Kauf 5D Mark II - Garantieabwicklung

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  • Nas-t
    Free-Member
    • 29.09.2009
    • 144

    #1

    Kauf 5D Mark II - Garantieabwicklung

    Hallo zusammen,

    ich möchte mir nun endgültig eine 5D MK II zusätzlich zur 40 D zulegen und suche nach günstigen Angeboten deutscher Händler.
    Wenn ich das www durchstöbere, dann finde ich anständige Angebote verschiedener Händer deutschlandweit.

    Wie sieht es denn aus, wenn ich die Kamera bei nem Händler in HH kaufe und nach 3 Monaten nen Garantiefall habe. Kann ich dann mit der Rechnung und der Kamera zu einem Händler bei mir in Nürnberg gehen, oder muss ich die Kamera zu dem Händler in HH schicken?

    Canon gibt ja nur 1 Jahr Garantie. Wie siehts danach aus?

    LG
    Thomas
  • tigerente
    Free-Member
    • 28.10.2009
    • 236

    #2
    AW: Kauf 5D Mark II - Garantieabwicklung

    Hallo!


    Ich würde sagen im ersten Jahr bei Garantiefall schickst du die Kamera zu einem autorisierten Canon Vertragswerkstatt(Geissler etc...)
    Nach der Garantiezeit folgt noch ein Jahr Händlergewährleistung,ich denk da geht es dann uber den Händler bei dem du gakauft hast.

    Verbessert mich wenn ich grob falsch liege!


    Grüsse

    Timo

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    • ehemaliger Benutzer

      #3
      AW: Kauf 5D Mark II - Garantieabwicklung

      So lange der Händler in der Gewährleistung steht, würde ich diese in Anspruch nehmen. In den ersten sechs Monaten muß er, ob er will oder nicht. Danach stehst Du zwar in der Beweispflicht, aber versuchen kostet ja nichts, sonst bleibt immer noch die Herstellergarantie.

      Versandgebühren incl. Versandrisiko trägt in der Gewährleistungszeit der Händler und nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen, kann man vom Vertrag zurück treten.

      Die Herstellergarantie ist da nicht so verbraucherfreundlich.

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      • ehemaliger Benutzer

        #4
        AW: Kauf 5D Mark II - Garantieabwicklung

        So weit wie oben geschrieben.

        Darüber hinaus ist ein "Garantiefall" auch immer ein wenig eine diplomatische Leistung der beiden beteiligten Parteien, und man erreicht "im Guten" dabei oft mehr, als mit einem Strauss Paragraphen unterm Arm.

        Andererseits sollte man unter den gegebenen erträglichen Möglichkeiten der Neuschadensabsicherung nicht sooo negativ ran gehen. Entgegen den freundlichen Beiträgen in Foren ist nicht jedes Consumer-Product kurz nach dem Erwerb bereits ein Fall für die technische Intensivstation, auch wenns wirklich den Anschein macht.
        Da müsste ich, gerade mit meinem vielen gebrauchten Gerümpel, normalerweise schon ganz schrecklich in Reparaturen investiert haben, was definitiv nicht der Fall ist. Im Gegenteil, ich habe ganz massiv viel Geld gespart, das ich sogar praktisch wieder investieren konnte.

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        • ehemaliger Benutzer

          #5
          AW: Kauf 5D Mark II - Garantieabwicklung

          Zitat von net-explorer Beitrag anzeigen
          So weit wie oben geschrieben.

          Darüber hinaus ist ein "Garantiefall" auch immer ein wenig eine diplomatische Leistung der beiden beteiligten Parteien, und man erreicht "im Guten" dabei oft mehr, als mit einem Strauss Paragraphen unterm Arm.

          ...wenn man bedenkt, wie viele abendfüllende Sendungen sich dieser "diplomatische Leistung" mit Kamera und Mikrofon annehmen, weil der Verbraucher mit stumpfen Waffen da steht.

