AW: Wechsel zum Fuji X-System?
Der Händler is verpflichtet mangelfreie Ware zu liefern, ob er was dafür kann, oder nicht, spielt keine Rolle. Ist die Ware mangelhaft kann man als Käufer frei zwischen Umtausch, oder Nachbesserung wählen. Umtausch bedeutet ich bekomme die Sache neu vom Händler. Nachbesserung bedeutet der Händler repariert die mangelhafte Sache. Egal welche Option ich wähle, ich muss dem Händler eine angemessene Frist einräumen, 1-2 Wochen. Verstreicht diese Frist erfolglos darf ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Ausreden vom Händler, wie ich habe die Kamera zum Hersteller geschickt, aber es dauert länger als die gesetzte Frist, zählen nicht.
Normalerweise muss ich als Käufer nachweisen das der Mangel schon bei der Übergabe der Ware vorhanden war, innerhalb der ersten 6 Monate gilt aber die Beweislastumkehr. Das bedeutet das innerhalb der ersten 6 Monate der Händler keine Chance hat sich aus seinen Pflichten rauszuwinden.
Hier gibts ne Menge Lesestoff zu dem Thema : https://www.it-recht-kanzlei.de/Them...ftung-faq.html
Zitat von BW26
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Normalerweise muss ich als Käufer nachweisen das der Mangel schon bei der Übergabe der Ware vorhanden war, innerhalb der ersten 6 Monate gilt aber die Beweislastumkehr. Das bedeutet das innerhalb der ersten 6 Monate der Händler keine Chance hat sich aus seinen Pflichten rauszuwinden.
Hier gibts ne Menge Lesestoff zu dem Thema : https://www.it-recht-kanzlei.de/Them...ftung-faq.html
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