Hallo
Folgende Frage bezieht sich auf die Rechtslange in CH. Diese möge von der in D abweichen.
Von Canon ist ja Sertronics in Birmenstorf AG Vertragswerkstatt. Diese geben auf Reparaturen und Ersatzteile laut eigenen Angaben 3 Monate Garantie.
Frage: Ist das nicht gesetzwidrig? Haben nicht Ersatzteile (=Neuware) per Gesetz eine zweijährige Gewährleistung, auch wenn die defekte Fotoausrüstung keine Garantie/Gewährleistung mehr hat?
AFAIK kann man die Gewährleistung ganz ausschliessen, aber eine Verkürzung ist nicht zulässig (was auch nicht ganz nachvollziehbar ist).
Für Aufklärung dankt.
Gruss
Folgende Frage bezieht sich auf die Rechtslange in CH. Diese möge von der in D abweichen.
Von Canon ist ja Sertronics in Birmenstorf AG Vertragswerkstatt. Diese geben auf Reparaturen und Ersatzteile laut eigenen Angaben 3 Monate Garantie.
Frage: Ist das nicht gesetzwidrig? Haben nicht Ersatzteile (=Neuware) per Gesetz eine zweijährige Gewährleistung, auch wenn die defekte Fotoausrüstung keine Garantie/Gewährleistung mehr hat?
AFAIK kann man die Gewährleistung ganz ausschliessen, aber eine Verkürzung ist nicht zulässig (was auch nicht ganz nachvollziehbar ist).
Für Aufklärung dankt.
Gruss