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          • Moppedcarlo
            Free-Member
            • 29.06.2007
            • 373

            #6
            AW: Kauf 5D Mark II - Garantieabwicklung

            Zitat von Donny Beitrag anzeigen
            ...wenn man bedenkt, wie viele abendfüllende Sendungen sich dieser "diplomatische Leistung" mit Kamera und Mikrofon annehmen, weil der Verbraucher mit stumpfen Waffen da steht.
            Ist halt wie in einem Forum, über Probleme wird viel gezeigt/geschrieben, da wo alles reibungslos läuft, kommt nichts an die Oberfläche.

            Ciao, Carlo

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            • ehemaliger Benutzer

              #7
              AW: Kauf 5D Mark II - Garantieabwicklung

              Zitat von Moppedcarlo Beitrag anzeigen
              Ist halt wie in einem Forum, über Probleme wird viel gezeigt/geschrieben, da wo alles reibungslos läuft, kommt nichts an die Oberfläche.

              Ciao, Carlo

              Gott sei Dank kann der interessierte Verbraucher sich auch vorab schlau machen, wo es reibungslos läuft.


              Alles glatt laufen lassen kann jeder, erst wenns stottert, zeigt sich der gute Service (oder auch nicht).

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              • Nas-t
                Free-Member
                • 29.09.2009
                • 144

                #8
                AW: Kauf 5D Mark II - Garantieabwicklung

                "Wie sieht es denn aus, wenn ich die Kamera bei nem Händler in HH kaufe und nach 3 Monaten nen Garantiefall habe. Kann ich dann mit der Rechnung und der Kamera zu einem Händler bei mir in Nürnberg gehen, oder muss ich die Kamera zu dem Händler in HH schicken?"

                Das war eigentlich meine Frage :-)

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                • ehemaliger Benutzer

                  #9
                  AW: Kauf 5D Mark II - Garantieabwicklung

                  Zitat von Nas-t Beitrag anzeigen
                  "Wie sieht es denn aus, wenn ich die Kamera bei nem Händler in HH kaufe und nach 3 Monaten nen Garantiefall habe. Kann ich dann mit der Rechnung und der Kamera zu einem Händler bei mir in Nürnberg gehen, oder muss ich die Kamera zu dem Händler in HH schicken?"

                  Das war eigentlich meine Frage :-)

                  Wenn man unbedingt nach 3 Monaten seine Garantieansprüche anmelden will, muß man sich an den Hersteller wenden und nicht an den Händler.

                  Weder in Nürnberg, noch in HH

                  Kommentar

                  • ehemaliger Benutzer

                    #10
                    AW: Kauf 5D Mark II - Garantieabwicklung

                    Zitat von Donny Beitrag anzeigen
                    Wenn man unbedingt nach 3 Monaten seine Garantieansprüche anmelden will, muß man sich an den Hersteller wenden und nicht an den Händler.

                    Weder in Nürnberg, noch in HH
                    Was die "Garantie" betrifft ist das richtig (Hersteller geben ganz unterschiedliche "Garantien").

                    Was die "(gesetzliche) Gewährleistung" angeht nicht.

                    Die Gewährleistung, im Volksmund immer noch als Garantie bezeichnet, sieht nach Europäischem Recht, das längst auch nationales Deutsches Recht ist, eine 2-jährige Gewährleistung vor.
                    Die Gewährleistung der Fehlerfreiheit trägt der Verkäufer, also der Händler.
                    Bis 6 Monate nach Kaufdatum steht der Händler in der Pflicht, zu beweisen, dass ein reklamierter Fehler NICHT bereits zum Auslieferungszeitpunkt vorlag, bzw. hätte er zu beweisen, das ein Fehler durch schuldhaftes schädigendes Verhalten des Käufers aufgetreten ist.
                    Nach diesen 6 Monaten kehrt sich die Beweispflicht um, dann hat der Käufer dies nachzuweisen, wenn der Gewährleister dies verlangt.

                    Das Gesetz betrifft jeglichen Handel mit Endverbrauchern, und dabei jegliche Ware, also nicht nur CANON Kameras und Objektive.

