komplette Canon Ausrüstung am Hamburger Hauptbahnhof gestohlen

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  • madameplopp
    Free-Member
    • 18.07.2005
    • 113

    #1

    komplette Canon Ausrüstung am Hamburger Hauptbahnhof gestohlen

    heute , war ich am Hamburger Hauptbahnhof bei einer Obdachlosen Essenverteilung und hatte meine schwarze Kameratasche nur kurz abgestellt und schon war die weg ,
    falls jemand die gesehen hat oder angeboten bekommt wäre super mich zu informieren Anzeige bei Polizei auch schon raus , alle Teile sind bei CPS registriert ..

    Canon 6D Mark II 05351004249
    Canon EF 24-105/4 3854616
    Canon Speedlite 600EX II-RT Blitzgerät 4211105680
    Batteriegriff BG E11 0701004214

    wie kann ich bei CPS das melden ? ich finde da nix
  • h3
    Free-Member
    • 21.09.2011
    • 1557

    #2
    AW: komplette Canon Ausrüstung am Hamburger Hauptbahnhof gestohlen

    Kontaktier doch einfach Canon selbst.

    Eventuell könnte auch das hier helfen: https://www.stolencamerafinder.com

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    • madameplopp
      Free-Member
      • 18.07.2005
      • 113

      #3
      AW: komplette Canon Ausrüstung am Hamburger Hauptbahnhof gestohlen

      bei stolencamera habe ich mich schon ein foto hingeschickt ... und bei canon dauert es ewig bis die sich melden

      Kommentar

      • ehemaliger Benutzer

        #4
        AW: komplette Canon Ausrüstung am Hamburger Hauptbahnhof gestohlen

        Canon/CPS können/dürfen in einem Rechtsstaat nicht viel tun, ohne gegen Rechte anderer zu verstoßen.
        Ein Käufer "im guten Glauben" hat mehr oder weniger alle Rechte des Eigentums, sofern er nicht fahrlässig handelt.

        Polizei (und Versicherungen für die Schadensregulierung) sind bei Diebstählen zuständig.
        Sorry, wenn das wenig mitfühlend klingen mag, aber so ist es. Man kann eigentlich nur auf "Kommissar Zufall" hoffen.

        Kommentar

        • Berszat
          Free-Member
          • 27.03.2003
          • 1544

          #5
          AW: komplette Canon Ausrüstung am Hamburger Hauptbahnhof gestohlen

          Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
          Canon/CPS können/dürfen in einem Rechtsstaat nicht viel tun, ohne gegen Rechte anderer zu verstoßen.
          Ein Käufer "im guten Glauben" hat mehr oder weniger alle Rechte des Eigentums, sofern er nicht fahrlässig handelt.

          Polizei (und Versicherungen für die Schadensregulierung) sind bei Diebstählen zuständig.
          Sorry, wenn das wenig mitfühlend klingen mag, aber so ist es. Man kann eigentlich nur auf "Kommissar Zufall" hoffen.
          Tach auch,

          wie muß man denn dann den § 935 verstehen???? (.... können Sachen, die dem Eigentümer gestohlen oder abhanden gekommen sind, NICHT gutgläubig erworben werden!!!)

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          • Duke_Do
            Free-Member
            • 02.09.2003
            • 395

            #6
            AW: komplette Canon Ausrüstung am Hamburger Hauptbahnhof gestohlen

            Man kann in Deutschland kein Eigentum an gestohlenen Ware erlangen!
            Mir ist selbst schon ein Bike gestohlen worden, dieses hat jemand bei einem Händler gekauft, wurde ihm auch gestohlen. Hat dumm geschaut bei der Polizei, dass er gar nicht Besitzer war. Der Händler hat eine Anzeige wegen Helerei bekommen, daher habe ich es mit bekommen, die Staatsanwaltschaft hat sich bei mir gemeldet.

            Kommentar

            • ehemaliger Benutzer

              #7
              AW: komplette Canon Ausrüstung am Hamburger Hauptbahnhof gestohlen

              Zitat von Berszat Beitrag anzeigen
              Tach auch,

              wie muß man denn dann den § 935 verstehen???? (.... können Sachen, die dem Eigentümer gestohlen oder abhanden gekommen sind, NICHT gutgläubig erworben werden!!!)
              Und Canon soll also klären, wo und wie die Waren weiter verkauft worden und welches (lokale) Recht anzuwenden ist?
              In Zeiten des Internets wissen Hehler in der Regel genau, wie und vor allem wo man die Waren los wird, um sie "weiß" zu waschen.

              Mir ging es um eine umfassende Rechtsberatung, sondern darum, dass man nicht erwarten kann, dass sich der Hersteller der Waren hier wesentlich einbringt.
              Ähnlich läuft es bei gestohlenen Mobiltelefonen und IMEI-Sperren. Weil es rechtlich nämlich sehr komplex sein kann.

