1D MK2 aus Singapur

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  • MarcusMueller
    Free-Member
    • 27.03.2003
    • 1074

    #16
    Re: Falsch !!! - Das gilt nur innerhalb der EU!

    Vielleicht habe ich das zu allgemein formuliert.

    Ich habe bisher nur Objektive aus den USA gesehen.
    Die haben eine weltweite Garantiekarte.
    Das gilt wohl schon für Grauimporte aus den USA nicht mehr,
    da sie ohne Garantiekarte geliefert werden.

    Gleiches gilt vielleicht auf für Asien.

    Gruß, Marcus

    Kommentar

    • MarcusMueller
      Free-Member
      • 27.03.2003
      • 1074

      #17
      Warum ?

      Du kannst einen Hersteller immer nur auf Basis der Rechtssprechung des entsprechenden
      Landes belangen. In Deutschland aber gibt es nur ein Vertragsverhältnis gegenüber dem
      Händler, nicht aber gegenüber dem Hersteller. Das bedeutet, kein Deutscher Händler -
      keine Deutsche Gewährleistung.

      In anderen Ländern gibt es ganz andere gesetzliche Regelungen. In den USA z.B. ist
      gesetzlich nur eine 90 tägige Garantie vorgeschrieben. Ähnliches gilt für viele
      asiatische Länder.

      Außnahmen von diesen Regelungen gibt es lediglich innerhalb der EU. Dies dient aber
      auch nur dazu, den freien Handel innerhalb der EU sicherzustellen und Protektionismus
      in einzelnen Ländern der EU zu verhindern. Im nicht EU Ausland gilt das natürlich nicht.

      Auf der Basis welcher Gesetze welchen Landes willst Du denn Canon zur Garantie
      zwingen wollen ??? Nach deutschem Recht hast Du KEIN Vertragsverhältnis mit Canon.

      Ganz davon ab, ist so was auch durchaus legitim. Geräte ohne Garantie werden von
      den Herstellern nunmal günstiger z.B. an OEMs abegeben, die dann die Garantieleistungen
      selbst übernehmen.

      Gruß, Marcus

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