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                    • ehemaliger Benutzer

                      #11
                      AW: Kauf 5D Mark II - Garantieabwicklung

                      Zitat von net-explorer Beitrag anzeigen
                      Was die "Garantie" betrifft ist das richtig (Hersteller geben ganz unterschiedliche "Garantien").

                      Was die "(gesetzliche) Gewährleistung" angeht nicht.

                      Die Gewährleistung, im Volksmund immer noch als Garantie bezeichnet, sieht nach Europäischem Recht, das längst auch nationales Deutsches Recht ist, eine 2-jährige Gewährleistung vor.
                      Die Gewährleistung der Fehlerfreiheit trägt der Verkäufer, also der Händler.
                      Bis 6 Monate nach Kaufdatum steht der Händler in der Pflicht, zu beweisen, dass ein reklamierter Fehler NICHT bereits zum Auslieferungszeitpunkt vorlag, bzw. hätte er zu beweisen, das ein Fehler durch schuldhaftes schädigendes Verhalten des Käufers aufgetreten ist.
                      Nach diesen 6 Monaten kehrt sich die Beweispflicht um, dann hat der Käufer dies nachzuweisen, wenn der Gewährleister dies verlangt.

                      Das Gesetz betrifft jeglichen Handel mit Endverbrauchern, und dabei jegliche Ware, also nicht nur CANON Kameras und Objektive.
                      Wolfgang, zur Gewährleistung habe ich mich nicht geäußert!

                      Also kann ich auch nicht nicht richtig liegen;-)

                      Aber der TO hat ja auf eine korrekte Antwort bestanden:

                      Zitat von Nas-t Beitrag anzeigen
                      "Wie sieht es denn aus, wenn ich die Kamera bei nem Händler in HH kaufe und nach 3 Monaten nen Garantiefall habe. Kann ich dann mit der Rechnung und der Kamera zu einem Händler bei mir in Nürnberg gehen, oder muss ich die Kamera zu dem Händler in HH schicken?"

                      Das war eigentlich meine Frage :-)
                      Der Hinweis auf Gewährleistung gefällt ihm offenbar nicht ;-)

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                      • Nas-t
                        Free-Member
                        • 29.09.2009
                        • 144

                        #12
                        AW: Kauf 5D Mark II - Garantieabwicklung

                        Zitat von Donny Beitrag anzeigen
                        Wolfgang, zur Gewährleistung habe ich mich nicht geäußert!

                        Also kann ich auch nicht nicht richtig liegen;-)

                        Aber der TO hat ja auf eine korrekte Antwort bestanden:



                        Der Hinweis auf Gewährleistung gefällt ihm offenbar nicht ;-)
                        Ganz ehrlich? Ob Gewährleistung oder Garantie ist mir total egal :-)
                        Hauptsache mich kostet ein unverschuldeter Schaden an Kamera und/oder Objektiv nichts und ich weiß an wen ich mich wenden muss.........ich zähle mich da zum "Volksmund"

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                        • ehemaliger Benutzer

                          #13
                          AW: Kauf 5D Mark II - Garantieabwicklung

                          Zitat von Nas-t Beitrag anzeigen
                          Ganz ehrlich? Ob Gewährleistung oder Garantie ist mir total egal :-)
                          Hauptsache mich kostet ein unverschuldeter Schaden an Kamera und/oder Objektiv nichts und ich weiß an wen ich mich wenden muss.........ich zähle mich da zum "Volksmund"
                          Dann sollte es kein Problem sein, mit den hier gegebenen Tips zurecht zu kommen.

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                          • Helgo
                            Free-Member
                            • 06.09.2008
                            • 205

                            #14
                            AW: Kauf 5D Mark II - Garantieabwicklung

                            Zitat von Nas-t Beitrag anzeigen
                            Ganz ehrlich? Ob Gewährleistung oder Garantie ist mir total egal :-)
                            Dann frag doch mal bei Martin Achatzi nach dem aktuellen Preis der Kamera. Da gibt es dann noch 3 Jahre Garantie oben drauf. Und den Anruf gibt es auch noch kostenfrei.

                            Gruß

                            Helgo

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