gesetzliche Gewährleistung und Reparatur in der SCHWEIZ

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  • Thorsten020
    Free-Member
    • 12.10.2009
    • 195

    #1

    gesetzliche Gewährleistung und Reparatur in der SCHWEIZ

    Hallo

    Folgende Frage bezieht sich auf die Rechtslange in CH. Diese möge von der in D abweichen.

    Von Canon ist ja Sertronics in Birmenstorf AG Vertragswerkstatt. Diese geben auf Reparaturen und Ersatzteile laut eigenen Angaben 3 Monate Garantie.
    Frage: Ist das nicht gesetzwidrig? Haben nicht Ersatzteile (=Neuware) per Gesetz eine zweijährige Gewährleistung, auch wenn die defekte Fotoausrüstung keine Garantie/Gewährleistung mehr hat?
    AFAIK kann man die Gewährleistung ganz ausschliessen, aber eine Verkürzung ist nicht zulässig (was auch nicht ganz nachvollziehbar ist).

    Für Aufklärung dankt.

    Gruss
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