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              • Marcel Denkhaus
                Full-Member
                • 07.07.2007
                • 2675

                #8
                AW: komplette Canon Ausrüstung am Hamburger Hauptbahnhof gestohlen

                Ich denke Bernd's Hinweis auf § 935 BGB bezog sich im Wesentlichen auf Deine Behauptung
                Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
                Ein Käufer "im guten Glauben" hat mehr oder weniger alle Rechte des Eigentums, sofern er nicht fahrlässig handelt.
                Diese Aussage bezeichne ich - höflich formuliert - als "sehr gewagt".

                Ich weiss nicht, wie Canon auf die Anzeige von gestohlenem Equipement reagiert. Aber ich kann mir aber vorstellen, dass auch Canon rechtlich betrachtet kein Interesse daran haben dürfte, über die SN als gestohlen identifizierte Ware zu reparieren oder beim CPS registrieren zu lassen.
                Beste Grüße,
                Marcel

                www.wildlifefotografie.net

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                • Thomas Madel
                  Full-Member
                  • 11.01.2011
                  • 6673

                  #9
                  AW: komplette Canon Ausrüstung am Hamburger Hauptbahnhof gestohlen

                  Zitat von Marcel Denkhaus Beitrag anzeigen
                  ..dass auch Canon rechtlich betrachtet kein Interesse daran haben dürfte, über die SN als gestohlen identifizierte Ware zu reparieren oder beim CPS registrieren zu lassen.
                  Davon gehe ich auch aus. Inwieweit und wie lange Canon Listen von gestohlenen Gerätschaften führt und was passiert, wenn so eine Gerät bei Canon aufschlägt, wird hier sicher keiner beantworten können.

                  Das Thema Registrierung hatte ich schon zweimal, als ich jeweils ein über einen Händler gebraucht gekauftes Objektiv registrieren wollte, welches der Vorbesitzer nicht abgemeldet hatte. Erst nach Einsendung der Rechnung wurde das Objektiv registriert. Ob es tatsächlich Folgen gehabt hätte, wenn ich keine Rechnung geliefert hätte und es ohne weiteren Versuch gelassen hätte, weiß ich nicht, wage aber zu stark bezweifeln, dass Canon da aktiv geworden wäre.

                  Reparaturen werden sicher auch nicht gemacht, wenn ein Gerät als gestohlen gemeldet wurde.
                  Grüße Thomas

                  www.thomasmadel.de

                  Kommentar

                  • ehemaliger Benutzer

                    #10
                    AW: komplette Canon Ausrüstung am Hamburger Hauptbahnhof gestohlen

                    Zitat von Marcel Denkhaus Beitrag anzeigen
                    Ich denke Bernd's Hinweis auf § 935 BGB bezog sich im Wesentlichen auf Deine Behauptung

                    Diese Aussage bezeichne ich - höflich formuliert - als "sehr gewagt".

                    Ich weiss nicht, wie Canon auf die Anzeige von gestohlenem Equipement reagiert. Aber ich kann mir aber vorstellen, dass auch Canon rechtlich betrachtet kein Interesse daran haben dürfte, über die SN als gestohlen identifizierte Ware zu reparieren oder beim CPS registrieren zu lassen.
                    Ja, es ist (sehr) ungeschickt bis blöd formuliert, sorry dafür.

                    Aber in der Praxis hat man als ursprünglicher Eigentümer so gut wie keine Chance, zu seinem Recht zu kommen.
                    Da muss die Ware am besten noch bei den Tätern gefunden werden (mein Zitat vom Kommissar Zufall), danach wird es schwer bis unmöglich.
                    Die zweite Hauptaussage sollte jedoch sein, dass dritte Parteien wie Canon sich hier kaum einmischen können, mit folgender Begründung:

                    Es gibt zwei getrennte Komponenten:

                    1. Strafrechtlich passiert einem nichts, wenn man im guten Glauben etwas kauft.
                    Zuständig sind hier nur Polizei bzw. Staatsanwaltschaft. Canon hat damit nichts zu tun.

                    2. Zivilrechtlich: da sind weder Polizei noch Canon zuständig.

                    Als ursprünglicher Eigentümer kann man natürlich (nach dem vorhin zitierten Paragrafen) das Eigentum zurück fordern.
                    Aber von wem, woher bekommt man die Identität und die Gewissheit, dass diese Person die Ware auch wirklich hat? Das geht meistens nicht ohne Verletzung anderer Rechte.
                    Ein Unternehmen darf klarerweise keine Personendaten einfach so weiter geben, das ist eine sehr heikle Angelegenheit.
                    Im Verdachtsfall kann man als Unternehmen die behauptete Sachlage der Polizei melden, und im besten Fall erfolgen Ermittlungen.
                    Aber in die zivilrechtlichen Belange mischt sich die Polizei sicher nicht ein, wenn jemand die Waren im guten Glauben (und damit strafrechtlich legal!) erworben hat.

