaktformular direkt angeschrieben. Von dort wurde mein Anliegen in den Sportredaktion gegeben und es erfolgte ein Rückruf. Die Information die ich bekam war, dass der Praktikant davon ausgegangen ist, ich wäre der Vereinsarchivar und es würden keine Ansprüche für die Fotos geltend gemacht werden. Ich habe den Hinweis gegeben, das aus meine E-Mail ersichtlich war, dass ich als Pressefotograf arbeite und außerdem alle Bilder in den Metadaten den entsprechend gekennzeichnet sind. Jedenfalls wurde ich dann gefragt, was ich denn haben möchte. Ich habe keine Betrag genannt und darauf verwiesen, dass ich weiß, das es Honorarsätze für gezeigte Fotos gibt und diese angewandt werden sollen, aufgrund der Anzahl der könnten wir möglicheweise über einen "Mengenrabatt" reden. Jedenfalls kam 2 Tage später die Info, was ich erhalten werde (und auch erhalten habe). Gut, dass ich keinen Betrag genannt habe, das bezahlte Honorar war nämlich höher, als der Betrag den ich genannt hätte, weil der Honorarsatz für alle 12 Bilder voll bezahlt wurde.

                      Lange Rede kurzer Sinn: Erst in anständigen Ton verhandeln, da das Ergebnis für dich durchaus besser ausfallen kann, als bei eine Auseinandersetzung über den Anwalt.
                      Zuletzt geändert von Thomas Madel; 07.12.2018, 11:41.
                      Grüße Thomas

                      www.thomasmadel.de

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                      • Narrenkoenig
                        Free-Member
                        • 17.09.2016
                        • 166

                        #12
                        AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

                        Zitat von FH Beitrag anzeigen
                        Was hat Facebook damit zu tun, dass eine Deutsche Zeitung ein Bild klaut?
                        Es wäre zu klären ob Facebook der Zeitung Nutzungsrechte übereignet hat. Soweit ich mich erinnere ermächtigt man Facebook zu dem Vorgehen wenn man den AGBs zustimmt und sich registriert.

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                        • dowitcher
                          Free-Member
                          • 09.05.2008
                          • 1120

                          #13
                          AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

                          Zitat von Narrenkoenig Beitrag anzeigen
                          Es wäre zu klären ob Facebook der Zeitung Nutzungsrechte übereignet hat. Soweit ich mich erinnere ermächtigt man Facebook zu dem Vorgehen wenn man den AGBs zustimmt und sich registriert.
                          Das facebook der Bild oder irgendwelchen anderen Medien die nicht Teil von facebook sind Nutzungrechte uebertraegt, duerfte sehr unwahrscheinlich sein ......


                          Hier wurde bisher nur ueber die moegliche Urheberrechtsverletzung geschrieben, im Titel steht jedoch noch was von "Recht am eigenen Bild". Solllten in dem gedrucken Bild tatsaechlich PErsonen zu sehen sein die nicht in irgendeiner Form ausgeklammert sind(Beiwerk, Zeitgeschichte) dann is das nochmal ein ganz anderer Schuh gegen den die Urheberrechtsverletzung fast nebensaechlich wird.

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                          • Elias Yusuf
                            Free-Member
                            • 24.01.2015
                            • 28

                            #14
                            AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?

                            Ich habe mich für die Variante 1 entschieden und mich mit der Bild-Redaktion in Verbindung gesetzt.

                            Die Verantwortliche, die das Urheberrecht verletzt hat, wurde schnell gefunden die mich etwas später angerufen hat.
                            Hier hat man sich nach einem 2. Telefonat gütig einigen können. Es ist zwar keine Hohe Summe, aber für beide Parteien eine zufriedenstellende Lösung gefundn.

                            Ich danke allen die mir in meinen Thread mit Rat und Tat nützliche Infos gaben.
                            Schönes Wochenende und einen besonders schönen 2. Advent.

                            Gruß
                            Elias

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