                    Wenn eine Rückgabe nicht freiwillig geschieht, kommt man an einem Zivilrechtsverfahren nicht herum und dabei ist man in der Beweispflicht trotz einiger Unsicherheiten.
                    Man steht in der Beweispflicht, dass der Beklagte die Ware auch wirklich hat und dass er diese nicht z.B. über eine offizielle Versteigerung erworben hat. Ist ein Eigentumswechsel formal in einem anderen Land der Union erfolgt, wo der gutgläubige Erwerb den Käufer schützt, wird es noch komplizierter und riskanter, denn welches Recht kommt denn dann zur Anwendung? Artikelankauf über die bekannte Plattform mit (behauptetem) Artikelstandort in Polen oder Österreich, und schon stellt sich diese Frage bzw. hat man als Käufer auch zivilrechtlich eine reine Weste.

                    Ich schreibe das nicht aus Jux oder Wichtigtuerei, sondern aus eigener Erfahrung nach einer "besenrein" ausgeräumten Wohnung in Deutschland.
                    Alles was man nicht von der Versicherung ersetzt bekommt, kann man am Ende vergessen.

                    Kommentar

                    • ehemaliger Benutzer

                      #11
                      AW: komplette Canon Ausrüstung am Hamburger Hauptbahnhof gestohlen

                      Zitat von Thomas Madel Beitrag anzeigen
                      Reparaturen werden sicher auch nicht gemacht, wenn ein Gerät als gestohlen gemeldet wurde.
                      Ist das eine Vermutung oder Wissen/Erfahrung?

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                      • chs
                        Free-Member
                        • 13.06.2006
                        • 1613

                        #12
                        AW: komplette Canon Ausrüstung am Hamburger Hauptbahnhof gestohlen

                        Das kommt zurück zum Thema Kamerasicherungen - Anti Diebstahl Technologie, was unter anderem von Tony Northrup auf Youtube rauf und runter gefordert wird.

                        Vor 12 Jahren ... damals hatte ich mich nicht von meiner 40D verabschieden können - habe ich mir das auch schon gewünscht. Damals hieß es noch: klappt nicht, geht nicht, wird nie funktionieren.

                        Mittlerweile entsperren wir alle unsere Telefone durch drauf-gucken oder Fingerabdruck; geklaute iPhones sind so gut wie wertlos. Es wird Zeit, dass für Kameras endlich angeboten wird, damit u.a. nicht nur zahlreiche besonders betroffene Filmcrews in San Francisco, aber auch wir hier in Hamburg und den vielen anderen Städten, sicherer arbeiten können.

                        Es funktioniert in 200 EUR Telefonen. Es funktioniert in 1000 EUR Telefonen. Es muss also auch in 5.000 EUR Kameras funktionieren.

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                        • Thomas Madel
                          Full-Member
                          • 11.01.2011
                          • 6673

                          #13
                          AW: komplette Canon Ausrüstung am Hamburger Hauptbahnhof gestohlen

                          Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
                          Ist das eine Vermutung oder Wissen/Erfahrung?
                          Mehr ersteres, aber auch etwas vom Zweiten!

                          Von einen Bekannten weiß ich, ohne genaue Details zu kennen, dass seine gestohlene Kamera später bei Canon zu einer Reparatur aufgeschlagen ist. Welche Konsequenzen das damals hatte, weiß ich nicht, aber es muss zumindest etwas passiert sein, sonst hätte er die Information nicht bekommen. Ob er die Info von der Polizei, er hatte den Diebstahl angezeigt, oder von Canon bekommen hat, weiß ich nicht.
                          Grüße Thomas

                          www.thomasmadel.de

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                          • DiSko
                            Free-Member
                            • 06.05.2011
                            • 115

                            #14
                            AW: komplette Canon Ausrüstung am Hamburger Hauptbahnhof gestohlen

                            Vielleicht interessant zu wissen: für gestohlene/verlorene Drohnen scheint es ein zentrales Register zu geben (https://www.dpreview.com/news/053360...-stolen-drones) und Apple hat für gestohlene Geräte ebenfalls eine neue Richtlinie falls diese zur Reparatur eingesendet werden (https://www.businessinsider.com/appl...iphones-2022-3). Vielleicht ist das eine Inspiration für Canon, zumindest bei CPS registrierten Geräten ähnlich zu verfahren.

                            Kommentar

                            • Marcel Denkhaus
                              Full-Member
                              • 07.07.2007
                              • 2675

                              #15
                              AW: komplette Canon Ausrüstung am Hamburger Hauptbahnhof gestohlen

                              Zitat von sting_ Beitrag anzeigen
                              Ja, es ist (sehr) ungeschickt bis blöd formuliert, sorry dafür.
                              So würde ich es nicht bezeichnen, eher als Folge offenbar wenig erfreulicher Erfahrungen und daraus abgeleitetem rechtlichem Halbwissen. Das spiegeln auch Deine weiteren Ausführungen dazu wider.

                              Im Ergebnis hast Du aber insofern Recht, als dass "Recht haben" und "Recht bekommen" oftmals zwei verschiedene Paar Schuhe sind und man in unserem Rechtsstaat als Opfer einer Straftat nicht selten echt übelst gelackmeiert ist.
                              Beste Grüße,
                              Marcel

                              www.wildlifefotografie.net

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